Unternehmen werden während ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Verlusten konfrontiert, die für das Unternehmen unumgänglich sind. Verluste können durch verschiedene Gründe entstehen, aber am häufigsten treten Verluste durch das fehlschlagen des Unternehmens auf. Hierbei entsprechen die erzielten Gewinne des Unternehmens nicht der Summe, denn das Unternehmen zum Jahresende erhofft hatte. Dies wird dadurch begründet, dass durch die jährliche Erfolgsperiodisierung in bestimmten Zeitabschnitten Verluste auftreten können. Dies ist ein wichtiger Grund, warum der steuerlichen Verlustverrechnung mehr Bedeutung zukommt.
Verluste können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens mit den positiven Einkünften verrechnet werden. Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip im Zusammenhang mit dem Gleichheitsgesetz des Grundgesetzes belastet das deutsche Einkommenssteuergesetz (EStG) die Steuerpflichtigen individuell nach seiner Leistungsfähigkeit. Also wird die Steuerbelastung des Steuerpflichtigen nach seinem wirtschaftlichen Verhältnis ermittelt. Andererseits finden sich in einzelnen Normen Einschränkungen bei der Verlustverrechnung oder ein Verbot. Das System der Verlustverrechnung im deutschem Steuerrecht ist in einem nicht zufriedenstellenden Zustand.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Grundlagen
2.1 Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz
2.2 Objektives Nettoprinzip
3. Möglichkeiten und Beschränkung der steuerlichen Verlustverrechnung
3.1 Ebenen der Verlustverrechnung
3.2 Beschränkung auf Ebene der Einkunftsquellen
3.2.1 Nicht und teilweise abzugsfähige Ausgaben
3.2.2 Verlust bei beschränkter Haftung und Steuerstundungsmodell
3.3 Beschränkungen auf Ebene des horizontalen Verlustausgleich
3.3.1 Verluste aus gewerblicher Tierzucht und Termingeschäften
3.3.2 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
3.3.3 Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
3.4 Beschränkungen auf Ebene des vertikalen Verlustausgleichs
3.5 Beschränkung auf Ebene des Verlustabzugs gemäß § 10d EStG
3.5.1 Verlustrücktrag, § 10d Abs. 1 EStG
3.5.2 Der Verlustvortrag mit Mindestbesteuerung, § 10d Abs. 2 EStG
3.6 Grenzüberschreitende Verlustverrechnung
3.7 Verluste bei beschränkt Steuerpflichtigen
4. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literaturverzeichnis
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