Im Folgenden wird die Tagesschau-App als Rechtsproblem thematisiert. Anspruch ist es, nach Aufarbeitung der Ereignisse der Rechtsstreite zwischen dem ARD und NDR und einigen Zeitungsverlagen vor dem LG Köln, OLG Köln und BGH die rechtlichen Probleme in Anwendung und Auslegung des RStV in Bezug auf Rechtsweg und materielle Grenzen öffentlich-rechtlicher Betätigung im Internet aufzuarbeiten. Abschließend wird ein Ausblick auf bestehenden Probleme zwischen privater Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk im Internet und auf verfassungsrechtliche Probleme gegeben.
Elf Zeitungsverlage legten 2011 Klage gegen die ARD und den NDR ein. Sie sahen in der Tagesschau-App eine Wettbewerbsverzerrung. Geklagt wurde wegen unlauteren Wettbewerbs, §§ 8 I 1, 3 I, 4 Nr. 11 a. F. UWG i.V.m. §§ 11d II 1 Nr. 3 HS 3, 11f RStV. Begründet wurde dies damit, dass die App weder einem benötigten Drei-Stufen-Test unterzogen wurde, noch als presseähnliches nichtsendungsbezogenes Angebot überhaupt hätte angeboten werden dürfen. Sie beantragten, es zu untersagen, die Tagesschau-App in der in der vorgelegten Form zu verbreiten, hilfsweise, innerhalb der Tagesschau-App bestimmte Artikel zu veröffentlichen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Chronologie
- I. Hintergrund
- II. Instanzenzug...
- III. Status Quo.
- C. Rechtliche Probleme.
- I. Rechtsweg ...
- 1. Legalisierungswirkung des Drei-Stufen-Tests
- a) Notwendigkeit eines neuen Tests ......
- b) Legalisierungswirkung des bestehenden Tests
- aa) Rechtliche Qualität des Tests.........
- bb) Legalisierungswirkung..
- 2. Wettbewerbsrechtlicher Bezug....
- a) Öffentlich-rechtlicher Ansatz..
- b) Zivilrechtlicher Ansatz...
- 3. Ergebnis.
- 1. Legalisierungswirkung des Drei-Stufen-Tests
- II. Materiellrechtliche Auftragsschranke
- 1. Sendungsbezug
- 2. Presseähnlichkeit.
- a) Vergleichsmaßstab..
- b) Kriterien der Presseähnlichkeit.
- 3. Ergebnis.
- I. Rechtsweg ...
- D. Praktische Folgen ......
- E. Verfassungsrechtliche Fragestellungen
- F. Fazit......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die rechtlichen Probleme der Tagesschau-App im Kontext des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) und des Wettbewerbsrechts. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen und die Auslegung des RStV im Hinblick auf den Rechtsweg und die materiellen Grenzen öffentlich-rechtlicher Betätigung im Internet zu beleuchten.
- Der Drei-Stufen-Test zur Legalisierung öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet
- Die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Die Definition von „presseähnlichen“ Angeboten im RStV
- Die Auswirkungen der Tagesschau-App auf das Geschäftsmodell der privaten Presse
- Verfassungsrechtliche Fragestellungen im Kontext der Medienkonvergenz
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung skizziert die Ausgangssituation und die Relevanz der Thematik. Die Chronologie beleuchtet die Entstehung der Tagesschau-App und die darauf folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Die rechtlichen Probleme werden untergliedert in Rechtsweg und materielle Grenzen öffentlich-rechtlicher Betätigung im Internet. Dabei werden die Legalisierungswirkung des Drei-Stufen-Tests und der wettbewerbsrechtliche Bezug sowie die Kriterien der Presseähnlichkeit im Einzelnen analysiert. Abschließend werden die praktischen Folgen für die private Presse und die verfassungsrechtlichen Fragestellungen im Kontext der Medienkonvergenz beleuchtet.
Schlüsselwörter
Tagesschau-App, Rundfunkstaatsvertrag (RStV), Drei-Stufen-Test, Wettbewerbsrecht, Presseähnlichkeit, Medienkonvergenz, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, private Presse.
Häufig gestellte Fragen
Warum klagten Zeitungsverlage gegen die Tagesschau-App?
Die Verlage sahen in der App ein unlauteres, presseähnliches Angebot, das den Wettbewerb verzerrt und ihr eigenes Geschäftsmodell gefährdet.
Was ist der „Drei-Stufen-Test“?
Es ist ein Prüfverfahren, dem neue öffentlich-rechtliche Online-Angebote unterzogen werden müssen, um deren gesellschaftlichen Mehrwert und Auswirkungen auf den Markt zu bewerten.
Was bedeutet „Presseähnlichkeit“ im Rundfunkstaatsvertrag?
Presseähnlich sind Angebote, bei denen der Text im Vordergrund steht und kein direkter Sendungsbezug besteht. Solche Angebote sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitgehend untersagt.
Wie entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Fall?
Der BGH stellte klar, dass öffentlich-rechtliche Online-Angebote nicht zu stark textgeprägt sein dürfen, um die Existenzgrundlage der privaten Presse nicht zu gefährden.
Was ist unter „Medienkonvergenz“ zu verstehen?
Medienkonvergenz bezeichnet das Zusammenwachsen verschiedener Medienbereiche (Rundfunk, Presse, Internet), was zu rechtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten führt.
Wer sind die Hauptbeteiligten in dem Rechtsstreit?
Auf der einen Seite stehen elf große Zeitungsverlage, auf der anderen Seite die ARD und der Norddeutsche Rundfunk (NDR).
- Quote paper
- Thea Becker (Author), 2017, Die Tagesschau-App als Rechtsproblem. Klagen gegen ARD und NDR durch Zeitungsverlage wegen unlauterem Wettbewerb, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372167