Bereits vier Jahre vor dem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs behandelt die Arbeit Anwendbarkeit der Regelungen des MitbestG und DrittelbG auf EU-Auslandsgesellschaften mit faktischem Sitz in Deutschland. Der Verfasser beleuchtet hierbei sowohl die Problematik einer kollisionsrechtlichen Anknüpfung als auch deren europarechtliche Zulässigkeit. Abschließend werden ausgehend vom Ergebnis der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit de lege lata Möglichkeiten des Gesetzgebers aufgezeigt, EU-Auslandsgesellschaften de lege ferenda doch einem entsprechenden System der unternehmerischen Mitbestimmung zu unterwerfen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Der Einfluss des EuGH auf die Mitbestimmung von ausländischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
- I. Rechtsprechung von Centros bis Inspire Art für das deutsche Mitbestimmungsrecht...
- 1. Über Centros zu Inspire Art: Generelle Unzulässigkeit der Sitztheorie in Zuzugsfällen?
- 2. Anwendbarkeit der Vorschriften des MitbestG und des DrittelbG de lege lata..
- II. Folgen der EuGH-Rechtsprechung
- 1. Anwendbarkeit unter kollisionsrechtlichen Gesichtspunkten.
- a. Ordre public.......
- b. Art. 34 EGBGB bzw. Sonderanknüpfung..
- 2. Anwendbarkeit unter sachrechtlichen Gesichtspunkten
- a. Unmittelbare Anwendung von § 1 Abs. 1 MitbestG und § 1 DrittelbG....
- b. Analoge Anwendung von § 1 Abs. 1 MitbestG und § 1 DrittelbG....
- 3. Fazit....
- B. Rechtliche Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda
- I. Neuere rechtspolitische Entwicklungen im Bereich der unternehmerischen Mitbestimmung in Deutschland...
- II. Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers bei der Schaffung eines „Mitbest-RG“.
- 1. Europarechtliche Schranken.......
- 2. Ausgestaltung eines europarechtlich zulässigen „Mitbest-RG“...
- C. Zusammenfassung und Fazit.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern die deutschen Mitbestimmungsgesetze auf EU-Auslandsgesellschaften mit faktischem Sitz in Deutschland anwendbar sind. Dies stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Niederlassungsfreiheiten im europäischen Binnenmarkt. Die Arbeit analysiert die Rechtslage und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers auf.
- Einfluss des EuGH-Rechts auf die deutsche Mitbestimmung
- Anwendbarkeit der Mitbestimmungsgesetze unter kollisionsrechtlichen Gesichtspunkten
- Anwendbarkeit der Mitbestimmungsgesetze unter sachrechtlichen Gesichtspunkten
- Rechtliche Lösungsmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers
- Europarechtliche Schranken bei der Schaffung eines „Mitbest-RG“
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A untersucht den Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf die deutsche Mitbestimmung. Dabei werden insbesondere die Urteile Centros und Inspire Art beleuchtet.
- Kapitel B analysiert die Anwendbarkeit der Mitbestimmungsgesetze unter Kollisions- und Sachrechtsgesichtspunkten.
- Kapitel C befasst sich mit rechtlichen Lösungsmöglichkeiten für die Anwendung der Mitbestimmungsgesetze auf EU-Auslandsgesellschaften.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert sich auf die Themen Mitbestimmung, EU-Auslandsgesellschaften, faktischer Sitz, Rechtsprechung des EuGH, Niederlassungsfreiheit, Kollisionsrecht, Sachrecht, Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers, Europarechtliche Schranken, „Mitbest-RG“.
Häufig gestellte Fragen
Sind deutsche Mitbestimmungsgesetze auf EU-Auslandsgesellschaften anwendbar?
Nach aktueller Rechtslage (de lege lata) sind das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) grundsätzlich nicht unmittelbar auf Gesellschaften anwendbar, die nach dem Recht eines anderen EU-Staates gegründet wurden, auch wenn sie ihren faktischen Sitz in Deutschland haben.
Welchen Einfluss hatte der EuGH auf diese Problematik?
Urteile wie "Centros" und "Inspire Art" haben die Niederlassungsfreiheit gestärkt. Sie verbieten es Mitgliedstaaten weitgehend, ausländischen EU-Gesellschaften ihre nationalen Gründungsregeln (wie die Sitztheorie) aufzuerlegen, was die Anwendung deutscher Mitbestimmung erschwert.
Was ist der Unterschied zwischen Kollisionsrecht und Sachrecht in diesem Kontext?
Das Kollisionsrecht bestimmt, welches nationale Recht überhaupt anzuwenden ist (z.B. via Ordre public). Das Sachrecht prüft, ob die konkreten Paragrafen der Mitbestimmungsgesetze direkt oder analog auf ausländische Rechtsformen angewendet werden können.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für den Gesetzgeber (de lege ferenda)?
Der Gesetzgeber könnte ein spezielles "Mitbestimmungs-Regelungsgesetz" (Mitbest-RG) schaffen, das EU-konform sicherstellt, dass auch ausländische Gesellschaften mit einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmern in Deutschland der Mitbestimmung unterliegen.
Was sind die europarechtlichen Schranken für neue Gesetze?
Neue Regelungen dürfen nicht gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen. Sie müssen durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein.
- Quote paper
- Maximilian Schott (Author), 2012, Anwendbarkeit von Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz auf EU-Auslandsgesellschaften mit faktischem Sitz in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/414035