„Der Leviathan (so nennen wir den Staat) ist ein Kunstwerk, oder ein künstlicher Mensch – obgleich an Umfang und Kraft weit größer als der natürliche Mensch, welcher dadurch geschützt und glücklich gemacht werden soll. Bei dem Leviathan ist derjenige, welcher die höchste Gewalt besitzt, gleichsam die Seele, welchen den gesamten Körper belebt und in Bewegung setzt.“
Was Hobbes unter dieser Freiheit versteht und warum er deren Aufgabe für so zwingend notwendig erachtet soll im Folgenden herausgearbeitet und anschließend in Verhältnis zu der Frage gestellt werden, was vom natürlichen Menschen im entstehenden Bürger übrigbleibt.
Zu Beginn soll dazu das Hobbessche Menschenbild im Naturzustand und seine Vorstellung des Begriffs von Freiheit vorgestellt werden. Anschließend wird auf den Moment des Vertragsschlusses eingegangen und die damit verbundene Aufgabe der universellen Selbstbestimmung. Im letzten Teil soll der neue Bürger beschrieben werden, der aus dem ursprünglichen Menschen im Naturzustand hervorgeht.
Inhalt
1. Einleitung
2.1. Der Naturzustand bei Thomas Hobbes
2.2. Der Freiheitsbegriff bei Thomas Hobbes
2.3. Der Ausgang des Menschen aus dem Naturzustand in die Obhut der Gesellschaft
2.4. Die Rechte und Freiheiten des Leviathans und die des Bürgers
2.5. Der Mensch im Bürger
3. Resümee.
Anhang
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Oliver Nettelbeck (Autor:in), 2017, Die Freiheit im Gesellschaftsvertrag von Thomas Hobbes. „Was vom Menschen im Bürger übrig bleibt“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370799
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