Mittellose Hinterbliebene eines Verstorbenen können beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen. Die Voraussetzungen einer vom Sozialamt zu übernehmenden Sozialbestattung sind in § 74 SGB XII wie folgt geregelt: Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungen
- Einleitung
- Die Bedeutung der Vorschrift
- Der Antrag nach § 74 SGB XII und der Kostenträger
- Der Inhalt des Anspruchs auf Kostenübernahme
- Kein Anspruch falls Kosten anderweit gedeckt sind
- Die Zumutbarkeit der Kostentragung
- Die Verweisung des Antragstellers an andere Kostenträger
- Die bürgerlich-rechtliche Pflicht zur Kostentragung
- Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Kostentragung
- Die gesetzeskonforme Auslegung des Begriffs „zumutbar“
- Ergebnis
- Nachtrag
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt gemäß § 74 SGB XII. Sie analysiert die Anwendbarkeit der Vorschrift, den Antragstellungsprozess und die Kriterien der Zumutbarkeit der Kostentragung für Hinterbliebene.
- Voraussetzungen der Kostenübernahme nach § 74 SGB XII
- Der Antragsprozess und die Rolle des Kostenträgers
- Die Bedeutung der Zumutbarkeitsprüfung
- Die Auslegung des Begriffs „zumutbar“
- Alternativen zur Sozialbestattung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Bedeutung der Vorschrift: Dieses Kapitel erläutert die fürsorgerechtliche Natur von § 74 SGB XII und die Rechtsansprüche auf Kostenübernahme bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Es betont den Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe und die Verpflichtung der Gemeinschaft der Steuerzahler zur Übernahme der Kosten, sofern keine andere Kostentragungspflicht besteht. Die Ausführungen basieren auf relevanten Gerichtsentscheidungen, die den Anspruch auf Sozialbestattung unterstreichen und die Interpretation des Gesetzes verdeutlichen. Der Fokus liegt auf der einmaligen Hilfeleistung in besonderen Lebenslagen.
Der Antrag nach § 74 SGB XII und der Kostenträger: Der Abschnitt behandelt den Anspruchsberechtigten nach § 74 SGB XII, der zur Kostentragung verpflichtet ist. Es wird betont, dass dies auch juristische Personen sein können, wie beispielsweise Träger von Altenheimen. Der Kapitel verdeutlicht, dass eine rein sittliche Pflicht ohne Rechtsgrundlage nicht ausreicht. Weiterhin wird der Zeitpunkt der Antragstellung thematisiert, wobei betont wird, dass dieser auch nach der Bestattung erfolgen kann, und die Nicht-Vererblichkeit des Anspruchs wird hervorgehoben.
Die Zumutbarkeit der Kostentragung: Dieses Kapitel befasst sich mit der zentralen Frage der Zumutbarkeit der Kostentragung für die Hinterbliebenen. Es analysiert die Kriterien, die für die Beurteilung der Zumutbarkeit relevant sind, und untersucht die rechtliche Auslegung des Begriffs „zumutbar“. Der Text verweist wahrscheinlich auf konkrete Beispiele und Fallbeispiele, um die Anwendung der Kriterien in der Praxis zu verdeutlichen und die Interpretation des Gesetzes zu illustrieren. Es werden wahrscheinlich verschiedene Szenarien und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen diskutiert.
Die Verweisung des Antragstellers an andere Kostenträger: Dieses Kapitel untersucht die Situationen, in denen der Antragsteller an andere Kostenträger verwiesen werden kann. Es differenziert zwischen der bürgerlich-rechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Kostentragung, wobei es verschiedene Szenarien und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen detailliert beschreibt. Die Analyse verdeutlicht, unter welchen Umständen die Sozialhilfeleistungen zurückgestellt werden können, wenn andere Träger für die Kosten aufkommen müssen. Es wird wahrscheinlich auf die relevanten Rechtsnormen verwiesen und anhand von Beispielen erläutert, wie diese in der Praxis angewendet werden.
Schlüsselwörter
Sozialbestattung, § 74 SGB XII, Bestattungskosten, Sozialamt, Kostenübernahme, Zumutbarkeit, Kostentragung, Anspruchsberechtigter, Antragstellung, Rechtsanspruch, Fürsorgerecht, Nachrang der Sozialhilfe.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt gemäß § 74 SGB XII. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselbegriffe. Der Fokus liegt auf der Analyse der Voraussetzungen für die Kostenübernahme, des Antragsverfahrens und der Beurteilung der Zumutbarkeit der Kostenübernahme für Hinterbliebene.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt folgende zentrale Themen: Voraussetzungen der Kostenübernahme nach § 74 SGB XII, den Antragsprozess und die Rolle des Kostenträgers, die Bedeutung der Zumutbarkeitsprüfung, die Auslegung des Begriffs "zumutbar", sowie die Verweisung des Antragstellers an andere Kostenträger (öffentlich-rechtlich und bürgerlich-rechtlich).
Wer ist anspruchsberechtigt auf Kostenübernahme nach § 74 SGB XII?
Der Anspruchsberechtigte wird im Dokument detailliert erläutert. Es wird betont, dass dies nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen (z.B. Träger von Altenheimen) sein können. Die Nicht-Vererblichkeit des Anspruchs wird ebenfalls hervorgehoben.
Welche Rolle spielt die "Zumutbarkeit" bei der Kostenübernahme?
Die Zumutbarkeit der Kostenübernahme für die Hinterbliebenen ist ein zentrales Kriterium. Das Dokument analysiert die Kriterien zur Beurteilung der Zumutbarkeit und die rechtliche Auslegung des Begriffs "zumutbar". Es werden wahrscheinlich konkrete Beispiele und Fallbeispiele zur Veranschaulichung der Anwendung in der Praxis angeführt.
Wann kann der Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden?
Das Dokument thematisiert den Zeitpunkt der Antragstellung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auch nach der Bestattung gestellt werden kann.
Was passiert, wenn andere Kostenträger für die Bestattungskosten verantwortlich sind?
Das Dokument behandelt die Verweisung des Antragstellers an andere Kostenträger. Es unterscheidet zwischen bürgerlich-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Kostentragungspflicht und erläutert die jeweiligen Szenarien und rechtlichen Konsequenzen. Die Sozialhilfeleistungen können zurückgestellt werden, wenn andere Träger für die Kosten aufkommen müssen.
Welche Schlüsselbegriffe sind im Zusammenhang mit § 74 SGB XII relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Sozialbestattung, § 74 SGB XII, Bestattungskosten, Sozialamt, Kostenübernahme, Zumutbarkeit, Kostentragung, Anspruchsberechtigter, Antragstellung, Rechtsanspruch, Fürsorgerecht und Nachrang der Sozialhilfe.
Wo finde ich weitere Informationen?
Das Dokument selbst bietet eine detaillierte Analyse der rechtlichen Grundlagen. Zusätzliche Informationen könnten in einschlägiger Rechtsprechung und Fachliteratur zum Sozialrecht gefunden werden.
- Quote paper
- Dr. Wigo Müller (Author), 2017, Die Sozialbestattung (§ 74 SGB XII). Unter welchen Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten der Bestattung übernehmen muss, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366432