Einleitung
Die soziale Marktwirtschaft wird oft als „dritter Weg“ zwischen den Extrempositionen liberale Marktwirtschaft ( kaum bzw. kein staatlicher Einfluß auf die Wirtschaft) und sozialistischer Zentralverwaltungswirtschaft ( hoher bzw. totaler staatlicher Einfluß auf die Wirtschaft) beschrieben. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu erwähnen, daß das Grundgesetz keine Wirtschaftsform vorschreibt. Es gibt sowohl liberale Grundgesetzartikel (z.B. Art.2 GG: allgemeine Handlungsfreiheit) als auch eher soziale Grundgesetzartikel (z.B.Art.15 GG: Sozialisierung).
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu 1954 entschieden: „Das Grundgesetz garantiert weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde soziale Marktwirtschaft. Die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes besteht lediglich darin, daß sich der Verfassungsgeber nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden hat. Dies ermöglicht dem Gesetzgeber, die ihm jeweils sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik zu verfolgen, sofern er dabei das Grundgesetz beachtet. Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche.“( Adam, Wirtschaftspolitik :57)
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Entwicklungsgeschichte
1. Einflüsse des zweiten Weltkriegs
2. Sozialgesetzgebung
3. Kartellgesetzgebung
4. Beitrag der „Freiburger Schule“
a) Typologie der Wirtschaftssysteme
b) Ordnungsbezug
c) Gestaltbarkeit der Wirtschaftsordnung
d) Grundannahmen
5. Beitrag Alfred Müller-Armacks
a) Prinzip der Personalität
b) Prinzip der Solidarität
c) Prinzip der Subsidiarität
d) Grundannahmen
6. Gesetzliche Regelungen
III. Aufbau der sozialen Marktwirtschaft
1. Wettbewerbsordnung
a) konstituierende Prinzipien
b) regulierende Prinzipien
2. Geldordnung
a) Gefahren
b) geldpolitische Instrumente
3. Sozialordnung
a)Leitideen
b)Grundsätze der sozialen Sicherheit
IV. Schlußbetrachtung
V. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Die soziale Marktwirtschaft wird oft als „dritter Weg“ zwischen den Extrempositionen liberale Marktwirtschaft ( kaum bzw. kein staatlicher Einfluß auf die Wirtschaft) und sozialistischer Zentralverwaltungswirtschaft ( hoher bzw. totaler staatlicher Einfluß auf die Wirtschaft) beschrieben.
In diesem Zusammenhang ist es interessant zu erwähnen, daß das Grundgesetz keine Wirtschaftsform vorschreibt. Es gibt sowohl liberale Grundgesetzartikel (z.B. Art.2 GG: allgemeine Handlungsfreiheit) als auch eher soziale Grundgesetzartikel (z.B.Art.15 GG: Sozialisierung).
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu 1954 entschieden:
„Das Grundgesetz garantiert weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs- und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit marktkonformen Mitteln zu steuernde soziale Marktwirtschaft. Die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes besteht lediglich darin, daß sich der Verfassungsgeber nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden hat. Dies ermöglicht dem Gesetzgeber, die ihm jeweils sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik zu verfolgen, sofern er dabei das Grundgesetz beachtet. Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche.“( Adam, Wirtschaftspolitik :57)
II. Entwicklungsgeschichte
1. Einflüsse des zweiten Weltkriegs
Die Entwicklung des Konzepts der sozialen Marktwirtschaft läßt sich zeitlich mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gleichsetzen, denn durch die unmittelbaren Kriegseinflüsse gab es einen Drang nach Wirtschaftsfreiheit als Gegenrichtung zur jüngst erlebten faschistischen Zwangswirtschaft. Außerdem erhoffte man sich durch eine freie Wirtschaftsordnung eine Mobilisierung aller Kräfte für den Wiederaufbau und so für Wirtschaftswachstum (vgl. dazu Andersen S.11). Eine sozialistische Zentralverwaltungswirtschaft kam aufgrund der beobachteten wirtschaftlichen Fehlentwicklung in Osteuropa nicht in Frage, auch wenn noch 1947 sogar die CDU in ihrem Ahlener Programm Sozialisierungsmaßnahmen vorschlug. Das Attribut „sozial“ wurde der neuen Wirtschaftsordnung vorangestellt, um einen wesentlichen Unterschied zur reinen Marktwirtschaft aufzuzeigen, die in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts in die Weltwirtschaftskrise geführt hat und daher von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt wurde.
2. Sozialgesetzgebung
Die ersten Grundlagen für den Begriff „sozial“ finden wir bei Bismarcks Sozialgesetzgebung. Hier sind insbesondere zu nennen:
1883: Einführung der Krankenversicherung
1884: Einführung der Unfallversicherung
1889: Einführung der Alters- und Invaliditätsversicherung
Diese obligatorischen Gesetze sind bis heute Teil unserer Sozialordnung.[1]
3. Kartellgesetzgebung
Die ersten Grundlagen für eine funktionierende Marktwirtschaft findet man in der Kartellgesetzgebung der Weimarer Republik von 1923. Dadurch sollte Marktmacht beschränkt und der Verbraucher geschützt werden.[2]
4. Beitrag der Freiburger Schule
Wichtige Ideen für das Konzept der sozialen Marktwirtschaft lieferte in den 30er Jahren die sogenannte „Freiburger Schule“ des Ordoliberalismus unter ihrem Vordenker Walter Eucken.
Ihre liberalen wirtschaftlichen Ideen widmeten sich drei Forschungsgebieten (vgl. dazu Andersen S.11 f.):
a) Typologie der Wirtschaftssysteme
Man unterscheidet ein Wirtschaftssystem nach dem Planträger. Es gibt die beiden Pole:
-Verkehrswirtschaft, in dem die Wirtschaftssubjekte frei entscheiden
- Zentralverwaltungswirtschaft, in dem der Staat über ökonomische Aktivitäten entscheidet.
[...]
[1] Vgl. dazu Abschnitt III.3
[2] Vgl. dazu Abschnitt III.1
- Arbeit zitieren
- Tomas Jerkovic (Autor:in), 1998, Konzeption und Wirklichkeit der sozialen Marktwirtschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38163
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