Die Idee des Rechtsstaates findet ihre besondere Ausprägung in den Grundrechten als allgemein anerkannte Schranken öffentlicher Gewalt. In Deutschland wurde der Grundrechtsschutz im Jahre 1951 institutionalisiert. Heute stehen allen Bürgern der Europäischen Union sowohl nationale, supranationale und mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch internationale Gerichtsorgane zur Verfügung, vor denen ein wirksamer Grundrechtsschutz erstritten werden kann. Neben elementaren Menschenrechten und sozialen Grundrechten werden mit unter weit reichende Verfahrensgarantien gewährleistet. Eine der Wichtigsten ist der Anspruch auf ein faires gerichtliches Verfahren. Anhand dieses Grundsatzes soll im folgenden dargestellt werden, inwieweit sich die Justizgrundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), des Europäischen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Grundrechtecharta und des deutschen (Verfassungs-) Rechts unterscheiden und ergänzen. Dabei wird weder jede verfahrensrechtliche Garantie dargestellt, noch werden alle sich mit der Auslegung und Anwendung der Grundsätze ergebenden Probleme erörtert. Vielmehr soll ein allgemeiner Überblick gegeben und einzelne Gewährleistungen, wie das Nemo-tenetur-Prinzip und das Verbot der Doppelbestrafung, hervorgehoben werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Faires gerichtliches Verfahren
- I. Normative Grundlagen
- 1. EMRK
- a. Bedeutung
- b. Geltung
- c. Anwendungsbereich
- 2. Europäisches Gemeinschaftsrecht
- 3. Europäische Grundrechtscharta
- 4. Nationale Vorschriften
- II. Inhalt
- 1. Organisation und Stellung des zur Entscheidung berufenen Gerichts
- 2. Zugang zum Gericht
- 3. Mündlichkeit, Öffentlichkeit
- 4. Verfahrensdauer
- 5. Nemo-tenetur-Prinzip (Nemo tenteur se ipsum accusare)
- a. Normierung
- b. Verbot des Mitwirkungszwanges
- c. Schweigerecht
- d. Ausnahmslosigkeit
- e. Beweisverwertungsverbote
- 6. Unschuldsvermutung
- 7. Verbot der Doppelbestrafung
- III. Folgen einer Verletzung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens
- C. Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens
- I. Begründungs-, Bekanntgabe- und Veröffentlichungspflicht
- II. Rechtliches Gehör
- III. Rechtmäßigkeit der Verwaltung
- IV. Verhältnismäßigkeit
- D. Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Blockseminar zielt darauf ab, den Schutz von Justizgrundrechten in Europa im Kontext des Rechtsstaates zu analysieren. Die Arbeit untersucht die Bedeutung des Prinzips eines fairen gerichtlichen Verfahrens und seine konkrete Umsetzung in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem Europäischen Gemeinschaftsrecht und dem deutschen Recht. Dabei werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelnen Rechtssysteme beleuchtet.
- Recht auf ein faires Verfahren
- Zusammenspiel der EMRK, des Europäischen Gemeinschaftsrechts und des deutschen Rechts
- Spezifische Verfahrensgarantien (Nemo-tenetur-Prinzip, Verbot der Doppelbestrafung)
- Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens
- Kontrolle der Anwendung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens durch die Gerichte
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung des Blockseminars führt in die Bedeutung des Rechtsstaates und die Rolle der Grundrechte als Schranken öffentlicher Gewalt ein.
Das Kapitel über das faire gerichtliche Verfahren untersucht die normativen Grundlagen, insbesondere die EMRK, das Europäische Gemeinschaftsrecht und die nationale Rechtsordnung.
Des Weiteren werden die wichtigsten Inhalte des Prinzips eines fairen Verfahrens wie die Organisation des Gerichts, der Zugang zum Gericht, das Recht auf ein mündliches und öffentliches Verfahren, die Verfahrensdauer, das Nemo-tenetur-Prinzip und die Unschuldsvermutung beleuchtet.
Im Anschluss daran wird die Bedeutung des Rechtsschutzes bei Verletzung des Grundsatzes eines fairen Verfahrens behandelt.
Das Kapitel über die Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens setzt sich mit den spezifischen Anforderungen an die Verwaltung im Hinblick auf den Schutz von Grundrechten auseinander. Hierbei werden Themen wie die Begründungs-, Bekanntgabe- und Veröffentlichungspflicht, das Rechtliches Gehör, die Rechtmäßigkeit der Verwaltung und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit behandelt.
Zum Abschluss wird ein Resümee präsentiert, das die wichtigsten Erkenntnisse des Blockseminars zusammenfasst.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Blockseminars sind: Rechtsstaat, Grundrechte, Justizgrundrechte, faires gerichtliches Verfahren, EMRK, Europäisches Gemeinschaftsrecht, deutsches Recht, Nemo-tenetur-Prinzip, Verbot der Doppelbestrafung, Verwaltungsverfahren, Rechtliches Gehör, Rechtmäßigkeit der Verwaltung, Verhältnismäßigkeit.
- Quote paper
- Tobias Dietrich (Author), 2003, Justizgrundrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39058