Die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst der Polizeien des Bundes und der Länder unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Dies gilt auch in Bezug auf das Einstellungskriterium der Körpergröße. Einige Polizeien haben eine Mindestkörpergröße als Einstellungsvoraussetzung festgelegt, teils mit abweichenden Werten für Frauen und Männer. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich in den letzten Jahren immer wieder mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit eine Zugangsbeschränkung für den Polizeivollzugsdienst anhand der Körpergröße zulässig ist. Mittlerweile existiert daher eine Vielzahl an Urteilen, welche allerdings je nach Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
So urteilte beispielsweise jüngst das OVG Münster: „Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 163cm für den Zugang zum gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen begegnet keinen rechtlichen Bedenken.“ (OVG Münster 2017, Az. 6 A 916/16: Rnr. 36). Zugleich rügt es aber, dass die abweichende Mindestkörpergröße von 168cm für Männer, die dazu dient, eine Ungleichbehandlung zwischen Frauen und Männern zu beschränken, per Erlass geregelt ist. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass im Zentrum der Rechtsstreite zur Thematik häufig die Vereinbarkeit entsprechender Zugangsbeschränkungen mit dem Eignungsprinzip gem. Art. 33 Abs. 2 GG und dem Gleichheitsgebot gem. Art. 3 GG stehen.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen, wie auch einige andere Polizeien, fordert nach aktuellen Recherchen keine Mindestkörpergröße mehr als Einstellungskriterium. Die Streichung dieses Einstellungskriterium macht die Polizeien zwar juristisch weniger angreifbar, dass eine Mindestkörpergröße aber durchaus berechtigte sachliche Gründe haben kann, verdeutlichen verschiedene Urteile, die deren Zulässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen bestätigten. Im Rahmen dieser Arbeit soll daher untersucht werden, inwieweit ein Spannungsfeld zwischen Eignungsprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz besteht und welche rechtlichen Problematiken damit einhergehen. Um die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit entsprechender Regelungen unterschiedsloser Mindestkörpergrößen als Einstellungsvoraussetzung in den Polizeivollzugsdienst zu prüfen, wird ein fiktiver Grundsachverhalt konstruiert. Dieser wird auf die Vereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 3 GG überprüft. Anschließend wird die Problematik der unterschiedlichen Mindestkörpergrößen für Frauen und Männer als Einstellungsvoraussetzung analysiert.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Aktuelle Verwaltungspraxis bei der Polizei
- 3. Relevante Grundrechte
- 3.1 Eignungsprinzip
- 3.2 Berufsfreiheit
- 3.3 Diskriminierungsverbot
- 4. Unterschiedslose Mindestkörpergröße für Frauen und Männer
- 4.1 Mindestgröße als Eignungskriterium gem. Art. 33 GG
- 4.1.1 Ungleichbehandlung
- 4.1.2 Rechtfertigung
- 4.1.3 Zwischenergebnis
- 4.2 Benachteiligung nach Art. 3 GG
- 4.2.1 Ungleichbehandlung
- 4.2.2 Rechtfertigung
- 4.2.3 Zwischenergebnis
- 4.1 Mindestgröße als Eignungskriterium gem. Art. 33 GG
- 5. Unterschiedliche Mindestkörpergrößen für Frauen und Männer
- 6. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Problematik der Mindestkörpergröße im Polizeivollzugsdienst und dem Spannungsfeld zwischen dem Eignungsprinzip und dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Praxis der Polizei, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Mindestkörpergrößen mit dem Grundgesetz.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
- Eignungsprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz als zentrale Rechtsgrundlagen
- Die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Überprüfung von Mindestkörpergrößen
- Analyse der unterschiedlichen Verwaltungspraxen bei den deutschen Polizeien
- Bewertung der Vereinbarkeit von Mindestkörpergrößen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Mindestkörpergröße bei der Polizei ein und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung sowie die unterschiedlichen Verwaltungspraxen in den Bundesländern. Kapitel 2 analysiert die aktuelle Verwaltungspraxis der deutschen Polizeien hinsichtlich der Mindestkörpergröße. Kapitel 3 beschäftigt sich mit den relevanten Grundrechten, insbesondere mit dem Eignungsprinzip, der Berufsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot. In Kapitel 4 wird die rechtliche Vereinbarkeit einer unterschiedslosen Mindestkörpergröße für Frauen und Männer für den Polizeivollzugsdienst untersucht.
Schlüsselwörter
Mindestkörpergröße, Polizeivollzugsdienst, Eignungsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 33 GG, Art. 3 GG, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtliche Rahmenbedingungen, Verwaltungspraxis, Bundesländer.
- Citar trabajo
- Simon Landmesser (Autor), 2017, Mindestkörpergröße bei der Polizei. Spannungsfeld zwischen Eignungsprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387586