Jede Zeit hat ihre Trends und der letzte Schrei unseres Zeitalters sind die Aktien. So haben eine Unzahl an der in der Folge geschädigten Anleger nur deswegen veranlagt, weil es heutzutage modern ist, Aktionär zu sein, ohne überhaupt die geringste Ahnung zu haben, was eine Aktie ist und was die damit verbundenen Gefahren sind. Ihnen wurde Sicherheit, Ertrag, Liquidität durch schöne Werbeprospekte versprochen und die haben es sofort, ohne jegliche kritische oder überhaupt nüchterne Überlegungen geglaubt.
Nachdem der Kurs aller sicheren und mit keinen Verlustmöglichkeiten verbundenen Anlagen eingebrochen ist, wurden die österreichischen Handelsgerichte von Anlegerklagen überschwemmt, sodass sogar eigene Anlegerabteilungen eingerichtet werden müssten. Und jetzt ist die Naturalrestitution. Schwerpunkt der gegenständlichen Untersuchung ist jedoch nicht, in wie weit dem geschädigten Anleger ein Ersatzanspruch für den erlittenen Verlust gewährt werden darf, sondern der Weg von der Klagseinbringung bis zur materiell-rechtlichen Entscheidung des Richters und die damit verbundenen prozessrechtlichen Probleme.
Unter der Unzahl an verfahrensrechtlichen Problemen, die bei Prozessen über Anlegerschäden auftauchen können, konzentriert sich die vorliegende Arbeit insbesondere über die Klagsausgestaltung als solche, und konkreter über die Möglichkeit der Einbringung einer Leistungsklage und über die Zulässigkeit einer Festellungsklage. Anschließend wird auch untersucht, in wie weit dem Anleger § 273 ZPO im Beweisverfahren zugutekommen soll.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung und Problemstellung
- 1. Allgemeines zur Feststellungs-und Leistungsklage
- 2. Schadensbegriff
- 3. Problematik der Naturalrestitution
- 4. Subsidarität zur Leistungsklage
- 4.1. Anleger, die ihre Papiere bereits verkauft haben
- 4.2. Anleger, die ihre Papiere noch halten
- 4.3. Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Feststellungsklage
- 4.4. Die Entscheidung 8 Ob 129/10v
- 4.5. Zwischenfazit
- 5. Rechtsschutzinteresse
- 5.1. Hartnäckige Bestreitung als Anspruchsvoraussetzung?
- 5.2. Drohende Verjährung
- 5.3. Künftige Beweisschwierigkeiten
- 5.4. Gefahr der Insolvenz des Schädigers als rechtliches Interesse.
- 6. Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Zulässigkeit der Feststellungsklage
- 7. Wiederaufnahme nach Verkauf mit Gewinn?
- 8. Zwischenfazit
- II. Das Beweisverfahren
- 1. Beweiselast
- 2. Schadensbeweis
- 3. Beweiserleichterung bei der Schadensschätzung gem § 273 ZPO
- 4. Unzertrennlichkeit des Schadens- & Kausalitätsbeweis
- 5. Besondere Rechtfertigungsgründe
- 6. Beweisausmaß
- III. Zusammenfassung
- IV. Persönliches Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den prozessrechtlichen Problemen, die bei Anlegerklagen im Zusammenhang mit fehlerhafter Anlageberatung und Kapitalmarktinformation auftreten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zulässigkeit einer Feststellungsklage und der Möglichkeit einer Leistungsklage, wobei insbesondere die Problematik des Schadensbegriffs und der Naturalrestitution im Fokus stehen. Außerdem wird untersucht, inwieweit dem Anleger im Beweisverfahren § 273 ZPO zugute kommen kann.
- Die Zulässigkeit der Feststellungsklage im Anlegerverfahren
- Die Unterscheidung zwischen Leistungsklage und Feststellungsklage
- Der Schadensbegriff im Anlegerprozess
- Die Problematik der Naturalrestitution
- Die Bedeutung des § 273 ZPO im Beweisverfahren
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Problemfeld der Anlegerklagen und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Probleme vor. Kapitel I befasst sich mit der Zulässigkeit einer Feststellungsklage und der Möglichkeit einer Leistungsklage. Hierbei werden die allgemeinen Merkmale der Klageformen, der Schadensbegriff im Anlegerprozess und die Problematik der Naturalrestitution beleuchtet. Kapitel II behandelt das Beweisverfahren im Anlegerprozess, wobei insbesondere auf die Beweiselast, den Schadensbeweis und die Beweiserleichterung gem. § 273 ZPO eingegangen wird. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse und einem persönlichen Fazit.
Schlüsselwörter
Anlegerklagen, Feststellungsklage, Leistungsklage, Schadensbegriff, Naturalrestitution, Beweisverfahren, § 273 ZPO, Kapitalmarktinformation, Anlageberatung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Leistungs- und Feststellungsklage bei Anlegerschäden?
Die Leistungsklage zielt auf die Zahlung eines konkreten Schadensbetrags ab. Die Feststellungsklage dient dazu, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Schädiger dem Grunde nach haftet, was oft bei noch nicht abschließend bezifferbaren Schäden sinnvoll ist.
Wann ist eine Feststellungsklage im Anlegerprozess zulässig?
Sie ist zulässig, wenn ein rechtliches Interesse besteht, etwa bei drohender Verjährung oder wenn der Anleger seine Wertpapiere noch hält und der Schaden noch schwankt.
Was versteht man unter Naturalrestitution bei Aktienverlusten?
Naturalrestitution bedeutet die Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestünde – im Anlegerrecht oft die Rückabwicklung des Kaufs gegen Rückgabe der Papiere.
Wie hilft § 273 ZPO dem geschädigten Anleger?
Dieser Paragraph ermöglicht dem Richter eine Schadensschätzung, wenn der genaue Beweis der Schadenshöhe unzumutbar oder unmöglich ist, was die Beweislast für den Anleger erleichtert.
Wer trägt die Beweiselast im Anlegerprozess?
Grundsätzlich muss der Anleger die fehlerhafte Beratung, den entstandenen Schaden und die Kausalität beweisen, wobei es jedoch Beweiserleichterungen geben kann.
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- Evelina Nickolova (Author), 2013, Verfahrensrechtliche Problematik bei Prozessen über Anlegerschäden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384565