Die Europäische Union verkörpert seit nun fast 20 Jahren eine Art europäischen Staat, der aus Zweckgemeinschaften besteht, an denen sich die Regierungen der Mitgliedstaaten beteiligen. Doch nicht nur Politiker tun sich schwer daran, die Europäische Union als Staat zu bezeichnen. „Aber Staat und Nation sind in keiner anderen Weltregion so eng miteinander verbunden wie im politischen Raum der Europäischen Union.“ (Hartmann 2009: 12) Doch stellt sich die Frage, reicht diese Nähe zur Terminologie des Staatswesens aus um das zentrale Rechtsdokument eines Staates, die Verfassung, vorzuweisen? Gibt es gegenwärtig in der Europäischen Union bereits eine Verfassungsordnung?
Diese Arbeit widmet sich den oben genannten Fragen und wird die letzten Entwicklungsprozesse der Europäischen Union im Hinblick auf eine aufkommende Verfassungsordnung der vergangenen zehn Jahre beleuchten. Hierfür wird eine Analyse der letzten geschlossenen Verträge, des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE) und des Vertrags von Lissabon durchgeführt, indem diese anhand von verschiedenen deskriptiven Kriterien auf ihre Verfassungsmerkmale hin überprüft werden. Hier soll insbesondere das Primärrecht der Europäischen Union herangezogen werden. Da die materiellen Merkmale nicht einheitlich sind, sondern durch subjektive Empfindungen bestimmt werden, muss zuvor eine Definition von dem Begriff der Verfassung erfolgen, anhand dessen man die zuvor herausgearbeiteten Verträge vergleichen kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Eine Definition von »Verfassung«
- 3. Das Primärrecht
- 4. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa
- 5. Der Vertrag von Lissabon
- 5.1 Die Ratifizierung des Vertrags
- 5.2 Der Vertrag von Lissabon im Vergleich
- 6. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht, ob die Europäische Union eine Verfassung besitzt. Sie analysiert die letzten Entwicklungsprozesse der EU im Hinblick auf eine aufkommende Verfassungsordnung der vergangenen zehn Jahre. Die Analyse konzentriert sich auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) und den Vertrag von Lissabon, wobei deren Verfassungsmerkmale anhand deskriptiver Kriterien geprüft werden. Das Primärrecht der EU spielt dabei eine zentrale Rolle.
- Definition des Begriffs "Verfassung"
- Analyse des Primärrechts der EU
- Vergleich des Vertrags über eine Verfassung für Europa und des Vertrags von Lissabon
- Untersuchung der formellen und materiellen Aspekte einer EU-Verfassung
- Bewertung der Frage nach einer Voll- oder Teilverfassung der EU
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Einführung stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Bestehen einer Verfassung in der Europäischen Union. Sie beleuchtet den schwierigen Status der EU als eine Art europäischen Staat aus Zweckgemeinschaften und diskutiert die enge Verbindung von Staat und Nation im europäischen Kontext. Die Arbeit kündigt eine Analyse des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE) und des Vertrags von Lissabon an, um die Frage nach einer EU-Verfassungsordnung zu beantworten. Die methodische Herangehensweise beinhaltet die Definition des Begriffs „Verfassung“ und die Überprüfung der Verträge anhand von Kriterien auf ihre Verfassungsmerkmale hin.
2. Eine Definition von »Verfassung«: Dieses Kapitel befasst sich mit der Definition des Begriffs „Verfassung“, indem es die Unterscheidung zwischen formeller und materieller Verfassung erläutert. Es werden verschiedene Ansichten von Politikwissenschaftlern und Staatsrechtlern vorgestellt, die unterschiedliche Kriterien für eine materielle Verfassung nennen. Der Text diskutiert die Schwierigkeiten, eine objektive Definition zu finden, da die Definitionen stark von subjektiven Empfindungen abhängen. Es wird argumentiert, dass das Fehlen eines europäischen Staates oder Staatsvolkes nicht automatisch das Fehlen einer Verfassung impliziert, solange die Wertvorstellungen der EU von den Bürgern der Mitgliedsstaaten getragen werden. Das Kapitel legt den Fokus auf die Charakteristika einer formellen Verfassung und bereitet den Boden für die spätere Analyse der EU-Verträge.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Verfassung, Primärrecht, Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE), Vertrag von Lissabon, formelle Verfassung, materielle Verfassung, Staatsrecht, Politikwissenschaft, Verfassungsmerkmale, Verfassungsordnung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Analyse der Europäischen Unionsverfassung
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht, ob die Europäische Union (EU) eine Verfassung besitzt. Sie analysiert die Entwicklungsprozesse der EU der letzten zehn Jahre im Hinblick auf eine mögliche Verfassungsordnung, konzentriert sich dabei auf den Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) und den Vertrag von Lissabon und prüft deren Verfassungsmerkmale anhand deskriptiver Kriterien. Das Primärrecht der EU spielt dabei eine zentrale Rolle.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Definition des Begriffs "Verfassung", Analyse des Primärrechts der EU, Vergleich von VVE und Vertrag von Lissabon, Untersuchung der formellen und materiellen Aspekte einer EU-Verfassung und die Bewertung der Frage nach einer Voll- oder Teilverfassung der EU.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einführung, Definition von "Verfassung", Das Primärrecht, Der Vertrag über eine Verfassung für Europa, Der Vertrag von Lissabon (inkl. Ratifizierung und Vergleich), Zusammenfassung und Fazit. Jedes Kapitel wird in der Zusammenfassung der Kapitel detaillierter beschrieben.
Wie wird der Begriff "Verfassung" definiert?
Das Kapitel "Eine Definition von »Verfassung«" unterscheidet zwischen formeller und materieller Verfassung und präsentiert verschiedene Ansichten von Politikwissenschaftlern und Staatsrechtlern zu den Kriterien einer materiellen Verfassung. Es wird die Schwierigkeit einer objektiven Definition hervorgehoben und argumentiert, dass das Fehlen eines europäischen Staates oder Staatsvolkes nicht automatisch das Fehlen einer Verfassung impliziert, solange die Wertvorstellungen der EU von den Bürgern getragen werden. Der Fokus liegt auf den Charakteristika einer formellen Verfassung.
Welche Rolle spielt das Primärrecht der EU?
Das Primärrecht der EU spielt eine zentrale Rolle in der Analyse. Es wird untersucht, inwieweit es Merkmale einer Verfassung aufweist und wie es im Kontext des VVE und des Vertrags von Lissabon zu bewerten ist.
Wie werden der VVE und der Vertrag von Lissabon verglichen?
Der Vergleich des Vertrags über eine Verfassung für Europa und des Vertrags von Lissabon erfolgt anhand der definierten Kriterien für Verfassungsmerkmale. Es wird untersucht, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten beide Verträge aufweisen und welche Konsequenzen sich daraus für die Frage nach einer EU-Verfassung ergeben.
Welche Schlussfolgerung zieht die Arbeit?
Die Arbeit fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und zieht ein Fazit zur Frage, ob die EU eine Verfassung besitzt. Es wird bewertet, ob es sich um eine Voll- oder Teilverfassung handelt und welche Implikationen sich daraus ergeben.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Europäische Union, Verfassung, Primärrecht, Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE), Vertrag von Lissabon, formelle Verfassung, materielle Verfassung, Staatsrecht, Politikwissenschaft, Verfassungsmerkmale, Verfassungsordnung.
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- Kim Victoria Gistel (Author), 2014, Besitzt die Europäische Union eine Verfassung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367346