Der Essay setzt sich mit der umstrittenen Frage auseinander, ob und wie Gesetze im kanonischen Recht von allgemeinen Dekreten unterschieden werden können. Er beschäftigt sich dabei insbesondere mit der systematischen Einordnung der Canones 29 und 20 des Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/83).
Schon ein Blick in den Codex Iuris Canonici des Jahres 1917 sowie in die staatlichen Gesetzbücher zeigt, dass der Begriff des Gesetzes im kanonischen Recht bisher noch nicht eindeutig bestimmt ist. Vielmehr wird die nähere Begriffsbestimmung der Kirchenrechtswissenschaft sowie der Rechtsphilosophie und der Rechtstheologie überlassen. Dazu müsste die kanonistische Wissenschaft jedoch zunächst herausarbeiten, was genau ein Gesetz zum Gesetz macht.
Entsprechend gibt es auf die Frage, was ein Kirchengesetz im Sinne des kanonischen Rechts ist, keine autoritative Antwort. Zudem bestehen zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen weder formelle noch wesentliche materielle Unterschiede. Überdies ist Canon 29 CIC/83 ungenau formuliert. Dies wirkt sich im Rechtsetzungsverfahren und in der Rechtsanwendung in problematischer Weise aus.
Inhaltsverzeichnis
- Fehlende Gesetzesdefinition
- Fehlende klare Unterscheidung zwischen allgemeinem Dekret und Gesetz
- Zweifelhafte systematische Einordnung von Cann. 29 und 30 CIC/83
- Formelle und materielle Unterschiede zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen
- Ungenaue Formulierung des Can. 29 CIC/83
- Auswirkungen auf das Rechtsetzungsverfahren
- Auswirkungen auf die Rechtsanwendung
- Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Problematik der fehlenden klaren Definition des kirchlichen Gesetzes im Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/83) und der daraus resultierenden Unschärfen in der Abgrenzung von allgemeinen Dekreten und Gesetzen. Sie analysiert die systematische Einordnung der allgemeinen Dekrete im CIC/83 und untersucht, ob formelle und materielle Unterschiede zwischen Dekreten und Gesetzen bestehen. Die Arbeit befasst sich auch mit den Auswirkungen dieser Unschärfen auf das Rechtsetzungsverfahren und die Rechtsanwendung.
- Fehlende Definition des kirchlichen Gesetzes im CIC/83
- Abgrenzungsproblematik zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen
- Systematische Einordnung der allgemeinen Dekrete im CIC/83
- Formelle und materielle Unterschiede zwischen Dekreten und Gesetzen
- Auswirkungen auf das Rechtsetzungsverfahren und die Rechtsanwendung
Zusammenfassung der Kapitel
Fehlende Gesetzesdefinition
Der CIC/83 enthält keine Definition des kirchlichen Gesetzes, im Gegensatz zu staatlichen Gesetzbüchern. Die Arbeit untersucht die Gründe, warum eine Gesetzesdefinition im CIC/83 nicht aufgenommen wurde, und beleuchtet die Auswirkungen der fehlenden Definition auf die Rechtssicherheit. Der Canon 29 CIC/83 bietet indirekte Hinweise auf wesentliche Elemente eines Gesetzesbegriffs, doch eine vollständige Definition fehlt.
Fehlende klare Unterscheidung zwischen allgemeinem Dekret und Gesetz
Die Arbeit analysiert die Unschärfe in der Unterscheidung zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen im CIC/83. Obwohl allgemeine Dekrete in Can. 29 CIC/83 als Gesetze im eigentlichen Sinn bezeichnet werden, bleiben die Abgrenzungskriterien unklar. Die Arbeit beleuchtet die unterschiedlichen Ansichten von Kanonisten zu diesem Thema und diskutiert die Auswirkungen dieser Unschärfe auf die rechtliche Einordnung und die Rechtsanwendung.
Zweifelhafte systematische Einordnung von Cann. 29 und 30 CIC/83
Die Arbeit hinterfragt die systematische Einordnung der allgemeinen Dekrete im CIC/83. Obwohl sie als Gesetze im eigentlichen Sinn bezeichnet werden, scheinen sie von den im Titel I des Buches I behandelten Gesetzen abgehoben zu sein. Die Arbeit argumentiert, dass eine andere Einordnung, beispielsweise unter dem Titel „Über die Kirchengesetze“, sachlich zutreffender wäre.
Formelle und materielle Unterschiede zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen
Die Arbeit untersucht mögliche formelle und materielle Unterschiede zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen. Die Arbeit diskutiert die Ansicht, dass Dekrete nur ausnahmsweise und regelmässig gemäss Can. 30 CIC/83 durch Verwaltungsorgane erlassen würden, und argumentiert, dass dies der Aussage von Can. 29 CIC/83 widerspricht. In Bezug auf materielle Unterschiede werden die Behauptungen, dass Dekrete nur für dringende Angelegenheiten erlassen werden und nur eine gesetzesanwendende oder -ergänzende Funktion hätten, kritisch beleuchtet. Die Arbeit argumentiert, dass allgemeine Dekrete in inhaltlicher Hinsicht die gleiche Gestaltungsfreiheit wie Gesetze besitzen.
Schlüsselwörter
Kirchliches Recht, Codex Iuris Canonici, Gesetzesdefinition, allgemeine Dekrete, Gesetze, Rechtsetzungsverfahren, Rechtsanwendung, systematische Einordnung, formelle und materielle Unterschiede.
- Quote paper
- Dr. Andrea G. Röllin (Author), 2018, Können allgemeine Dekrete und Gesetze des kanonischen Rechts gleichgesetzt werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/414325