Infolge der Individualisierung und Modernisierung der Gesellschaft hat sich die Familienkonstellation zunehmend verändert. Von der klassischen Familie wird, man beobachtet dies an den Scheidungsraten, mehr und mehr Abstand genommen.
Im Jahr 2000 wurden in Deutschland 194408 Ehen geschieden, was rund 1% aller bestehenden Ehen ausmacht. Das sind 58091 mehr im Vergleich zum Jahr 1991.
Dies macht deutlich, dass sich das Scheidungsrisiko erheblich erhöht hat aber auch noch weiter steigen wird und, laut Statistischem Bundesamt, davon ausgegangen werden muss, dass allein 37% der im Jahr 2000 geschlossenen Ehen mit einer Scheidung enden.
Von einer Scheidung sind aber häufig nicht nur die beteiligten Erwachsenen betroffen, sondern vor allem ihre Kinder. In 48,8% der Fälle der eben genannten geschiedenen Ehen hatten minderjährige Kinder unter den Folgen der Scheidung zu leiden.
Eine Trennung und Scheidung stellt für die betroffenen Kinder eine besonders belastende Umbruchsituation dar. Sie reagieren auf die Auflösung der vertrauten Familienatmosphäre, bedingt durch den Auszug eines Elternteils und durch den möglichen Verlust von (außer-)familiären Beziehungen, häufig mit Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionen und Depressionen.
Aufgrund der Tatsache, dass damit zu rechnen ist, „dass rund ein Fünftel der in den 1990er Jahren geborenen Kinder von Ehepaaren (einschließlich vorehelich geborener Kinder) im Laufe der ersten beiden Lebensjahrzehnte mit der Scheidung der Eltern konfrontiert wird“ , lässt einen steigenden Bedarf im Rahmen der Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung erforderlich werden.
Trotz Trennung oder Scheidung behalten aber die Eltern ihre Elternfunktion und somit die Verantwortung für ihre Kinder.
Wie eine Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung dazu beiträgt, eine am Wohl des Kindes orientierte Elternverantwortung zu schaffen, soll im Folgenden erörtert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Kindschaftsrechtsreform
- Die elterliche Sorge
- Die Personensorge gemäß §1626 Abs. 1 Satz 2 BGB
- Die Vermögenssorge gemäß §1626 Abs. 1 Satz 2 BGB
- Die gesetzliche Vertretung des Kindes gemäß §1629 Abs. 1 Satz 1 BGB
- Rechtsgrundlage: §17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Allgemeine Rahmenbedingungen
- Anspruchsberechtigte
- Zuständigkeit - Wunsch- und Wahlrecht
- Kosten
- Sozialdatenschutz
- Zustandekommen der Beratung
- Inhalte und Ziele einer Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Exkurs: Der Begriff Kindeswohl
- Kontinuitätsgrundsatz
- Förderungsgrundsatz
- Bindungen des Kindes
- Wille des Kindes
- Zentrale Fragestellungen im Rahmen der Trennungs- und Scheidungsberatung
- Umgangsrecht
- Besuchsrecht
- Mitentscheidungsrecht
- Unterhaltsansprüche
- Kindesunterhalt
- Nachehelicher Ehegattenunterhalt
- Methodisches Vorgehen
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im Kontext des §17 SGB VIII zu beleuchten. Dabei steht die Unterstützung der elterlichen Verantwortung im Mittelpunkt, um eine am Kindeswohl orientierte Lösung zu ermöglichen.
- Die rechtliche Grundlage der Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen nach §17 SGB VIII
- Die Bedeutung des Kindeswohls in diesem Kontext
- Die Herausforderungen der elterlichen Sorge im Trennungs- und Scheidungsprozess
- Die zentralen Fragestellungen der Trennungs- und Scheidungsberatung, wie z.B. Umgangsrecht, Besuchsrecht und Unterhaltsansprüche
- Das methodische Vorgehen in der Beratung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die aktuelle Familienentwicklung und den steigenden Bedarf an Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen beleuchtet. Anschließend wird die Kindschaftsrechtsreform und die damit verbundene Neuregelung der elterlichen Sorge erörtert. Der Fokus liegt dabei auf der gemeinsamen elterlichen Sorge und den Möglichkeiten der Eltern, Entscheidungen über die Zukunft ihrer Kinder zu treffen.
Der Kern der Arbeit liegt in der Analyse des §17 SGB VIII und der damit verbundenen Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Es werden die Anspruchsberechtigten, die Zuständigkeit, die Kosten und der Datenschutz im Detail dargestellt. Weiterhin werden die Inhalte und Ziele der Beratung erläutert, wobei das Kindeswohl im Vordergrund steht. Die Arbeit beschäftigt sich auch mit zentralen Fragestellungen wie Umgangsrecht, Besuchsrecht, Mitentscheidungsrecht und Unterhaltsansprüchen.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe und Themen der Arbeit sind: Partnerschaftsberatung, Trennungsberatung, Scheidungsberatung, §17 SGB VIII, Kindschaftsrecht, elterliche Sorge, Kindeswohl, Umgangsrecht, Besuchsrecht, Unterhalt, methodisches Vorgehen.
- Quote paper
- Melanie Mattausch (Author), 2004, §17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41066