Das Ziel dieser Arbeit ist es, das Problem der Zurechnung von Leasinggegenständen zu klären. Dabei wird auf die Leasingerlasse der Finanzverwaltung eingegangen. Es wird die Frage geklärt, ob es sinnvoll ist für die Zurechnung in der Handelsbilanz ebenfalls auf die steuerrechtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlichen AfA-Tabellen zurückzugreifen, oder ob es nicht passender wäre auf die handelsrechtliche voraussichtliche Nutzungsdauer Bezug zu nehmen. Schwerpunkt der Arbeit sind bewegliche Wirtschaftsgüter. Leasing von Immobilien oder Sonderformen des Leasings, wie Sale-and-lease-back-Verträge werden nicht behandelt.
Leasing hat sich in Deutschland schon lange als Finanzierungsalternative etabliert. Der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen gab bekannt, dass in 2015 1,8 Millionen neue Leasingverträge in Deutschland abgeschlossen wurden. In 2015 generierte die deutsche Leasingbranche ein Investitionsvolumen von 52,2 Milliarden Euro. Der Leasinganteil an den deutschen gesamtwirtschaftlichen Investitionen ist seit Beginn der Aufzeichnung im Jahre 1970 stets am Steigen. Betrug er für Mobilien in 1970 noch 3,3 %, belief er sich 1990 schon auf 14,8 %. Im Jahr 2015 machte er sogar 23,3 % aus.
Die Liste von Vorteilen einer Leasingfinanzierung ist groß. Es handelt sich, wenn der Leasingvertrag richtig ausgestaltet wird, um eine bilanzneutrale Finanzierung. Die Eigenkapitalquote wird geschützt und der Verschuldungsgrad des Leasingnehmers verändert sich durch die Finanzierung nicht. Ebenfalls interessant an Leasinggegenständen ist, dass sie sich von selbst finanzieren. Während die Leasingraten gezahlt werden kann der Gegenstand bereits zur Gewinnoptimierung eingesetzt werden (pay-as-you-earn).
Die Zuordnung von Vermögensgegenständen stellt in der Praxis grundsätzlich kein Problem dar. Der rechtliche Eigentümer muss den Gegenstand in seiner Bilanz aufnehmen. Die Leasingbilanzierung bildet hiervon eine Ausnahme. Da an einem Leasingvorgang in der Regel zwei Parteien beteiligt sind, gibt es zwei potentielle Personen, die das Leasinggut in ihrer jeweiligen Bilanz aufnehmen könnten. Für die Zuordnung des Gegenstandes zu einer Partei muss der wirtschaftliche Eigentümer des Gutes ermittelt werden. Ausschlaggebend ist jeweils das Gesamtbild der Verhältnisse. Um die Vorteile des Leasings auszuschöpfen werden die Verträge in der Praxis so gestaltet, dass eine Zurechnung zum Leasinggeber stattfinden kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Definition Leasing
- 2.1 Operateleasing
- 2.2 Finanzierungsleasing
- 3 Zurechnung des Leasinggegenstandes
- 3.1 Zurechnungsvorschriften und wirtschaftliches Eigentum
- 3.2 Operateleasing
- 3.3 Finanzierungsleasing gem. Leasingerlassen
- 3.3.1 Vollamortisation gem. Leasingerlass vom 19.04.1971
- 3.3.2 Teilamortisation gem. Leasingerlass vom 22.12.1975
- 4 Bilanzierung
- 4.1 Bei Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber
- 4.1.1 Leasinggeber
- 4.1.2 Leasingnehmer
- 4.2 Bei Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer
- 4.2.1 Leasingnehmer
- 4.2.2 Leasinggeber
- 4.1 Bei Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber
- 5 Nutzungsdauer als Zurechnungskriterium
- 6 Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit klärt die Zurechnung von Leasinggegenständen im Handels- und Steuerrecht. Sie untersucht die Anwendung der Leasingerlasse der Finanzverwaltung und analysiert die Relevanz der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (steuerrechtlich) im Vergleich zur voraussichtlichen Nutzungsdauer (handelsrechtlich) für die Zurechnung in der Handelsbilanz. Der Fokus liegt auf beweglichen Wirtschaftsgütern; Immobilienleasing und Sonderformen wie Sale-and-lease-back werden nicht behandelt.
- Zurechnung von Leasinggegenständen im Handels- und Steuerrecht
- Anwendbarkeit der Leasingerlasse der Finanzverwaltung
- Vergleich der betriebsgewöhnlichen und voraussichtlichen Nutzungsdauer als Zurechnungskriterium
- Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasinggebers und Leasingnehmers
- Unterscheidung zwischen Operativem und Finanzierungsleasing
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Leasings in Deutschland ein und beleuchtet dessen Bedeutung als Finanzierungsalternative. Sie präsentiert Zahlen zum deutschen Leasingmarkt und hebt die bilanzneutralen Vorteile einer korrekt gestalteten Leasingfinanzierung hervor, insbesondere den Schutz der Eigenkapitalquote und die Möglichkeit der pay-as-you-earn Finanzierung. Die Einleitung betont die Problematik der Zurechnung von Leasinggegenständen und formuliert das Ziel der Arbeit: die Klärung dieser Zurechnungsproblematik unter Berücksichtigung der Leasingerlasse und der Frage nach der geeigneten Nutzungsdauer (steuerrechtlich vs. handelsrechtlich).
2 Definition Leasing: Dieses Kapitel definiert den Begriff Leasing und unterscheidet ihn vom Mietvertrag, wobei die Kündbarkeit als Hauptunterschied hervorgehoben wird. Es beschreibt Leasing als Überlassung von Nutzungsrechten an einem Vermögensgegenstand durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen Entgelt und charakterisiert den Leasingvertrag zivilrechtlich als atypischen Mietvertrag mit potentiellen Bestandteilen aus Kauf-, Miet- und Darlehensverträgen. Die verschiedenen Vertragsformen, insbesondere die Unterscheidung zwischen operativem und Finanzierungsleasing, werden angedeutet.
3 Zurechnung des Leasinggegenstandes: Dieses Kapitel befasst sich mit der zentralen Frage der Zurechnung des Leasinggegenstandes. Es erklärt die Bedeutung des wirtschaftlichen Eigentums als entscheidendes Kriterium und geht auf die Zurechnungsvorschriften ein. Es werden sowohl das operative Leasing als auch das Finanzierungsleasing im Kontext der Leasingerlasse (mit Unterscheidung zwischen Vollamortisation und Teilamortisation) betrachtet. Die verschiedenen Aspekte der Zurechnung werden detailliert erläutert.
4 Bilanzierung: Das Kapitel beschreibt die Bilanzierung von Leasingverträgen aus der Perspektive des Leasinggebers und des Leasingnehmers, getrennt nach der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber oder Leasingnehmer. Es analysiert die jeweiligen bilanzpolitischen Implikationen und die unterschiedlichen Behandlungen in der Bilanz.
5 Nutzungsdauer als Zurechnungskriterium: Dieses Kapitel analysiert die Rolle der Nutzungsdauer (betriebsgewöhnliche vs. voraussichtliche Nutzungsdauer) als Kriterium für die Zurechnung des Leasinggegenstandes. Es vergleicht die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Perspektiven und diskutiert deren Relevanz für die korrekte Bilanzierung.
Schlüsselwörter
Leasing, Bilanzierung, HGB, EStG, Leasingerlasse, Zurechnung, wirtschaftliches Eigentum, Nutzungsdauer, Operatives Leasing, Finanzierungsleasing, Vollamortisation, Teilamortisation, Leasinggeber, Leasingnehmer, Handelsrecht, Steuerrecht.
FAQ: Zusammenfassung des Textes zum Leasing
Was ist der Hauptfokus dieses Textes?
Der Text konzentriert sich auf die Zurechnung von Leasinggegenständen im Handels- und Steuerrecht, insbesondere die Anwendung der Leasingerlasse der Finanzverwaltung und den Einfluss der Nutzungsdauer (steuerrechtlich vs. handelsrechtlich) auf die Bilanzierung.
Welche Arten von Leasing werden behandelt?
Der Text behandelt Operatives und Finanzierungsleasing, unterscheidet zwischen Vollamortisation und Teilamortisation gemäß der Leasingerlasse und erklärt die Unterschiede zwischen diesen Leasingformen.
Wie wird die Zurechnung von Leasinggegenständen bestimmt?
Die Zurechnung basiert auf dem Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums. Der Text beschreibt detailliert die Zurechnungsvorschriften und die Rolle der Leasingerlasse bei der Bestimmung, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist.
Welche Rolle spielt die Nutzungsdauer bei der Zurechnung?
Die Nutzungsdauer (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Steuerrecht vs. voraussichtliche Nutzungsdauer im Handelsrecht) ist ein entscheidendes Kriterium für die Zurechnung. Der Text vergleicht beide Perspektiven und deren Auswirkungen auf die Bilanzierung.
Wie wird Leasing im Handels- und Steuerrecht bilanziert?
Der Text erklärt die Bilanzierung von Leasingverträgen aus Sicht des Leasinggebers und Leasingnehmers, getrennt nach der Zurechnung des Leasingobjekts. Die jeweiligen bilanzpolitischen Implikationen und die unterschiedlichen Behandlungen in der Bilanz werden analysiert.
Welche weiteren Themen werden behandelt?
Neben der Zurechnung und Bilanzierung werden die Definition von Leasing, die Unterscheidung zum Mietvertrag, und die verschiedenen Vertragsformen (insbesondere operativ vs. Finanzierungsleasing) erläutert. Der Text enthält eine Einleitung, eine Zusammenfassung der Kapitel und Schlüsselwörter.
Welche Güter werden im Text behandelt?
Der Fokus liegt auf beweglichen Wirtschaftsgütern. Immobilienleasing und Sonderformen wie Sale-and-lease-back werden nicht behandelt.
Wo finde ich Informationen zu den Leasingerlassen?
Der Text bezieht sich auf die Leasingerlasse der Finanzverwaltung (u.a. vom 19.04.1971 und 22.12.1975), deren genaue Inhalte jedoch nicht im Detail wiedergegeben werden. Diese müssen separat recherchiert werden.
- Citar trabajo
- Maike Miller (Autor), 2016, Leasing. Bilanzierung nach HGB und EStG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413639