Die Novellierung des UWG im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt führte zu einem erweiterten Anwendungsbereich des Lauterkeitsrechts. Nun können auch Handlungen eines Unternehmers nach Vertragsschluss, also innerhalb eines individuellen Vertragsverhältnisses mit dem Verbraucher, der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle unterliegen. Damit lassen sich der vertrags- und der lauterkeitsrechtliche Verbraucherschutz nicht mehr klar voneinander trennen.
Die Arbeit untersucht, welches nachvertragliche Verhalten zu Überlagerungen der beiden Rechtsgebiete führt. Im Besonderen wird die Verwendung unwirksamer AGB problematisiert. Anschließend wird das Verhältnis der Rechtsgebiete untersucht, Abgrenzungsmöglichkeiten unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen erörtert und ein eigener Lösungsgedanke formuliert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Lauterkeitsrecht vor der UWG-Reform 2008
1. Anwendungsbereich
2. Vertragsverletzung in der Rechtsprechung des BGH
3. Zusammenfassung
II. Rechtslage seit der UWG-Reform 2008
1. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
2. Erweiterter Anwendungsbereich des novellierten UWG
C. Mögliches unlauteres Verhalten nach Vertragsschluss
I. Überblick
II. Fallgruppe 1: Reine Vertragspflichtverletzungen
1. Beispielhandlungen
2. Anwendbarkeit des UWG
a) Literaturmeinung
b) Rechtsprechung
III. Fallgruppe 2: Störung der Wahrnehmung von Vertragsrechten
1. Beispielhandlungen
2. Anwendbarkeit des UWG
a) Vorliegen einer geschäftlichen Handlung
b) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 1 UWG
c) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG
aa) Verwendung unwirksamer AGB
(1) Rechtsprechung des BGH und EuGH
(2) Literaturmeinung
bb) Verletzung vertragsbezogener Informationspflichten
d) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 5 UWG
e) Unlauterkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 5a Abs. 2 UWG
IV. Fallgruppe 3: Geltendmachung von Vertragsansprüchen
D. Verhältnis des Lauterkeitsrechts zum Vertragsrecht
I. Überblick
II. Vorgaben der UGP-Richtlinie
III. Reine Vertragspflichtverletzungen
IV. Abwehr und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
V. Allgemeine Abgrenzungsvorschläge in der Literatur
1. Einschränkung durch Unlauterkeitsprüfung bzw. Merkmal der wesentlichen Beeinflussung
2. Abgrenzung durch Tatbestandsmerkmal „Verbraucherrelevanz“
3. Merkmal des „objektiven Zusammenhangs“ als Begrenzungsfunktion
4. Abgrenzung über Erfordernis einer Breitenwirkung und das Merkmal des „Marktbezugs“
a) Marktbezogene Außenwirkung
b) Breitenwirkung
c) Auswirkung auf Marktgeschehen
VI. Lösungsvorschlag
E. Fazit
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