Dass ein konfessioneller Religionsunterricht als Institution Eingang in eine liberale Verfassung, wie das Grundgesetz, gefunden hat, ist nicht nur nicht selbstverständlich in der Verfassungsgeschichte demokratischer Staaten, sondern auch nach dem Inkrafttreten des GG selbst noch höchst umstritten. Tendenzen, die einen wertneutralen und per se säkularen Staat fordern und eine Glaubensunterweisung für bevormundend und anachronistisch halten, sind eine nicht zu relativierende Größe .
Schon 1998 konstatierte Kästner: "Die im Grundgesetz verankerte Garantie des Religionsunterrichts in der öffentlichen Schule gerät rechtspolitisch – ebenso wie das staatskirchenrechtliche System der BRD – zunehmend unter Druck." Gründe für diesen wachsenden Druck äußert Heckel: "Die nahezu geschlossene Volkskirchenstruktur von 1919 ist Vergangenheit, die Säkularisierung des Lebensgefühls und die pluralistische Aufsplitterung der Gesellschaft sind weiter fortgeschritten."
Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, den Religionsunterricht auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen hin zu untersuchen und darzulegen, wie er sich in das Beziehungsgeflecht Staat/Kirche/Religion im GG einfügt. Ausgangspunkt dieser Betrachtungen soll das abstrakte Verhältnis von Kirche und Staat sein, da hier das Fundament zu verorten ist, wie und vor allem weshalb ein konfessionsgebundener Religionsunterricht in der Bundesrepublik überhaupt gedacht werden kann.
Dabei sollen im ersten Teil sowohl staatsphilosophische, als auch staatstheoretische Überlegungen ihren Raum haben, wohingegen im zweiten Teil vor allem die spezifische Ausgestaltung des Religionsunterrichts als körperschaftliche Konkretisierung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Deutschland auf der Grundlage der Rechtsprechung und Normenkommentare thematisiert werden wird. Es soll schließlich klar werden, welchen Stellenwert der Religionsunterricht im GG und in Bezugsrahmen zu anderen staatskirchenrechtlichen Normen hat.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Vorüberlegung: Grundmodelle der Beziehung Religion und Staat
- Staat und Kirche in Deutschland
- Verfassungshistorischer Hintergrund und rechtsphilosophische Begründung
- Beziehungsgeflecht Religionsunterricht-Körperschaftsstatus-Religionsfreiheit
- Das Grundrecht der Religionsfreiheit
- Religionsgemeinschaftliches Selbstbestimmungsrecht
- Körperschaftsstatus
- Konfessioneller Religionsunterricht
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Zweck dieser Arbeit ist es, den Religionsunterricht im Kontext des Grundgesetzes zu analysieren und seine Verankerung im Verhältnis zwischen Staat, Kirche und Religion zu erläutern. Die Arbeit untersucht dabei sowohl staatsphilosophische und staatstheoretische Perspektiven als auch die konkrete Ausgestaltung des Religionsunterrichts in Deutschland.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts
- Beziehung zwischen Staat und Kirche im Grundgesetz
- Körperschaftsstatus und Religionsfreiheit
- Konfessioneller Religionsunterricht als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften
- Stellenwert des Religionsunterrichts in Relation zu anderen staatskirchenrechtlichen Normen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit erläutert die Bedeutung und den Stellenwert des konfessionellen Religionsunterrichts im Grundgesetz. Sie hebt die Kontroverse um den Religionsunterricht im Kontext eines säkularen Staates hervor und definiert die Zielsetzung der Arbeit.
- Vorüberlegung: Grundmodelle der Beziehung Religion und Staat: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Modelle der Beziehung zwischen Religion und Staat, ausgehend von der Entwicklung des Staatsbegriffs im Laufe der Geschichte. Es beleuchtet die Konzepte der Staatskirche, der distanzierenden und der freundschaftlichen Trennung sowie des Kooperationsmodells.
Schlüsselwörter
Konfessioneller Religionsunterricht, Grundgesetz, Staat, Kirche, Religionsfreiheit, Körperschaftsstatus, Selbstbestimmungsrecht, Säkularisierung, Kooperationsmodell, Staatskirchenrecht.
Häufig gestellte Fragen
Ist Religionsunterricht im Grundgesetz verankert?
Ja, der Religionsunterricht ist in Art. 7 Abs. 3 GG als ordentliches Lehrfach garantiert, was eine Besonderheit im Vergleich zu strikt laizistischen Staaten darstellt.
Was bedeutet die "konfessionelle Gebundenheit" des Unterrichts?
Der Unterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt, was deren Selbstbestimmungsrecht unterstreicht.
Wie verhält sich der Staat zur Religion in Deutschland?
Deutschland folgt einem Kooperationsmodell, das eine freundschaftliche Trennung vorsieht, statt einer strikten Ablehnung oder einer Staatskirche.
Welche Rolle spielt der Körperschaftsstatus der Kirchen?
Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts ermöglicht den Kirchen eine spezifische rechtliche Zusammenarbeit mit dem Staat, unter anderem beim Religionsunterricht.
Warum steht der Religionsunterricht heute unter Druck?
Gründe sind die zunehmende Säkularisierung, die religiöse Pluralisierung der Gesellschaft und Forderungen nach einem rein wertneutralen Staat.
Wie wird das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt?
Art. 4 GG garantiert die Freiheit des Glaubens und des Gewissens, was sowohl das Recht auf religiöse Unterweisung als auch das Recht, dieser fernzubleiben, umfasst.
- Quote paper
- Dominik Baumgartner (Author), 2017, Konfessioneller Religionsunterricht im grundgesetzlichen Bezugsrahmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/384564