Das Problem der Schutzbedürftigkeit der am Leistungsaustausch beteiligten Personen findet seine Wurzeln bereits in der griechischen und römischen Mythologie, wo die Götter Hermes und Merkur die damaligen Kaufleute schutzten, wie die GA Trstenjak einführend in ihren Schlussanträgen anmerkt. Schwerpunkt der gegenständlichen Untersuchung ist jedoch nicht die Auslegung von göttlichen Gesetzen, sondern die Vereinbarung der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen des UWG mit der vom Unionsgesetzgeber erlassenen UGP-RL.
Es ist dabei bemerkenswert, dass die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des UWG fast 30 Jahre älter als dieses Bundesgesetz selbst sind. Jetzt stehen sie aber kurz vor ihrem Ende, da EuGH nach einer Vorlagefrage vom österreichischen Höchstgericht ihre mangelnde Konformität mit der UGP-RL erkannt hat. Nach dem also § 9a UWG schon für totes Recht erklärt wurde , würden bald auch die § 33a ff UWG das selbe Schicksal teilen. Durch seine Rechtsprechung „erschießt“ also der EuGH eine nach der anderen die innerstaatlichen österreichischen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Wettbewerbrechts.
Das bestätigt weiterhin nun die Lehrmeinungen, dass beim Erlass der UGP-RL den Mitgliedstaaten nicht völlig klar gewesen sein dürfte, was für einen erheblichen Einfluss die ausgewählte Regelungsstruktur in Verbindung mit der als Liberalisierungsansatz auszulegende Vollharmonisierung auf ihr jeweiliges nationales Recht haben würde.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I. Einleitung
II. Ausgangslage
III. Sachverhalt
IV. Anwendungsbereich er UGP-RL
1. Sachlicher Anwendungsbereich
2. Persönlicher Anwendungsbereich
3. Ausnahmetatbestand
V. Verfahrensrechtliche Problematik
1. Überprüfungskompetenz nationaler Verwaltungsbehörden
2. Zulässigkeit der Vornahme einer ex-ante Prüfung
3. Vereinbarkeit eines strafbewehrten gesetzlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt Mit der UGP-RL
4. Zulässigkeit bzw. Notwendigkeit einer gerichtlichen Kontrolle behördlicher
Entscheidungen
5. Pflicht zur Vornahme einer lauterkreisrechtlichen Einzellfallsbeurteilung
6. Zwischenfazit
VI. Materiell-rechtliche Problematik
1. Vereinbarung der Regelungsstrukturen beider Regelungswerke
2. Verpflichtung zur Angabe von Gründen
2.1. Anknüpfungspunkte mit Z
2.2. Anknüpfungspunkte mit Z
2.3. Anknüpfungspunkte mit Z
3. Bewilligungslos vorgenommene Ausverkaufsankündigung als aggressive, irreführende oder sonst unlautere Geschäftspraktik
3.1. Aggressive Geschäftspraktik iSv § 1a UWG ?
3.2. Irreführenede Geschäftspraktik iSv § 2 UWG ?
3.3. Sonst unlautere Geschäftspraktik ?
4. Zwischenfazit
VII. Exkurs: Verfassungsrechtliche Bedenken
VIII. Ökonomische Analyse der österreichischen Ausverkaufsbestimmungen
IX.
X. Vergleich mit Deutschland
XI. Zusammenfassung
XII. Persönlicher Fazit
Literaturverzeichnis
Judikataturverzeichnis
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