Ausgangssituation
Durch jüngste Umweltkatastrophen, sei es durch die Jahrhundertfluten an Oder und Elbe, verheerende Waldbrände in Europa oder schwerste Tornadoverwüstungen in der Karibik, scheint die Öffentlichkeit zunehmend sensibilisiert auf das Thema der globalen Erderwärmung und der damit einhergehenden Klimaveränderung zu blicken.
Diese Entwicklung der zunehmenden Sensibilisierung wurde sicherlich grundlegend durch stärkere multilaterale Verhandlungen über einen Schutz der Umwelt und einem Beschluss zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen mit Beginn der neunziger Jahre geprägt.
In den Brennpunkt des öffentlichen Interesses ist mit der russischen Ratifizierung des Kyoto-Protokolls dessen Inkrafttreten im Februar 2005 gerückt. Die Umsetzung zur Reduktion der Treibhausgase gibt seit der Verwirklichung des EU-weiten Emissionshandels mit Beginn des Jahres 2005 erstmals der CO2-Emission einen wirtschaftlichen Wert.
Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Ausstoß von CO2 unter das Niveau des Jahres 1990 zu senken. Um dies umzusetzen, wurde den verschiedenen Ländern der Union eine Reduktionsverpflichtung auferlegt, die diese innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erfüllen haben. Innerhalb Deutschlands wird durch einen sog. Allokationsplan ein Großteil der Emissionsminderungen von Unternehmen bestimmter Industrien zu erbringen sein. Eine Strategie für die Erreichung der Emissionsverpflichtung des Unternehmens durch bestimmte, im Kyoto-Protokoll näher erläuterte und durch Richtlinien innerhalb der EU umzusetzende Mechanismen zustande zu bringen und so die Minderungsziele möglichst optimal zu erreichen, erscheint daher für die betroffenen Anlagenbetreiber eine Aufgabe von hoher Priorität zu sein.
Hierbei spielen mehrere Aspekte eine Rolle, die von Unternehmen abgewägt werden müssen, um diesen Anforderungen aus Sicht der verschiedensten Stakeholder des Unternehmens Genüge zu leisten.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeicbnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Gang der Untersuchung und Methodik
2 Der Klimawandel und der Schutz der Umwelt
2.1 Klimatheoretische Grundlagen: Der Treibhauseffekt
2.2 Klimaschutz im Wandel der Zeit – Von der Rio-Konferenz zum Kyoto-Protokoll
2.3 Grundlagen des Kyoto-Protokolls
2.3.1 Die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls
2.3.1.1 Allgemeine Flexibilisierungselemente
2.3.1.2 Das Instrument des Emissionsrechtehandels
2.3.1.3 Der Clean Development Mechanismus
2.3.1.4 Das Instrument des Joint Implementation
2.4 Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls innerhalb der EU und Deutschlands
2.4.1 Die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems
2.4.2 Die nationale Umsetzung des EU-Emissionshandels
3 Das Unternehmen und sein Image
3.1 Begriffsdefinitionen
3.2 Die Faktoren des Unternehmensimages
3.3 Die Kommunikation als Baustein zur Imagesteigerung
3.4 Die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen und ihr Image
3.5 Die Relevanz der Umweltorientierung und die Implementierung des Emissionshandels
4 Strategien beim Emissionshandel und deren mögliche Auswirkungen auf das Unternehmensimage
4.1 Der Prozess der Strategiefindung
4.2 Unternehmensinterne Möglichkeiten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie
4.2.1 Effizienzsteigerungen und Innovationen
4.2.2 Substitution von Energieträgern
4.2.3 Produktionsdrosselung und Zukauf von Fremdprodukten
4.3 Unternehmensexterne Möglichkeiten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie
4.3.1 Der EU-Emissionsrechtehandel
4.3.2 Der Clean Development Mechanismus
4.3.3 Joint Implementation
4.3.4 Der Klimaschutzfonds als Alternative zur Direktinvestition
5 Strategie und Unternehmensimage beim Emissionshandel und dessen unternehmerische Praxis
5.1 Fundamentale Überlegungen
5.2 Die praktischen Auswirkungen des Emissionshandels auf betroffene Unternehmen
5.2.1 Allgemeine Erkenntnisse
5.2.2 Der nationale Allokationsplan aus Unternehmenssicht
5.2.3 Unternehmerische Konsequenzen aus dem nationalen Allokationsplan
5.2.4 Strategien bei der Erfüllung der Emissionsreduktionsverpflichtungen
5.2.4.1 Allgemeine Strategiefindung und die Wichtigkeit verschiedenster Faktoren
5.2.4.2 Interne Maßnahmen zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtung
5.2.4.3 Externe Maßnahmen zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtung
5.2.5 Der Emissionshandel unter Imagegesichtspunkten
5.2.5.1 Die Determinanten des Unternehmensimages und die Relevanz des Emissionshandels
5.2.5.2 Kommunikationswege des Umweltengagements
5.2.5.3 Nichtregierungsorganisationen und deren Bewertung der Emissions-handelsstrategien
5.3 Empirische Analyse der gesammelten Erkenntnisse
5.3.1 Überlegungen und Durchführungsweise der empirischen Befragung
5.3.2 Rücklaufquote und Kategorisierung der Unternehmen
5.3.3 Aspekte der Strategiefindung und die Wichtigkeit des Unternehmensimages aus empirischer Sicht
6 Zusammenfassung und Ausblick
A. Anhang
Literaturverzeichnis
Gesetzesverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Aufbau der Diplomarbeit
Abbildung 2-1: Darstellung des Treibhauseffekts
Abbildung 2-2: Auswirkung der THG-Emissionen auf den Strahlungshaushalt der Erde unter Annahme versch. Zeithorizonte
Abbildung 2-3: Überblick über die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls
Abbildung 2-4: Illustration des Cap-and-Trade-Systems
Abbildung 2-5: Illustration des Baseline-and-Credit-Systems
Abbildung 2-6: Kriterienkatalog für die Teilnahme am CDM
Abbildung 2-7: Ablauf eines CDM-Projektes
Abbildung 2-8: Kriterienkatalog für die Teilnahme am JI
Abbildung 2-9: Die Zuteilung von Emissionszertifikaten
Abbildung 2-10: Die Funktionsweise des EU-Emissionshandels
Abbildung 3-1: Wirtschaftsimagologische Pyramide
Abbildung 3-2: Die Wichtigkeit des Faktors Umweltorientierung im Zeitverlauf
Abbildung 4-1: CO2-Emissionsfaktoren fossiler Energieträger
Abbildung 4-2: Risiken der projektbezogenen Mechanismen
Abbildung A-1: Emissionsprofil der Annex I Staaten nach THG (2001)
Abbildung A-2: Meilensteine im Klimaschutzprozess
Abbildung A-3: Kosten für die Implementierung des Kyoto-Protokolls unter Annahme verschiedener Emissionsrechtehandelsszenarien
Abbildung A-4: Optionen zur Wahl des Referenzszenarios und des Zeitraumes von CDM-Projekten
Abbildung A-5: Handlungsschritte bei der Erstellung des Projekt Design Dokuments
Abbildung A-6: EU-Lastenteilung und aktuelle Emissionsminderungen
Abbildung A-7: Änderung im THG-Ausstoß nach Annex I Ländern (1990-2001)
Abbildung A-8: Emissionsprofil der Annex I Staaten nach Sektoren (2001)
Abbildung A-9: Vom Kyoto-Protokoll zur deutschen Umsetzung
Abbildung A-10: Glaubwürdige Quellen umweltbezogener Informationen (1)
Abbildung A-11: Glaubwürdige Quellen umweltbezogener Informationen (2)
Abbildung A-12: Bekanntheitsgrad des Emissionshandels
Abbildung A-13: Beziehung zwischen ökologischen und ökonomischen Unternehmenszielen
Abbildung A-14: Die ökonomische Logik des Emissionshandels
Abbildung A-15: Kostenreduktion durch Zertifikatshandel für ein Beispielunternehmen
Abbildung A-16: Gründe für den Kauf/Verkauf von Emissionsrechten
Abbildung A-17: Strategiefindung bei der Erfüllung der Emissionsziele
Abbildung A-18: Mögliche Entwicklung des CO2-Preises
Abbildung A-19: Entwicklung des CO2-Zertifikatpreises Januar/Februar 2005
Abbildung A-20: Kraftwerkserneuerung und dessen CO2-Reduktionskosten
Abbildung A-21: mtl. Investments in CDM-Projekte im Jahr 2004
Abbildung A-22: Empirische Analyse – Aufteilung der Antworten nach Emissionsberechtigungsmenge
Abbildung A-23: Empirische Analyse – Aufteilung der Antworten nach Branchenzugehörigkeit
Abbildung A-24: Empirische Analyse – Teilnahmeaktivität am Emissionshandel
Abbildung A-25: Empirische Analyse – Derzeitiger Einsatz von Zielerfüllungsmechanismen
Abbildung A-26: Empirische Analyse – Priorisierung von Entscheidungskriterien bei der Mechanismenauswahl
Abbildung A-27: Empirische Analyse – Effizienzsteigerungen und dessen Entscheidungsdeterminanten
Abbildung A-28: Empirische Analyse – Effizienzsteigerungen und dessen Entscheidungsdeterminanten (gewichtet)
Abbildung A-29: Empirische Analyse – Brennstoffänderungen und deren Entscheidungsdeterminanten
Abbildung A-30: Empirische Analyse – Brennstoffänderungen und deren Entscheidungsdeterminanten (gewichtet)
Abbildung A-31: Empirische Analyse – Emissionsrechtehandel und dessen Entscheidungsdeterminanten
Abbildung A-32: Empirische Analyse – Emissionsrechtehandel und dessen Entscheidungsdeterminanten (gewichtet)
Abbildung A-33: Empirische Analyse – CDM und dessen Entscheidungsdeterminanten
Abbildung A-34: Empirische Analyse – CDM und dessen Entscheidungsdeterminanten (gewichtet)
Abbildung A-35: Empirische Analyse – JI und dessen Entscheidungsdeterminanten
Abbildung A-36: Empirische Analyse – JI und dessen Entscheidungsdeterminanten (gewichtet)
Abbildung A-37: Empirische Analyse – Klimaschutzfonds und deren Entscheidungsdeterminanten
Abbildung A-38: Empirische Analyse – Klimaschutzfonds und deren Entscheidungsdeterminanten (gewichtet)
Abbildung A-39: Empirische Analyse – Kombination der Mechanismen und deren Entscheidungsdeterminanten
Abbildung A-40: Empirische Analyse – Kombination der Mechanismen und deren Entscheidungsdeterminanten (gewichtet)
Tabellenverzeicbnis
Tabelle 3-1: Zielgruppen der Corporate-Identity-Politik
Tabelle 3-2: Rangliste der Unternehmen und ihres Images
Tabelle A-1: Annex I Staaten im Rahmen des UNFCCC
Tabelle A-2: Annex II Staaten im Rahmen des UNFCCC
Tabelle A-3: Treibhausgase im Rahmen des Kyoto-Protokolls
Tabelle A-4: Annex B Staaten des Kyoto-Protokolls
Tabelle A-5: Lastenteilungsvereinbarung der EU-15-Staaten
Tabelle A-6: Das Unternehmensimage beeinflussende Kommunikationsmaßnahmen
Tabelle A-7: Die Wichtigkeit der Unternehmensimagekomponenten
Tabelle A-8: spezifische Kosten der flexiblen Instrumente
Tabelle A-9: Transaktionskosten in Bezug auf die Projektgröße
Tabelle A-10: Zusammenfassende Analyse der Interviews
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
Durch jüngste Umweltkatastrophen, sei es durch die Jahrhundertfluten an Oder und Elbe, verheerende Waldbrände in Europa oder schwerste Tornadoverwüstungen in der Karibik, scheint die Öffentlichkeit zunehmend sensibilisiert auf das Thema der globalen Erderwärmung und der damit einhergehenden Klimaveränderung zu blicken.
Diese Entwicklung der zunehmenden Sensibilisierung wurde sicherlich grundlegend durch stärkere multilaterale Verhandlungen über einen Schutz der Umwelt und einem Beschluss zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen mit Beginn der neunziger Jahre geprägt.
In den Brennpunkt des öffentlichen Interesses ist mit der russischen Ratifizierung des Kyoto-Protokolls dessen Inkrafttreten im Februar 2005 gerückt. Die Umsetzung zur Reduktion der Treibhausgase gibt seit der Verwirklichung des EU-weiten Emissionshandels mit Beginn des Jahres 2005 erstmals der CO2-Emission einen wirtschaftlichen Wert.
Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Ausstoß von CO2 unter das Niveau des Jahres 1990 zu senken. Um dies umzusetzen, wurde den verschiedenen Ländern der Union eine Reduktionsverpflichtung auferlegt, die diese innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erfüllen haben. Innerhalb Deutschlands wird durch einen sog. Allokationsplan ein Großteil der Emissionsminderungen von Unternehmen bestimmter Industrien zu erbringen sein. Eine Strategie für die Erreichung der Emissionsverpflichtung des Unternehmens durch bestimmte, im Kyoto-Protokoll näher erläuterte und durch Richtlinien innerhalb der EU umzusetzende Mechanismen zustande zu bringen und so die Minderungsziele möglichst optimal zu erreichen, erscheint daher für die betroffenen Anlagenbetreiber eine Aufgabe von hoher Priorität zu sein.
Hierbei spielen mehrere Aspekte eine Rolle, die von Unternehmen abgewägt werden müssen, um diesen Anforderungen aus Sicht der verschiedensten Stakeholder des Unternehmens Genüge zu leisten.
1.2 Ziel der Arbeit
Die Einführung des EU-weiten Emissionshandels und die CO2-Reduktionsverpflichtung stellen die betroffenen Unternehmen vor große Herausforderungen. Es gilt, verschiedenste Möglichkeiten zur Erreichung des Reduktionsziels abzuwägen. So kann ein Unternehmen beispielsweise sowohl intern Emissionen senken, als auch Emissionsrechte kaufen und verkaufen.
Die vorliegende Diplomarbeit „Strategien und Unternehmensimage beim CO2-Emissionshandel“ zeigt Theorieansätze auf, inwiefern verschiedene Ansätze beim Emissionshandel gewählt werden können und inwieweit diese das Unternehmensimage beeinflussen können.
Es wird sowohl ergründet, ob diese theoretischen Konzeptionen schon Eingang in die praktischen Überlegungen der betroffenen Unternehmen gefunden haben, als auch, welche Maßnahmen zur Kommunikation der getroffenen Strategien durchgeführt wurden und werden sollten.
Diese Diplomarbeit soll Interessierten das komplexe System und die Wirkungsweise des Emissionshandels näher bringen und diesen einen Leitfaden für die evtl. Steigerung des Unternehmensimages durch den gezielten Einsatz von internen und externen Mechanismen zur Zielerreichung bieten.
1.3 Gang der Untersuchung und Methodik
Um die oben beschriebene Zielsetzung zu erreichen, wird in dieser Diplomarbeit die Theorie des Emissionshandels und des Unternehmensimages mit der unternehmerischen Praxis gekoppelt. Die Arbeit ist hierbei in sechs Abschnitte gegliedert.
In der Einleitung wird dem Leser, ausgehend von der Problemstellung der Diplomarbeit, ein erster Einblick in die Relevanz und Aktualität des Emissionshandels aufgezeigt.
In Gliederungspunkt 2 wird auf die Relevanz der CO2-Emissionsreduktion eingegangen und die Entwicklung der Klimaschutzabkommen von der ersten Vereinbarung in Rio de Janeiro bis hin zu verbindlichen Kyoto-Zielen und einem daraus resultierenden EU-weiten Emissionshandel dargestellt.
Abschnitt 3 der Arbeit bietet weitere konzeptionelle Grundlagen und bringt dem Leser näher, inwieweit Maßnahmen des Klimaschutzes Auswirkungen auf das Image und die Reputation der Unternehmen haben können. Dieser Abschnitt spannt damit den Bogen zwischen Emissionshandel und Unternehmensreputation.
Kapitel 4 geht näher auf die diversen Strategien beim Emissionshandel ein und formuliert hypothetische Annahmen, wie sich diese Strategien auf das Unternehmensimage auswirken könnten.
Diese getroffenen Hypothesen werden schließlich anhand von Interviews mit betroffenen Unternehmen in Kapitel 5 validiert bzw. falsifiziert. Zusätzlich wurde eine empirische Umfrage durchgeführt, um anhand der daraus gewonnenen Daten weitergehende Schlüsse zu erlangen.
Im letzten Kapitel dieser Arbeit werden die getroffenen Findungen nochmals herausgearbeitet und darauf aufbauende Implikationen für das Unternehmen hergeleitet.
Der Aufbau der Arbeit wird in Abbildung 1-1 illustriert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1-1: Aufbau der Diplomarbeit.
Quelle: Eigene Darstellung.
Wie bereits angeklungen, basiert diese Arbeit auf zwei Methoden:
In den Kapiteln zwei bis vier werden theoretische Grundlagen geschaffen. Die Recherche zu den besagten Artikeln umfasste insbesondere Fachzeitschriften, aktuelle Presse und Internetseiten. Ferner ermöglichten Mitarbeiter des UNFCCC die extensive Literaturrecherche in der Bibliothek ihrer Institution. Ihnen gilt mein besonderer Dank.
In Kapitel 5 wird dem theoretischen Teil der Arbeit die nötige praktische Relevanz gegeben, indem anhand von Experteninterviews verschiedenster betroffener Branchen das entwickelte Wissen getestet wird. Hierbei wurden die Gesprächspartner nach zwei Kategorien ausgewählt: Zum einen sollten die Gespräche alle betroffenen Branchen des Emissionshandels umfassen, um so evtl. branchenspezifische Besonderheiten zu identifizieren. Zweitens wurde bei der Auswahl der Interviewpartner Wert darauf gelegt, sowohl die Meinung stark betroffener Unternehmen (wie beispielsweise die der Energieversorger) als auch die Meinungen minderstark betroffener Unternehmen (wie beispielsweise die der Automobilhersteller) zu erfassen und dementsprechend evtl. vorhandene Unterschiede aufzudecken.
Folgenden Gesprächspartnern möchte ich an dieser Stelle für ihre Kooperation und Hilfe bei der Erstellung dieser Diplomarbeit danken:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Weiterhin danke ich mehreren Gesprächspartnern aus der Wirtschaft, deren Namen ebenso wie der Name des Unternehmens auf deren Wunsch hin nicht genannt werden sollen.
Als Ergänzung ist dieser Diplomarbeit eine CD beigelegt, welche die Rohdaten der angesprochenen empirischen Studie enthält. Weiterhin befinden sich auf dieser CD die im Literaturverzeichnis angegebenen Dokumente aus Internetquellen, um so dem Leser ohne Internetzugang weiterführende Literatur zugänglich zu machen. Ebenso sind alle im Literaturverzeichnis angegebenen und mir in elektronischer Form vorliegenden Dokumente hinterlegt.
2 Der Klimawandel und der Schutz der Umwelt
Im zweiten Kapitel der Arbeit wird beleuchtet, inwieweit der einsetzende Klimawandel viele Staaten dieser Welt zu einem Einlenken bei der Emission von Treibhausgasen bewegt hat. Um zu verdeutlichen, welche besondere Rolle Kohlendioxid bei der Erderwärmung spielt, wird in Kapitel 2.1 der Treibhauseffekt näher erläutert. Kapitel 2.2 fasst kurz chronologisch die wichtigsten Meilensteine des Klimaschutzes zusammen. In Kapitel 2.3 wird die völkerrechtliche Grundlage für eine Eindämmung der Treibhausgasemission, das Kyoto-Protokoll, sowie die darin verankerten Mechanismen erläutert.
Das Kapitel 2.4 geht schließlich auf die Implementierung des Kyoto-Protokolls innerhalb des EU-Emissionshandels ein.
2.1 Klimatheoretische Grundlagen: Der Treibhauseffekt
Die Grundlage des Treibhauseffektes bietet die Tatsache, dass kurzwelliges, energiereiches UV-Licht auf die Erdoberfläche auftrifft und als langwelliges Infrarotlicht wieder von dieser abgestrahlt wird.[1]
Treibhausgase[2] bilden für diese langwellige Strahlung eine Barriere, da diese die Strahlung sowohl zu geringen Teilen absorbieren als auch auf die Erdoberfläche reflektieren.[3] Abbildung 2-1 illustriert diesen Vorgang.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-1: Darstellung des Treibhauseffekts.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Jettel, C. (1990), S. 17.
Durch die Existenz der Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Wasserdampf (H2O), Methan (CH4), Distickstoff/Lachgas (NO2), Ozon (O3) und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) stabilisiert sich das Klima auf der Erde so auf einem Niveau, welches ca. 30° Celsius über der Temperatur liegt, die ohne die Treibhausgase herrschen würde.[4]
Durch die Verbrennung fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl oder Erdgas, sowie durch die Verbrennung von Holz nimmt die CO2-Konzentration und damit die Konzentration der Treibhausgase jedoch immer weiter zu.
Die zwischenstaatliche Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (IPCC)[5], welche 1988 im Auftrag der UNEP und WMO sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel, als auch die Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft prüfen sollte, bestätigte in ihrem ersten Sachstandsbericht im Jahre 1990, dass durch anthropogene Effekte die atmosphärische Konzentration der Treibhausgase dramatisch ansteigt und eine Erwärmung der Erdoberfläche von ca. 0,3°C pro Dekade und ein damit verbundener Anstieg des Meeresspiegels um 65cm bis zum Ende des 21sten Jahrhunderts zu erwarten sei.[6]
Unter allen Treibhausgasen wurde hier Kohlendioxid als das Gas genannt, welches den Treibhauseffekt am stärksten beschleunigt, da es sowohl ca. 50% aller Treibhausgase ausmacht als auch sehr lange in der Atmosphäre verbleibt. Diese besondere Problematik des Treibhausgases CO2 verdeutlicht Abbildung 2-2.[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-2: Auswirkung der THG-Emissionen auf den Strahlungshaushalt der Erde unter Annahme versch. Zeithorizonte.[8]
Quelle: UNFCCC (2004), S. 8.
Um eine Verstärkung des Klimawandels zu verhindern und eine Stabilisierung der Treibhausgasemission zu erreichen, wurden seitens der UN die Regierungen der Länder dieser Welt aufgefordert, sich im Februar des Jahres 1991 zu einer Konferenz zum Schutz des Klimas im Rahmen des zwischenstaatlichen Verhandlungskomitees (INC) zusammenzufinden und eine Vereinbarung über die Reduktion von Treibhausgasen zu treffen.[9] Einen kurzen Überblick über die Verhandlungen, bis hin zur Umsetzung und zum Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls bietet folgender Abschnitt.[10]
2.2 Klimaschutz im Wandel der Zeit – Von der Rio-Konferenz zum Kyoto-Protokoll
Aufgrund vieler divergierender Meinungen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Konvention zur Eindämmung von Treibhausgasen, aufgrund der verschiedensten komplexen ökonomischen Interessen der einzelnen Staaten und aufgrund des engen Zeitrahmens gestalteten sich die Verhandlungen zu einer Rahmenkonvention sehr schwierig. Schnell wurde klar, dass die Konvention keine quantitativen Größen zur Treibhausgasreduzierung beinhalten, sondern vielmehr ein Gerüst für nachfolgende Aktivitäten bilden würde. Schließlich wurde die UN-Klimarahmenkonvention im Mai 1992 während der fünften Sitzungsperiode des INC angenommen und in der nachfolgenden Weltklimakonferenz in Rio de Janeiro von 154 Staaten und der damaligen Europäischen Gemeinschaft unterschrieben. Sie trat am 21. März 1994 mit der fünfzigsten Ratifizierung in Kraft.[11]
Innerhalb dieser Rahmenkonvention verpflichten sich alle Staaten, anthropogene Treibhausgasemissionen zu messen, Minderungsvorhaben voranzutreiben und die Öffentlichkeit bzgl. des Klimawandels zu sensibilisieren.[12]
Weiterhin verpflichteten sich die in Annex I[13] genannten Staaten (Industrieländer und Transformationsländer), ihre THG-Emissionen auf den Level des Jahres 1990 zu drosseln, sowie regelmäßig einen Bericht über die Implementierung der Konvention vorzulegen.[14]
Die in Annex II[15] genannten Staaten (Industrieländer) müssen zusätzlich zur THG-Reduzierung den Entwicklungsländern mit finanzieller und sonstiger Unterstützung bei der Erreichung ihrer Verpflichtungen behilflich sein.[16]
Im Dezember 1997, auf der dritten Konferenz der beteiligten Parteien (COP 3), wurde in die UN-Klimarahmenkonvention die erste zusätzliche Vereinbarung, dass Kyoto-Protokoll, aufgenommen. Diese grundlegende zusätzliche Vereinbarung zur UN-Rahmenkonvention setzte erstmals verbindliche Ziele der THG-Reduktionen. In den nachfolgenden Konferenzen von Buenos Aires (1999), Den Haag (2000) und Marrakesh (2001) wurden weitere Modalitäten des Kyoto-Protokolls geklärt.
Das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls, welches auf der sog. doppelten 55-Regelung[17] beruht, war lange Zeit ungewiss, da aufgrund des Ausstieges der USA aus den Kyoto-Verhandlungen, ein Erreichen des Inkrafttretens von einer Ratifizierung Russlands abhing.
Nach langer Zurückhaltung und Forderung von diplomatischen Zugeständnissen ratifizierte Russland das Protokoll am 18. November 2004. Das Kyoto-Protokoll trat somit am 16. Februar 2005, neunzig Tage nach Russlands Ratifikation rechtsverbindlich in Kraft. Ein beachtlicher Beweggrund aus russischer Sicht war die Tatsache, dass nach dem Bezugsjahr 1990 zahlreiche umweltverschmutzende Unternehmen aus Rentabilitätsgründen stillgelegt wurden. Daher liegen die aktuellen Emissionen unter denen von 1990, sodass Russland, nach Inkrafttreten des Protokolls, „Verschmutzungsrechte“ in Höhe von 1-3 Mrd. USD gegen Devisen an andere Industrieländer verkaufen kann.[18]
Eine weitergehende Betrachtung, welche Konsequenzen sich aus dem vor wenigen Tagen in Kraft getretenen Protokoll ergeben und welche Möglichkeiten sich zur Erfüllung der Kyoto-Ziele für die betreffenden Länder bieten wird im nun folgenden Kapitel angestellt.
2.3 Grundlagen des Kyoto-Protokolls
Mit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 werden (derzeit) 30 Industrieländer gesetzlich an eine Reduktion bzw. eine Einschränkung der Emissionen auf 95% der Emissionen von 1990 für den Erfüllungszeitraum 2008/2012 gebunden.[19] Annex A des Kyoto-Protokolls klärt hierbei, welche Gase reduziert werden müssen[20] und für welche klimarelevanten Wirtschaftszweige die CO2-Emissionen gemessen werden.[21]
Innerhalb dieser Zielperiode müssen die Länder im Durchschnitt ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll erfüllen. Eine Zeitspanne von fünf Jahren wurde gewählt, um mögliche meteorologische und konjunkturelle Einflüsse zu reduzieren.[22]
Aufgrund von unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungen und aufgrund schon vorangegangen Emissionsreduktionen von 1990 bis zum heutigen Tage, wurden weiterhin den betroffenen, in Annex B genannten Ländern unterschiedliche Reduktionsverpflichtungen auferlegt, um ein Erreichen des jeweiligen Kyoto-Ziels zu ermöglichen. So wird die europäische Union, Schweiz und die meisten Osteuropäischen Staaten den Treibhausgasausstoß um acht Prozent senken müssen, während Island die Emissionen um zehn Prozent ggü. dem Basisjahr steigern könnte.[23]
Weiterhin wird der „Protocol’s Adaption Fund“ mit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls starten, welcher den Entwicklungsländern Gelder zur Bekämpfung des Klimawandels zur Verfügung stellen wird.
Um eine möglichst effiziente Erreichung der Reduktionsziele der einzelnen Länder herbei zu führen, enthält das Kyoto-Protokoll die so genannten flexiblen Mechanismen, die es im folgenden Abschnitt dieser Arbeit zu erläutern gilt.
2.3.1 Die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls
Wie bereits in vorhergehendem Abschnitt angeklungen, unterscheiden sich die THG-Reduktionskosten für verschiedene Länder, Treibhausgase und Zeiträume. Um nun eine möglichst kosteneffiziente Möglichkeit zur Erreichung des Reduktionszieles zu schaffen, enthält das Kyoto-Protokoll zahlreiche Flexibilisierungselemente, die nachfolgend beschrieben werden.
2.3.1.1 Allgemeine Flexibilisierungselemente
Eine Flexibilisierung in der Minderung der Treibhausgase wird in Artikel 5 § 3 geschaffen, indem sechs Gase genannt werden, die jeweils auf Basis von CO2 konvertiert werden. Folglich kann ein Land im Hinblick auf die Gesamtzielerfüllung die effizienteste Möglichkeit der Reduktion einzelner Treibhausgase wählen.[24]
Weiterhin ist eine zeitliche Flexibilisierung durch die fünfjährige Zielperiode 2008-2012 gegeben.[25] Darüber hinaus haben Transformationsländer, die nach der zweiten Vertragsstaatenkonferenz ihr Basisjahr festlegen bzw. festgelegt haben, die Möglichkeit, ein anderes als das Basisjahr 1990 zu wählen.[26] Alle Länder können außerdem für die Treibhausgase HFC, PFC und SF6 als Basisjahr das Jahr 1995 bestimmen.[27]
Um die Emissionsziele räumlich zu flexibilisieren, enthält das Kyoto-Protokoll vier Instrumente der kooperativen Umsetzung.
Spätestens bei Ratifikation des Kyoto-Protokolls können verschiedene Staaten eine gemeinschaftliche Zielerreichung bekannt geben, wobei sie an die Zugehörigkeit der Zielgemeinschaft für die gesamte Zielperiode gebunden sind. Die Zielgemeinschaft führt, eine politische Harmonisierung und einen internen Emissionshandel vorausgesetzt, zu einer Minimierung der Transaktionskosten und damit zu einer kosteneffizienten Erreichung des gemeinsamen Reduktionszieles. Dieses so genannte „bubbling“ hat die EU als bisher einzige Ländergruppe in Anspruch genommen.[28]
Auf die drei wichtigsten räumlichen, bilateralen Flexibilisierungselemente, nämlich den Emissionsrechtehandel, die gemeinsame Umsetzung (Joint Implementation) und den Mechanismus für saubere Entwicklung (Clean Development Mechanism), deren Details auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz ausgearbeitet wurden, gehen nachfolgende Teile dieser Arbeit genauer ein.[29]
Einen ersten Überblick schafft folgende Abbildung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-3: Überblick über die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003), S. 12.
2.3.1.2 Das Instrument des Emissionsrechtehandels
Das Instrument des Emissionsrechtehandels ist in Artikel 17, in Verbindung mit Art. 3 §§10 und 11 des Kyoto-Protokolls geregelt. Am Emissionsrechtehandel kann jede in Annex B genannte Partei teilnehmen. Die erlangten Emissionsrechte werden hierbei vom Emissionsbudget des Verkäufers abgezogen und auf das Emissionsbudget des Käufers übertragen. Aufgrund dieser Tatsache kann man beim Emissionsrechtehandel auch von einem „cap-and-trade“ System sprechen, da absolute Emissionsbeschränkungen vorgegeben werden und die Emissionsrechte frei gehandelt werden können.[30] Eine Illustration dieses Systems bietet Abbildung 2-4.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-4: Illustration des Cap-and-Trade-Systems.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Janssen, J. (2001) S. 30; Mullins, F./Baron, R. (1997), S. 40.
Der Emissionsrechtehandel soll allerdings nur zusätzlich zu Reduktionsmaßnahmen der Länder geschehen, um eine Umgehung der grundlegenden THG-Minderungen im eigenen Land zu vermeiden.[31]
Auf der bereits erwähnten siebten Vertragsstaatenkonferenz wurden, in Ergänzung zum Kyoto-Protokoll, in den „Marrakesh-Accords“ weitere Details des Emissionshandels ausgearbeitet. So wurde beispielsweise festgelegt, welche Rechte gehandelt werden dürfen (Emissionsrechte und Emissionsreduktionsgutschriften), welche Parteien am Emissionsrechtehandel teilnehmen dürfen (Annex I Länder, die Verpflichtungen nach Annex B erfüllen, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind) und wie hoch die von jedem Land zu haltende Mindestreserve an Emissionsrechten sein muss (90%).[32]
Wie bereits in obigem Abschnitt angeklungen, führt der Emissionsrechtehandel durch eine teilweise Allokation der Emissionsreduktionen auf Länder mit effizienteren Reduktionsmöglichkeiten zu einer kostengünstigeren Implementierung des Kyoto-Protokolls.[33] Den Ländern wird die Möglichkeit gegeben, die Reduktionskosten weiter zu senken, indem sie Emissionsgutschriften (CER und ERU) in fremden Ländern erzielen dürfen. Diese Gutschriften werden durch zwei weitere projektbezogene flexible Mechanismen generiert, die im Folgenden näher beleuchtet werden.
2.3.1.3 Der Clean Development Mechanismus
Der Mechanismus für saubere Entwicklung, von vielen als „die Überraschung von Kyoto“[34] angesehen, geregelt in Artikel 12 des Kyoto-Protokolls und näher ausgearbeitet auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz in Marrakesh, ermöglicht es Annex-I-Parteien, in Nicht-Annex-I-Ländern Emissionsreduktionsgutschriften zu erlangen, indem sie in diesen Entwicklungsländern nachhaltige Entwicklung (den Terminus nachhaltige Entwicklung definiert in diesem Zusammenhang das jeweilige Entwicklungsland) fördern. Hierbei erlaubt das Kyoto-Protokoll ausdrücklich die Teilnahme von Unternehmen am CDM.[35]
Somit werden durch den Clean Development Mechanismus zwei gleichrangige Ziele simultan erfüllt: Zum einen unterstützt der Mechanismus die Industrieländer bei der Erreichung ihrer Reduktionsziele, zum anderen wird durch ihn ein zielgerichteter Technologie- und Investitionstransfer von Industrie- zu Entwicklungsländern erreicht.[36]
Hierbei können CDM-Projekte, die vor dem 10.11.2001 initiiert und vor dem 31.12.2005 beim CDM-Exekutivrat angemeldet wurden, rückwirkend, jedoch frühestens ab dem 01. Januar 2000, Emissionsgutschriften erzeugen. Sollten CDM-Projekte nach dem 10.11.2001 begonnen haben, können sie Emissionsreduktionseinheiten ab dem Zeitpunkt der Anerkennung durch den CDM-Exekutivrat generieren.[37] Die erzeugten Emissionsgutschriften können ab der Verpflichtungsperiode 2008-2012 eingebracht werden, allerdings ist die Übertragung von CERs zwischen den Handelsperioden nur i. H. v. 2,5% der zugeteilten AAUs möglich.[38]
Der mit den „Marrakesh-Accords“ ins Leben gerufene CDM-Exekutivrat hat die Aufgabe, die im Kyoto-Protokoll und auf der siebten Vertragsstaatenkonferenz beschriebenen Voraussetzungen für ein CDM-Projekt zu prüfen, die Projekte zu überwachen und dementsprechend CER-Gutschriften zuzuteilen.
Die Installation eines Exekutivrates ist wichtig für das Gelingen des CDM-Mechanismus, da die Emissionsminderungsprojekte in Ländern durchgeführt werden, die keine Emissionsreduktionsvorschriften einhalten müssen und es daher bei der Durchführung eines CDM-Projektes zu einem grundlegenden Problem kommen kann: Sollten in Entwicklungsländern Projekte durchgeführt werden, die auch ohne den Anreiz der Generierung von CERs wirtschaftlich sinnvoll gewesen wären (sog. business-as-usual-Projekte), so führe der Erhalt von CERs zu einer Nettomehremission von THG und damit zu einer Kontraproduktivität des Mechanismus.[39] Daher ist für jedes Projekt die Zusätzlichkeit eines Projektes gem. Artikel 12 § 5c KP anhand eines Referenzszenarios zu prüfen. Die THG-Reduktionsmenge, die durch ein ökonomisch attraktives Minderungsprojekt zustande kommen würde, bildet hierbei die sog. „baseline“.[40] Emissionsminderungen über diese „baseline“ hinaus können Minderungsgutschriften erzielen. Eine graphische Veranschaulichung dieses Vorgangs bietet Abbildung 2-5.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-5: Illustration des Baseline-and-Credit-Systems.
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Janssen, J. (2001), S. 31; Mullins, F./Baron, R. (1997), S. 40.
Über die Tatsache hinaus, dass Projekte die Nachhaltigkeit und die Zusätzlichkeit erfüllen müssen, müssen auch die Investor- und Gastländer bestimmten Kriterien, wie beispielsweise einer Ratifikation des Kyoto-Protokolls, Genüge leisten. Einen umfassenden Überblick bietet nachfolgende Abbildung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-6: Kriterienkatalog für die Teilnahme am CDM.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003) S. 183; UNFCCC (2001), S. 20, 35, 52f.
Zusätzlich zu den in Abbildung 2-6 dargestellten Kriterien für eine Eignung eines Projektes zum CDM-Projekt wurde der Einsatz von Senkenprojekten[41] auf Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen beschränkt. Die durch Senkenprojekte generierten CERs dürfen ferner nur bis zu einer jährlichen Höhe von 1% der Emissionen von 1990 zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtung der einzelnen Länder genutzt werden.[42]
Sollten diese Grundkriterien für ein CDM-Projekt erfüllt sein, so kann das Projekt in einen sechs- bis achtstufigen Projektzyklus eintreten. Die genauen Spezifikationen des Projektes (das Projektdesign) müssen von den Projektteilnehmern ausgearbeitet werden und das Projekt muss von einem unabhängigen Zertifizierer, welcher vom Exekutivrat akkreditiert wird, validiert werden. Ist dies geschehen, so kann es vom Exekutivrat registriert werden. Sobald das Projekt in die Durchführungsphase eingetreten ist, wird es von einem zweiten Zertifizierer verifiziert und zertifiziert, bevor es Gutschriften in Form von CERs vom Exekutivrat erhalten kann. Die einzelnen Schritte im Projektablauf skizziert folgende Abbildung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-7: Ablauf eines CDM-Projektes
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2003a), S. 8.
Jeder Punkt des Projektzyklus weist hierbei nochmals bestimmte Subkomponenten auf, die für eine erfolgreiche Registrierung als CDM-Projekt erfüllt werden müssen. Lediglich für sog. Kleinprojekte, d.h. Projekte, die entweder auf erneuerbaren Energien beruhen und eine maximale Nennleistung von unter 15 Megawatt haben, Projekte, die durch Effizienzsteigerung den Energieverbrauch um weniger als 15 Mio. kWh/a senken oder Projekte, die THG an der Quelle um bis zu 15.000 tCO2e/Jahr, gelten vereinfachte Anforderungen an einzelne Projektzykluskomponenten. Die Erleichterungen beziehen sich vor allem auf ein verkürztes Projektdesign, auf eine vereinfachte Anwendung der Baseline-Methode sowie auf geringere Anforderungen an das Projektmonitoring.[43]
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen an Subkomponenten wird an dieser Stelle auf eine Beschreibung dieser verzichtet. Exemplarisch wurden in Abbildung A-5 die Anforderungen an das zu erstellende Projekt Design Dokument vereinfacht dargestellt.[44]
Aufgrund der recht komplexen Anforderungen an die Registrierung eines CDM-Projektes durch den Exekutivrat und den damit verbundenen hohen Aufwendungen (seien diese zeitlicher oder monetärer Art), kann erklärt werden, warum bis zum heutigen Zeitpunkt erst für zwei CDM-Projekte Registrierungen erlangt wurden.[45]
Das Kyoto-Protokoll sieht über den CDM-Mechanismus hinaus noch eine andere Möglichkeit vor, Emissionsgutschriften aus projektbezogenen, extraterritorialen Projekten zu gewinnen. Diese zweite Möglichkeit nennt sich Joint Implementation und soll im folgenden Abschnitt näher erläutert werden.
2.3.1.4 Das Instrument des Joint Implementation
Der Mechanismus des Joint Implementation basiert auf der gleichen Überlegung wie der der sauberen Entwicklung: Vor dem Hintergrund der Annahme, dass es zum Erreichen des globalen THG-Emissionsziels gleichgültig ist, wo Minderungsprojekte durchgeführt werden, ist es gesamtwirtschaftlich effizienter, Emissionsminderungen in Ländern durchzuführen, in denen Klimaschutzprojekte durch geringere Grenzvermeidungskosten am günstigsten implementiert werden können und damit das globale THG-Minderungsziel am effizientesten erreichbar ist.[46]
Das Instrument des Joint Implementation ist in § 6 des Kyoto-Protokolls geregelt und ebenfalls auf der Vertragsstaatenkonferenz in Marrakesh näher ausgearbeitet worden.
Im Gegensatz zum CDM, bei dem das Investorland ein Annex I (UNFCCC) bzw. ein Annex B (KP) und das Gastland ein Non-Annex B Land sein muss, sind die Vertragsparteien des JI Industrie- und Transformationsländer, die Emissionsreduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen haben: Gast- und Investorland sind also Annex I bzw. Annex B Länder.[47]
Da in Transformationsländern, hier sind vor allen Dingen die MOE-Länder zu nennen, Emissionsminderungen meist mit geringeren Kosten verbunden sind als dies in Industrieländern der Fall ist, ist es die Regel, dass das Gastland ein Transformationsland und das Investorland ein Industrieland ist.
Falls nun Joint Implementation Projekte im Gastland durchgeführt werden, die (wie CDM-Projekte) nicht auf Atomkraft basieren dürfen und den Tatbestand der Zusätzlichkeit erfüllen müssen, werden die zusätzlich erreichten Emissionsminderungen dem Investor gutgeschrieben und dem Gastland vom Emissionsbudget abgezogen.[48]
Ein weiterer Unterschied zwischen CDM- und JI Projekten liegt in der Art und Anrechenbarkeit der Reduktionsgutschriften. So können CDM-Projekte bereits heute CERs generieren, während Joint-Implementation-Projekte erst ab dem Jahre 2008 Emissionsminderungsgutschriften (ERUs) erzeugen können.[49]
Um diesem Nachteil von JI-Projekten Abhilfe zu schaffen, kann mit dem entsprechenden Gastland ein sog. „Forward on AAU“ abgeschlossen werden. Sollte das JI-Projekt also alle Kriterien, welche in nachfolgendem Absatz näher erläutert werden, erfüllen und bereits vor dem Jahre 2008 Minderungen erzielen, so erhält das Investorland für diese Minderungen schon vor der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode Reduktionsgutschriften in Form von AAUs und erst ab dem Jahre 2008 entsprechende ERUs.[50]
Da beide Vertragsparteien Kyoto-Ziele erfüllen müssen und das Gastland an einer genauen Einhaltung des Tatbestandes der Zusätzlichkeit interessiert sein dürfte, ist die Überwachung und Implementierung eines JI-Projektes um einiges leichter, als dies bei einem CDM-Projekt der Fall ist. Das Interesse des Gastlandes kann damit begründet werden, dass zusätzliche Emissionsminderungen von seinem Emissionsbudget auf das des Investors übertragen werden.[51]
Sollten beide Vertragsparteien alle Anforderungskriterien der Artikel 3, 5 und 7 KP erfüllen, so kann daher gänzlich auf eine Einschaltung einer unabhängigen Stelle verzichtet werden.[52] Sollte dagegen das Gastland bestimmte Kriterien nicht erfüllen, so muss das Projekt einen Zyklus, der sich nahezu identisch zu dem in Abbildung 2-7 erläuterten CDM-Projektzyklus darstellt, durchlaufen.[53]
Die Anforderungen, die an die Länder und Projekte gestellt werden, um am JI teilzunehmen, sind in Abbildung 2-8 vereinfacht veranschaulicht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-8: Kriterienkatalog für die Teilnahme am JI.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003), S. 253.
Falls das Gastland alle Voraussetzungen für ein „first-track“-JI-Projekt erfüllen sollte, so kann für dieses Projekt trotzdem das „second-Track“-Verfahren gewählt werden, um das Risiko der Anerkennung der Emissionsminderungen zu minimieren, so z.B. falls das Gastland im Verlauf des Projektes die „first-track“-Voraussetzungen nicht mehr erfüllen sollte.[54]
Nachdem in Kapitel 2.3 die Grundlagen des Kyoto-Protokolls und die in dem Protokoll ausgeführten Mechanismen erläutert wurden, ist es von großem Interesse zu erfahren, wie das Kyoto-Protokoll innerhalb der europäischen Union umgesetzt und wie die einzelnen Mechanismen implementiert wurden. Aufschluss über diese Fragen bietet nachfolgender Abschnitt dieser Arbeit.
2.4 Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls innerhalb der EU und Deutschlands
Das Kyoto-Protokoll wurde von der Europäischen Union am 31.05.2002 ratifiziert und erhält damit seine völkerrechtliche Verbindlichkeit ab dessen Inkrafttreten. Um nun die Verpflichtung zur Minderung der THG nicht von einer Ratifikation des Kyoto-Protokolls durch Russland abhängig zu machen, entschloss sich die europäische Union zu einer unabhängigen Einführung eines innereuropäischen Emissionshandels.
Rechtsgrundlage für den europäischen Emissionshandel bildet vor allem die Richtlinie 2003/87/EG[55], die formell unabhängig vom Kyoto-Protokoll ist und damit ungeachtet eines Inkrafttretens von den mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umzusetzen ist.
Die folgenden Abschnitte erläutern die relevantesten Bestandteile der o. a. Richtlinie und zeigen auf, wie diese innerhalb Deutschlands umgesetzt wurde, um eine Grundlage für eine spätere Analyse möglicher Strategien innerhalb des EU-Emissionshandels zu bieten.
2.4.1 Die Einführung eines EU-weiten Emissionshandelssystems
Bereits im Jahre 1998, mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls in New York, erklärte die europäische Gemeinschaft (EU-15) gemeinsam das ihnen auferlegte Emissionsminderungsziel von 8% ggü. des Basisjahres zu erfüllen. In der EU-Lastenteilungsvereinbarung[56] wurde den einzelnen Mitgliedsländern eine entsprechende Minderungsverpflichtung zugewiesen, welche den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten, wie z.B. den vorhandenen industriellen Strukturen, dem Pro-Kopf-Verbrauch im Basisjahr 1990, dem noch zu erwartenden industriellen Entwicklungsprozess aber auch den bisher erreichten Reduktionen, Rechnung tragen soll.[57]
Beispielsweise muss Deutschland eine THG-Minderung von 21% ggü. 1990 erreichen, während Griechenland den THG-Ausstoß um 25% ggü. 1990 steigern darf. Beachtenswert hierbei ist, dass Deutschland u. a. durch eine Umstrukturierung der Wirtschaft in der ehemaligen DDR bereits heute den THG-Ausstoß um über 18% gesenkt hat und somit seine THG-Minderungverpflichtung bis auf drei Prozentpunkte erfüllt hat.[58]
Im Oktober 2003 wurde durch die Richtlinie 2003/87/EG ein ab dem 01. Januar 2005 geltendes EU-Emissionshandelssystem für Unternehmen ins Leben gerufen. Die wichtigsten Bestandteile werden im Folgenden kurz erklärt.
Von der Richtlinie sind alle Betreiber von CO2-emittierenden Anlagen innerhalb Europas betroffen, sofern diese zu gewissen Sektoren, wie beispielsweise der Energieerzeugung oder Mineralverarbeitung gehören und festgelegte CO2-Ausstoßmengen bzw. Feuerungswärmeleistungen überschreiten. Dabei bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, Anlagen auszuschließen (Opt-Out) oder mit in den Emissionshandel einzubeziehen (Opt-In).[59]
Der europäische Emissionshandel wird in zwei Erfüllungsperioden aufgeteilt, wobei die erste Periode (die Jahre 2005-2007) als Versuchsphase für die eigentliche Kyoto-Verpflichtungsphase 2008-2012 angesehen wird. Innerhalb dieser Periode beschränkt sich der Handel auf die ERUs und CERs. Die Vergabe der Emissionszertifikate seitens der Staaten erfolgt zu Beginn der jeweiligen Handelsperioden. Die Zuteilung wird hierbei in einem sog. nationalen Allokationsplan geregelt, der der europäischen Kommission vorgelegt werden muss. Für die erste Verpflichtungsperiode müssen mindestens 95%, für die zweite Periode 90% der Zertifikate kostenlos den betroffenen Betreibern zugeteilt werden.[60]
Im April eines jeden Jahres (erstmals im April 2006) müssen die unter die Emissionsrichtlinie fallenden Unternehmen Zertifikate für die im Vorjahr emittierte CO2-Menge abgeben. Sollten die Unternehmen zum Stichtag weniger Zertifikate vorweisen als benötigt, so wird für die erste Handelsperiode eine Sanktion von 40 EUR pro Tonne CO2, für die zweite Periode eine Strafe von 100 EUR pro Tonne CO2 erhoben. Weiterhin müssen die fehlenden Zertifikate im Folgejahr nachgereicht werden.[61]
Der EU-Emissionshandel ist mit dem Emissionshandel des Kyoto-Protokolls nicht direkt verknüpft. Für dieses System wurde eine eigene CO2-Währung, die sog. EUAs, geschaffen, welche europaweit gehandelt werden können. Eine Verknüpfung der projektbezogenen Instrumente CDM und JI (siehe Kapitel 2.3.1.3 und 2.3.1.4) erfolgte jedoch in einer im November 2004 veröffentlichten Richtlinie.[62]
Die Verbindungsrichtlinie sieht eine Nutzung von CDM und JI für die Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen von Unternehmen vor, indem für die entsprechenden Emissionsreduktionseinheiten eine Zertifikatsgutschrift erfolgt. ERUs und CERs, die aus Projektmaßnahmen in den Bereichen Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft stammen, werden hierbei nicht berücksichtigt. Weiterhin können CERs ab dem Jahr 2005 zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen eingesetzt werden, während ERUs erst ab der zweiten Verpflichtungsperiode eingesetzt werden dürfen. Die Richtlinie überlässt es den einzelnen Mitgliedsstaaten, bis zu welchem Prozentsatz CERs und ERUs die Emissionsreduktionsverpflichtung der Anlagen ersetzen können, wobei die Vertragsstaaten beachten müssen, dass die projektbezogenen Mechanismen laut Kyoto-Protokoll nur Ergänzungen zu innerstaatlichen Maßnahmen sein sollten. Für Emissionsreduktionsgutschriften aus CDM-Projekten ist ferner eine periodenexterne Übertragung (das sog. banking), also eine Übertragung zwischen den Verpflichtungsperioden zugelassen worden.[63]
Das europäische Emissionshandelssystem beruht auf Richtlinien des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union und ist innerhalb der Mitgliedsstaaten in nationales Recht zu überführen. Da die betreffenden Richtlinien den Vertragsstaaten in einigen Punkten, wie beispielsweise den Zuteilungsregeln der Zertifikate, erheblichen Spielraum gelassen haben, ist es interessant zu betrachten, inwieweit die Bundesrepublik Deutschland diese Richtlinien in nationales Recht überführt hat. Einen kurzen Überblick der wichtigsten Aspekte der deutschen Umsetzung bietet nachfolgender Abschnitt dieser Arbeit.
2.4.2 Die nationale Umsetzung des EU-Emissionshandels
Wie in der EU-Emissionshandelsrichtlinie gefordert, wurde der europäischen Kommission zum 31. März 2004 der „Nationale Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005-2007“ übergeben. Der nationale Allokationsplan besteht hierbei aus zwei, in der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgeschriebenen Teilen: Erstens wird in einem Makroplan festgelegt, wie das nationale Emissionsbudget sektoral aufgeteilt wird und wie hoch die gesamte Zertifikatszuteilung ist. Zweitens wird in einem Mikroplan erläutert, wie die Zertifikate an die Betreiber einzelner Anlagen zugeteilt werden.[64]
Der nationale Zuteilungsplan wurde durch das Zuteilungsgesetz 2007 in nationales Recht umgewandelt. Die für deutsche Anlagenbetreiber verbindlichen Verpflichtungen bilden somit das Zuteilungsgestz 2007 sowie das Treibhausgasemissionshandelsgesetz. Eckpunkte dieser wichtigen Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie werden im Folgenden dargestellt.
Aufgrund der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die THG-Emissionen für die erste Kyoto-Verpflichtungsperiode um 21% ggü. dem Basisjahr zu senken, wurde im ZuG 2007 und in dem diesem Gesetz zugrunde liegenden NAP ein Faktor von 2,97% eingeführt, um welchen die betroffenen Anlagen (ausgenommen hiervon sind beispielsweise Anlagen, bei denen frühzeitig Emissionsminderungen betrieben wurden) ihren CO2-Ausstoß ggü. einer Basisperiode (2000-2002) verringern müssen. Sollte die nach dem ZuG 2007 beantragte CO2-Menge trotz des so genannten ersten Erfüllungsfaktors jedoch über der für den emissionshandelspflichtigen Sektor zugebilligten Menge von 495 Mio. t CO2 liegen, so erfahren die betroffenen Anlagen eine nochmalige anteilige Kürzung ihrer Emissionsmenge. Da diese Überschreitung des Caps in Deutschland vorlag, wurde der zweite Erfüllungsfaktor mit 95,4% festgelegt. Somit erhalten die vor dem Jahre 2004 in Betrieb genommenen Anlagen grundsätzlich Zertifikate in Höhe von ca. 92,4% ihrer durchschnittlichen Emissionen der Jahre 2000 bis 2002.[65]
Die Menge der Emissionsberechtigungen, die in Deutschland kostenlos zugeteilt werden, sowie der Anwendung des Erfüllungsfaktors hängt jedoch in erheblichem Maße von dem Alter der Anlage ab, für die Emissionsberechtigungen beantragt werden.
Anlagen, die bis zum 31.12.2002 in Betrieb gingen, erhalten Zuteilungen in Höhe der historischen Emissionen einer Basisperiode unter Abzug des Erfüllungsfaktors. Auf Antrag können Anlagen, die zwischen 1994 und 2002 in Betrieb genommen wurden als Early-Action-Maßnahme einen Erfüllungsfaktor i. H. v. eins erhalten.[66]
Falls Anlagenbetreiber älterer Anlagen in den Jahren 1994 bis 2002 Emissionsminderungen aufgrund von Emissionsminderungsmaßnahmen erzielt haben, können diese ebenfalls einen Erfüllungsfaktor von eins beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass die nachgewiesene Effizienzsteigerung umso größer ausfallen muss, je später die Modernisierungsmaßnahme ergriffen wurde (7% bei Beendigung in 1994, 15% bei Beendigung in 2002).[67]
Die Anlagenbetreiber haben ferner die Wahlmöglichkeit, sich Emissionszertifikate nach der erwarteten Produktionsmenge zuteilen zu lassen, wobei sich die Anzahl der Zertifikate danach richtet, wie hoch der CO2-Ausstoss unter Einsatz bestverfügbarer Technik wäre. Die Erfüllungsfaktoren werden hierbei für die erste EU-Emissionshandelsperiode nicht berücksichtigt. Sollte die tatsächliche Produktionsmenge niedriger sein als angegeben, so erfolgt eine ex-post-Korrektur der Höhe der Emissionszertifikate[68]
Anlagen, die in den Jahren 2003 und 2004, also nach der Basisperiode in Betrieb genommen wurden (sog. Twilight-Anlagen), haben die Möglichkeit, Emissionszertifikate aufgrund prognostizierter Produktionsmengen zu erhalten, wobei eine ex-post-Anpassung nur bei geringerer Produktionsmenge erfolgt. Die Twilight-Anlagen erhalten für 12 Jahre den Erfüllungsfaktor eins.[69]
Wahlweise können diese Anlagen ebenfalls eine Zuteilung, die sich nach dem CO2-Ausstoß unter Einsatz bestverfügbarer Technik bemisst, beantragen.[70]
Für Anlagen, die ab dem Jahre 2005 in Betrieb genommen werden, kann zwischen zwei Optionen gewählt werden: Entweder werden Emissionsberechtigungen nach der Benchmark- oder nach der Ersatzanlagenregel zugeteilt.[71]
Wählt ein Unternehmen die Benchmark-Regel, so werden, wie bereits oben angesprochen, aufgrund prognostizierter Produktionen und unter Berücksichtigung der unter bestmöglicher Technik erzeugten Emissionen Zertifikatszuteilungen veranlasst. Die Zuteilungsentscheidung bleibt hierbei für die ersten 12 Betriebsjahre bestehen.[72]
Wird die Ersatzanlagenregel angewendet, also eine Anlage stillgelegt und durch eine vergleichbare Anlage[73] ersetzt, so erhält der Anlagenbetreiber auf Antrag für vier weitere Jahre Emissionsberechtigungen in Höhe der Altanlage abzgl. eines etwaigen Erfüllungsfaktors. Diese alte Anlage darf jedoch i. d. R. nicht länger als drei Monate vor Inbetriebnahme der Neuanlage stillgelegt worden sein.[74]
Für auf die den vier Jahren folgenden 14 Jahre werden dem Betreiber Emmissionsberechtigungen ohne Anwendung eines Erfüllungsfaktors gewährt. Durch die Anwendung der Ersatzanlagenregel können dem Betreiber folglich große Vorteile entstehen. Diese Vorteile verschärfen sich noch, falls es sich bei der Altanlage um über 30 Jahre alte Kohlekraftwerke mit niedrigem Wirkungsgrad handelt, welche im Jahre 2008 einen Abzug von 15% auf die Basiszuteilung erhalten würden.[75] Falls diese bis 2007 stillgelegt werden sollten, können 100% der Emissionsberechtigungen auf die Neuanlage übertragen werden. Ferner entfällt bei der Ersatzanlagenregelung die Pflicht zur Rückgabe von Emissionsberechtigungen bei Produktionsrückgängen von weniger als 60%.[76]
Falls Anlagen stillgelegt werden sollten, sind die dieser Anlage zuviel zugeteilten Emissionszertifikate zurückzugeben.[77]
Einen Überblick über die oben dargestellten Sachverhalte der Emissionsberechtigungszuteilungen bietet nachfolgende Abbildung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-9: Die Zuteilung von Emissionszertifikaten.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Deutsche Emissionshandelstelle (2004), S. 5-7.
Die zugeteilten Emissionsberechtigungen der einzelnen Anlagen werden in Deutschland in ein nationales Register eingebucht, wobei für jeden Anlagenbetreiber automatisch ein entsprechendes Konto errichtet wird. Dieses Register wird von der Deutschen Emissionshandelstelle geführt.[78]
Weiterhin können natürliche Personen, wie z. B. Broker oder Umweltschutzorganisationen ein Konto bei diesem Register beantragen.
Durch die Einrichtung eines zentralen Registers ist es möglich, dass deutsche Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten erwerben. Ebenso können europäische Anlagenbetreiber ihrer innerstaatlichen Reduktionspflicht nachkommen, indem deutsche Emissionsberechtigungen gekauft werden.[79]
Die in diesem Kapitel angesprochene Funktionsweise des EU-Emissionshandels wird in Abbildung 2-10 nochmals zusammengefasst.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-10: Die Funktionsweise des EU-Emissionshandels.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Fichtner (2005).
Nachdem in Kapitel 2 die Entstehung und Funktionsweise des EU-weiten Emissionshandels erklärt wurde,[80] versucht nachfolgendes Kapitel eine Brücke zwischen dem EU-Emissionshandel und dem Image bzw. der Reputation eines Unternehmens zu schlagen. In dem folgenden Kapitel werden zunächst Grundsätze des Images erläutert, um an späterer Stelle darauf einzugehen, inwieweit positive bzw. negative Entscheidungen eines Unternehmens dessen Image und evtl. die Beziehung des Unternehmens zu dessen Stakeholdern beeinflussen.
3 Das Unternehmen und sein Image
Ziel dieses Kapitels ist es, den Leser an das Image eines Unternehmens und an die Relevanz des Unternehmensimages heranzuführen und den Einfluss des EU-Emissionshandels auf das Unternehmensimage zu beleuchten. Hierbei werden in Abschnitt 3.1 Begriffe definiert, um einen Einstieg in den recht „schwammig“ wirkenden Begriff des Images zu liefern. In Abschnitt 3.2 werden die einzelnen, das Unternehmensimage beeinflussende Faktoren herausgearbeitet und näher beleuchtet sowie im daran anschließenden Kapitel auf die im Emissionshandel tätigen Unternehmen übertragen. Ein Abschluss dieses Kapitels der Diplomarbeit bietet die Darstellung der Relevanz der Umweltorientierung der Unternehmen.
3.1 Begriffsdefinitionen
Bereits im Jahre 1922 wurde der Begriff des Images erstmals von einem amerikanischen Journalisten verwendet, der die Notwendigkeit erkannte, dass Politiker die Bilder, die potentielle Wähler von ihnen hatten, kennen sollten.[81]
Erst mehr als dreißig Jahre später wurde der Imagebegriff auf wirtschaftliche Gesichtspunkte durch eine grundlegende Arbeit von Gardner und Levy übertragen.[82]
In der heutigen Zeit ist Image ein Begriff, der sich im alltäglichen Sprachgebrauch und in der Medienwelt wieder findet und oft sehr uneinheitlich gebraucht und nicht klar von etwaigen Synonymen abgegrenzt wird. Image kann allumfassend angesehen werden als „[…] die Gesamtheit von Gefühlen, Einstellungen, Erfahrungen und Meinungen bewusster und unbewusster Art, die sich eine Person bzw. eine Personengruppe von einem ,Meinungsgegenstand’ (z.B. einem Produkt, einer Marke, einem Unternehmen) macht […]“[83], wobei es eine „[…] stereotypisierende Vereinfachung eines objektiven Sachverhaltes […]“[84] darstellt.
Einmal geschaffen und etabliert, kann das Image als ein langfristig solides System angesehen werden, welches nur noch unter erheblichen Anstrengungen geändert werden und selbst durch schwerere Krisen meist nur kurzfristig Schaden nehmen kann.[85]
In der Literatur werden sechs Imagearten, nämlich Produkt-, Produktgruppen-, Marken- Unternehmens- Branchen- und Länderimage voneinander abgegrenzt, welche sich in ihren Wirkungszusammenhängen beeinflussen und daher nicht völlig independent voneinander betrachtet werden können. Ein Unternehmen als solches kann selber nur das Produkt-, Marken- und Unternehmensimage formen bzw. beeinflussen.[86] Eine wirtschaftsimagologische Übersicht bietet nachfolgende Darstellung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3-1: Wirtschaftsimagologische Pyramide.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Essig, C./Soulas de Russel, D./Semanakova, M. (2003), S. 30; Balmer, J./Greyser, S. (2003), S. 176.
Nachdem nun die grundlegende Bedeutung des Images geklärt wurde, geht nachfolgender Abschnitt auf die einzelnen Faktoren des Unternehmensimages ein. Die übrigen angesprochenen Imagefaktoren werden aufgrund der Themenstellung dieser Arbeit nicht näher erläutert, bei Interdependenzen zwischen dem Unternehmensimage und anderen Imagefaktoren werden diese jedoch kurz erwähnt.
3.2 Die Faktoren des Unternehmensimages
Wie in vorigem Abschnitt behandelt, kann das Unternehmensimage aktiv von dem jeweiligen Unternehmen beeinflusst werden, wobei jedoch die eigentliche Meinungsbildung bei den Stakeholdern des Unternehmens stattfindet. Hierbei ist es wichtig, dass das Selbstbild eines Unternehmens sich an sein Fremdbild annähert.[87]
Das Selbstbild eines Unternehmens ist von drei Faktoren geprägt, welche als Unternehmensidentität oder Corporate Identity subsumiert werden können und das Unternehmensbild formen: Das Erscheinungsbild eines Unternehmens (Corporate Design), die unternehmensbezogene Kommunikation (Corporate Communications) und das Verhalten des Unternehmens und aller Subgruppen des Unternehmens (Corporate Behaviour).[88]
Nur wenn diese drei Faktoren gleichermaßen vom Unternehmen beachtet werden, kann ein Unternehmensimage glaubhaft und dauerhaft externalisiert werden.
Die Unternehmensidentitätspolitik beschränkt sich jedoch nicht nur auf das externe Umfeld eines Unternehmens sondern bezieht vielmehr auch die internen Stakeholder mit in die Überlegung einer strategischen Unternehmensimagegestaltung ein. Durch die interne Unternehmensidentitätspolitik soll die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen gestärkt und damit eine Leistungs- und Motivationssteigerung erreicht werden. Weitere interne Stakeholder können Unternehmensgesellschafter und Pensionäre sein.[89]
Die Gestaltung einer externen Corporate Identity verfolgt mehrere Zielsetzungen. Zum einen soll das Unternehmen glaubhaft, klar und konsistent dargestellt werden. Nur wenn eine klare Linie in dieser Corporate Identity-Gestaltung existiert, kann dieser Zweck erfüllt werden. Ferner wird durch die klare Unternehmensidentitätsgebung eine Stärkung des Wiedererkennungswertes gegeben und eine Divergenz zwischen der Unternehmenswirklichkeit und dem externen Bild des Unternehmens abgebaut. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen eine Vertrauens- und Sympathiebildung gegenüber der externen Zielgruppe, nämlich dem Beschaffungs-, Absatz- und Kapitalmarkt sowie sonstigen Interessengruppen zu erreichen.[90]
Einen Überblick über die einzelnen angesprochenen Stakeholder eines Unternehmens gibt Tabelle 3-1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3-1: Zielgruppen der Corporate-Identity-Politik.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an: Weis, H. (2001), S. 525.
Um nun mit Hilfe der angesprochenen Mittel der Corporate-Identity-Politik das Unternehmensimage zu formen und zu verbessern, ist es nötig, geeignete Maßnahmen zur Imagebildung zu erkennen. Diese Maßnahmen stellen, betrachtet man die internen Zielgruppen eines Unternehmens, eine hohe Ertrags- und Finanzkraft, eine gute Managementqualität und eine hohe Mitarbeiterorientierung dar. Führt man sich die Gruppe der externen Stakeholder vor Augen, so kann durch eine hohe Kundenorientierung, durch eine gleich bleibend zufrieden stellende Produktqualität, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und eine gute Kommunikationsleistung das Unternehmensimage positiv beeinflusst werden.[91]
Wie und in welcher Form durch Kommunikation das Unternehmensimage optimal geformt werden kann, klärt folgender Abschnitt.
3.3 Die Kommunikation als Baustein zur Imagesteigerung
Um einen Abgleich zwischen Unternehmensselbst- und -fremdverständnis zu erreichen, benötigt das Unternehmen zusätzlich zu den angesprochenen Punkten Kundenorientierung und Produkt- und Preispolitik eine auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Kommunikationspolitik. Durch diese Kommunikationspolitik können sich gerade Unternehmen, deren Produkte nahezu identisch mit denen der Mitbewerber sind, über eine Steigerung des Unternehmensimages durch eine Abwendung vom Produkt- hin zum Kommunikationswettbewerb etablieren. So kann der Bekanntheitsgrad und das Image des Unternehmens gepflegt oder ggf. korrigiert und die Kaufabsicht des Konsumenten beeinflusst werden.[92]
Um dieses Ziel zu erreichen, steht den Unternehmen eine breite Palette von Kommunikationsinstrumente zur Verfügung. Als klassische Kommunikationsinstrumente kann die Print- und TV-Werbung herangezogen werden. Diese Form der Unternehmenskommunikation erweist sich jedoch als kostspielig und sollte nur eingesetzt werden, um das Unternehmensimage massiv umzuformen. Ferner kann durch eine starke Penetration des Rezipienten eine Abwehrhaltung desselben auftreten.[93]
Als weitaus glaubhafteres Instrument der klassischen Kommunikationsmittel wird die Öffentlichkeitsarbeit oder Public Relations betrachtet. PR verfolgt das Hauptziel, ein schlechtes Unternehmensimage zu korrigieren, verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen und eine langfristige Akzeptanz unter den Stakeholdern zu sichern. Die Erreichung der externen Stakeholder kann hierbei insbesondere durch Vorträge, Pressekonferenzen und diverse Broschüren erfolgen.[94]
Im Gegensatz zur Print- und TV-Werbung kann mit der PR auf unterschiedlichste Interessengruppen eingegangen und damit die gewollte Botschaft gezielter vermittelt werden. Da die Botschaften aufgrund der eher redaktionellen Form objektiver und glaubwürdiger wirken, das Informationsbedürfnis der Stakeholder besser abgedeckt werden kann und die Kommunikation nicht primär auf absatzpolitische Interessen ausgerichtet ist, ist eine nachhaltige Imagesteigerung gerade bei den „Meinungsmachern“ und den interessierten Stakeholdern weitaus eher zu erwarten als durch klassische Print- und TV-Werbung.[95]
Ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen kann der Auftritt des Unternehmens im Internet gesehen werden. Diese Kommunikationsplattform involviert den Stakeholder, indem dieser selber die Informationen anwählen kann, die ihn interessieren. Es ist ferner eine Plattform, die weltweit 24 Stunden am Tag abrufbar und zugänglich ist. Ein Auftritt im Internet, der allen Stakeholder, wie beispielsweise Geschäftspartnern und Kunden Serviceleistungen wie Informationen und Daten des Unternehmens bietet und von inhaltlicher und gestalterischer Qualität geprägt ist, kann in starkem Maße zu einer Imagegestaltung und einem positiven Imagegewinn führen.[96]
Die einzelnen Kommunikationsstrategien kann man nach ihrer Wichtigkeit bei der Imagegestaltung eines Unternehmens werten. So sieht eine im Jahr 2004 durchgeführte Studie des Manager-Magazins[97] den Internetauftritt eines Unternehmens als die das Image am stärksten beeinflussende kommunikative Maßnahme an. Die Maßnahmen Public Relations, Geschäftsberichtveröffentlichung und Fernseh- und Rundfunkwerbung folgen mit Abstand. Ein Ausschnitt aus der Studie zeigt Tabelle A-6.
Gerade falls Strategien zur Kommunikation von Umweltgesichtspunkten eingesetzt werden sollten, ist es vorteilhaft, diesbezügliche Informationen adressatengerecht und individuell aufzubereiten, so beispielsweise im Internet oder in Geschäftsberichten. Es muss ferner beachtet werden, dass das Unternehmen selbst seine positiven Umweltleistungen nicht so glaubwürdig darstellen kann, wie dies Dritte können. Daher ist es von Vorteil, andere Institutionen über das umweltfreundliche Image eines Unternehmens berichten zu lassen, oder vielmehr dieses durch positive Berichte zu erschaffen. Als glaubwürdig sind hier insbesondere Nichtregierungsorganisationen und Wochenzeitungen anzusehen.[98]
Inwieweit eine ökologische und soziale Orientierung eine Rolle für das Unternehmensimage spielt, wird in den folgenden Abschnitten dieser Diplomarbeit erläutert. Um der Relevanz der Umweltorientierung einen Unterbau zu verleihen, werden im Folgenden Abschnitt die am Emissionshandel teilnehmenden Branchen und ihr Image unter die Lupe genommen.
3.4 Die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen und ihr Image
Betrachtet man die bereits im Kapitel 2.3.1 angesprochenen, dem Emissionshandel unterliegende Anlagen (Energieumwandlung und -umformung, Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung, mineralverarbeitende Industrie u. a.), so wird schnell ersichtlich, dass sich im Hinblick auf deren Anteil an der gesamten zugeteilten Emissionsmenge, die Mehrzahl der betroffenen anlagenbetreibenden Unternehmen nur schwerlich über Produktdifferenzierungen von den Mitbewerbern abheben können.[99] Die Kunden erkennen meist keinen Zusatznutzen der unterschiedlichsten Versorgungsmedien und differenzieren beispielsweise kaum zwischen den einzelnen Strom- Kraftstoff- und Zementmarken. Aus diesem Grunde kann man bei fast allen in diesen Branchen hergestellten Produkten von Commodity-Produkten sprechen. Einzelne Anbieter etablierten, einige mehr, andere weniger erfolgreich, zwar als Reaktion auf die Liberalisierung ihrer Märkte Markenwelten rund um ihre Produkte, wie beispielsweise RWE mit einer Aufteilung in die Premiummarke Avanza und in die „Franchise-Marke“ Evivo oder E.ON, welches eine Dachmarkenstrategie verfolgt. Diese Unternehmen bilden jedoch, sieht man von einigen Regionalversorgern ab, die durch regionale Engagements auf ihre Produkte aufmerksam machen, eher eine Ausnahme.[100]
Da die Hauptkonsumenten der dem Emissionshandel unterliegenden Branchen selber industrielle Kunden sind, liegt die Vermutung nahe, dass nicht das Image des Unternehmens als solches, sondern andere Entscheidungskriterien eine Rolle spielen: Entscheidend für eine positive Positionierung des Unternehmens und seiner Produkte dürften somit in erster Linie das Preis-Leistungsverhältnis der Produkte, sowie eine ausgeprägte Kundenorientierung sein.
Dennoch könnte durch ein soziales- und ökologisches Engagement das Unternehmensimage der Absatz der Produkte gesteigert werden. Bevor jedoch im nächsten Abschnitt dieser Diplomarbeit geklärt wird, inwieweit eine Absatzsteigerung durch ein solches Engagement erzielt werden kann und ob das Unternehmensimage tatsächlich gesteigert wird, muss untersucht werden, wie die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen im Hinblick auf das Unternehmensimage von der Öffentlichkeit gesehen werden. Zu diesem Zweck wird wiederum die Studie des Manager-Magazins (2004) herangezogen, welches zweijährig eine auf verschiedensten Merkmalen basierende Imagerangliste der deutschen Unternehmen veröffentlicht. Es ist nicht verwunderlich festzustellen, dass die in großem Maße am Emissionshandel beteiligten, Gebrauchsgüter herstellenden Unternehmen im unteren Mittelfeld, wenn nicht sogar unter den letzten zwanzig Unternehmen platziert sind. So belegen die großen Energieerzeuger E.ON und RWE Platz 48 und 50, während HeidelbergCement und Dyckerhoff Plätze im unteren Drittel belegen. Eine etwas umfassendere Übersicht bietet nachfolgende Tabelle.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
*bewertet wurden 171 Unternehmen aus 16 Branchen
Tabelle 3-2: Rangliste der Unternehmen und ihres Images.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Manager Magazin (2004a).
Ob eine ausgeprägte Imagepflege durch den EU-Emissionshandel stattfinden kann und ob dieser bei gezieltem, umweltorientierten Einsatz der flexiblen Mechanismen das Unternehmensimage stärken und eventuell zu einer Absatzsteigerung führen kann, klärt nachfolgender Abschnitt.
3.5 Die Relevanz der Umweltorientierung und die Implementierung des Emissionshandels
Die Einstellung eines Unternehmens zu ökologischen und sozialen Fragen, scheint auf den ersten Blick ein relevanter Entscheidungsfaktor für den Konsumenten zu sein. Diese These wurde jedoch jüngst durch eine Studie unter 21.000 amerikanischen und britischen Konsumenten widerlegt. So wurde nachgewiesen, dass durch effektive Marketingkampagnen von fraglichen ethischen Gesichtspunkten abgelenkt werden kann. Weiterhin wurde herausgefunden, dass Konsumenten zwar vor der Kaufentscheidung an ethische Aspekte des Produktes oder des Unternehmens denken, jedoch im Moment der Kaufentscheidung das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Kundenorientierung des Unternehmens einen weitaus höheren Stellenwert einnehmen als das nachhaltige Verhalten des Unternehmens. Es zeigte sich, dass Unternehmen, die kein negatives ethisches und ökologisches Image aufgrund von Störfällen oder publik werdenden Missständen aufweisen, nicht denen ohne jegliche Profilierung eines Umweltimages vorstehen.[101]
Sollten jedoch Preis- und Qualität vergleichbar mit den Produkten eines anderen Herstellers sein, so präferieren, laut der Studie „Brand Benefits (2003/2004)“, ca. 48% der befragten Konsumenten das Produkt des Unternehmens, welches sich stärker um karitative und sonstige ethische Belange kümmert.[102]
Die Umweltorientierung scheint also im Hinblick auf Privatkunden wichtig zu sein, sobald die Produkte relativ homogen und preisgleich sind, wie dies im Bereich der in den Emissionshandel fallenden Unternehmen zutrifft.
Im Hinblick auf industrielle Kunden werden eher das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Kundenorientierung des Unternehmens ausschlaggebend sein.
Da die Umweltorientierung jedoch nur ein Teil des gesamten Unternehmensimages darstellt, ist es wichtig festzustellen, welche Rangfolge die in Kapitel 3.2 genannten einzelnen Imagekomponenten in der Bedeutung des gesamten Unternehmensimages haben.
Zu diesem Zweck kann nochmals die Imagestudie des Manager-Magazins herangezogen werden, welche die Wichtigkeit der einzelnen Komponenten für das Unternehmensimage anhand von Befragungen bewertet.
Die für das Unternehmensimage als Ganzes am wichtigsten erscheinenden Komponenten sind hier die Kundenorientierung, die Produkt- und Managementqualität sowie die Innovationskraft eines Unternehmens.[103]
Die Umweltorientierung spielt bei der Bewertung des Unternehmensimages derzeit, im Gegensatz zu den neunziger Jahren keine Rolle. Ob sich dieser Trend in naher Zukunft durch die Einführung verbindlicher Kyoto-Ziele oder durch eventuell eintretende Umweltkatastrophen umkehrt, bleibt fraglich und abzuwarten. Eine graphische Veranschaulichung der abflachenden Wichtigkeit der Umweltorientierung eines Unternehmens bei der Bewertung des Unternehmensimage stellt die nachfolgende Abbildung 3-2 dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3-2: Die Wichtigkeit des Faktors Umweltorientierung im Zeitverlauf.
Quelle: Eigene Darstellung. Zahlenmaterial: Manager-Magazin (2004c).
Zusätzlich zu der für das Unternehmensimage irrelevanter werdenden Umweltorientierung stellt ergibt sich die Frage, ob und in wieweit sich die Einführung des EU-weiten Emissionshandels und die daraus resultierenden Entscheidungen auf das Unternehmensimage auswirken können.
Die Einführung des Emissionshandels stellt die Unternehmen im Hinblick auf eine Vermarktung des Umweltengagements vor zwei große Probleme: Erstens geht den Unternehmen durch die Tatsache, dass ebenfalls alle Wettbewerber Anstrengungen zur Emissionsminderung vorantreiben, der durch freiwillige CO2-Emissionsminderungen entstehende Differenzierungsfaktor und damit ein ausschöpfbares Vermarktungspotenzial verloren. Zweitens wird, falls trotzdem eine CO2-Minderung marketingwirksam kommuniziert werden sollte, in Zukunft die Frage gestellt werden, inwiefern die Unternehmen die THG-Minderungen durchführen um Kosten zu sparen oder aber auch um die eigenen Gewinne durch den Verkauf überschüssiger Emissionsrechte zu steigern.
Wie eine Studie des Emnid-Instituts im Auftrag der deutschen BP ermittelte, kennen derzeit nur knapp 30% der deutschen Bevölkerung den Begriff Emissionshandel. Von diesen können nur 14% den Begriff in den richtigen Kontext, nämlich einen Zertifikatehandel zwischen Unternehmen, einordnen. Aufgrund dieser Tatsache scheint es strategisch sinnvoll zu sein, falls Unternehmen die Teilnahme am Emissionshandel und die unternehmensinternen Ergebnisse kommunizieren wollen, die Öffentlichkeit über die positiven Effekte des Emissionshandels aufzuklären, bevor eine tiefgreifendere Kommunikation etwaiger Vermeidungsstrategien erfolgt.[104]
Wichtiger als die Öffentlichkeitswirkung durch den Emissionshandel dürfte für die großen Energieversorger das sich aus dem Emissionshandel ergebende finanzielle Risiko sein, da dieses von Banken und Finanzdienstleistern in die entsprechenden Unternehmensratings aufgenommen werden.
Die Frage, durch welche Maßnahmen THG-Reduktionen unternehmensintern erreicht werden können und wie Unternehmen zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft unter Umständen sogar monetäre und imagologische Gewinne aus dem EU-Emissionshandel erzielen können, erörtert Kapitel 4, bevor im fünften Themenkomplex dieser Diplomarbeit die aufgeworfenen Theorien durch Experteninterviews gestärkt bzw. verworfen werden.
4 Strategien beim Emissionshandel und deren mögliche Auswirkungen auf das Unternehmensimage
Wie in Abschnitt 2.4 dieser Arbeit erläutert, wurden den von der Emissionshandelsrichtlinie betroffenen Wirtschaftssektoren von der jeweiligen Anlage abhängige Minderungsziele zugeordnet und ihnen entsprechend dieser Ziele zumeist im sog. Grandfathering-Verfahren kostenlos Emissionsrechte für die erste EU-Handelsperiode zugeteilt.
Da viele Betreiber eine Unterdeckung an CO2-Emissionszertifikaten erhielten (sieht man von besonders energieeffizienter KWK-Anlagen, die Sonderzuteilungen bekamen bzw. von Anlagen, die Emissionen nach der doppelten Benchmark-Regel beantragten ab), müssen diese geeignete Maßnahmen treffen, um zum Ende jeden Handelsjahres genügend Emissionszertifikate vorweisen zu können und so Sanktionen zu vermeiden. Wie eine Strategiefindung zur kostenoptimalen Erfüllung der Verpflichtung aussieht, klären nachfolgende Abschnitte.
4.1 Der Prozess der Strategiefindung
Aufgrund der Tatsache, dass mit der EU-weiten Deckelung der CO2-Ausstoßmenge ebenfalls die flexiblen Mechanismen Emissionshandel, JI und CDM eingeführt wurden, können Unternehmen unter der für sie individuell am ökonomisch sinnvollsten Alternative wählen.
Für die Entscheidungsfindung, ob interne Emissionseinsparungen vorgenommen werden oder ob auf die flexiblen Mechanismen zurückgegriffen wird, spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle.
Grundsätzlich und stark verallgemeinernd kann gesagt werden, dass Unternehmen solange interne Vermeidungsstrategien bevorzugen sollten, solange jede Einheit zusätzlicher CO2-Vermeidung günstiger ist als der EU-Emissionszertifikatspreis. Eventuell überzählige Emissionsrechte können dann über den Emissionshandelsmarkt verkauft, und so ein Erlös generiert werden. Sollten jedoch die EU-Emissionszertifikate günstiger sein als entsprechende Emissionsminderungsmaßnahmen, so sollten zusätzliche Emissionszertifikate erlangt werden.[105]
Zusätzlich zu vorangehender Überlegung müssen jedoch unternehmensseitig noch andere Entscheidungsfaktoren berücksichtigt werden. So hängt eine interne Reduktionsmaßnahme grundlegend davon ab, inwieweit diese in die eigene Abschreibungs- und Investitionsplanung sowie in den Anlagenpark eingepasst werden kann. Hier bietet der Emissionshandel die Möglichkeit einer zeitlichen Überbrückung bis zu einem sinnvollen Zeitpunkt einer internen Vermeidungsmaßnahme.[106]
Um eine Strategiefindung zu vereinfachen, sollte für jede Anlage ein Szenario entwickelt werden, welches die erhaltenen Emissionszertifikate den Emissionen des Unternehmens unter zukünftigen Produktionsplanungen gegenüberstellt, um darauf aufbauend, nach Analyse verschiedener erwarteter Emissionspreise und spezifischer Vermeidungskosten, eine optimale Kombination zwischen externen und internen Maßnahmen zu finden. Weiterhin sollte beachtet werden, dass die Entscheidung für eine Form der Emissionszielerfüllung (sei es nun durch interne oder flexible Mechanismen) in die Gesamtstrategie des Unternehmens passen muss und evtl. durch einen falschen Einsatz der jeweiligen Mechanismen eine negative Außenwirkung hervorgerufen werden kann.[107]
Welche Maßnahmen im Einzelnen durchgeführt werden können, wie die spezifischen Vermeidungskosten aussehen und für welche Anlage welche Maßnahme unter Einbeziehung aller genannten Aspekte in Betracht gezogen werden sollte, erklären folgende Abschnitte der Diplomarbeit.
4.2 Unternehmensinterne Möglichkeiten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie
Unter unternehmensinternen Möglichkeiten bei der Umsetzung des EU-Emissionshandels sind alle Maßnahmen zu verstehen, die ein Unternehmen implementieren kann, um CO2-Emissionen, später auch Emissionen anderer relevanter TH-Gase, zu reduzieren. Zumeist sind bei diesen Möglichkeiten die auftretenden Risikodimensionen geringer als bei der Implementierung externer Mechanismen. So besteht kein Marktpreisrisiko und im Gegensatz zu externen ausländischen Minderungsmaßnahmen entfallen politische und Kontrollrisiken.
Da jedoch die Allokationsregeln für den nationalen Zuteilungsplan der zweiten Handelsperiode 2008/2012 noch nicht spezifiziert sind (hierbei ist insbesondere über etwaige Basisperioden zur Zertifikatsvergabe im Grandfathering-Prinzip nachzudenken), könnte mit einer internen Vermeidungsstrategie auch die dem Unternehmen in der zweiten Handelsperiode zustehende Zertifikatsmenge sinken.[108]
Um näher auf spezifische unternehmensinterne Implementierungsmöglichkeiten einzugehen, wurde eine nochmalige Unterteilung vorgenommen. Unterpunkt 4.2.1 befasst sich hierbei mit den Möglichkeiten der Effizienzsteigerungen und Innovationen der betreffenden Anlagen.
4.2.1 Effizienzsteigerungen und Innovationen
Die interne Maßnahme der Effizienzsteigerung setzt nicht bei einer direkten und absoluten Einsparung von CO2-Emissionen an. Vielmehr wird bspw. durch eine Wirkungsgradverbesserung einer vorhandenen stromerzeugenden Anlage die CO2-Emission relativ zur erzeugten Strommenge gesenkt und somit die CO2-Menge pro erzeugter Energieeinheit reduziert. Effizienzsteigerungen dürften bei vielen der vom Emissionshandel betroffenen energieintensiven Anlagen bereits frühzeitig und unabhängig von einem drohenden Emissionshandel und damit einer Deckelung des CO2-Ausstoßes durchgeführt worden sein. Der ausschlaggebende Punkt hierbei ist insbesondere die Tatsache, dass im Falle der Stromindustrie jede mehrerzeugte Kilowattstunde Strom direkt abgesetzt werden kann und im Falle der Erdölverarbeitenden Industrie jeder nicht verbrauchter Liter Erdöl in doppeltem Maße eine Erlössteigerung bedeutet (zum einen geringere Kosten bei der Erdölraffinierung und andererseits eine höhere Absatzmenge).[109]
Im Rahmen des NAP wird eine Effizienzsteigerung ebenfalls wünschenswert sein, falls die Benchmark-Regel[110] bei der Emissionszuteilung angewandt wurde und so eine Steigerung der Effizienz eine Angleichung an den Fall der „bestmöglichen Technik“ bedeutet.
Es muss, wie bereits vorhergehend erwähnt, beachtet werden, ob eine Effizienzsteigerung der Anlage in den Investitionsplan der Unternehmung integriert werden kann (so haben z. B. Kohlekraftwerke Investitionszyklen von ca. 40 Jahren) und ob diese unter technischen und ökonomischen Aspekten realisiert werden kann. Betrachtet man den ökonomischen Aspekt, so kann angenommen werden, dass die CO2-Bepreisung bei sehr energieintensiven Anlagen mit einem hohen CO2-Ausstoss ein nicht vernachlässigbarer Faktor sein wird. Derzeit ist noch unklar, inwieweit Russland bzw. evtl. die russischen Unternehmen die überschüssigen Emissionsrechte (Hot Air) in der Kyoto-Verpflichtungsperiode 2008-2012 behandeln werden. Sollten die Emissionsrechte schnell verkauft werden, ergibt sich hieraus ein nicht unerheblicher Preisdruck auf Emissionszertifikate. Sollte der Verkauf strategisch erfolgen, also auf relativ konstante Emissionszertifikatspreise ausgelegt sein, so wird der Preisdruck minderrelevant werden. Von der strategischen Haltung Russlands hängt folglich auch z. T. die Strategie der europäischen Unternehmen ab.[111]
Der Aspekt des Unternehmensimages sollte demgegenüber eher von untergeordneter Bedeutung sein. Es ist anzunehmen, dass die interessierte Öffentlichkeit, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen eine Effizienzsteigerung und eine mögliche Innovation der Anlage wohlwollend gegenüber stehen. Der Endkunde, sei es nun ein Geschäfts- oder Privatkunde, wird in erster Linie aber an einem guten Preis-Leistungsverhältnis des Produktes interessiert sein und die Auswahl des Produktes nicht von möglichen Effizienzsteigerungen des Anlagenparks abhängig machen.
4.2.2 Substitution von Energieträgern
Eine andere Möglichkeit den CO2-Ausstoß zu verringern, stellt ein Brennstoffwechsel von CO2-emissionsstarken hin zu emissionsärmeren oder gar CO2-freien Energiequellen dar. Beispielsweise kann durch eine Substitution eines Braunkohlekraftwerkes durch ein erdgasbetriebenes Kraftwerk die halbe Menge CO2 pro erzeugter Energieeinheit eingespart werden.[112] Die jeweiligen CO2-Emissionsfaktoren sind in folgender Abbildung dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4-1: CO2-Emissionsfaktoren fossiler Energieträger.
Quelle: Birnbaum, K./Pauls, R./Wagner, H.-J./Walbeck, M. (1991), S. 11.
Durch die im deutschen nationalen Allokationsplan angewandte brennstoffspezifische Benchmark-Regel ist jedoch kein Anreiz gegeben, vom Brennstoff Braunkohle hin zur Steinkohle oder Erdgas zu wechseln. Vielmehr kann durch eine Effizienzsteigerung der bestehenden Anlage einer Verknappung der Zertifikate begegnet werden. Falls jedoch eine ineffiziente Anlage mit einem hohen CO2-Emissionsfaktor durch eine vergleichbare neue Anlage ersetzt wird, bietet der NAP die Möglichkeit, die Emissionsrechte der Altanlage für vier Jahre auf die Neuanlage zu übertragen. Ferner erhält die Neuanlage für 14 weitere Jahre einen Erfüllungsfaktor von eins.[113]
Durch diese Tatsache kann ein ökonomischer Anreiz gegeben werden, eine Brennstoffänderung zu verfolgen. Hierbei müssen nicht nur die auch für die Effizienzsteigerung zutreffenden Gesichtspunkte, sondern zusätzlich andere Aspekte betrachtet werden. So ist beispielsweise ein Brennstoffwechsel hin zu Öl aufgrund der begrenzten Ressourcen und den damit verbundenen höheren Preisrisiken langfristig weniger sinnvoll.[114]
Zusätzlich müssen auch erhöhte Brennstoffkosten und damit laufende Kosten ins Kalkül gezogen werden. Aufgrund der (derzeit) höheren Brennstoffkosten von Gas gegenüber Kohle und den damit verbundenen höheren Stromgestehungskosten beim Einsatz von Erdgas, führt eine Brennstoffänderung, trotz durchschnittlich niedrigerer Fixkosten bei der Investition in neue Gas- und Dampfturbinenkraftwerke, zu einem absoluten Anstieg der Stromgestehungskosten.[115]
Das Unternehmen könnte folglich zwar Ausgaben für den Erwerb von Emissionszertifikaten sparen und eventuell sogar Emissionszertifikate verkaufen, hätte allerdings bei der Stromproduktion Zusatzkosten bzw. erhebliche Einbußen bei der Marge zu tragen, falls die Kosten nicht an die Kunden weitergegeben werden können.[116]
Die Imagewirkung einer Brennstoffänderung ist sicherlich ähnlich zu betrachten wie die einer Effizienzsteigerung. Stakeholder im näheren Umfeld des Unternehmens werden eine Verringerung der CO2-Belastung positiv zur Kenntnis nehmen. Ob nun jedoch durch diese Minderungsmaßnahmen monetäre Vorteile für das Unternehmen generiert werden können, ist mehr als fraglich. Die wichtigsten Stakeholder der am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen sind industrielle Kunden und die Anteilseigner. Die Endkunden betrachten den Preis des Produktes als erste Entscheidungsvariable. Aufgrund dieser Tatsache ist auch zu erklären, dass „Grünstrom“-Produkte nach wie vor einen verschwindend geringen Prozentsatz des Gesamtstromabsatzes ausmachen.
Insofern ist bei der Entscheidungsfindung der Unternehmen davon auszugehen, dass das Umweltengagement ein minderer Entscheidungsfaktor sein wird.
Zusätzlich zur Möglichkeit, den Brennstoff zu wechseln bzw. eine Effizienzsteigerung der Anlagen zu erreichen, kann ebenso in Betracht gezogen werden, die eigene Produktion einzuschränken und durch zugekaufte Produkte zu ersetzen, um weniger CO2 in die Atmosphäre freizusetzen. Diese Option wird nachfolgend betrachtet.
4.2.3 Produktionsdrosselung und Zukauf von Fremdprodukten
Bei der Möglichkeit der eigenen Produktionsdrosselung und einem entsprechenden Zukauf von Fremderzeugnissen muss beachtet werden, inwieweit sich Eigen- und Fremdprodukt gleichen. So ist ein Fremdeinkauf der Produkte umso einfacher möglich, desto mehr sich die Produkte ähneln. Bei den meisten Produkten der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen, vor allen Dingen bei stromerzeugenden Anlagen, ist dieser Commodity-Charakter gegeben. Die Einführung einer CO2-Bepreisung dürfte hierbei eine weitere Stellgröße darstellen, die sich sowohl im Preis des Fremdproduktes als auch in den Produktionskosten des Eigenproduktes wieder findet. Aufgrund der Tatsache, dass für einige Produkte bereits Handelsplätze existieren (besonders erwähnenswert ist hier der Stromhandel), kann davon ausgegangen werden, dass gerade der Energiesektor kurzfristig Produktionsdrosselungen CO2-lastiger Anlagen durchführt und den entsprechenden Fehlbetrag über den Markt zukaufen wird. Hierbei muss allerdings wiederum beachtet werden, dass Produktionsdrosselungen in evtl. Basisperioden für nachfolgende Allokationspläne zu einer Minderzuteilung von Emissionsrechten nach dem Grandfathering-Prinzip führen können. Die übrige vom Emissionshandel betroffene Industrie (so beispielsweise Stahl- und Zementindustrie) wird eine Produktionsdrosselung und einen Zukauf von Fremdprodukten aufgrund der zu starken Spezifität der Eigenprodukte und aufgrund einer Abhängigkeit von Drittanbietern voraussichtlich nicht in Betracht ziehen. Das Unternehmensimage bei einer Produktionsdrosselung ist im Hinblick auf Umweltgesichtspunkte nicht betroffen. Lediglich bei dauerhafter Produktionsdrosselung und einer eventuellen Produktionsverlagerung ins vom EU-Emissionshandel nicht betroffene Ausland, wie dies VW derzeit prüfen lässt, kann das Unternehmensimage bei Regierungsorganisationen aber auch bei Mitarbeitern im Hinblick auf Arbeitsplatzsicherheit und -sicherung gefährdet sein. Dieses Verhalten der Produktionsverlagerung dürfte allerdings durch weitaus wichtigere Faktoren wie beispielsweise den Zugang zu Rohstoffen und Märkten sowie relativ niedrigen Lohn- und Transportkosten ausgelöst werden.[117]
Um dem Unternehmen nicht nur die Möglichkeit zu geben, Emissionen intern zu reduzieren, sehen die EU-Emissionshandelsrichtlinie und die Verbindungsrichtlinie vor, dass Unternehmen auch die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls zur Emissionszielerreichung nutzen können. Diese Möglichkeiten werden im Folgenden behandelt.
4.3 Unternehmensexterne Möglichkeiten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie
Sollten die unter Abschnitt 4.1 erörterten Methoden zur Vermeidung von CO2-Emissionen technisch nicht realisierbar, zeitlich unpassend oder wirtschaftlich unrentabel sein, so kann das vom Emissionshandel betroffene Unternehmen von den drei in Kapitel 2.3.1 genannten flexiblen Instrumenten Gebrauch machen. Nachdem in genanntem Kapitel diese Instrumente bereits erläutert wurden, wird im Folgenden analysiert, wie praktikabel die einzelnen Mechanismen im Unternehmenskontext sind, sowie ob und wie diese das Unternehmensimage beeinflussen können. Bereits heute in deutschem Recht verankert und ab Januar 2005 praktiziert ist der EU-Emissionshandel, welcher nun aus Unternehmenssicht analysiert wird.
4.3.1 Der EU-Emissionsrechtehandel
Abhängig von der benötigten bzw. angebotenen Menge an Emissionsrechten, von Vorerfahrungen in dem Bereich des Emissionshandels und von der jeweiligen Branche, dürften sich bei der strategischen Betrachtungsweise des Emissionshandels große Differenzen zwischen den einzelnen Unternehmen auftun.
Es ist zu erwarten, dass von einigen Unternehmen der Emissionsrechtehandel als zusätzliches Geschäftsfeld erschlossen wird und Emissionsrechte aktiv gehandelt werden, während andere Unternehmen eher reaktiv benötigte Emissionsrechte erwerben bzw. evtl. auftretende Spitzen veräußern werden.
Unternehmen, wie beispielsweise die Mineralölkonzerne BP und Shell, welche schon vor dem EU-Emissionshandel interne CO2-Märkte und entsprechende elektronische Handelsplattformen etablierten und an der Umsetzung des EU-Emissionshandels maßgeblich beteiligt waren, haben hier aufgrund schon erzielter Lerneffekte einen kompetitiven Vorteil, da sie bereits heute wissen, worauf bei einem Emissionshandel zu achten ist, welche technischen Rahmenbedingungen gegeben sein müssen und welche Absicherungen getroffen werden müssen.[118]
Der Emissionshandel ist im Hinblick auf diese Unternehmen sicherlich in zweierlei Hinsicht begrenzt imagewirksam kommunizierbar: Einerseits etablieren sich die Unternehmen, die aktiv an der Gestaltung des Emissionshandels und dessen Umsetzung mitgewirkt haben, als kompetente Teilnehmer bei Regierungsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen. Weiterhin kann diese Beraterposition imagewirksam gegenüber den Kunden kommuniziert werden. Zweitens konnten schon in der Vergangenheit, während der Phase des internen Emissionshandels, als die CO2-Reduktion noch als Alleinstellungsmerkmal und Abgrenzungsfaktor eingesetzt werden konnte und die Umweltorientierung noch weitaus imagewirksamer war, Imagegewinne verbucht werden.[119]
Unternehmen aus dem Energiesektor werden aller Voraussicht nach den Emissionshandel ebenfalls aktiv nutzen. Da diese bereits seit langem das Produkt Strom an einer eigenen Börse handeln und aufgrund dessen schon etablierte Handelsabteilungen in den Unternehmen bestehen, bedeutet für diese Unternehmen der Handel mit Emissionszertifikaten keinen erheblichen Mehraufwand, da der Handel lediglich um ein weiteres Produkt ergänzt wird.[120] Aus Imagegesichtspunkten betrachtet verhelfen die bestehenden Handelsstrukturen den Unternehmen zu einer gewissen Kompetenz im Bereich des Emissionshandels. Durch dieses Image eines kompetenten Unternehmens, kann es jenen Anlagenbetreibern gelingen, durch das Angebot eines Emissionsmanagements seine handelspflichtigen Kunden langfristig zu binden.
Darüber hinausgehende Imageverbesserungen sollten nicht zu erwarten sein.
Andere von der Emissionshandelsrichtlinie betroffenen Unternehmen oder Branchen, die dem Emissionshandel eher skeptisch gegenüberstanden, werden evtl. auftretenden Emissionsspitzen oder Unterdeckungen zumindest in der Pilotphase des Emissionshandels eher reaktiv begegnen. Die gleiche Vorgehensweise ist ebenfalls bei der Klein- und mittelständischen Industrie zu vermuten, die entsprechende für den Emissionshandel zuständige Positionen erst neu schaffen, bzw. die Aufgabe des Emissionshandels an bereits bestehende Abteilungen delegieren müssen.[121]
Das Unternehmensimage der oben angesprochenen Unternehmen ist aufgrund der abwartenden und teils abwehrenden Haltung im Vorfeld des Emissionshandels vor allen Dingen von NGOs stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Ein Imagegewinn ist sowohl lang- als auch kurzfristig bei den Unternehmen nicht zu erwarten.
4.3.2 Der Clean Development Mechanismus
Der projektbezogene Mechanismus für saubere Entwicklung in Entwicklungsländern soll Unternehmen eine Möglichkeit bieten, durch den Erwerb von CERs ökonomisch effizient ihre auferlegten Emissionsziele zu erreichen. Weiterhin können CERs, wie angesprochen, in die zweite EU-Emissionshandelsperiode übertragen werden und damit den Unternehmen zu einer Emissionszielerreichung in der zweiten Periode entscheidend helfen. Durch die EU-linking-directive wurde diese Möglichkeit der expatriotischen Emissionsreduktionserfüllung in den EU-Emissionshandel integriert. Trotzdem ergeben sich für Unternehmen gewisse Probleme beim Einsatz des CDM.[122]
Erstens ist die angesprochene Richtlinie RL 2004/101/EG bisher innerdeutsch nicht umgesetzt worden. Durch die so vorherrschende Rechtsunsicherheit, vor allen Dingen im Hinblick auf mögliche quotale Anrechnungsbeschränkungen der CERs, dürften Investitionen in CDM-Projekte bisher eher zu Versuchszwecken für mögliche zukünftige Projekte in nachfolgenden Verpflichtungsperioden betrieben werden.
Weiterhin ist, um den Aspekt der Zusätzlichkeit zu gewährleisten, bei der Projektplanung und dem Projektaufbau ein starker administrativer Aufwand nötig und der Zeitraum zwischen einer Projektidee und der Ratifizierung des Projektes durch die UNFCCC und eine folgliche Generierung von CERs ist derzeit deutlich zu lang.
Während allen Phasen des CDM-Ablaufes treten weiterhin verschiedenste Risiken auf, die von einem Unternehmen abgewägt werden müssen.
Schon während der Projektplanung und dem Projektaufbau besteht das Risiko der Nichtzertifizierung des Projektes durch die UNFCCC. Ferner gibt es ein hohes politisches Risiko: Zum einen ist es riskant, ein Projekt in einem sog. Entwicklungsland zu finanzieren, da die Gefahr der Enteignung, des Transfers oder eines sich negativ auswirkenden Regierungswechsels groß ist. Anderseits können auch Kyoto-spezifische politische Risiken auftreten: Beispielsweise könnte eine CER-Gutschrift abgelehnt werden, weil vom Investorland zu bestimmende maximale Anrechnungsquoten bereits ausgeschöpft sind. Weiterhin ist eine CER-Anrechnung ausgeschlossen, falls das Gastland nicht allen in Abbildung 2-6 dargestellten Anforderungen nachkommt. Bei der Generierung der CERs bestehen noch Mengenrisiken, die auftreten, falls beispielsweise die Baseline inakkurat berechnet wurde, oder prognostizierte Produktionsmengen nicht eingehalten werden können, sowie Preisrisiken, falls das Unternehmen einen Verkauf von CERs in Betracht zieht.[123]
Die beschriebenen Risiken sind in ihrem Zeitablauf in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4-2: Risiken der projektbezogenen Mechanismen.
Quelle: Eigene Darstellung. In Anlehnung an Braun/Rusnok (2003), S. 22.
Für Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in Entwicklungsländern operieren, kann der CDM-Mechanismus unter Umständen aber eine interessante Alternative sein, um Emissionsreduktionsgutschriften zu generieren. So können beispielsweise CDM-Projekte bei Standorten des eigenen Unternehmens oder im Rahmen eines Unternehmensverbundes durchgeführt werden. Hierbei ist insbesondere die Vorlaufzeit für Dokumentation, Planung, Umsetzung und Registrierung zu beachten. Ferner ist bei der Durchführung eines Projektes mit hohen Kontroll- und Administrationskosten zu rechnen, was kleine Projekte durch relativ hohe Transaktionskosten relativ unrentabel erscheinen lässt.[124]
Unternehmen, welche nicht in Entwicklungsländern tätig sind, jedoch trotzdem CERs erwerben möchten, können ein sog. ERPA (Emission Reduction Purchase Agreement) abschließen. Es ist zu beachten, dass die Höhe des Zertifikatspreises hier vom Stadium des Projektes abhängt. Je früher ein ERPA geschlossen wird, desto höher sind die Risiken und desto günstiger sind die Kosten für den Erwerb der CERs.[125]
Die Initiative, in einem Entwicklungsland ein CDM-Projekt durchzuführen, kann dem Unternehmen Imagesteigerungen bei polymeren Stakeholdern des Unternehmens bringen. Zum einen kann durch eine Investition in einem Gastland die dortige Präsenz gestärkt werden und die Investition kann zu einem Einstieg in den lokalen Markt führen.[126]
Weiterhin kann durch eine Kommunikation des Engagements in einem Entwicklungsland das Unternehmensimage gegenüber Kunden und Nichtregierungsorganisationen gestärkt werden. Um diesen Imagegewinn, gerade gegenüber Nichtregierungsorganisationen, zu erreichen, sollten Projekte gewählt werden, welche dem unter Federführung des WWF erarbeiteten Gold Standard entsprechen. Hierunter fallen Projekte erneuerbarer Energien und Effizienzsteigerungsprojekte, welche erwiesenermaßen zusätzlich, sowie klima- und umweltpolitisch sinnvoll sind.[127]
Unternehmen, welche stark regional in Deutschland verwurzelt sind, dürften dem CDM interne Maßnahmen vorziehen und damit eine regionale Imageverbesserung erzielen.
Ein weiterer Weg Emissionsreduktionsgutschriften zu erzielen, ist es, Projekte in Transformationsländern durchzuführen. Diese Möglichkeit wird nachfolgend näher beleuchtet.
4.3.3 Joint Implementation
Die Strategiefindung für die Durchführung eines Joint-Implementation-Projektes dürfte ähnlich sein, wie die für ein CDM-Projekt, da hierbei ebenfalls, wenn auch in abgeschwächter Form, die in Abbildung 4-2 dargestellten Risiken eines CDM-Projektes zutreffen. So ist beispielsweise das länderspezifische Risiko durch ein Investment in einem Transformationsland geringer als in einem Entwicklungsland. Gleichzeitig sind jedoch auch die Grenzvermeidungskosten höher, da in einem Transformationsland höher entwickelte Technologien vorzufinden sind und damit Emissionsminderungen auf höherem Niveau durchgeführt werden müssen.[128]
Falls first-track-Projekte durchgeführt werden, dürfte der Zeitraum bis zum Erhalt der Zertifikate ebenso wie die Transaktionskosten geringer ausfallen, da in diesem Fall keine unabhängige Behörde die Emissionsreduktionsausschüttung vornehmen muss. Sollte jedoch das Gastland im Laufe der Zeit die für eine Generierung von first-track-ERUs notwendigen Bedingungen verletzen, ist das Risiko einer Nichtanrechenbarkeit der Emissionsreduktionsgutschriften sehr hoch.
Da Gutschriften aus JI-Projekten erst ab der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode im Rahmen des EU-Emissionshandels anerkannt werden, dürften zur Zeit JI-Projekte nur vereinzelt zu „Übungszwecken“ oder aus PR-Gründen angewandt werden.
Es ist anzunehmen, dass Planungen für JI-Projekte zwar existieren, eine Umsetzung und ERU-Generierung frühestens ab dem Jahre 2007/2008 erfolgen wird.
Betrachtet man den Mechanismus des Joint Implementation aus Imagegesichtspunkten, so treffen auch hier die unter Kapitel 4.3.2 genannten Aspekte zu. Ein Imagegewinn in den jeweiligen Gastländern dürfte unverändert hoch sein und Investitionen in diese Transformationsländer könnten einen „Türöffner“ für Absatzmärkte in der betroffenen Region darstellen. Sollten bei der Entwicklung des Projektes die schon angesprochenen „Gold Standard“-Punkte beachtet werden, so dürfte auch der Unternehmensimagegewinn gegenüber Nichtregierungsorganisationen messbar sein.
Trotzdem sollte das jeweilige Unternehmen prüfen, ob ein Projekt in Transformationsländer schlüssig in die gesamte Unternehmenskommunikation integriert werden kann. Die Imagegewinne gegenüber den Kunden des Unternehmens dürften hierbei umso geringer ausfallen, als die Kunden andere Faktoren, wie beispielsweise ausgeprägte Regionalität oder Produktqualität als Maßstab zur Bewertung eines guten Unternehmensimages heranziehen.
Sollten Unternehmen eine Direktinvestition in Auslandsprojekte scheuen, so bietet sich für diese noch eine dritte Möglichkeit, Emissionsreduktionsgutschriften zu erwerben. Diese Alternative wird in Kapitel 4.3.4 vorgestellt.
4.3.4 Der Klimaschutzfonds als Alternative zur Direktinvestition
Um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, an den flexiblen Mechanismen teilzunehmen, ohne jedoch direkt in entsprechende Gastländer zu investieren oder CERs/ERUs direkt am Markt zu erwerben, bieten verschiedenste Organisationen Fondslösungen an. Die bekanntesten Fonds sind hierunter der ebenso wie der Prototype Carbon Fund als Pilotprojekt geplante Community Development Carbon Fund der Weltbank, sowie der Klimaschutzfonds der Kreditanstalt für Wiederaufbau.[129]
Diese Fonds investieren in entsprechende Projekte, welche Reduktionsgutschriften generieren bzw. in Zukunft generieren werden, indem mit den Investoren dieser Projekte Kaufabkommen (ERPA) geschlossen werden. Typischerweise trägt der Projektbetreiber hierbei die Projektrisiken, während die Fondsgesellschaft und folglich die Investoren Markt/Preis- sowie die Kyoto-Risiken tragen.[130]
Um eine Risikodiversifizierung des Portfolios zu betreiben, wird sowohl in unterschiedliche Emissionsminderungstechnologien, als auch in unterschiedliche Regionen investiert.[131]
Sobald Projekte entsprechende Reduktionsgutschriften generieren, werden diese nach Anteilsverhältnissen am Fonds zugeteilt.
Aufgrund der angesprochenen Risikominimierung gegenüber Einzelprojekten und den entsprechend niedrigeren fixen Transaktionskosten dürften die Klimaschutzfonds eine gute Alternative für deutsche Unternehmen zur kostengünstigen Erlangung von Reduktionsgutschriften darstellen. So investierten beispielsweise die Deutsche Bank AG und die RWE AG je ca. 600.000 USD in den Prototype Carbon Fund und die BASF AG 2,5 Mio USD in den Community Development Carbon Fund.[132]
Aufgrund der Administrationsgebühren sollten gerade Unternehmen mit Standorten in JI/CDM-Ländern abwägen, ob es rentabler ist, eigene Projekte durchzuführen, oder auf Fondslösungen zur Erlangung von Reduktionsgutschriften zurückzugreifen.
Beleuchtet man die Klimaschutzfonds im Hinblick auf Imagegesichtspunkte, so ist festzustellen, dass die mögliche Imagewirkung im Verhältnis zu direkten Projektdurchführungen aufgrund der Einschaltung eines Mittlers geringer sein dürfte.
Ebenso bleibt festzuhalten, dass Beteiligungen an Fonds, die in kleinere, kommunale Projekte investieren, wie beispielsweise der Community Development Carbon Fonds, imagewirksamer zu kommunizieren sein dürften, als Beteiligungen an Fonds, die Großprojekte unterstützen und nur an der Generierung von Reduktionsgutschriften gemessen werden.
Nachdem im vierten Kapitel dieser Diplomarbeit einige theoretische Aspekte der Emissionshandelsstrategien aufgeworfen und dessen Imageeffekte hypothetisch untersucht wurden, wird im fünften Kapitel überprüft, inwieweit diese theoretischen Überlegungen schon Einzug in die unternehmerische Praxis erhalten haben. Weiterhin wird untersucht, ob die in Kapitel 3 aufgestellte These, dass das Unternehmensimage von untergeordneter Bedeutung bei der Strategiefindung beim Emissionshandel anzusehen ist, zu validieren bzw. zu falsifizieren ist.
5 Strategie und Unternehmensimage beim Emissionshandel und dessen unternehmerische Praxis
5.1 Fundamentale Überlegungen
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, theoretische Überlegungen mit entsprechendem Praxisbezug zu koppeln. Um dem Leser einen möglichst umfassenden Überblick über praktische Strategiefindungen beim Emissionshandel zu ermöglichen, wurden aus den Reihen der betroffenen Unternehmen möglichst viele Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen gewählt. Soweit dies möglich war, wurden aus diesen Industriezweigen weiterhin mindestens zwei Unternehmensvertreter befragt, um mögliche Unterschiede auch innerhalb der Branchen aufzudecken.
Hierbei wurde wie folgt vorgegangen: Es wurde ein Fragebogen erstellt, welcher sowohl offene Fragen, als auch Antwortmatrizen zu speziellen Fragen enthielt. Der Fragebogen wurde dem betreffenden Interviewpartner vor dem Interviewtermin übermittelt und diesem hierdurch die Möglichkeit gegeben, die Antwortmatrizen persönlich auszufüllen. Mithilfe dieser Technik wurde es möglich, während des eigentlichen Telefoninterviews spezielle Fragestellungen in andere Fragen einzuarbeiten. Ferner wurden dem Interviewpartner durch eine vorherige Bearbeitung der geschlossenen Fragen Denkanstöße zur Beantwortung der offenen Fragen gegeben.
Während der Auswertung der Gespräche wurde schnell klar, dass zu gewissen Themen branchenübergreifende Einigkeit herrschte, während andere Fragen branchenspezifisch beantwortet wurden. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, werden, soweit dies notwendig erscheint, entsprechende Unterpunkte auf die Unterschiede hinweisen.[133]
Zusätzlich zu den persönlichen Interviews wurde ferner ein Onlinefragebogen erstellt, welcher als Basis einer weitergehenden empirischen Evaluation dienen soll. Die Ergebnisse dieser empirischen Untersuchung werden in Kapitel 5.3 vorgestellt.
Im nächsten Abschnitt erfolgt jedoch zunächst eine Analyse der geführten Interviews.
5.2 Die praktischen Auswirkungen des Emissionshandels auf betroffene Unternehmen
5.2.1 Allgemeine Erkenntnisse
Bei der Vorbereitung auf die zu führenden Interviews und bei der Selektion der verschiedensten Ansprechpartner wurde schnell ersichtlich, dass sich der Emissionshandel nicht nur durch die Tatsache, dass dieser erst vor kurzem innereuropäisch gestartet wurde, sondern vielmehr durch die Tatsache, dass eine Implementierung dieses Mechanismus bei den meisten klein- und mittelständischen Unternehmen nur auf Basis der Emissionsermittlung und Zertifikatsbeantragung, jedoch nicht strategisch erfolgte, in einem sehr frühen Anfangsstadium befindet.[134]
Selbst große, vom Emissionshandel direkt und teilweise stark betroffene Unternehmen, haben zum aktuellen Zeitpunkt noch keine für den Emissionshandel zuständige Stelle geschaffen und handeln reaktiv, anstatt die sich dem Unternehmen durch den Emissionshandel bietenden Möglichkeiten von Beginn an auszuschöpfen. Insofern können nachfolgend zitierte Unternehmen als Vorreiter auf dem Gebiet des Emissionshandels angesehen werden.
Um einen Einstieg in die praxisnahe Beurteilung des Emissionshandels zu bieten, werden zunächst die sich aus dem Allokationsplan praktisch ergebenden Unternehmenskonsequenzen analysiert.
5.2.2 Der nationale Allokationsplan aus Unternehmenssicht
Bei der Beurteilung des nationalen Allokationsplanes ergeben sich aus Unternehmenssicht große Diskrepanzen zwischen den einzelnen Branchen und ebenso selbst zwischen Unternehmen innerhalb der Industrien.
[...]
[1] Vgl. Baumbach, G. (1990), S.123.
[2] Treibhausgase nennt der Deutsche Bundestag (1998), S.363:„[…] Diejenigen Gase in der Atmosphäre […], die bei Anstieg ihrer Konzentration den Treibhauseffekt der Atmosphäre verstärken und damit eine Erhöhung der Temperatur der Erdoberfläche bewirken können.“.
[3] Vgl. Bach, W. (1985), S. 95.
[4] Vgl. Informationsstelle für Übereinkommen (1999), S. 5.
[5] Näheres zum IPCC sowie Einzelheiten über die genannten Studien unter http://www.ipcc.org.
[6] Vgl. UNFCCC (2004), S. 12; der volkswirtschaftlichen Schaden eines globalen Temperaturanstiegs um 1° Celsius wird auf 2 Billionen US-Dollar im Jahr 2050 beziffert, andere Quellen sprechen von 0,3 Billionen US-Dollar jährlich. Vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (2004); Dunn, S. (2002), S. 31.
[7] Vgl. auch Abbildung A-1, Anhang S. 75.
[8] Aufgrund der starken Schwankungen der THG FCKW und O3 sind diese nicht berücksichtigt.
[9] UNFCCC (2003), S. 3.
[10] Vgl. zur Übersicht auch Abbildung A-2, Anhang S. 75.
[11] UNFCCC (2004), S. 14.
[12] UNFCCC (1992), Art. 4 §1.
[13] Siehe Tabelle A-1, Anhang S. 76.
[14] UNFCCC (1992), Art. 4 §2.
[15] Siehe Tabelle A-2, Anhang S. 76.
[16] UNFCCC (1992), Art. 4 §3.
[17] Vgl. UNFCCC (1997) (im Folgenden KP) Art. 25 § 1: 55 Länder, die zusammen mind. 55% der Treibhausgase emittieren, müssen das Kyoto-Protokoll ratifizieren, damit es in Kraft tritt.
[18] Diese überschüssigen Zertifikate werden als „hot-air“ bezeichnet; Vgl. o.V. (2003) S. 2; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2004); Point Carbon (2005a) S. 2; derzeit ist von 141 Ländern (61,6% der THG) das Kyoto-Protokoll ratifiziert; Für einen aktuellen Stand der Ratifikation siehe http://www.unfccc.int.
[19] Vgl. UNFCCC Secretariat (2004), S. 1.
[20] Gemessen in Tonnen CO2-Äquivalent.
[21] Vgl. Tabelle A-3, Anhang S. 76.
[22] Vgl. Dutschke, M./Michaelowa, A. (1998), S. 16.
[23] Vgl. Tabelle A-4, Anhang S. 78.
[24] Vgl. KP Art.5 § 3; Vgl. zu den Treibhausgasen nochmals Tabelle A-3, Anhang S. 78.
[25] Vgl. KP Art. 3 § 1.
[26] Vgl. KP Art. 3 §5; Ungarn hat bspw. als Basisjahr den Durchschnitt der Jahre 1985-1987 gewählt, Bulgarien und Rumänien 1989.
[27] Vgl. KP Art. 3 § 8.
[28] Vgl. KP Art. 4; Dutschke, M./Michaelowa, A. (1998), S. 17-18.
[29] Die drei genannten Instrumente werden oft auch die „flexiblen Mechanismen“ genannt; die Ausarbeitung trägt den Namen FCCC/CP/2001/13/Add. 2.
[30] Vgl. Hahn, R./Stavins, R. (1999), S. 3-4; UK Emissions Trading Group (2000), S. 24; manche Autoren sprechen auch vom Cap-and-Allowance-System.
[31] Vgl. KP Art. 17 Satz 3.
[32] Vgl. UNFCCC (2001), S. 50-52; vgl. weiterführend zu den Ergebnissen des COP-7: Ott, H. (2002), S. 1-12.
[33] Vgl. Abbildung A-3, Anhang S. 79; man spricht von komparativen Vorteilen. Dieser Begriff geht zurück auf D. Ricardo (1772-1823) und dessen Abhandlung „The Principles of Political Economy“, weiterführend vgl. Trebilcock, M./Howse, R. (1999), S. 3.
[34] Vgl. Grubb, M./Vrolijk, Ch./Brack, D. (1999), S. 226.
[35] Vgl. KP Artikel 12 §§ 2 und 9.
[36] Vgl. Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003) S. 167; KP Artikel 12 §3.
[37] CDM-Projekte dürfen nur während eines bestimmten Zeitraums betrieben werden. Die beiden Möglichkeiten der Zeitspannenfestlegung sind in Abbildung A-4, Anhang S. 80 dargestellt.
[38] Vgl. UNFCCC (2002), S. 23.
[39] Der Emissionsausstoß kann in den Industrieländern um die CER-Menge erhöht werden.
[40] Die „Marrakesh Accords“ bieten noch zwei andere Möglichkeiten der Baseline-Berechnung. Alle drei Möglichkeiten werden in Abbildung A-4, Anhang S. 80 dargestellt.
[41] Senkenprojekte sind Aktivitäten, durch die der Atmosphäre CO2 entzogen wird. Das Problem von Senkenprojekten beruht auf der Tatsache, dass beim Zerfall der abgestorbenen Pflanzen der Kohlenstoff wieder an die Atmosphäre abgegeben wird.
[42] Vgl. Energieagentur NRW (2003b), S. 23.
[43] Die Erleichterung für „small-scale projects“ wurde auf der Konferenz von Marrakesh vorgeschlagen und auf der Konferenz von Neu Delhi näher erläutert; Vgl. UNFCCC (2001), S. 21; UNFCCC (2002), S. 23-30.
[44] Vgl. Abbildung A-5, Anhang S. 81.
[45] Vgl. Point Carbon (2005a), S. 5; einen Überblick über die Investitionen in CDM-Projekte für das Jahr 2004 bietet Abbildung A-21, Anhang S. 97; für einen aktuellen Stand der Anzahl der registrierten CDM-Projekte: http://cdm.unfccc.int/Projects/registered.html.
[46] Vgl. Rösch, R./Bräuer, W. (1997), S. 15.
[47] Vgl. Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003) S. 241; Energieagentur NRW (2003), S. 2.
[48] Vgl. Grubb, M./Vrolijk, Ch./Brack, D. (1999), S. 199.
[49] Vgl. UNFCCC (2001), S. 6.
[50] Vgl. Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003), S. 241.
[51] Vgl. Grubb, M./Vrolijk, Ch./Brack, D. (1999), S. 199.
[52] Man spricht vom sog. „JI first-track“.
[53] Man spricht vom sog. „JI second-track“. Auf eine weitere Ausarbeitung soll an dieser Stelle verzichtet werden. Die unabhängige Institution beim JI wird als JI Supervisory Committee bezeichnet.
[54] Vgl. Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003), S. 248.
[55] Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates.
[56] Richtlinie 2002/358/EG des Rates über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen; diese Maßnahme wird als „burden-sharing“ bezeichnet.
[57] Die Minderungsverpflichtungen der einzelnen Staaten sind in Tabelle A-5, Anhang S. 83 dargestellt.
[58] Einen Überblick über die bisherigen THG-Minderungen bieten Tabelle A-5, Anhang S. 83 und Abbildung A-7, Anhang S. 84.
[59] Vgl. RL 2003/87/EG Art. 2 i. V. m. Anhang I; Art. 24; Art. 27; die Unternehmen gehören zu den Sektoren, welche die meisten Emissionen verursachen. Eine Verteilung der THG-Emissionen auf die einzelnen Sektoren ist in Abbildung A-8, Anhang S. 84 dargestellt.
[60] Vgl. RL 2003/87/EG Art. 9-11. Bei der Zuteilungsmenge wird den einzelnen Staaten freie Hand gelassen, wobei Anhang III der Richtlinie bestimmte Rahmenvoraussetzungen, so beispielsweise die Vereinbarkeit mit der jeweiligen nationalen Kyoto-Verpflichtung, voraussetzt.
[61] Vgl. RL 2003/87/EG Art.16 §2-4; vgl. weiterführend: Hobley, A./Hawkes, P./McCann, A. (2003), S. 47-50.
[62] Vgl. RL 2001/101/EG, auch bezeichnet als „linking directive“.
[63] Vgl. RL 2001/101/EG Art. 1 §11a Abs. 1; Art. 1 §11a Abs. 3b; Art. 1 §5.
[64] Vgl. RL 2003/87/EG Art. 2; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2004), S. 7.
[65] Vgl. ZuG 2007 §4 Abs. 4; ZuG 2007 §12; ZuG 2007 §13.
[66] Vgl. ZuG 2007 §7 Abs. 2-5; ZuG 2007 §12 Abs. 5.
[67] Vgl. ZuG 2007 §12 Abs. 1 S. 3.
[68] Vgl. ZuG 2007 §7 Abs. 1-5; ZuG 2007 §7 Abs. 12.
[69] Vgl. ZuG 2007 §8 Abs. 1; KWK-Twilight-Anlagen erhalten eine Sonderzuteilung.
[70] Vgl. ZuG 2007 §8 Abs. 6 i. V. m. §7 Abs. 12 und §11.
[71] Vgl. ZuG §11.
[72] Vgl. ZuG §11 Abs. 6; ZuG §11 Abs. 5 i. V. m. §8 Abs. 3 u. 4. Besonderheiten hier insbesondere bei der Stromerzeugung (keine höhere Zertifikatszuteilung als „best-practice“-Anlage) und KWK (Emissionsberechtigungen für Strom und Wärme).
[73] Siehe hierzu Anhang 2 des ZuG 2007.
[74] ZuG 2007 §10; schwammige Auslegung des Sonderfalls 2 Jahre.
[75] Vgl. ZuG 2007 §7 Abs. 7.
[76] Vgl. ZuG 2007 §7 Abs. 9.
[77] Vgl. ZuG 2007 §9 Abs. 1.
[78] Vgl. TEHG §14; die Ausgestaltung des Registers erfolgt analog zur Verordnung 2216/2004 der Europäischen Kommission.
[79] Vgl. Ebsen, P. (2004), S. 63.
[80] Vgl. für eine nochmalige Zusammenfassung der Schritte bis zur nationalen Umsetzung Abbildung A-9, Anhang S. 85.
[81] Vgl. Tietz, B. (1993), S. 296.
[82] Vgl. Gardner, B./Levy, S. (1955), S. 34-35.
[83] Essig, C./Soulas de Russel, D./Semanakova, M. (2003), S. 21.
[84] Essig, C./Soulas de Russel, D./Semanakova, M. (2003), S. 21.
[85] Vgl. Essig, C./Soulas de Russel, D./Semanakova, M. (2003), S. 21-22.
[86] Vgl. Möhlenbruch, D./Claus, B./Schmieder, U.-M. (2000), S. 29-33.
[87] Vgl. Regenthal, G. (1992), S. 11; Achterholt, G. (1991), S. 20; Mattmüller, R. (2000), S. 248; Michel, C./Novak, F. (1976), S. 212-214.
[88] Vgl. Meffert, H. (1998), S. 670-671; Birkigt, K./Stadler, M. (1986), S. 28.
[89] Vgl. Weis, H. (2001), S. 525; Herbst, D. (1998), S. 18.
[90] Vgl. Meffert, H. (1998), S. 686-687.
[91] Vgl. Manager-Magazin (2004a); Weis, H. (2001), S. 525.
[92] Vgl. Meffert, H.(1998), S. 660-662.
[93] Vgl. Kroeber-Riel, W./Weinberg, P. (1999), S. 206.
[94] Vgl. Berndt, R. (1995), S. 280.
[95] Vgl. Achterholt, G. (1991), S. 49-51.
[96] Vgl. Mattmüller, R. (2000), S. 269; Manager-Magazin (2004b); Delano, F. (2001), S. 71; Pollert, A. (2002), S. 19-20.
[97] Vgl. Manager-Magazin (2004b).
[98] Vgl. Coddington, W. (1993), S. 199-205; siehe hierzu Abbildung A-10und Abbildung A-11, Anhang S. 87.
[99] Betrachtet man sich Hersteller in der Papier- und Ziegelindustrie, so können die einzelnen Produkte sehr wohl differenziert werden. Aufgrund der geringen relativen Emissionsmenge, bleiben diese Industrien in der weiteren Betrachtung außen vor.
[100] Vgl. Kühler, M. (2003), S. 2; Habison, T./Neuhäuser, K. (2003), S. 6.
[101] Für den gesamten Absatz vgl. Tyler, R. (2005).
[102] Vgl. KLD (2005).
[103] Vgl. Manager-Magazin (2005b); eine detaillierte Übersicht der Ergebnisse siehe Tabelle A-7, Anhang S. 88.
[104] Vgl. TNS Emnid (2004), S. 14; eine graphische Auswertung der Studie findet sich in Abbildung A-12, Anhang S. 88.
[105] Vgl. Fichtner (2005); für eine graphische Darstellung der Ökonomik des Emissionshandels siehe Abbildung A-14, Anhang S. 90; eine Beispielberechnung findet sich in Abbildung A-15, Anhang S. 91 sowie in Abbildung A-16, Anhang S. 92.
[106] Vgl. Metzger, B./Pelchen, A. (2001), S. 1.
[107] Vgl. Metzger, B./Pelchen, A. (2001), S. 8-9; PwC (2004), S. 3; vgl. Abbildung A-17, Anhang S. 93 für eine graphische Veranschaulichung.
[108] Vgl. Ebsen, P. (2004), S. 72.
[109] Vgl. Hlubek, W./Schilling, H.-D. (1996), S. 8.
[110] Vgl. hierzu Abschnitt 2.4.2.
[111] Vgl. Böhringer, C. /Löschel, A. (o. J.), S. 1. Für ein Preisentwicklungsszenario vgl. vor allem Smajgl, A. (2001), S. 108; ein weiterer preisbeeinflussender Faktor wird das Angebot an Emissionsreduktionsgutschriften zur Entlastung des EUA-Marktes sein; vgl. hierzu Point Carbon (2004); eine graphische Veranschaulichung der Findungen bietet Abbildung A-18, Anhang S. 94; die aktuelle Preisentwicklung der EUAs kann Abbildung A-19, Anhang S. 95 entnommen werden.
[112] Vgl. Grundmann, T. (1999), S. 9.
[113] Vgl. ZuG 2007 §10 Abs. 1.
[114] Die nachgewiesenen Ressourcen für Steinkohle betragen 712 Gt SKE, für Braunkohle 158 Gt SKE, für Erdöl 197 Gt SKE und für Erdgas 155 Gt SKE. Vgl. World Energy Council (WEC) (1993), S. 88.
[115] Vgl. Voss, A. (1992), S. 37-40.
[116] Beispielhaft sind die für ein Braunkohlekraftwerk auftretenden Vermeidungskosten in Abbildung A-20, Anhang S. 95 dargestellt.
[117] Vgl. o. V. (2004a), S. 1; Nordström, H./Vaughan, S. 41.
[118] Vgl. Hoffmann, A. (2004), S. 20; Malone, T. (2004), S. 107; Dutton, A./Parker, L./Proegler, M. (2003), S. 14-16; Dunn, S. (2002), S. 39.
[119] Vgl. Braun, H.-G./Rusnok, D. (2003), S. 13-14.
[120] Die deutsche Energiebörse ist unter der Adresse http://www.eex.de zu erreichen.
[121] Für die Position des Verbandes der chemischen Industrie zum Emissionshandel vgl. Verband der chemischen Industrie (2000).
[122] Point Carbon (2004), S. 9-10.
[123] Vgl. Braun, H.-G./Rusnok, D. (2003), S. 22-23.
[124] Vgl. Turek, N. (2005), S. 11; Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (2003), S. 196-198; Michaelowa (2004), S. 146; vgl. Tabelle A-8, Anhang S. 96; Tabelle A-9, Anhang S. 96; die Weltbank geht davon aus, dass Projekte unter einer Größenordnung von 50.000 tCO2e auch in Zukunft nicht rentabel sein werden; vgl. hierzu WORLD BANK (2004), S. IV.
[125] Vgl. Turek, N. (2005), S. 11; vgl. hierzu nochmals Abbildung 4-2; die Emissionsreduktionsgutschriften sind je nach Projektstadium bis zu 50% günstiger als ERUs.
[126] Vgl. Stock, J. / Lambert, D. (2001), S. 483-486.
[127] Vgl. World Wildlife Funds (2002), S. 7-9; Weitergehende Informationen zum Gold Standard siehe http://www.cdmgoldstandard.org.
[128] Shin, S. (2003), S. 39-40.
[129] Nähere Informationen über die Fonds der Weltbank: http://carbonfinance.org; über den Fond der KfW: http://www.kfw.de/DE/Die%20Bank/AktuellesausderKfW/KfW-Klimas2/Inhalt.jsp.
[130] Vgl. Prototype Carbon Fund (2004), S. A8.
[131] Vgl. Prototype Carbon Fund (2004), S. A5; Community Development Carbon Fund (2004), S. A4; Kreditanstalt für Wiederaufbau (2005).
[132] Vgl. Prototype Carbon Fund (2004), S. 39; Community Development Fund (2004), S. 15; o. V. (2004b), S. 6.
[133] Eine Analyse der Gemeinsamkeiten der Antworten auf die Matrizenfragen bietet Tabelle A-10, Anhang S. 101. Zu jedem der folgenden Erklärungen bietet diese Tabelle geeignete Zusammenfassungen. Daher sollte sie nach jedem Kapitel noch einmal betrachtet werden.
[134] Vgl. Interview 13 vom 02.02.2005 mit Herrn Michael Klein, 500 PPM GmbH. Siehe Anhang S. 254.
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- Arne Hildebrandt (Author), 2005, Strategien und Unternehmensimage beim CO2-Emissionshandel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37326
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