Das Jahr 2014 stand ganz im Zeichen der Bankenaufsicht. So war es bereits zu Beginn des Jahres das CRD IV-Paket, dessen Inkrafttreten mit neuen Richtlinien für die regulatorischen Eigenmittelanforderungen (Eigenkapitalanforderungen) bei Banken für Aufsehen sorgte. Gegen Ende des Jahres, publizierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Konsultationspapier "Revisions to the Standardised Approach for credit risk" einen Vorschlag zur Überarbeitung des Standardverfahrens zur Kreditrisikobemessung.
Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Schuldner bzw. Geschäftspartner einer Bank die im Kreditvertrag geregelten Verpflichtungen, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen, nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Um dieses Risiko für Banken tragfähig zu machen, sieht die Bankenaufsicht eine Unterlegung dieser Risikopositionen mit Eigenmitteln vor, um im Ernstfall, das heißt wenn Zahlungen des Schuldners tatsächlich ausfallen, nicht selber in Schwierigkeiten zu geraten.
Da das Vorhalten von Eigenmitteln für Banken mit enorm hohen Kosten verbunden ist, ist es für diese von großem Interesse, die geforderten regulatorischen Mindesteigenmittelanforderungen exakt bestimmen zu können. Dies können Banken unter anderem mit Hilfe des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA; Standardansatz) machen, den die Baseler Aufseher nun einer Überarbeitung unterziehen wollen.
Dass der aktuelle Standardansatz oft zu gänzlich anderen Ergebnissen hinsichtlich der Eigenmittelanforderungen kommt als interne Modelle, ist vielen Aufsehern schon seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Dies nahm das Baseler Komitee zum Anlass, eine Reform des bestehenden KSAs zu verfassen, die weitreichende Veränderungen mit sich bringen soll. Die Intention der Baseler Bankenaufseher liegt insbesondere darin, die Risikosensitivität des KSAs zu stärken und hinsichtlich der Eigenmittelanforderungen eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Methoden zu gewährleisten. Außerdem soll die Abhängigkeit von externen Ratings eliminiert werden. Die geplanten Neuerungen beunruhigen die Banken, da diese zum einen mit neuen Herausforderungen konfrontiert werden und zum anderen steigende Kapitalanforderungen erwarten. Ob diese Befürchtungen gerechtfertigt sind, ist Gegenstand dieser Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
- Neue Baseler Reform beunruhigt die Banken
- Status quo des Kreditrisiko-Standardansatzes
- Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen
- Bestimmung der KSA-Risikopositionswerte
- Bestimmung der KSA-Risikogewichte
- Vorgesehene Änderungen am KSA im Baseler Entwurf
- Problemfelder des bestehenden KSAs
- Neuerungen in den wesentlichen Risikopositionsklassen
- Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und Zentralbanken
- Risikopositionen gegenüber Instituten
- Risikopositionen gegenüber Unternehmen
- Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
- Durch Immobilien besicherte Risikopositionen
- Sonstige Neuerungen
- Zeitlicher Ablauf
- Mögliche Auswirkungen des neuen KSAs
- Folgen für Kreditgeber
- Folgen für Kreditnehmer
- Banken können weiter hoffen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert die vorgeschlagene Überarbeitung des Standardverfahrens zur Kreditrisikobemessung, wie sie im Konsultationspapier „Revisions to the Standardised Approach for credit risk“ des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht aus dem Jahr 2014 dargelegt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Analyse der Änderungen im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und deren möglichen Auswirkungen auf Kreditgeber und Kreditnehmer.
- Bewertung der Änderungen im KSA
- Analyse der Problemfelder des bestehenden KSAs
- Bewertung der Auswirkungen der Änderungen auf Kreditgeber
- Bewertung der Auswirkungen der Änderungen auf Kreditnehmer
- Diskussion der Folgen für die Bankenlandschaft
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Entstehung und Aktualität der neuen Baseler Reform und stellt den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) in seiner ursprünglichen Form vor. Im zweiten Kapitel werden die Kernpunkte des bestehenden KSAs sowie seine wesentlichen Bestandteile, wie die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Bestimmung der Risikopositionswerte, ausführlich beschrieben. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen am KSA. Die Problemfelder des bestehenden KSAs werden beleuchtet und die Neuerungen in den einzelnen Risikopositionsklassen, beispielsweise gegenüber Zentralstaaten, Instituten und Unternehmen, sowie bei Immobilienbesicherungen, werden im Detail vorgestellt. Abschließend wird die Umsetzung der geplanten Änderungen im Zeitplan diskutiert.
Das vierte Kapitel widmet sich den möglichen Auswirkungen des neuen KSAs auf Kreditgeber und Kreditnehmer. Die Folgen für Kreditgeber werden aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und die potenziellen Herausforderungen für Kreditnehmer in einem sich verändernden regulatorischen Umfeld werden analysiert.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Arbeit fokussiert auf die Themen Bankenaufsicht, Kreditrisiko, Standardansatz, Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Eigenmittelanforderungen, Kreditgeber, Kreditnehmer, Risikosensitivität, Vergleichbarkeit, Problemfelder, Neuerungen, Auswirkungen, Folgen.
- Quote paper
- Christoph Bieringer (Author), 2015, Der neue Standardansatz zur aufsichtsrechtlichen Berechnung des Kreditrisikos von Banken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/382967