Im Rahmen dieser Hausarbeit wurde sich mit dem Thema Zwang beschäftigt. Als Grundlage für die Beschreibung dient die phänomenologische Methode, welche Frau Uzarewicz beschrieben hat. Wesentlicher Kernpunkt ist die Identifikation des Phänomens und die möglichst neutrale, narrative Beschreibung und Darstellung der Grenzen dieses und der angrenzenden Phänomene. Vorbereitend für diese Ausarbeitung fand eine Exkursion zusammen mit anderen Studierenden zum Schloss Hartheim statt. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sowie der beruflichen Prägung der Studierenden, wird der Zwang der Pflegenden im Rahmen der Euthanasie als Exempel für das Phänomen beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung und Beschreibung der Methode
2. Einstieg in das Phänomen ‚Zwang’
2.1 Zwang der Pflege im Nationalsozialismus
2.2 Phänomenologische Beschreibung
3. Interdisziplinäre Untersuchung des Phänomens
3.1 Wortherkunft
3.2 Philosophische Begriffsbestimmung
3.3 Zwang in der Pädagogik
3.4 Medizin und Psychologie / Psychiatrie
3.5 Juristische Begriffsbestimmung
3.6 Ökonomische Bedeutung
3.7 Zusammenfassung der Betrachtung
4. Erweiterung des Phänomens
4.1 Anwendung auf die pflegerische Situation im Nationalsozialismus
4.2 Schlussfolgerung für die Gegenwart
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einführung und Beschreibung der Methode
Im Rahmen dieser Hausarbeit haben sich die Autoren mit dem Phänomen Zwang beschäftigt. Als Grundlage für die nachfolgende Beschreibung dient die phänomenologische Methode, welche Frau Uzarewicz beschrieben hat. Wesentlicher Kernpunkt ist die Identifikation des Phänomens und die möglichst neutrale, narrative Beschreibung und Darstellung der Grenzen dieses und der angrenzenden Phänomene (Uzarewicz, 2010). Vorbereitend für diese Ausarbeitung fand eine Exkursion zusammen mit anderen Studierenden zum Schloss Hartheim statt. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sowie der beruflichen Prägung der Autoren, wird der Zwang der Pflegenden im Rahmen der Euthanasie als Exempel für das Phänomen beleuchtet.
2. Einstieg in das Phänomen ‚Zwang’
In der heutigen Zeit findet sich das Phänomen „Zwang“ in vielen gesellschaftlichen Gebieten wieder. Als Studierende des Fachbereichs Pflege haben sich die Autoren für eine Pflegesituation in der Zeit des Nationalsozialismus entschieden. An dieser soll geschildert werden, wie Zwang entsteht, wo er angrenzt und was dabei gefühlt wird.
2.1 Zwang der Pflege im Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus war„Zwang“ im Hinblick auf das pflegerische Personal von Bedeutung. Es kam vor allem durch die Geschehnisse im Schloss Hartheim zur Rekrutierung von Krankenschwestern und -pflegern für Patientenmorde. Diese wurden durch Ärzte von ‚T4’ für diese Tätigkeiten eingestellt. Nach kurzer Bedenkzeit und Zustimmung zur Arbeit, seitens der Krankenschwestern und –pflegern wurden sie zum Stillschweigen und Mitmachen verpflichtet. Die Pflegekräfte hatten nicht wirklich die Möglichkeit dies abzulehnen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Diese verpflichteten Krankenschwestern wurden auch ‚Berliner Schwestern’ oder ‚T4-Schwestern’ genannt (Gaida, 2006: S. 37). Die Aufgabenbereiche des Pflegepersonals waren zwischen der ersten und zweiten ‚T4-Phase’ sehr unterschiedlich. In der ersten Phase ging es vorrangig um bürokratische und praktische Vorarbeiten, wie zum Beispiel das Kennzeichnen der Patienten oder dem Entkleiden der Patienten vor der Gaskammer. Wogegen in der zweiten Phase Pflegekräfte, durch Anordnung der Ärzte, Tötungsaufträge direkt durchführten. Das pflegerische Assistenzpersonal wurde damals nicht befragt, ob es Zwangssterilisationen guthieße. Die innerhalb des Berufsfeldes Krankenpflege verübten menschenverachteten Handlungen wurden von den Durchführenden kaum als solche erkannt oder bewertet. Einige Pflegekräfte fühlten sich aber auch in ein emotionales Dilemma verstrickt, aus dem sie keinen Ausweg sahen. Ihr berufliches Ethos der ‚Unterordnung unter die Interessen der Anstalten oder der Ärzte’ wäre verletzt worden, hätten sie gewagt, ihre Situation zu analysieren und diese Taten abzulehnen. Die Einrichtungen und Ärzte übten somit indirekt einen Zwang auf die Krankenschwestern und –pfleger aus, gezielt Tötungen durchzuführen. Hätten die Pflegekräfte die Maßnahmen zur Tötung abgelehnt, wären sie nach ihrer beruflichen Sozialisation und Selbsteinschätzung ‚schlechte’ Pflegekräfte gewesen (Gaida, 2006: S.38-39).
2.2 Phänomenologische Beschreibung
Hier wird nun die Ausbreitung des Phänomens Zwang deutlich. Die Pflegekräfte in der NS-Zeit hatten für sich konstatierte ethische Bezugsnormen, aber auch ein Berufsethos, der sich jedoch noch mehr nach den Ärzten oder den Zielen des Nationalsozialismus richtete. Nun erlebt die Pflegekraft eine Situation, in der sie aufgrund ihrer eigenen ethischen Prinzipien handeln würde. Hier wird beschrieben, dass die Pflegekraft die Hilfe bei der Zwangssterilisation ablehnt. Sie möchte diese Tat nicht durchführen, der Arzt hingegen schon, benötigt allerdings Assistenz. Er weiß um ihren Unwillen und dass er ihr Befehle geben kann. Somit ist er in einer besonderen Machtposition gegenüber der Pflegekraft. Der Krankenschwester ist bewusst, dass bei Weigerung der Arzt dies melden könnte. Ihre Reputation als Krankenschwester und ihre Anstellung sind durch diese Tatsache in Gefahr. Sie fühlt sich dadurch unter Druck gesetzt. Wahrscheinlich wägt sie hier ab, was schlimmer wäre: der Verlust ihres Jobs und ihres Rufs oder der Verlust ihrer Integrität. Gegen ihren anfänglichen Willen führt sie die Assistenz durch. Sie fühlt sich dadurch gebrochen und heißt die Tat auch weiterhin nicht gut.
3. Interdisziplinäre Untersuchung des Phänomens
Nach der ersten Beschreibung des Phänomens sollte klar sein, in welchen Grenzen sich Zwang bewegt. Um diese erste Beschreibung zu erweitern und die praktische Bedeutung zu verdeutlichen, findet nachfolgend eine interdisziplinäre Beleuchtung statt.
3.1 Wortherkunft
Zwang kommt vom Verb zwingen. Dieses wurde aus dem Mittelhochdeutschen ‚zwingen’, ‚dwingen’, ‚twingen’, was vom Schwedischen ‚tvinga’ stammt, hergeleitet. Dieses bedeutet in seiner ursprünglichen Benutzung zusammenpressen oder –drücken (Munzinger Online/Duden, 2014). Für das Phänomen lässt sich ein Druck konstatieren, der auf den zu zwingenden einwirkt, damit sich dieser in die beliebte Form begibt. Per Definition ist eine Zwangsmaßnahme eine „Maßnahme, durch die ein Verhalten o. Ä. erzwungen werden soll“ (Munzinger Online/Duden, 2015). Dieses wird also ‚in Form gebracht’.
3.2 Philosophische Begriffsbestimmung
„Zwang ist die Beeinträchtigung der freien Entscheidung, um gerade dadurch ein Handeln oder eine bestimmte Einstellung zu erreichen“ (Brugger, Schöndorf, 2010: S. 593). Handlungen bezüglich hierauf könnte im Nationalsozialismus die Tötung ‚unwerten Lebens’ oder die Beihilfe gewesen sein. Aus der Definition heraus sind jedoch nicht nur Taten, die erzwungen werden können, sondern auch ein Einstellungen, die diese Tätigkeit ethisch-moralisch rechtfertigen ließ. Eine Unterscheidung findet zum einen im inneren beziehungsweise äußeren Zwang statt sowie physisch oder psychisch (Eisler, 1930: S. 675). Begrifflich ist eine Abgrenzung von Zwang zum einen von Gewalt sinnvoll, bei dem es nicht um die Änderung einer Handlung oder Denkweise geht, sondern eine Schädigung des Vergewaltigten zum Ziel hat (Brugger, Schöndorf, 2010: S. 593–594). Macht hingegen „bezeichnet eine Kraft, die zu einer Stellungnahme zwingt“ (Brugger, Schöndorf, 2010: S. 281). Also kann Macht als Ursache des Zwangs (innerer, psychischer) bezeichnet werden, beziehungsweise als eine Möglichkeit jemanden zu etwas zu zwingen. Der Zwang entsteht durch das Handeln einzelner oder von Institutionen (Brugger, Schöndorf, 2010: S. 593). „Erzwungene Handlungen muss und darf sich ein Mensch nicht anrechnen“ (Brugger, Schöndorf, 2010: S. 594). Das würde zum einen bedeuten, dass die pflegerischen Tätigkeiten, auch der Mord an körperlich sowie geistig behinderten Menschen nicht zu Strafen für die Pflegenden führen sollte. Doch dieser Umstand gilt nicht nur für Böses, sondern auch für Gutes (Brugger, Schöndorf, 2010: S. 594). Das bedeutet also auch, dass beispielsweise Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Unfall nicht als gut zu bewerten sind. Wenn derjenige der hilft, dies nur aus gesellschaftlichem oder staatlichem Zwang heraus agiert und nicht frei, kann ihm das nicht als gute Tat angerechnet werden. Zusätzlich gibt es in der Psychopathologie die Zwangsstörungen, die sich durch das Beherrschtsein von unfreiwillig ausgeführten Handlungsmustern oder Vorstellungen definieren (Regenbogen, Meyer, 1998: S. 752).
3.3 Zwang in der Pädagogik
In der Pädagogik ist das Thema Zwang von zentraler Bedeutung. Zum einen geht es hier um didaktische Überlegungen der Schülermotivierung. Diese kann durch internale Einflüsse, aber auch durch externale Faktoren. Im Rahmen der externalen sind die schon aufgeführten Merkmale von Zwang erkennbar. Sicherlich sind im Kindesalter die Eltern sehr prägend. Denn die Reaktion auf verschiedene Noten, speziell bei Sanktionierungen aufgrund schlechter Ergebnisse, werden die Kinder zum Erbringen von Lernerfolgen gezwungen. Doch nicht nur die externalen Einflüsse stellen einen Zwang dar. Auch internale Motivationen, ein gutes Leben zu führen und einen angesehenen Job zu haben, sind durch gesellschaftliche Ideale geprägt. Diese führen wiederum dazu, gute Noten zu schreiben um einen solchen Beruf erlernen zu können. (Harring, Palentien, 2013: S. 15; Zumkley-Münkel, 1984: S. 73–77)
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- Philipp Gläser (Author), 2017, Der Zwang in Pflegeberufen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/414108
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