Dass ein konfessioneller Religionsunterricht als Institution Eingang in eine liberale Verfassung, wie das Grundgesetz, gefunden hat, ist nicht nur nicht selbstverständlich in der Verfassungsgeschichte demokratischer Staaten, sondern auch nach dem Inkrafttreten des GG selbst noch höchst umstritten. Tendenzen, die einen wertneutralen und per se säkularen Staat fordern und eine Glaubensunterweisung für bevormundend und anachronistisch halten, sind eine nicht zu relativierende Größe .
Schon 1998 konstatierte Kästner: "Die im Grundgesetz verankerte Garantie des Religionsunterrichts in der öffentlichen Schule gerät rechtspolitisch – ebenso wie das staatskirchenrechtliche System der BRD – zunehmend unter Druck." Gründe für diesen wachsenden Druck äußert Heckel: "Die nahezu geschlossene Volkskirchenstruktur von 1919 ist Vergangenheit, die Säkularisierung des Lebensgefühls und die pluralistische Aufsplitterung der Gesellschaft sind weiter fortgeschritten."
Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, den Religionsunterricht auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen hin zu untersuchen und darzulegen, wie er sich in das Beziehungsgeflecht Staat/Kirche/Religion im GG einfügt. Ausgangspunkt dieser Betrachtungen soll das abstrakte Verhältnis von Kirche und Staat sein, da hier das Fundament zu verorten ist, wie und vor allem weshalb ein konfessionsgebundener Religionsunterricht in der Bundesrepublik überhaupt gedacht werden kann.
Dabei sollen im ersten Teil sowohl staatsphilosophische, als auch staatstheoretische Überlegungen ihren Raum haben, wohingegen im zweiten Teil vor allem die spezifische Ausgestaltung des Religionsunterrichts als körperschaftliche Konkretisierung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Deutschland auf der Grundlage der Rechtsprechung und Normenkommentare thematisiert werden wird. Es soll schließlich klar werden, welchen Stellenwert der Religionsunterricht im GG und in Bezugsrahmen zu anderen staatskirchenrechtlichen Normen hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorüberlegung: Grundmodelle der Beziehung Religion und Staat
3. Staat und Kirche in Deutschland
3.a. Verfassungshistorischer Hintergrund und rechtsphilosophische Begründung
3.b. Beziehungsgeflecht Religionsunterricht-Körperschaftsstatus-Religionsfreiheit
3.c. Das Grundrecht der Religionsfreiheit
3.d. Religionsgemeinschaftliches Selbstbestimmungsrecht
3.e. Körperschaftsstatus
3.f. Konfessioneller Religionsunterricht
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den konfessionellen Religionsunterricht als verfassungsrechtlich verankerte Institution innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird analysiert, wie sich der Religionsunterricht in das komplexe Beziehungsgeflecht zwischen Staat, Kirche und Religion im grundgesetzlichen Rahmen einfügt, um seinen Stellenwert und seine Legitimationsgrundlagen zu erörtern.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts
- Staat-Kirche-Modelle im internationalen und historischen Vergleich
- Die Rolle der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen
- Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Neutralität und Kooperation
- Die Spezifik des konfessionellen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach
Auszug aus dem Buch
3. Staat und Kirche in Deutschland
Das in Deutschland praktizierte Modell der Kooperation fußt auf drei das Staat-Kirche Verhältnis leitenden Prinzipien, die jedoch über die expliziten Verfassungsnormen hinausgehen und gleichsam das „Kondensat des Geregelten“ bilden.
Das erste ist das in Art. 140 GG / 137 Abs. 1 WRV geregelte Trennungsprinzip oder auch das Prinzip der Säkularität des Staates. Dieses verbietet „jede[r] institutionelle[n] Verbindung zwischen den Organen der öffentlichen Hand und den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“. Abgedeckt wird also das Verbot einer Staatsreligion bzw. einer „Staatsweltanschauung“, nicht aber ein iudex omnium als Absage an jegliche Form von Interaktion und Kooperation, wie sie vom Grundgesetz zum Beispiel in den res mixtae des Religionsunterrichts etc. ausdrücklich normiert sind. Das heißt, Staat und Kirche sind institutionell voneinander unabhängig; der Staat ist nicht der brachium saeculare der Kirche und diese nicht Legitimationsinstanz des Staates. Die Stilisierung dieser „Trennung“, die Korioth als „moderat“ bezeichnet, zum deutschen Pendant der französischen Laicité, wird jedoch regelmäßig, „nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Verfassungsinterpretation“, nicht abgedeckt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die verfassungsrechtliche Umstrittenheit des Religionsunterrichts in der öffentlichen Schule und definiert das Ziel der Arbeit, dieses Spannungsfeld im deutschen Staatskirchenrecht zu untersuchen.
2. Vorüberlegung: Grundmodelle der Beziehung Religion und Staat: Dieses Kapitel erörtert die grundlegenden Modelle der Staats-Kirche-Beziehung, wie etwa das der Staatskirche oder die distanzierte Trennung, und hebt das spezifische deutsche Kooperationsmodell hervor.
3. Staat und Kirche in Deutschland: Hier werden die zentralen Prinzipien (Trennungs-, Neutralitäts- und Paritätsprinzip) analysiert und die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie Religionsfreiheit, Selbstbestimmungsrecht und Körperschaftsstatus auf den Religionsunterricht angewandt.
4. Fazit: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit der Balance zwischen staatlicher Neutralität und den Rechten der Religionsgemeinschaften sowie deren Beitrag zur gelebten Demokratie.
Schlüsselwörter
Religionsunterricht, Grundgesetz, Staatskirchenrecht, Kooperationsmodell, Religionsfreiheit, Säkularität, Neutralitätsgebot, Paritätsprinzip, Körperschaftsstatus, Selbstbestimmungsrecht, Verfassungsgarantie, Bildungsauftrag, Konfessionalität, Religionsgemeinschaften, Werteerziehung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Verankerung und Legitimation des konfessionellen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Fokus stehen das deutsche Staatskirchenrecht, die verschiedenen Modelle der Beziehung zwischen Staat und Religion sowie die spezifischen Regelungen des Grundgesetzes für den Religionsunterricht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, darzulegen, wie sich der Religionsunterricht in das bestehende System aus staatlicher Neutralität und der Kooperation mit Religionsgemeinschaften einfügt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse von Verfassungsnormen, Rechtsprechung und staatskirchenrechtlichen sowie philosophischen Fachkommentaren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen zu Staat-Kirche-Modellen sowie eine detaillierte Prüfung der verfassungsrechtlichen Aspekte wie Religionsfreiheit, Körperschaftsstatus und der spezifischen Ausgestaltung des Religionsunterrichts.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem das Kooperationsmodell, die staatliche Neutralität, das Paritätsprinzip und die verfassungsrechtliche Ewigkeitsgarantie von Art. 7 GG.
Warum wird der Begriff des „Körperschaftsstatus“ als so wichtig eingestuft?
Der Körperschaftsstatus ist laut Arbeit essenziell, da er es Religionsgemeinschaften ermöglicht, ihre Rechte auf Religionsfreiheit organisiert und institutionell unabhängig vom Staat auszuüben.
Inwiefern ist der Religionsunterricht laut Autor als „Ewigkeitsgarantie“ zu verstehen?
Da der Religionsunterricht unter den Bestandsschutz des Art. 79 Abs. 3 GG fällt, kann er nicht ohne Weiteres geändert oder gestrichen werden, was ihm eine verfassungsrechtliche Beständigkeit verleiht.
- Arbeit zitieren
- Dominik Baumgartner (Autor:in), 2017, Konfessioneller Religionsunterricht im grundgesetzlichen Bezugsrahmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384564