Zielsetzung der dritten Kritik soll die Klärung sein, ob die Urteilskraft ein apriorisches Prinzip mit sich führt und ob sie Lust und Unlust ein Gesetz vorschreibt. Die Fragestellung wird besser verständlich, wenn die beiden erwähnten Erkenntnisvermögen Verstand und Vernunft näher betrachtet werden. Vernunft ist a priori gesetzgebend, als sie uns unabhängig von aller Erfahrung den kategorischen Imperativ vorschreibt - wer sich nicht an diesen hält, der ist nach Kant nicht vollkommen vernünftig. Verstand ist gesetzgebend, da er die Verstandesbegriffe und -kategorien enthält, welche Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Kritiken bei Kant
2. Zielsetzung der dritten Kritik
3. Die Einleitung
4. Der Zusammenhang
5. Das erste Moment: Qualität
6. §1: Der Subjektbezug
7. Das interesselose Wohlgefallen
8. Zum §2
9. Zum §3
10. Zum §4
11. Zum §5
12. Das zweite Moment: Quantität
13. §6: Die These vom intersubjektiven Geltungsanspruch
14. §7: Vergleich des Geschmacksurteils mit Urteilen über das Angenehme und das Gute
15. §8: Der intersubjektive Geltungsanspruch hat einen rein subjektiven Charakter
16. §9: Auf welcher Grundlage beruht das Geschmacksurteil
17. Literaturnachweis
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- Rüdiger Specht (Author), 2015, Kant über das Schöne in seiner "Kritik der Urteilskraft", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/403533
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