Aus dem Unternehmensumfeld aber auch direkt durch unternehmensinternen Faktoren können Veränderungen des Aufgabenvolumens sowie Veränderungen der Anforderungen an die Mitarbeiter und folglich eine Veränderung des Nettopersonalbedarfs resultieren. Dies kann entweder zur (externen oder internen) Beschaffung als auch zur Freisetzung von Personal führen. Personalfreisetzung bedeutet die Reduzierung einer Personalüberdeckung (neg. Nettopersonalbedarf). Die am stärksten auftretende Ausprägung der Personalfreisetzung ist die Kündigung. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Vorraussetzungen, Arten, Formen und Prüfungsschritte bei Kündigungen gegeben werden.
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