Auf die Vielzahl von Unternehmensschieflagen und - krisen Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre (in Deutschland: Bremer Vulkan AG oder die Metallgesellschaft AG) begegnete der deutsche Gesetzgeber mit der Einführung des im Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG). Zentraler Bestandteil für die Entwicklung des Risikomanagements ist der § 91 Abs. 2 AktG. Dieser verpflichtet den Vorstand „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“
Der § 91 Abs.2 AktG hat deklaratorischen Charakter und konkretisiert dabei letztendlich die in § 76 Abs. 1 AktG bereits kodifizierte allgemeine Leitungsaufgabe von Vorständen, die Gesellschaft unter eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 AktG) zu führen. Der Gesetzgeber hat die Anwendung dabei nicht ausdrücklich auf die Aktiengesellschaften beschränkt, sondern auf andere Gesellschaftsformen, die der AG strukturell (Größe und Komplexität) entsprechen, ausgeweitet. Es wird eine Ausstrahlungswirkung zum einen auf die GmbH (§ 43 Abs. 1 GmbHG) als auch auf die Genossenschaft (§34 Abs. 1 Satz 1 GenG) angenommen (IDW PS 340.1). Um den Finanzplatz Deutschland wieder zu stärken und das Vertrauen potentieller Anleger und Investoren zurückzugewinnen, wurde mit dem § 91 Abs. 2 AktG auch gleichzeitig die Vorschrift des § 317 Abs. 4 HGB eingeführt, der börsennotierte Aktiengesellschaften ausdrücklich zur Überprüfung ihres implementierten Risikomanagementsystems durch einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses auffordert. Das Risikomanagement entwickelte sich damit zu einem wichtigen Thema in der Wirtschaftsprüfungspraxis.
Problematisch daran ist, dass der deutsche Gesetzgeber in seinen gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Angaben macht, wie die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind und welche Mindeststandards für die Erreichung eines positiven Testates seitens des Abschlussprüfers erfüllt sein müssen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer IDW hat sich der Herausforderung angenommen und einen Prüfungsstandard (IDW PS 340) geschaffen, um die Arbeit für deine Mitglieder zu fördern. Inwiefern dieser als gelungen angesehen werden kann, ist Gegenstand dieser Hausarbeit.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Grundlagen des Risikomanagementsystems
- Der Risikobegriff
- Das Risikomanagement
- Das Risikomanagementsystem
- Die Prüfung des Risikomanagementsystems gemäß § 317 (4) HGB (IDW 340)
- Das Prüfungssubjekt – Die Aktiengesellschaft
- Das Prüfungsobjekt – Das Risikofrüherkennungssystem und Überwachungssystem
- Die Anforderungen an die Planung der Prüfung
- Die Anforderungen an die Durchführung der Prüfung
- Feststellung der Maßnahmen (IDW PS 340.24-25)
- Beurteilung der getroffenen Maßnahmen (IDW PS 340.26-30)
- Begutachtung der Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen (IDW PS 340.31)
- Eine kritische Betrachtung
- Ausblick – IDW PS 981
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Anforderungen an die Prüfung des Risikomanagementsystems im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Sie untersucht die rechtlichen Grundlagen des Risikomanagements und die entsprechenden Prüfungsstandards, insbesondere den IDW PS 340. Die Arbeit analysiert die Anforderungen an die Planung und Durchführung der Prüfung des Risikomanagementsystems sowie die Bedeutung des Risikomanagements für die Unternehmensführung und die Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft.
- Rechtliche Grundlagen des Risikomanagements
- Anforderungen an die Prüfung des Risikomanagementsystems
- Bedeutung des Risikomanagements für die Unternehmensführung
- Praxisrelevante Aspekte der Risikomanagementprüfung
- Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Risikomanagements
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und erläutert die Entstehung des Risikomanagements im Kontext der Unternehmenskrisen der 80er und 90er Jahre. Kapitel 2 befasst sich mit den Grundlagen des Risikomanagements, dem Risikobegriff, dem Risikomanagement und dem Risikomanagementsystem. Kapitel 3 widmet sich der Prüfung des Risikomanagementsystems gemäß § 317 (4) HGB (IDW 340) und analysiert die Anforderungen an die Planung und Durchführung der Prüfung.
Schlüsselwörter
Risikomanagementsystem, Jahresabschlussprüfung, IDW PS 340, § 317 (4) HGB, Risikofrüherkennung, Überwachung, Aktiengesellschaft, Unternehmensführung, Fortbestandssicherung.
- Quote paper
- Saskia Mielke (Author), 2017, Die Anforderungen an die Prüfung des Risikomanagementsystems im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388601