In folgender Arbeit sind die Lösungen der Einsendeaufgabe de Moduls Sportanlagen- und Sportstättenmanagement einzusehen.
Aus dem Inhalt:
- Sportanlagen- und Sportstättenbau;
- Kommunale Sportentwicklungsplanung;
- Grundformel zur Berechnung des Sportstättenbedarfs;
- Berechnung des Sportstättenbedarfs;
- Förderinteressen;
- Finanzierung und Betrieb von Sportanlagen;
- Investition und Finanzierung;
- Auslastungsanalyse;
- Auslastungsoptimierung;
- Nachhaltigkeit von Sportstätten;
- Digitale Vermarktung von Sportanlagen und Sportstätten
Inhaltsverzeichnis
1 SPORTANLAGEN- UND SPORTSTÄTTENBAU
2 KOMMUNALE SPORTENTWICKLUNGSPLANUNG
2.1 Grundformel zur Berechnung des Sportstättenbedarfs
2.2 Berechnung des Sportstättenbedarfs
2.3 Förderinteressen
3 FINANZIERUNG UND BETRIEB VON SPORTANLAGEN
3.1 Investition und Finanzierung
3.2 Auslastungsanalyse
3.3 Auslastungsoptimierung
3.4 Nachhaltigkeit von Sportstätten
4 DIGITALE VERMARKTUNG VON SPORTANLAGEN UND SPORTSTÄTTEN
5 LITERATURVERZEICHNIS
6 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
6.1 Tabellenverzeichnis
6.2 Abbildungsverzeichnis
1 Sportanlagen- und Sportstättenbau
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: PLANNET
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. l:Netzplantechnik
Der Bau der Sportanlage kann frühstens nach 43 Monaten begonnen werden.
2 Kommunale Sportentwicklungsplanung
2.1 Grundformel zur Berechnung des Sportstättenbedarfs
Die allgemeine Formel zur Berechnung des Sportstättenbedarfs ist in folgender Abbildung dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Grundformel zurErmittlung des Sportstättenbedarfs (BISP, 2000)
Im Folgenden werden die einzelnen Parameter der Grundformel beschrieben.
Der Sportbedarf setzt sich aus den Parametern Sportler, Häufigkeit und Dauer zusammen. Sportler sind all diejenigen Personen, die das Bestreben haben eine Sportanlage zu nutzen. Die Häufigkeit beschreibt die Anzahl an Sportausübungen pro Woche, wobei die Dauer den durchschnittlichen Zeitaufwand des Sportlers für seine Sportart angibt.
Der Zuordnungsfaktor wird durch den Anteil des Sportbedarfs einer jeweiligen Sportart beschrieben, die an einer planungsrelevanten Sportstätte ausgeübt wird. Der Wert liegt immer zwischen 0 und 1.
Die Belegungsdichte gibt an, wie viele Sportler durchschnittlich gleichzeitig eine Sportstätte bzw. ein Spielfeld nutzen. Die Nutzungsdauer gibt die Zeit an, wie lange die Sportstätte pro Woche (Montag bis Freitag) im Durchschnitt genutzt wird (Hübner & Wulf, 2008, S. 10-11). Hierbei ist zu beachten, dass nur die Zahlen der Nutzungszeit unter der Woche beachtet werden, denn „Zeiten, in denen Sportanlagen am Wochenende für Wettkämpfe genutzt werden, (sollen) nicht in die Nutzungsdauer eingerechnet werden“ (Bundesinstitut für Sportwissenschaft, 2000, S. 27). Der Wert des Auslastungsfaktors bezieht sich auf die theoretische zur Verfügung stehenden Stunden, welche tatsächlich ausgelastet sind und setzt die maximale Auslastung zur Ist-Auslastung in Relation (Hübner & Wulf, 2008, S. 11). „Dieser Rechenwert, der den Grad der zu erreichenden Auslastung von Sportanlagen angibt, ist letztendlich normativ zu setzen; er muss u.a. die Besonderheiten derjeweiligen Sportart mit berücksichtigen“ (Hübner & Wulf, 2008, S. 11).
2.2 Berechnung des Sportstättenbedarfs
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Auslastungsfaktor beträgt 0,36. Der Sportbedarf beträgt 38.250.
2.3 Förderinteressen
Mit der gegebenen Aussage kann nicht konform gegangen werden. Im Folgenden werden sowohl die Förderinteressen des Bundes als auch der Bundesländer und Kommunen dargestellt.
Die Bundesregierung hat ein Interesse an der Förderung des Spitzensports, da dieser eine größere Repräsentationswirkung für die Bundesrepublik Deutschland hat als der Breitensport. Durch gutes Abschneiden in internationalen Wettbewerben wie der Fußball-WM oder bei Olympia kann Deutschland im sportlichen Sinne an Ansehen gewinnen. Deshalb müssen von Seiten der Bundesregierung allen Spitzensportlern optimale Trainingsbedingungen, Trainingsequipment sowie Wettkampfvorbereitung mit Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt werden. Durch gutes Abschneiden des deutschen Spitzensports in internationalen Wettbewerben, verkörpern diese eine Vorbildfunktion für alle Altersschichten, behinderte und nicht behinderte Menschen, so- dass Menschen den Athleten nacheifem (BMI, 2017a). „Organisationen, Verbände oder Einrichtungen des Sports sind grundsätzlich verpflichtet, für die Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Einnahmen zu erzielen. Haushaltsrechtlich haben sie zunächst alle Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor eine Förderung durch den Bund in Anspruch genommen werden kann. Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung kann es nur ergänzend geben ("Subsidiaritätsprinzip")“ (BMI, 2017b). Die Finanzierung
regelmäßiger Instandsetzungsmaßnahmen an Sportanlagen des Spitzensports von Seiten des Bundes entfällt aufgrund des „Subsidiaritätsprinzips“ ebenfalls (Plünnicke & Schlaffke, 2016, S. 47). Die einzige Ausnahme stellt das Bundesleistungszentrum in Kiembaum dar, welches seit 1995 Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist (Trägerverein Bundesleistungszentrum Kienbaum e.V., 2017).
Einzelne Anlagen des Spitzensports befinden sich in unterschiedlichen Bundesländern. Je höher die Attraktivität eines einzelnen Standortes, desto eher fließen weitere Bundes- mittel in die jeweiligen Sportanlagen. Deshalb besteht von Seiten der Bundesländer und Kommunen ein Interesse in der Förderung solcher Anlagen. Die Bundesländer und Kommunen sehen die Förderung des Breitensports hingegen als gesamtstaatliche Aufgabe, da möglichst gleiche strukturelle Bedingungen zur Sportausübung geschaffen werden sollen (Plünnicke & Schlaffke, 2016, S. 49). Breitensport ist der Freizeitsport von Alt und Jung, der Schulsport und der Behindertensport (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 2012). Jedem Menschen derjeweiligen Kommune oder des jeweiligen Bundeslandes soll ein einfacher Zugang zum Sport gewährleistet werden. „Sport leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag in der Entwicklung der Bewegung, der sozialen Kompetenz und der Gesundheit. Er fördert den Gemeinschaftssinn und die Verständigung, besonders Kinder und Jugendliche erlernen bei der Ausübung von Sport innerhalb eines Vereins soziale Kompetenz. Sportförderung ist auch Gesundheitsvorsorge“ (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 2012).
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