Migration bezeichnet das Wandern bzw. die Auswanderung von Individuen, Gruppen oder Völkern an einen anderen Ort oder in eine andere Region, die mit einem längerfristigen Heimatwechsel verbunden sind. Ein Heimatwechsel innerhalb eines Landes wird als Binnenmigration bezeichnet, während die internationale Migration einen Heimatwechsel mit Überschreitung einer Ländergrenze meint. Der Begriff Immigration steht für die Einwanderung einer Person in ein anderes Land. Da Einwanderer vorher woanders ausgewandert sein müssen, ist das Gegenteil von Immigration Emigration und kann als Synonym für den Begriff Auswandern gesehen werden. Hier kann zwischen einer freiwilligen und erzwungenen Auswanderung unterschieden werden.
Inhaltsangabe
1. Formen der Migration
1.1. Ursachen von Migration
2. Familiengründung und Familiennachzug
3. Partnerwahl und Heiratsverhalten von Migranten
3.1. Binationale Eheschließungen
3.2. Heiratsmigration
4. Vorurteile und soziale Distanz
5. Die innerfamiliären Beziehungen und Interaktionen in Migrations-familien
5.1. Die Ehegattenbeziehung
5.2. Die Eltern-Kind-Beziehung
5.3. Die Erziehung
6. Die Bedeutung von Verwandtschaftsbeziehungen in der Migration
7. Fazit
8. Quellenangabe
1. Formen der Migration
Migration bezeichnet das Wandern bzw. die Auswanderung von Individuen, Gruppen oder Völkern an einen anderen Ort oder in eine andere Region, die mit einem längerfristigen Heimatwechsel verbunden sind.
Ein Heimatwechsel innerhalb eines Landes wird als Binnenmigration bezeichnet, während die internationale Migration einen Heimatwechsel mit Überschreitung einer Ländergrenze meint.[1]
Der Begriff Immigration steht für die Einwanderung einer Person in ein anderes Land. Da Einwanderer vorher woanders ausgewandert sein müssen, ist das Gegenteil von Immigration Emigration und kann als Synonym für den Begriff Auswandern gesehen werden. Hier kann zwischen einer freiwilligen und erzwungenen Auswanderung unterschieden werden.
1.1. Ursachen von Migration
Freiwillig ausgewandert sind beispielsweise ältere Menschen, die nach ihrer Erwerbstätigkeit den Entschluss fassen ihren Altersruhesitz im Ausland zu verbringen. Ebenfalls freiwillig erfolgt die Migration aus dem Wunsch heraus, anderswo bessere individuelle Entfaltungsmöglichkeiten zu haben.
Zweifelsfrei unfreiwillig oder erzwungen ist die Auswanderung im Sinne von Fluchtmigration, bei der sich eine Person aus Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aufgrund ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.[2]
Auch Asyl suchende verlassen unfreiwillig ihr Land und hoffen auf ein Leben ohne Krieg und Unterdrückung.
Politische Flüchtlinge stellen eine besondere Gruppe von Migranten dar, da „… sie einen auf die Menschenrechte gegründeten Anspruch auf Aufnahme haben“.[3]
Erfolgt Migration, wie es häufig der Fall ist, in der Hoffnung den Lebensstandard finanziell zu verbessern, wird es schwierig zwischen ökonomischem Zwang und Freiwilligkeit zu unterscheiden.[4]
Weitere Migrationsursachen können auch Naturkatastrophen sein, sowie Arbeitslosigkeit, Kriege, Landknappheit, soziale Diskriminierung, Revolutionen usw.
Im Grunde genommen wollen Menschen mit der Migration ihre Defizite, wie Wohlstand, Demokratie etc. ausgleichen. Die Vorteile, die in einer Aufnahmegesellschaft gesehen werden, müssen gewissermaßen nur die Pluspunkte des Herkunftslandes überbieten, damit die Bereitschaft für eine Wanderung im Sinne von Migration ausgelöst wird.[5]
Der häufigste Migrationsgrund ist jedoch die Suche nach Arbeit. Das Auswandern von Menschen zwecks einer Arbeit in einem anderen Land wird Arbeitsmigration genannt. Dabei geht es meist, um die Wanderung aus industriell weniger entwickelten Ländern in die Industrienationen.[6]
Da Migration oft als eine individuelle Entscheidung angesehen wird, die von einem “eingewanderten Arbeiter” getroffen wird, spielen Frau und Kinder, als seine Begleitung eher eine nebensächliche Rolle. Dabei ist Migration für alle Familienmitglieder ein einschneidendes Lebensereignis und kann die innerfamiliären Strukturen und Interaktionen verändern.
2. Familiengründung und Familiennachzug
In den 70er Jahren zeigte sich ein typisches Migrationsmuster. Und zwar entwickelte sich der Trend, dass verheiratete Väter zuerst alleine in die Aufnahmegesellschaft gingen und meist erst viele Jahre später die Familie nachholten. Demnach fanden also die Eheschließung und die Geburt der (ersten) Kinder im Herkunftsland statt. Inzwischen hat sich der Migrationszeitraum zwischen den Familienmitgliedern stark verkleinert.[7] Während es Anfang der 60er Jahre noch durchschnittlich mehr als 10 Jahre dauern konnte bis die allein eingewanderten Väter ihre Familien nachholten, beträgt dieser Zeitraum heute nur noch weniger als zwei Jahre.[8]
Ebenfalls verändert hat sich die Wahl des Ortes für die erste Phase der Familiengründung. Eine zunehmend größere Zahl der Familiengründungen hat sich heute in die Aufnahmegesellschaft verlagert. Unverändert bleibt jedoch die Tatsache, dass die Eheschließungen immer noch in der Herkunftsgesellschaft stattfinden.[9]
Für das Jahr 1998 konnte festgestellt werden, wie viele Zuwanderungen es im Sinne von Familiennachzug in der Bundesrepublik gegeben hatte: von 62.992 Nachwanderungen betrug der Anteil der nachgekommenen Ehepartnern von Migranten und Migrantinnen 43,3%. 33,6% waren Zuzüge von ausländischen Ehepartnern zu Angehörigen der deutschen Nation. Gerade mal 23,2% - also weniger als ein Viertel von allen Nachgezogenen waren Zuzüge von ausländischen Kindern unter 18 Jahren.[10] Diese vergleichsweise geringe Zahl ist ein Anzeichen dafür, dass die meisten Kinder nicht nachgeholt werden müssen, da sie schon in Deutschland sind bzw. hier geboren worden sind.
3. Partnerwahl und Heiratsverhalten von Migranten
Menschen, die sich entschließen eine lange Zeit oder gar für den Rest ihres Lebens in einem anderen Land zu verbringen, holen also entweder ihre Familie nach – oder sie wählen die Möglichkeit in der Aufnahmegesellschaft eine neue Familie zu gründen.
3.1. Binationale Eheschließungen
Unter einer binationalen Partnerschaft bzw. Eheschließung versteht man das Zusammenkommen zweier Menschen, die jeweils eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 1996 in den alten Bundesländern 373.245 Ehen geschlossen. 82,6% davon waren Eheschließungen zwischen zwei deutschen Partnern, während der Anteil der binationalen Ehen 14% betrug. Aber nur 3,4% war eine Heirat zwischen zwei Personen, die beide eine nicht-deutsche Nationalität hatten. Diese Zahl ist zwar auffallend klein, lässt aber keine empirischen Aussagen über das Heiratsverhalten von Migranten zu, da die meisten ausländischen Paare im ausländischen Standesamt oder Konsulat getraut werden. Diese Entscheidung ist sofern sinnvoll, weil eine ausländische Heirat in Deutschland mit sehr viel rechtlich-bürokratischem Aufwand verbunden ist.
Das Problem das sich daraus ergibt ist, dass diese Ehen entsprechend in ein ausländisches Register eingetragen werden und somit in der deutschen Statistik nicht erfasst werden können. Dies erschwert natürlich die Aufstellung von Analysen, die auf diese Daten basieren sollen bzw. die Validität von Analysen, die auf diese Erhebung aufbauen können in Frage gestellt werden.[11]
[...]
[1] ESCHENHAGEN, Wieland: Artikel „Migration“, Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2003.
[2] URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Migration_%28Soziologie%29 .
[3] ESCHENHAGEN, Wieland: Artikel „Migration“, Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2003.
[4] URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Migration_%28Soziologie%29 .
[5] URL: http://www.ikak.de/vortrag_mig_HD.htm#_Toc31137760 .
[6] URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmigration .
[7] Familien ausländischer Herkunft in Deutschland. Sechster Familienbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2000, S. 76.
[8] a. a. O., S. 91.
[9] a. a. O., S. 76.
[10] LEDERER, Harald W., et al.: Migrationsbericht 1999. Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland, in: Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen (Hrsg.), Bamberg 1999, S. 20.
[11] Familien ausländischer Herkunft in Deutschland. Sechster Familienbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2000, S. 80 f.
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