Die Römische res publica hatte drei Säulen: Die Volksversammlungen, den Senat und die Magistratur.
Im Lauf der Geschichte der Römischen Republik haben sich für die Letzte verschiedene Maßregeln und Normen herausgebildet, durch welche die Ausübung und Bekleidung der Ämter reglementiert wurde. Da der römische Staat nicht über eine geschriebene Verfassung verfügte, entwickelten sich diese Normen teilweise als ungeschriebenes, teilweise als geschriebenes Recht. Im zweiten Abschnitt dieser Arbeit wird dies näher betrachtet.
Generell kann man sagen, dass im Gegensatz zu den heutigen republikanischen Staatssystemen, die Römer keinen komplexen Beamtenapparat hatten. Die Zahl der Magistrate zum Beispiel - sie symbolisierten die exekutive Macht in Rom - war immer sehr gering. Sie vermehrte sich relativ langsam, als Rom sich anschickte, alle Küsten des Mittelmeers zu beherrschen. Eine personell größere Verwaltung war unter den Bedingungen einer Aristokratie nicht möglich. Die große Komplexität eines solchen Apparates hätte die gegenseitige Kontrolle der nobiles erschwert und ihren Zusammenhalt als Gruppe geschwächt.
In dieser Arbeit soll auf die ordentlichen Ämter der Magistratur Roms eingegangen werden. Es soll untersucht werden, in wieweit sich die Aufgaben und Befugnisse dieser Ämter im Laufe der Republik verändert haben. Voraussetzung dafür soll eine allgemeine Charakteristik der Ämter sein. Es ist zu betonen, dass die Quellensituation eine lückenlose Untersuchung der Ämter über die gesamte Zeit der Republik deutlich erschwerte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Allgemeine Aussagen zur Magistratur Roms
- Ordentliche Ämter
- Konsuln
- Praetoren
- Quaestoren
- Ädilen
- Die Krise der Republik
- Praetoren als Provinzstadthalter in Sizilien und Sardinien
- Schlusswort
- Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den ordentlichen Ämtern der römischen Magistratur. Sie untersucht die Veränderungen der Aufgaben und Befugnisse dieser Ämter im Laufe der Republik und beleuchtet die allgemeine Charakteristik der Ämter.
- Die allgemeine Funktionsweise der römischen Magistratur
- Die Entwicklung der ordentlichen Ämter in der römischen Republik
- Die Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Ämter (Konsuln, Praetoren, Quaestoren, Ädilen)
- Der Einfluss der Magistratur auf die Entwicklung der römischen Republik
- Die Quellensituation für die Erforschung der römischen Magistratur
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung bietet einen kurzen Überblick über die Bedeutung der Magistratur im römischen Staatssystem. Sie betont die Herausforderungen der Erforschung der Magistratur aufgrund der lückenhaften Quellenlage.
- Allgemeine Aussagen zur Magistratur Roms: Dieses Kapitel erläutert die allgemeinen Prinzipien, die für die römischen Magistraturen galten. Es beleuchtet die Ehrenamtlichkeit, die Annuität, die Kollegialität und andere wichtige Merkmale der römischen Magistratur.
- Ordentliche Ämter: Dieser Abschnitt beleuchtet die wichtigsten ordentlichen Ämter der römischen Magistratur: Konsuln, Praetoren, Quaestoren und Ädilen. Es werden die Aufgaben und Befugnisse dieser Ämter vorgestellt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die ordentlichen Ämter der römischen Magistratur, die Funktionsweise der römischen Republik und die Entwicklung der Magistrate im Laufe der Republik. Wichtige Themen sind die Ehrenamtlichkeit, die Annuität, die Kollegialität und die Quellensituation für die Erforschung der römischen Magistratur.
- Quote paper
- Matthias Widner (Author), 2002, Die ordentlichen Ämter der römischen Magistratur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3832