Dies ist eine Seminararbeit aus dem Bereich IT-Strafrecht und behandelt die Frage, wie mit einem "Diebstahl" von Items in Onlinespielen strafrechtlich umgegangen werden soll. Neben der Behandlung der einschlägigen Normen aus dem StGB, findet auch eine kurze Urteilsanmerkung statt.
In der heutigen Zeit hat sich das Leben von der realen Welt immer weiter in die virtuelle Welt verschoben. Vor allem findet die Kommunikation zu einem großen Teil online, mittels Smartphones und sozialen Netzwerken, statt. Auch die Arbeitsweisen in der Berufswelt haben sich schon längst digitalisiert. Nicht verwunderlich ist daher, dass es auch eine Vielzahl von Freizeitbeschäftigungen in der virtuellen Welt gibt. Einige der beliebtesten Angebote sind dabei die Onlinespiele. Besonderes Ansehen genießen die sogenannten MMORPGs, also massively multiplayer online role-playing games. Allein etwa in World of Warcraft tummelten sich im Jahre 2015 über fünf Millionen Spieler und 2010 sogar zwölf Millionen Spieler. Insgesamt gab es im Jahr 2014 in Deutschland 16 Millionen Nutzer von Online- oder Browserspielen.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Gegenstand der Untersuchung
C. Diebstahl - § 242 StGB
I. Items als Sache
1. Technische Herangehensweise
a) Autonomer strafrechtlicher Sachbegriff
b) Zivilrechtsakzessorischer Sachbegriff
(1) Rechtsnatur der Software
(2) Rechtsnatur der virtuellen Gegenstände
c) Anwendung des zivilrechtlichen Sachbegriffes im Strafrecht
2. Abstrakte Herangehensweise
3. Erweiterte Auslegung des Sachbegriffes
II. Ergebnis zu § 242 StGB
D. Datenveränderung - § 303a StGB
I. Virtuelle Gegenstände als Daten
II. Einschränkung des Tatbestandes
1. Zu weite Fassung des Tatbestandes
2. Kriterien zur Einschränkung
3. Geschütztes Rechtsgut als Grundlage der Einschränkung
a) Vermögensschutz
b) Interesse an der unversehrten Verwendbarkeit von Daten
c) Persönlichkeitsrechtliche Interessen
d) Verfügungsbefugnis
e) Zwischenergebnis
4. Verfügungsbefugnis in Bezug auf virtuelle Gegenstände
a) Eigentum am Datenträger
b) Skripturakt bzw. Vornahme der Speicherung
c) Relative, abgeleitete Nutzungsrechte sowie Besitzrechte
d) Zwischenergebnis
5. Tatsächliche Herrschaftsmacht
a) Zuordnung an den Betreiber
b) Zuordnung an die Spieler
6. Ergebnis
III. Tathandlung
1. Übersicht
2. Eingriff in die tatsächliche Herrschaftsmacht der Spieler
a) Tatmodalität
b) Tatbestandausschließendes Einverständnis
3. Eingriff in die tatsächliche Herrschaftsmacht des Betreibers
IV. Sonstige Voraussetzungen
V. Ergebnis zu § 303a StGB
E. Computersabotage - § 303b StGB
I. Datenverarbeitung
1. Datenverarbeitung bei Privatpersonen
2. Datenverarbeitung bei den Betreibern
II. Wesentliche Bedeutung
1. Der Wesentlichkeitsbegriff in Bezug auf Private
2. Der Wesentlichkeitsbegriff in Bezug auf die Betreiber
III. Erhebliche Störung
IV. Ergebnis zu § 303b StGB
F. Urkundenunterdrückung - § 274 StGB
I. Beweiserhebliche Daten
1. Daten nach § 202a II StGB
2. Daten i.S.d. § 269 StGB
3. Entscheidung und Auswirkungen
II. Ergebnis zu § 274 StGB
G. Ausspähen von Daten - § 202a StGB
I. Daten i.S.d. § 202a II StGB
II. Nicht für den Täter bestimmt
III. Besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugang
IV. Sich Zugang zu den Daten unter Überwindung der Zugangssicherung verschaffen
V. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen
VI. Ergebnis zu § 202a I StGB
H. Vorbereitungsstraftaten
I. Fazit und Urteilsanmerkungen
- Quote paper
- Jonas Maierthaler (Author), 2017, Welche Strafvorschriften kommen bei der Entziehung virtueller Gegenstände neben Betrug und Erpressung in Betracht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/370189
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