Diese Arbeit befasst sich mit den sog. „trigger mechanisms“ des Internationalen Strafgerichtshofs (Art. 13 IStGH-Statut).
Nach einer kurzen Einleitung (A), in der der IStGH als Institution vorgestellt wird, werden die allgemeinen Zuständigkeitsvoraussetzungen des Gerichts erläutert (B). Im Anschluss wird auf alle drei Auslösemechanismen eingegangen (C).
Es wird die jeweilige Funktionsweise der einzelnen „trigger mechanisms“ erklärt und ihre Funktionalität bewertet. Zudem werden die bisherigen Verfahren des IStGHs vorgestellt und den trigger mechanisms zugeordnet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Was ist der Internationale Strafgerichtshof?
- 1. Aufgaben
- 2. Aufbau & Organisation
- a) Vorverfahrenskammer
- b) Hauptkammer
- c) Berufungskammer
- d) Präsidium
- e) Kanzlei
- f) Anklagebehörde
- II. Wie kam der Gerichtshof zustande?
- III. Warum wurde der Gerichtshof gegründet?
- IV. Rechtsgrundlagen
- B. Zuständigkeit des IStGH
- I. Persönliche Zuständigkeit
- II. Sachliche Zuständigkeit
- III. Zeitliche Zuständigkeit
- IV. Örtliche Zuständigkeit
- C. Die drei „trigger mechanisms“
- I. Vorlage einer Situation durch einen Mitgliedsstaat
- 1. Allgemeine Funktionsweise des Mechanismus
- 2. Einschränkung des Überweisungsrechts
- 3. Effektivität in der Praxis
- 4. Fälle in der Praxis
- a) Uganda
- b) Kongo
- c) Zentralafrikanische Republik I
- d) Mali
- e) Zentralafrikanische Republik II
- II. Vorlage durch den UN-Sicherheitsrat
- 1. Allgemeine Funktionsweise des Mechanismus
- 2. Sonderstellung des Sicherheitsrates (Art. 12 || IStGH-Statut)
- 3. Beteiligung eines UN-Organs wirklich sinnvoll?
- a) Argumente gegen die Beteiligung eines UN-Organs
- b) Argumente für eine solche Beteiligung
- c) Stellungnahme
- 4. Befassungsrecht beim SR oder bei Generalversammlung?
- a) Argumente für Beteiligung des Sicherheitsrats
- b) Argumente für Beteiligung der Generalversammlung
- c) Stellungnahme
- 5. Weitere Probleme
- a) Umfang der Überweisungsbefugnis
- b) Ausdehnung der Jurisdiktion des IStGH
- 6. Fälle in der Praxis
- a) Darfur
- b) Libyen
- III. Chefankläger
- 1. Allgemeine Funktionsweise des Mechanismus
- 2. Kriterien der Ermittlungsauslösung
- a) Hinreichende Verdachtsgründe
- b) Gerichtsbarkeit und Zulässigkeit
- c) Erheblichkeit
- 3. Unabhängigkeit des Anklägers
- 4. Klageerzwingungsverfahren
- 5. Fälle in der Praxis
- a) Kenia
- b) Elfenbeinküste
- c) Georgien
- IV. Sonderregelungen für das Verbrechen der Aggression (Art. 15bis & 15ter)
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit den „trigger mechanisms“ für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der drei Mechanismen, die die Einleitung von Ermittlungen und Strafverfahren vor dem IStGH ermöglichen: die Vorlage durch einen Mitgliedsstaat, die Vorlage durch den UN-Sicherheitsrat und die Eigeninitiative des Chefanklägers.
- Analyse der „trigger mechanisms“ für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des IStGH
- Untersuchung der Funktionsweise der drei Mechanismen
- Bewertung der Effektivität und Praxisrelevanz der Mechanismen
- Diskussion der rechtlichen und politischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung der IStGH-Gerichtsbarkeit
- Bewertung der Rolle des UN-Sicherheitsrats und des Chefanklägers bei der Einleitung von Ermittlungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Einleitung
- Kapitel B: Zuständigkeit des IStGH
- Kapitel C: Die drei „trigger mechanisms“
- Kapitel D: Fazit
Dieses Kapitel bietet eine allgemeine Einführung in den IStGH, seine Aufgaben, seine Struktur und seine Geschichte.
Dieses Kapitel behandelt die verschiedenen Aspekte der Zuständigkeit des IStGH, einschließlich der persönlichen, sachlichen, zeitlichen und örtlichen Zuständigkeit.
Dieses Kapitel analysiert die drei Mechanismen, die die Einleitung von Ermittlungen vor dem IStGH ermöglichen: die Vorlage durch einen Mitgliedsstaat, die Vorlage durch den UN-Sicherheitsrat und die Eigeninitiative des Chefanklägers. Jedes dieser Mechanismen wird im Detail untersucht, einschließlich seiner Funktionsweise, seiner rechtlichen Grundlagen und seiner Effektivität in der Praxis. Es werden auch relevante Fälle aus der Praxis beleuchtet.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, Römisches Statut, „trigger mechanisms“, Mitgliedsstaat, UN-Sicherheitsrat, Chefankläger, Ermittlungsauslösung, Gerichtsbarkeit, Völkerstrafrecht, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression, Effektivität, Praxisrelevanz, Rechtsgrundlagen, politische Herausforderungen, internationale Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die „trigger mechanisms“ des IStGH?
Es handelt sich um die drei Mechanismen, durch die Ermittlungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof eingeleitet werden können: Vorlage durch einen Mitgliedsstaat, Vorlage durch den UN-Sicherheitsrat oder Eigeninitiative des Chefanklägers.
Welche Rolle spielt der UN-Sicherheitsrat beim IStGH?
Der Sicherheitsrat kann Situationen an den Gerichtshof überweisen (gemäß Art. 13 lit. b), was dem Gerichtshof ermöglicht, auch in Staaten tätig zu werden, die nicht Vertragspartei des Römischen Statuts sind (z. B. Darfur, Libyen).
Wann darf der Chefankläger von sich aus ermitteln?
Der Chefankläger kann „proprio motu“ (aus eigener Initiative) Ermittlungen einleiten, wenn hinreichende Verdachtsgründe vorliegen und die Vorverfahrenskammer dem zustimmt.
Was ist das „Verbrechen der Aggression“ im Kontext des IStGH?
Für das Verbrechen der Aggression gelten gemäß Art. 15bis und 15ter Sonderregelungen hinsichtlich der Ausübung der Gerichtsbarkeit, die in der Arbeit erläutert werden.
Welche allgemeinen Zuständigkeitsvoraussetzungen hat das Gericht?
Der IStGH muss über die persönliche, sachliche (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen), zeitliche und örtliche Zuständigkeit verfügen.
- Quote paper
- Florian Knoop (Author), 2017, Die "trigger mechanisms" für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (Art. 13 IStGH-Statut), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/377342