Wenn wir in der heutigen Zeit auf die Geschichte der Menschheit zurückblicken, so lässt sich sagen, dass es seit der Existenz der Menschheit auch die Existenz der Herrschaft gibt. Ganz gleich in welchem Land, unter welchem Volk oder innerhalb welchen Stammes, es gibt immer den gewissen Einen, der seinen Anhängern die Ordnungsprinzipien auferlegt, welche zu befolgen sind. Lediglich die Form der Ausübung dieser Macht lässt sich in den verschiedensten Ländern der Welt unterscheiden. Der eine übt diese Tätigkeit in der Rolle des Präsidenten, der andere in die des Monarchen oder der andere wiederum in die des Königs.
Die Ausarbeitung wird es sich zur Aufgabe machen, den Begriff der Herrschaft näher zu erläutern und in seinen typischen Erscheinungsformen wiederzugeben. Die soll unter Zuhilfenahme der Herrschaftstheorie nach Max Weber geschehen, da dieser die Herrschaftstheorie am umfangreichsten definiert hat. Um dem Leser einen Überblick zu verschaffen, soll allen voran der Begriff der Herrschaft erläutert werden, bevor ein Übergang zur Theorie im Anschluss erfolgen soll.
Die Herrschaftstheorie nach Weber
Wenn wir in der heutigen Zeit auf die Geschichte der Menschheit zurückblicken, so lässt sich sagen, dass es seit der Existenz der Menschheit auch die Existenz der Herrschaft gibt. Ganz gleich in welchem Land, unter welchem Volk oder innerhalb welchen Stammes, es gibt immer den gewissen Einen, der seinen Anhängern die Ordnungsprinzipien auferlegt, welche zu befolgen sind. Lediglich die Form der Ausübung dieser Macht lässt sich in den verschiedensten Ländern der Welt unterscheiden. Der eine übt diese Tätigkeit in der Rolle des Präsidenten, der andere in die des Monarchen oder der andere wiederum in die des Königs. Die vorliegende Ausarbeitung wird es sich zur Aufgabe machen, den Begriff der Herrschaft näher zu erläutern und in seinen typischen Erscheinungsformen wiederzugeben. Die soll unter Zuhilfenahme der Herrschaftstheorie nach Max Weber geschehen, da dieser die Herrschaftstheorie am umfangreichsten definiert hat. Um dem Leser einen Überblick zu verschaffen, soll allen voran der Begriff der Herrschaft erläutert werden, bevor ein Übergang zur Theorie im Anschluss erfolgen soll. Herrschaft wird definiert als die Chance „dass ein bekundeter Wille (…) des Herrschenden das Handeln anderer beeinflusst und in solch einer Art beeinflusst, das die Bereitschaft für ein Befehl bestimmten Inhalts zur Maxime ihres Handeln gemacht hätten (Gehorsam).“ ( Hatscher 2000, S. 55). Mit anderen Worten bedeutet dies, dass es sich bei den Herrschaftsverhältnissen um eine soziale Beziehung zwischen dem Herrscher auf der einen Seite und den Beherrschten auf der anderen Seite handelt. Die Herrscher können den Beherrschten gegenüber Macht ausüben, was auch zur Folge hat, dass ein Herrscher in der Lage ist innerhalb einer Gruppe oder einen bestimmten Personenkreise seinen Willen gegen anderen durchzusetzen, ohne Macht ausüben zu müssen (vgl. Hatscher 2000, S.59). Jedes Herrschaftsverhältnis stellt eine soziale Beziehung und soziales Handeln zwischen Herrscher und Beherrschten dar. Es wird davon ausgegangen, dass nach Orientierung dieses Handelns und dieser Beziehung insgesamt alle Herrschaftsformen jemals irgendwo vorhanden waren, vorhanden sind, oder vorhanden sein werden. Demzufolge lässt sich sagen, dass drei Rechtfertigungen oder besser gesagt, drei Legitimationsgründe der Herrschaft gegenwärtig sind. Diese sind begründet in die legale Herrschaft, die traditionale Herrschaft und die charismatische Herrschaft, welche als nächstes zitiert werden sollen. Der reinste Typ der legalen Herrschaft ist die bürokratische Herrschaft. Die Grundvorstellung dieser Herrschaftsform ist, dass beliebiges Recht durch formale Satzungen abgeändert und geschaffen werden kann. Entweder ist der Herrschaftsverband gewählt oder bestellt, alle seine Teile und er inbegriffen machen den Betrieb aus. Der heteronomer und heterokephaler (Teil-) Betrieb soll als Behörde bezeichnet werden. Die vom Herrn delegierten Beamten bilden den Verwaltungsstab, während die Gehorchenden als die Verbandsmitglieder (Genossen, Bürger) zu verstehen sind. Gehorsam wird nicht der Person die den Befehl ausübt erteilt, sondern der gesetzten Regel. Der Befehlende gehorcht, indem er den Befehl erlässt. Das Herrschaftsrecht des Befehlenden (Vorgesetzten) ist durch die gesatzte Regelung (Gesetz) legitimiert. Nicht nur die moderne Struktur von Gemeinde und Staat fallen unter dem Typus der legalen Herrschaft, ebenso auch das Herrschaftsverhältnis in einem Verbund oder Verein, der über einem ausgiebigen hierarchisch strukturierten Verwaltungsstab disponiert. Der technisch reinste Typus der legalen Herrschaft ist die Bürokratie. Die soll aber nicht bedeuten, dass jede Herrschaft nur bürokratisch ist. Die Spitze wird meist geführt von einem Monarchen oder die vom Volke gewählten Präsidenten. Maßgebend ist, dass die Arbeit vorwiegend und zunehmend auf den bürokratischen Kräften verweilen. Hier soll nicht der Anschein geweckt werden, dass die Bürokratie die einzige Spezies der legalen Herrschaft ist. Hierunter fallen alle Arten anpassungsfähiger Verwaltungs- und Herrschaftskörper, wenn ihre Autorität auf gesatzten Vorschriften zurückzuführen sind und die Ausführung des Herrschaftsrechtes den Charakter legalen Verwaltens innehat (vgl. Weber 1956. S. 552). Die traditionale Herrschaft ist gekennzeichnet durch den reinen Typen einer patriarchalischen Herrschaft. Der Herrschaftsverband versteht sich als eine Vergemeinschaftung, in die der Befehlende die Rolle des Herrschers bekleidet, die Gehorchenden die der Staatsbürger einnehmen und der Verwaltungsstab die der Bediensteten bestücken. Gehorsam gegenüber dem Führer wird aufgrund von Frömmigkeit erwiesen. Der inhaltliche Gehalt der Befehle beruht auf Tradition, deren bedenkenlose Verletzung seitens des Herrn die Legitimität und seine Herrschaft zerrütten könnten. Es ist unmöglich gegenüber den Traditionsnormen, neue Rechte zu modellieren. Die Legitimität des Führers ist außerhalb der Normen der Tradition in einen äußerst anpassungsfähigen Charakter unterprivilegiert. Daher verfällt seine Herrschaft in ein streng traditionsgebundenes Gebiet, in dem er nach Zuneigung, Gefallen, Abneigung und rein persönlichen Gefälligkeiten zu designierenden Gesichtspunkten schaltet. (vgl. Weber 1956. S. 557). Die charismatische Herrschaft hingegen wird durch besondere Fähigkeiten des Herrschers rechtmäßig. Die Beherrschten erkennen den Herrscher aufgrund seines Charismas als ihren Führer an und unterwerfen sich ihm aus Überzeugung. Die Definition des Begriffes gehen auf Max Webers Anlehnung an Eduard Meyer zurück, wonach dieser Charisma wie folgt darlegt: „Unter Charisma wird eine außeralltägliche Qualität einer Persönlichkeit verstanden, um derentwillen sie mindestens als spezifisch außeralltäglich oder übermenschlich oder übernatürlich, jedenfalls nicht jedem zugängliche Eigenschaften oder Kräfte, als vorbildlich oder gottgesandt und deswegen als Führer wahrgenommen wird“ (vgl. Nippel 2000, S. 7). Die Diskussionen über das Phänomen des Charismas sind auch heute noch kontrovers, wobei man sich jedoch in der Tatsache einig ist, dass zwei Grundannahmen zum Charisma existieren. Die erste Voraussetzung ist, dass Charisma immer als ein Fachausdruck einer sozialen Beziehung zwischen einer Gefolgschaft und charismatischen Anführer zu verstehen ist. Die charismatische Beziehung sagt genauso viel über die Anhänger aus, wie auch über die charismatische Persönlichkeit selbst, weshalb dieses auch nur aus der Sicht der Anhänger zu verstehen ist. Die zweite Grundannahme ist, dass das Phänomen Charisma ein kontextgebundenes Phänomen ist, welches nicht raum- und zeitübergreifend festgelegt werden kann, sondern vielmehr in den konkreten politischen, kulturellen ,historischen, psychologischen und sozioökonomischen Bezugsrahmen eingeordnet werden muss, um es erörtern zu können ( Bliesmann de Guevara, Reiber 2011, S.9). Die Wechselseitigkeit der Anerkennung des Führers durch seine Gefolgten und die Bewährung des Führers vor seinem Gefolge ist ein wesentliches Merkmal charismatischer Herrschaft. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass es in ihr nicht zur Verrichtung von Macht im werberischen Sinne, sprich die Ausrichtung des eigenen Willen gegen die Widersetzung der Gefolgschaft. Solange der Herrscher als Person und seinen Handlungen in der Wahrnehmung der Beherrschten zu ihrem Wohlbefinden beiträgt, fügen sie sich ihrem Herrscher gern und zwanglos. Eine Machtausübung des Herrschers, die aus einem Zwangscharakter entspringt, wäre konfus. Die Ära der charismatischen Herrschaft neigt sich erst dann dem Ende zu, wenn der Glaube an die außeralltägliche Qualität des Herrschers kondensiert, dass bedeutet, dass ein Ende dann Eintritt, wenn die Aufrechterhaltung des Wohlbefindens seiner Gefolgschaft nicht mehr möglich ist. Eben dann wäre der letzte Ausweg, um seine Autorität stand zu halten, die Anwendung von Macht, was allerdings auch heißt, dass die genuin charismatische Herrschaft erschlagen worden ist (vgl. Hatscher 2000, S.61/62).Für die charismatische Herrschaft ist ihre revolutionäre Wirkung, ihre Außeralltäglichkeit von entscheidender Bedeutung. Hierin besteht der Gegensatz zu traditionalen und legalen Herrschaftsformen. In der Theorie lässt sich dies einfach formulieren, doch wie ist es in der Praxis? Auffällig ist auch, dass bei der Suche nach Literatur zu dem Thema der charismatischen Herrschaft dies in einem soziologisch-historischen Kontext immer nur unter dem Terminus „Führung und Verführung“ und immer am Beispiel der Person Adolf Hitler vorzufinden ist. Der Verdacht liegt nahe, dass solch eine distanzierte Haltung dem gegenüber eingenommen wird, weil die Lehre von Weber und das Konzept der charismatischen Herrschaft dazu beigetragen haben, das deutsche Volk zur Anerkennung der Führerstellung Adolf Hitlers willig zumachen. Ein weiterer Einwand ist auch der, dass alle Eigenschaften des Herrschers lediglich männlichen Charakters unterliegen, obwohl das Konzept für sich eine Universalität deklariert.
Quellenverzeichnis
Bliesemann de Guevara, Berit / Reiber, Tatjana (Hrsg.) 2011: Charisma und Herrschaft. Führung und Verführung in der Politik, Frankfurt: Campus Verlag.
Hatscher, Christoph R. 2000:Charisma und Res Public. Max Webers Herrschaftssoziologie und die Römische Republik, Stuttgart: Franz Steiner Verlag.
Nippel, Wilfried (Hrsg.) 2000: Virtuosen der Macht. Herrschaft und Charisma von Perikles bis Mao, München: Verlag C.H. Beck.
Weber, Max. 1972: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundrisse der verstehenden Soziologie, Tübingen: Verlag J. C. B. Mohr.
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- Quote paper
- Yildiz F. (Author), 2016, Die Herrschaftstheorie nach Max Weber, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413444