1. Der Zusammenhang von Inventar, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.1 Das Inventar
Das Inventar ist das Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. Es wird zu einem bestimmten Stichtag erstellt und ist das Ergebnis einer Inventur.
Eine Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und durch zählen, messen oder wiegen (lückenlose Inventur) oder schätzen (Stichprobeninventur). Die buchmäßige Inventur erfolgt anhand von Belegen. Dabei werden alle immateriellen Vermögensgegenstände, wie z.B. Lizenzen oder Wertpapiere, erfasst. Neben den Vermögensgegenständen werden aber auch die Schulden, wie z.B. Verbindlichkeiten a LuL. Temporär unterscheidet man die Inventur in Stichtagsinventur und vor- oder nachgelegte Inventur. Bei einer Stichtagsinventur handelt es sich um die Aufnahme von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag, welcher meist der 31.12. eines Jahres ist. Bei der vorgelegten Inventur ist es möglich, die Inventur bis zu 3 Monate vor dem Bilanzstichtag zu machen, wobei die nachgelegte Inventur spätestens 2 Monate nach dem Bilanzstichtag zu machen ist.
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Inhaltsverzeichnis
Aufgabenstellung
Abkürzungsverzeichnis
1. Der Zusammenhang von Inventar, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.1 Das Inventar
1.2 Die Bilanz
1.3 Die Gewinn- und Verlustrechnung
1.4 Verbindungen der Begriffe Inventar, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
2. Positionen des Eigenkapitals
2.1 Allgemeine Grundlagen
2.2 Das gezeichnete Kapital
2.3 Kapitalrücklagen
2.4 Gewinnrücklagen
2.5 Gewinn- bzw. Verlustvortrag
2.6 Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag
Literaturverzeichnis
Aufgabenstellung
Klären Sie den grundsätzlichen Zusammenhang von Inventar, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Gehen Sie dabei insbesondere auf die Begriffe Reinvermögen, Rohgewinn und Betriebserfolg als Ausdruck der Ertragskraft des Unternehmens ein.
Führen Sie zudem eine Analyse der Positionen des Eigenkapitals durch und dokumentieren Sie, welche Positionen des Eigenkapitals für eine Bewertung der Ertragskraft des Unternehmens herangezogen werden können. Unterscheiden Sie dabei effektives und bilanzielles Eigenkapital.
Konzentrieren Sie sich in Ihrer Darstellung in erster Linie auf die gesetzlichen Grundlagen zur Darstellung der Ertragskraft des Unternehmens. Führen Sie zudem eine Literaturrecherche durch!
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Der Zusammenhang von Inventar, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.1 Das Inventar
Das Inventar ist das Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden. Es wird zu einem bestimmten Stichtag erstellt und ist das Ergebnis einer Inventur.
Eine Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und durch zählen, messen oder wiegen (lückenlose Inventur) oder schätzen (Stichprobeninventur). Die buchmäßige Inventur erfolgt anhand von Belegen. Dabei werden alle immateriellen Vermögensgegenstände, wie z.B. Lizenzen oder Wertpapiere, erfasst. Neben den Vermögensgegenständen werden aber auch die Schulden, wie z.B. Verbindlichkeiten a LuL. Temporär unterscheidet man die Inventur in Stichtagsinventur und vor- oder nachgelegte Inventur. Bei einer Stichtagsinventur handelt es sich um die Aufnahme von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag, welcher meist der 31.12. eines Jahres ist. Bei der vorgelegten Inventur ist es möglich, die Inventur bis zu 3 Monate vor dem Bilanzstichtag zu machen, wobei die nachgelegte Inventur spätestens 2 Monate nach dem Bilanzstichtag zu machen ist.
Nach § 240 Abs. 2 Satz 1 des HGB ist vorgeschrieben, dass jeder Kaufmann ein Inventar zu erstellen hat und demzufolge auch eine Inventur durchzuführen ist.
Das Inventar bildet die Grundlage der Bilanzerstellung und hat verschiedene Aufgaben. Wie bereits beschrieben, dokumentiert das Inventar Vermögen und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Weiterhin bildet es die Grundlage für die in der Bilanz auszuweisenden Endbestände von Vermögen und Schulden. Zu guter Letzt trägt das Inventar auch zur Aufdeckung von Fehlern im Lager und in der Buchführung bei. Wichtig ist das Inventar auch bei der Gründung eines Unternehmens, der Liquidation eines Unternehmens, bei der Aufspaltung eines Unternehmens in mehrere Unternehmen und bei einem Eigentümerwechsel. Alles in allem ist das Inventar ein wichtiges Mittel im externen Rechnungswesen.
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