Investitionsentscheidungen eines Unternehmens können dadurch realisiert werden, dass das Unternehmen das Investitionsgut kauft, mietet oder sich durch Leasing die langfristige Nutzung des Investitionsgutes sichert. Vor der Entscheidung, ob Leasing oder Kauf die wirtschaftlichere Finanzierungsalternative ist, stehen heute immer mehr Unternehmen. Leasing in Deutschland erlebte in den siebziger Jahren seinen Durchbruch. Seit diesem Zeitpunkt gibt es einen steigenden Aufwärtstrend im Leasingbereich, vor allem was Anlagegüter betrifft. Die steuerlichen Vorteile, der Liquiditätsgewinn gegenüber dem Barkauf und bilanztechnische Gesichtspunkte sind einige Aspekte, die verstehen lassen, warum immer mehr Unternehmen die Finanzdienstleistung Leasing in Anspruch nehmen. Ob sich Leasing im Vergleich zum Kauf lohnt, soll nachfolgend diskutiert werden.
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Leasing
2.1 Definition des Begriffs
2.2 Erscheinungsformen des Leasings
2.2.1 Nach der Verteilung des Investitionsrisikos
2.2.2 Nach der Stellung des Leasinggebers
2.2.3 Nach der Art des Leasingobjekts
2.2.4 Nach der Vertragsform
2.2.5 Weitere Formen des Leasings
3 Vergleich von Leasing und Kauf
3.1 Abgrenzung des Leasings gegenüber der Kreditfinanzierung
3.2 Quantitative Argumente bei der Entscheidung Leasing oder Kauf
3.2.1 Leasingausgaben
3.2.2 Ausgaben beim kreditfinanzierten Kauf
3.2.3 Steuerlicher Belastungsvergleich
3.2.4 Vergleich der Liquiditätsströme
3.2.5 Vergleichsmethoden
3.3 Qualitative Argumente bei der Entscheidung Leasing oder Kauf
3.3.1 Liquiditätseffekt
3.3.2 Bilanzeffekte
3.3.3 Kalkulatorische Effekte
3.3.4 Weitere qualitative Aspekte
3.4 Rechtlicher Unterschied
3.5 Wirtschaftlicher Unterschied
4 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Investitionsentscheidungen eines Unternehmens können dadurch realisiert werden, dass das Unternehmen das Investitionsgut kauft, mietet oder sich durch Leasing die langfristige Nutzung des Investitionsgutes sichert. Vor der Entscheidung, ob Leasing oder Kauf die wirtschaftlichere Finanzierungsalternative ist, stehen heute immer mehr Unternehmen. Leasing in Deutschland erlebte in den siebziger Jahren seinen Durchbruch. Seit diesem Zeitpunkt gibt es einen steigenden Aufwärtstrend im Leasingbereich, vor allem was Anlagegüter betrifft. Die steuerlichen Vorteile, der Liquiditätsgewinn gegenüber dem Barkauf und bilanztechnische Gesichtspunkte sind einige Aspekte, die verstehen lassen, warum immer mehr Unternehmen die Finanzdienstleistung Leasing in Anspruch nehmen. Ob sich Leasing im Vergleich zum Kauf lohnt, soll nachfolgend diskutiert werden.[1]
2 Leasing
2.1 Definition des Begriffs
„Leasing ist Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern durch Finanzierungsinstitute (Leasinggesellschaften) oder durch die Hersteller der Güter.“[2]
Da es in der Praxis zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten von Miet- und Pachtverträgen gibt, ist der Begriff des Leasingvertrages weder rechtlich noch wirtschaftswissenschaftlich eindeutig geklärt.[3]
Festzuhalten bleibt, dass es sich juristisch um die Vermietung von Investitionsgütern handelt; finanzwirtschaftlich bedeutet Leasing, Investitionsobjekte entgeltlich nutzen zu können, ohne eigene Finanzmittel zur Anschaffung des Leasingobjekts aufwenden zu müssen.[4]
Leasingobjekte werden vom Leasinggeber (Vermieter) dem Leasingnehmer (Mieter) nach dessen Bedürfnissen und Vorstellungen beschafft. Die Dauer des Leasingvertrages und die Höhe der Leasingraten werden so bemessen, dass der Leasinggeber seine Investitionskosten aus den Leasingraten ganz oder zum größten Teil amortisieren kann. Die Leasingraten setzen sich zusammen aus den Zinsen und der Amortisation für die Investitionssumme des Leasinggebers sowie einem Zuschlag zur Abdeckung der Kosten, des Risikos und des Gewinns des Leasinggebers. In der Regel wird Leasing mit dem Finanzierungsleasing gleichgesetzt.[5]
2.2 Erscheinungsformen des Leasings
In der Wirtschaft sind unterschiedliche Formen des Leasings entstanden, die sich wie folgt unterscheiden.
2.2.1 Nach der Verteilung des Investitionsrisikos
- Operate-Leasing
Operate-Leasing ist die kurzfristige Vermietung oder Verpachtung von Investi-tionsgütern. Der Leasingvertrag kann sowohl vom Leasinggeber als auch vom Leasingnehmer unter Einhaltung gewisser Fristen jederzeit gekündigt werden. Eine feste Grundmietzeit gibt es hier nicht, wobei nur selten ein Jahr überschritten wird. Wirtschaftlich gesehen trägt also der Leasinggeber das volle Investitionsrisiko. Aufgrund der kurzen Vertragslaufzeiten im Vergleich zur technischen Nutzungsdauer muss das Leasingobjekt, zur vollen Amortisation, nacheinander mehreren Leasingnehmern zur Verfügung gestellt werden. Für den Leasinggeber ist Operate-Leasing nur möglich, wenn für das Leasingobjekt eine laufende Nachfrage am Markt besteht. Im wesentlichen ist der Operate-Leasingvertrag nichts anderes als ein normaler Mietvertrag im Sinne des BGB und wird vom Leasinggeber bilanziert.[6]
- Finanzierungsleasing
Das Finanzierungsleasing ist die mittel- oder langfristige Vermietung oder Verpachtung von Investitionsgütern. Die zwischen Leasinggeber und -nehmer fest vereinbarte Grundmietzeit ist unkündbar und liegt normalerweise zwischen 40 und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Die Leasingraten beim Finanzierungsleasing sind so berechnet, dass nach Ablauf der Grundmietzeit die volle Amortisation des Leasingobjekts gewährleistet ist und der Leasinggeber einen Gewinn erzielt. Durch die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten auch im Falle der Überalterung im Zuge des technischen Fortschritts oder einer möglichen Funktionsuntüchtigkeit des Leasingobjekts sowie durch zahlreiche weitere Pflichten des Leasingnehmers (z. B. Wartung und Instandhaltung) trägt beim Finanzierungsleasing der Leasingnehmer das volle Investitionsrisiko. Nach Ablauf des Vertrages hat der Leasingnehmer häufig ein Kauf- oder Verlängerungsoptionsrecht.[7]
„Während beim Operate-Leasing der Leasingnehmer vor der Entscheidung zwischen einer eigenen Investition oder der entgeltlichen Nutzung eines durch eine Investition des Leasinggebers zur Verfügung gestellten Objekts steht, zielt die Fragestellung beim Finanzierungsleasing vorrangig auf die Finanzierung einer geplanten Investition.“[8]
2.2.2 Nach der Stellung des Leasinggebers
- Direktes Leasing (Hersteller-Leasing)[9]
Der Hersteller des Leasingobjekts oder eine mit ihm verbundene Leasinggesellschaft ist gleichzeitig der Leasinggeber. Häufig sind in den Leasing-Verträgen auch Dienstleistungen des Herstellers miteingeschlossen, z. B. Wartung und Lieferung von Betriebsstoffen.
- Indirektes Leasing
Herstellerunabhängige Finanzierungsunternehmen (Leasinggesellschaften) kaufen die Leasingobjekte, um sie dann weiter zu vermieten. Diese Güter werden nach den Bedürfnissen und Vorstellungen des Leasingnehmers angeschafft und von den Leasinggesellschaften nahezu vollständig finanziert.
2.2.3 Nach der Art des Leasingobjekts
Das Leasing kann sich auf unbewegliche Objekte (Immobilienleasing) oder auf bewegliche Objekte (Mobilienleasing) beziehen.
- Immobilienleasing
Immobilienleasing bezeichnet die Vermietung oder Verpachtung von Grund-stücken, Gebäuden oder ganzen Betriebsanlagen. Meist besteht eine langfristige Gebrauchsüberlassung des Objekts. Der Leasinggeber bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentümer. Der Leasingnehmer übernimmt je nach Vertragsvereinbarung alle Risiken, Kosten, Steuern und sonstige Lasten, die normalerweise nach mietrechtlichen Vorschriften der Vermieter zu tragen hätte.[10]
- Mobilienleasing
Mobilienleasing bezeichnet die Vermietung oder Verpachtung von mobilen Investitionsgütern wie Maschinen oder Betriebsvorrichtungen, die einzeln wirt-schaftlich genutzt werden. Die Vermietung einzelner Ausrüstungsobjekte wird auch als „Equipmentleasing“ bezeichnet.[11]
2.2.4 Nach der Vertragsform
Bezüglich der Amortisation eines Leasingobjektes während der Grundzeit lassen sich zwei Grundformen des Finanzierungsleasings unterscheiden.[12]
- Vollamortisationsvertrag (full-pay-out-Vertrag)
Bei Vollamortisationsverträgen werden die Investitionskosten des Leasingobjekts einschließlich der Finanzierungskosten und der Risiko- und Gewinnzuschläge des Leasinggebers während der unkündbaren Grundzeit vollständig durch die Leasingraten und eventuelle Mietsonderzahlungen abgedeckt.
- Teilamortisationsvertrag (non-full-pay-out-Vertrag)
Hier werden die Investitionskosten eines Leasingobjekts vom Leasingnehmer während der Grundmietzeit nur teilweise amortisiert. Es bleibt ein von vornherein festgelegter, nicht amortisierter Restbetrag offen.
2.2.5 Weitere Formen des Leasings
- Sale-and-lease-back[13]
Eine Leasinggesellschaft kauft vom Leasingnehmer ein Investitionsgut und vermietet es sofort wieder an ihn. Durch den Verkauf setzt der Leasingnehmer bisher gebundenes Kapital frei und bekommt dadurch einen besseren Liquiditätszufluss.
- Spezial-Leasing
Das Leasingobjekt ist so auf die Wünsche und Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten, dass nur er das Leasinggut wirtschaftlich sinnvoll nutzen kann.
Es existieren noch zahlreiche weitere Leasingformen, die hier jedoch nicht weiter besprochen werden sollen.
3 Vergleich von Leasing und Kauf
Für die Investition eines Unternehmens stehen verschiedene Beschaffungsformen zur Verfügung:
- Kauf mit Eigenkapital
- Kauf mit Fremdkapital
- Mischfinanzierter Kauf
- Leasing
Da ein Unternehmen mit vorhandenem Eigenkapital nicht mit Leasing arbeiten wird, geht man in der Literatur von einem Vergleich zwischen Leasing und Kreditfinanzierung aus. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich auf das Finanzierungsleasing und die Aktivierung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber.
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[1] Vgl. Hagenmüller, K.F., Eckstein, W.: Leasing-Handbuch für die betriebliche Praxis, 6. Auflage, Frankfurt am Main 1992, S.11ff
[2] s. Grill, W., Perczynski, H.: Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 23. Auflage, Bad Homburg von der Höhe 1988, S.336
[3] Vgl. Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 19. Auflage, München 1996, S.836
[4] Vgl. Tacke, H. R.: Leasing, Stuttgart 1999, S.1
[5] Vgl. Kroll, M.: Leasing-Handbuch für die öffentliche Hand, 6. Auflage, Lichtenfels 2000, S.8
[6] Vgl. Büschgen, H.E.: Praxishandbuch Leasing, München 1998, S.6f
[7] Vgl. Wöhe, G.: a.a.O., S.837f
[8] s. Büschgen, H.E.: a.a.O., S.7
[9] Vgl. Grill, W.und Perczynski H.: a.a.O., S.337f
[10] Vgl. Kroll, M.: a.a.O., S.10f
[11] Vgl. Grill, W., Perczynski, H.: a.a.O., S.338
[12] Vgl. Büschgen, H.E.: a.a.O., S.9
[13] Vgl. Grill, W., Perczynski, H.: a.a.O., S.339