Diese Studienarbeit hat die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Inhalt. Diese werden vorwiegend im sechsten Abschnitt des Betriebsverfassungsgesetzes konkretisiert, das heißt in den §§ 106 bis 113 BetrVG. Mitwirkungsrechte stellen vor allem Informations-, Vorschlags-, Anhörungs- und Beratungsrechte dar, währenddessen Mitbestimmungsrechte durch Zustimmungserfordernisse oder Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrates gekennzeichnet sind.
Zunächst wird der Betriebsrat näher beschrieben. Im Anschluss werden die konkreten wirtschaftlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte detailliert erläutert sowie abschließend kritisch gewürdigt. Das Ziel dieser Seminararbeit ist darzustellen, inwieweit der Arbeitgeber seine Belegschaft in unternehmerische Entscheidungen hinsichtlich Investition, Produktion, Rationalisierung und Stilllegung einzubeziehen hat.
Die Geschichte des Betriebsverfassungsgesetztes in Deutschland reicht bis in das Zeitalter der Industrialisierung zurück. Über die Mitte des 19. Jahrhunderts erstmals gegründeten Arbeiterausschüsse entwickelten sich im 20. Jahrhundert Gesetze zur Bildung von Arbeiterausschüssen im Bereich des Bergbaus. In der Weimarer Republik legte dann das Betriebsrätegesetz im Rahmen der Weimarer Verfassung erstmals die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und deren Mitbestimmungen verbindlich fest. Schließlich trat 1952 das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Kraft und entwickelte sich durch mehrfache Novellierungen zum heutigen Regelwerk, welches den grundlegenden Ordnungsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bildet.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Der Betriebsrat, seine Ausprägungen und betreffende Organe
- Der Betriebsrat in der Unternehmung
- Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat
- Wirtschaftsausschuss
- Einigungsstelle
- Die wirtschaftlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- Unterrichtungspflicht in wirtschaftliche Angelegenheiten
- Zeitpunkt, Umfang und Form der Unterrichtung
- Einschränkung der Unterrichtungspflicht bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Verletzung der Unterrichtungspflicht
- Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsausschusses
- Betriebsänderungen
- Unterrichtung und Beratung bei Betriebsänderungen
- Interessensausgleich und Nachteilsausgleich
- Sozialplan
- Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Analyse des sechsten Abschnitts des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 106 bis 113 BetrVG), der diese Rechte detailliert regelt. Die Arbeit zielt darauf ab, die Bedeutung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei unternehmerischen Entscheidungen wie Investition, Produktion, Rationalisierung und Stilllegung aufzuzeigen.
- Die rechtliche Grundlage der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Die konkreten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in verschiedenen Bereichen der Unternehmensführung
- Die Rolle des Betriebsrats bei Betriebsänderungen und die Bedeutung des Sozialplans
- Die Bedeutung der Mitwirkung des Betriebsrats für die Unternehmensentwicklung und die Interessen der Arbeitnehmer
- Die Herausforderungen und Chancen der Mitbestimmung in der heutigen Arbeitswelt
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Dieses Kapitel stellt die historische Entwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes in Deutschland vor und führt in die Thematik der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ein.
- Der Betriebsrat, seine Ausprägungen und betreffende Organe: Hier werden die verschiedenen Ausprägungen des Betriebsrats und seine Organe, wie der Gesamtbetriebsrat, der Konzernbetriebsrat, der Wirtschaftsausschuss und die Einigungsstelle, vorgestellt.
- Die wirtschaftlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte: Dieses Kapitel beleuchtet die verschiedenen Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, darunter die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers, den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsausschusses und die Mitwirkung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen.
Schlüsselwörter
Betriebsrat, Mitwirkungsrechte, Mitbestimmungsrechte, Wirtschaftsausschuss, Betriebsänderungen, Sozialplan, Unterrichtungspflicht, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmensführung, Interessenvertretung.
- Quote paper
- Tobias Götz (Author), 2016, Zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/367097