Die 25 Staaten der Europäischen Union befinden sich momentan in einem Prozess der Transformation vom jeweiligen Nationalstaat zu einem EUStaatenverbund. Wer in München am Flughafen ankommt, findet einen eigenen Eingang für Reisende aus den EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein und einen zweiten für Reisende aus Drittstaaten vor.1 Hier wird die Entwicklung zu neuen Außengrenzen offensichtlich. Dieser neue Grenzziehungsprozess hatte 1985 seinen Anfang. Er entstand aus dem Wunsch heraus, eine europäische Identität durch den freien Personenverkehr zu fördern.2 Gleichzeitig jedoch sollte die innere Sicherheit unter anderem durch Schutz der gemeinsamen Außengrenzen gewährleistet bleiben. Damals unterschrieben die Innen- und Justizminister der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland in Schengen/Luxemburg das „Schengener Abkommen“. Dieses Abkommen sollte die Einführung des Binnenmarktes begleiten: nicht nur der grenzenlos freie Austausch von Waren und Kapital, auch die EG-Bürger sollten im neu geschaffenen Markt ohne Zollkontrollen reisen können. Das zwischenstaatliche Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten vor. Ein Zusatzabkommen regelt die Behandlung von Asylanträgen und die Zusammenarbeit der Polizeibehörden über die Grenzen hinaus. Der ursprünglich veranschlagte Zeitpunkt der Grenzöffnung für den Personenreiseverkehr (1990) musste mehrfach verschoben werden. 1995 trat das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) dann aber in Kraft. Vorab jedoch musste das „Schengener Informationssystem“ (SIS), welches schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst, eingerichtet werden. Es erleichtert die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung. Es stellt sich nunmehr die Frage, fast 10 Jahre nach Inkrafttreten des SDÜ, ob die Erwartungen an „Schengen“ tatsächlich erfüllt wurden oder ob gar die Befürchtungen der „Schengen“-Gegner, dass die Binnengrenzöffnung den Verlusts der inneren Sicherheit zur Folge haben werde, Realität geworden sind. 1 http://www.munich-airport.de/DE/Areas/StandardSeiten/Drucken/index.jsp 2 http://zoom.mediaweb.at/zoom_697/schengen.html
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Schengen-Mitgliedstaaten
2.1. Anfänge
2.2. Neuere Beitritte
3. Geschichtlicher Hintergrund
3.1. Entstehungsgeschichte
3.2. Entwicklung
4. Inhalt des Schengener Durchführungsübereinkommens
5. Schengen und das Verhältnis zum EG-/EU-Recht
5.1. Schengen-Besitzstand
5.2. Sonderstellung Dänemarks, des Verein. Königreichs und Irlands
5.3. Institutionelle Veränderung
6. Sicherheitsaspekt
6.1. Binnengrenzkontrollen in Ausnahmefällen
6.2. SIS
6.3. Polizeiliche Zusammenarbeit
6.4. Weitere Ausgleichsmaßnahmen
7. Fazit
1. Einleitung
Die 25 Staaten der Europäischen Union befinden sich momentan in einem Prozess der Transformation vom jeweiligen Nationalstaat zu einem EU-Staatenverbund. Wer in München am Flughafen ankommt, findet einen eigenen Eingang für Reisende aus den EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein und einen zweiten für Reisende aus Drittstaaten vor.[1] Hier wird die Entwicklung zu neuen Außengrenzen offensichtlich.
Dieser neue Grenzziehungsprozess hatte 1985 seinen Anfang. Er entstand aus dem Wunsch heraus, eine europäische Identität durch den freien Personenverkehr zu fördern.[2] Gleichzeitig jedoch sollte die innere Sicherheit unter anderem durch Schutz der gemeinsamen Außengrenzen gewährleistet bleiben.
Damals unterschrieben die Innen- und Justizminister der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland in Schengen/Luxemburg das „Schengener Abkommen“. Dieses Abkommen sollte die Einführung des Binnenmarktes begleiten: nicht nur der grenzenlos freie Austausch von Waren und Kapital, auch die EG-Bürger sollten im neu geschaffenen Markt ohne Zollkontrollen reisen können.
Das zwischenstaatliche Abkommen sieht den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten vor. Ein Zusatzabkommen regelt die Behandlung von Asylanträgen und die Zusammenarbeit der Polizeibehörden über die Grenzen hinaus. Der ursprünglich veranschlagte Zeitpunkt der Grenzöffnung für den Personenreiseverkehr (1990) musste mehrfach verschoben werden. 1995 trat das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) dann aber in Kraft. Vorab jedoch musste das „Schengener Informationssystem“ (SIS), welches schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst, eingerichtet werden. Es erleichtert die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung.
Es stellt sich nunmehr die Frage, fast 10 Jahre nach Inkrafttreten des SDÜ, ob die Erwartungen an „Schengen“ tatsächlich erfüllt wurden oder ob gar die Befürchtungen der „Schengen“-Gegner, dass die Binnengrenzöffnung den Verlusts der inneren Sicherheit zur Folge haben werde, Realität geworden sind.
2. Schengen-Mitgliedstaaten
2.1. Anfänge
Das SDÜ sieht den vollständigen Abbau der Grenzkontrollen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Spanien und Portugal vor. Italien und Österreich zogen 1998, Griechenland im Jahr 2000 nach. Dänemark, Finnland und Schweden haben 1996 Beitrittsprotokolle zum Schengener Abkommen unterzeichnet. Das SDÜ wurde für die drei nordischen Staaten erst am 25.03.2001 in Kraft gesetzt. Mit Island und Norwegen als nicht der EU angehörenden Mitgliedern der Nordischen Passunion wurden 1996 Schengen-Kooperationsabkommen geschlossen. Auch sie wenden das Schengen-Regelwerk seit dem 25.03.2001 vollumfänglich an.
Großbritannien und Irland gehören dem Abkommen dagegen nicht an.[3]
2.2. Neuere Beitritte
Automatisch traten mit der EU-Erweiterung im Jahr 2004 die zehn neuen EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Slowenien, die Tschechei, die Slowakei, Malta und Zypern dem Schengener Übereinkommen bei. Allerdings wird es zu seiner Anwendung nicht vor 2007 kommen. Bis dann werden weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt. Über die Anwendung wird jeder Beitrittsstaat einzeln entscheiden.
Ein Beitritt der Schweiz ist gem. Mitteilung der EU-Kommission vom 19.05.2004 nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern für das Ende des Jahres 2006 oder Anfang 2007 geplant. Norwegen und Irland ähnlich wird die Schweiz das Übereinkommen anwenden, ohne EU-Mitglied zu sein. Auch werden für die justizielle Zusammenarbeit einige Sonderregelungen gelten.
Liechtenstein, kontrolliert schon zum jetzigen Zeitpunkt seine Grenze zur Schweiz nicht. Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem ähnlichen Termin wie sein größerer Nachbar dem Übereinkommen beitreten wird.
Das tschechische Innenministerium ließ bereits verlauten, dass es das SÜ voraussichtlich ab 2007 anwenden und damit die Grenzkontrollen abschaffen will.[4]
3. Geschichtlicher Hintergrund
3.1. Entstehungsgeschichte
Die Idee einer Passunion war schon vor der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA, 28.02.1986 unterzeichnet) in den 1970er Jahren bei der EWG entstanden. Jedoch waren die Ziele auf der Gemeinschaftsebene vorerst nicht umsetzbar. Am 13.07.1984 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich das Saarbrückener Abkommen, einen völkerrechtlichen Vertrag, der auf längerfristige Sicht eine Abschaffung aller Kontrollen im Personenverkehr zum Ziel hatte.[5]
Ein Richtlinienvorschlag der Kommission, der die Erleichterung der Grenzkontrollen vorsah, wurde jedoch vom Rat nicht angenommen.[6] Aber die Benelux-Staaten bezeugten ihr Interesse an der Erweiterung des Saarbrückener Abkommens, was zum Schengener Übereinkommen (SÜ) bezüglich des schrittweisen Abbaus der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien führte. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten unterzeichneten somit am 14.06.1985 das SÜ.
[...]
[1] http://www.munich-airport.de/DE/Areas/StandardSeiten/Drucken/index.jsp
[2] http://zoom.mediaweb.at/zoom_697/schengen.html
[3] Hillenbrand, Olaf: Europa-ABC, in: Weidenfeld, Werner u. Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der Europäischen Integration. Bonn 2002, S. 384-427.
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
[5] Schauer, M.: Schengen – Maastricht – Amsterdam – Auf dem Weg zu einer flexiblen Union, in: Juristische Schriftenreihe, Bd. 148, hrsg. v. Verlag Österreich, Wien 2000, S. 196
[6] Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Erleichterung der für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten geltenden Kontrollen und Förmlichkeiten an den innergemeinschaftlichen Grenzen ABI 1985 C 47, 5
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.