Seit 1996 erhält man als Bauherr oder Erwerber einer eigengenutzten oder an Angehörige unentgeltlich überlassenen Wohnung über einen Zeitraum von acht Jahren (Förderzeitraum) eine Eigenheimzulage. Diese Zulage kann man in Anspruch nehmen, wenn die Wohnung ausgebaut (z.B. Dachgeschossausbau) oder erweitert (z.B. durch Anbau) wird. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft kann zulagenbegünstigt sein. Die einzelnen Komponenten der Eigenheimzulage sind: - der Fördergrundbetrag - die ökologische Zusatzförderung für energiesparende Maßnahmen oder Niedrigenergiehäuser und - die Kinderzulage. Bei der Festsetzung werden grundsätzlich die Verhältnisse (Herstellungs- oder Anschaffungskosten und Zahl der Kinder) im Zeitpunkt des Bezugs der Wohnung zugrunde gelegt. Ergeben sich nach der erstmaligen Festsetzung Änderungen, die zu einer Erhöhung der Eigenheimzulage führen (z.B. ein weiteres Kind wird geboren), kann ein Antrag auf Neufestsetzung der Eigenheimzulage gestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Eigenheimzulage bis 31.12.2002.
- 1. Was ist die Eigenheimzulage?
- 2. Die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage.
- II. Die wichtigsten Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes.
- 1. Die Höhe der Eigenheimzulage (§ 9 Abs.1 und 2 EigZulG)
- 2. Die Kinderzulage (§ 9 Abs. 5 EigZulG)
- 3. Die Ökozulage (§ 9 Abs.3 und 4 EigZulG).
- 3.1 Zusatzförderung bestimmter Energiesparanlagen (§ 9 Abs. 3 EigZulG)
- 3.2 Zusatzförderung für Niedrigenergiehäuser (§ 9 Abs. 4 EigZulG).
- 4. Erweiterungen und Ausbauten (§2 Abs. 2 EigZulG).
- 5. Die Einkunftsgrenzen (§ 5 EigZulG).
- 6. Die Objektbeschränkung (§ 6 EigZulG).
- 7. Das Folgeobjekt (§7 EigZulG)
- 8. Die Bemessungsgrundlage (§8 EigZulG)
- 9. Die Festsetzung der Eigenheimzulage (§ 11 EigZulG)
- 10. Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen (§ 17 EigZulG)
- III. Weitere Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetztes
- 1. Die Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage (§ 10 EigZulG).
- 2. Der Antrag auf Eigenheimzulage (§ 12 EigZulG)
- 3. Die Auszahlung der Eigenheimzulage (§ 13 EigZulG)
- 4. Die Rückforderung der Eigenheimzulage (§ 14 EigZulG).
- 5. Die Anwendung der Abgabenordnung (§ 15 EigZulG).
- 6. Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage (§ 16 EigZulG).
- 8. Der Anwendungsbereich (§ 19 EigZulG)
- IV. Die Eigenheimzulage ab 01.01.2003.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat zum Thema Eigenheimzulage hat zum Ziel, einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) bis zum Jahr 2002 zu geben. Es werden die Voraussetzungen für den Bezug der Zulage, die verschiedenen Komponenten der Förderung (Grundförderung, Kinderzulage, Ökozulage) sowie die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes erläutert. Der Fokus liegt auf der verständlichen Darstellung der komplexen Materie.
- Voraussetzungen für den Bezug der Eigenheimzulage
- Höhe und Zusammensetzung der Eigenheimzulage
- Wichtigste Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes
- Ökologische Zusatzförderung
- Eigenheimzulage ab 01.01.2003 (kurze Erwähnung)
Zusammenfassung der Kapitel
I. Die Eigenheimzulage bis 31.12.2002: Dieses Kapitel liefert eine Einführung in die Eigenheimzulage, wie sie bis Ende 2002 galt. Es erklärt den grundlegenden Zweck der Zulage – die Unterstützung von Bauherren und Erwerbern von selbstgenutzten Wohnungen – und benennt die verschiedenen Förderkomponenten: Fördergrundbetrag, ökologische Zusatzförderung und Kinderzulage. Es wird hervorgehoben, dass die Zulage auch für Ausbau, Erweiterung oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Anspruch genommen werden konnte. Das Kapitel legt die Grundlage für das Verständnis der späteren, detaillierteren Ausführungen zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes.
II. Die wichtigsten Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes: Dieses Kapitel befasst sich eingehend mit den zentralen Regelungen des EigZulG. Es detailliert die Berechnung der Höhe der Eigenheimzulage, inklusive der Berücksichtigung von Miteigentumsanteilen und der Kinderzulage, wobei jeweils Beispiele zur Veranschaulichung angeführt werden. Die Ökozulage für energiesparende Maßnahmen wird ebenfalls erläutert, und es wird auf die verschiedenen Bedingungen und Grenzen der Förderung eingegangen. Der Abschnitt verdeutlicht die komplexen Berechnungsmethoden und die verschiedenen Faktoren, die die Höhe der Zulage beeinflussen.
III. Weitere Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes: Dieses Kapitel behandelt zusätzliche, wichtige Aspekte des Eigenheimzulagengesetzes. Es beschreibt den Entstehungsprozess des Anspruchs auf Eigenheimzulage, die Antragstellung, die Auszahlung und die möglichen Rückforderungen. Es wird außerdem die steuerliche Behandlung der Eigenheimzulage thematisiert, sowie der Anwendungsbereich des Gesetzes. Zusammenfassend bietet dieses Kapitel eine umfassende Sicht auf die administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenheimzulage.
Schlüsselwörter
Eigenheimzulage, EigZulG, Fördergrundbetrag, Kinderzulage, Ökozulage, Energiesparanlagen, Niedrigenergiehäuser, Einkommensgrenzen, Objektbeschränkung, Förderzeitraum, Neubau, Gebrauchtimmobilie, Steuerlehre.
Häufig gestellte Fragen zur Eigenheimzulage (EigZulG) bis 2002
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die Eigenheimzulage in Deutschland bis zum 31. Dezember 2002. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und ein Glossar mit Schlüsselbegriffen. Der Fokus liegt auf den Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG).
Was ist die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sie bestand aus verschiedenen Komponenten und war an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Welche Komponenten umfasste die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage umfasste den Fördergrundbetrag, die Kinderzulage und die Ökozulage. Die Ökozulage wiederum unterteilte sich in Zusatzförderung für Energiesparanlagen und für Niedrigenergiehäuser.
Wer konnte Eigenheimzulage beantragen?
Die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage war an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, einschließlich Einkommensgrenzen und Beschränkungen hinsichtlich des Objekts (z.B. Größe, Art des Gebäudes).
Wie hoch war die Eigenheimzulage?
Die Höhe der Eigenheimzulage hing von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Bemessungsgrundlage (z.B. Kosten des Objekts), die Anzahl der Kinder und die Art der durchgeführten Maßnahmen (z.B. Energiesparmaßnahmen).
Welche Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) werden behandelt?
Das Dokument behandelt ausführlich die wichtigsten Bestimmungen des EigZulG, einschließlich der Berechnung der Zulage, der Einkunftsgrenzen, der Objektbeschränkung, der Regelungen für Folgeobjekte und die steuerliche Behandlung der Eigenheimzulage.
Wie wurde die Eigenheimzulage beantragt und ausgezahlt?
Das Dokument beschreibt den Antragsprozess, die Auszahlung der Zulage und die Möglichkeit der Rückforderung bei nicht erfüllten Voraussetzungen.
Welche Bedeutung haben die §§ des EigZulG?
Das Dokument verweist auf verschiedene Paragraphen des EigZulG (§ 9 Abs.1 und 2, § 9 Abs. 5, § 9 Abs. 3 und 4, § 2 Abs. 2, § 5, § 6, § 7, § 8, § 11, § 17, § 10, § 12, § 13, § 14, § 15, § 16, § 19), um die jeweiligen Regelungen zu verdeutlichen.
Was sind die Schlüsselbegriffe im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Eigenheimzulage, EigZulG, Fördergrundbetrag, Kinderzulage, Ökozulage, Energiesparanlagen, Niedrigenergiehäuser, Einkommensgrenzen, Objektbeschränkung, Förderzeitraum, Neubau, Gebrauchtimmobilie und Steuerlehre.
Wie hat sich die Eigenheimzulage ab 2003 verändert?
Das Dokument erwähnt kurz die Eigenheimzulage ab dem 01.01.2003, geht aber nicht im Detail auf die Änderungen ein.
- Quote paper
- Tobias Heislbetz (Author), 2002, Die Eigenheimzulage, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38917