Am 01. Januar 1999 trat die, am 21.04.1994 vom deutschen Bundestag verabschiedete, neue Insolvenzordnung (InsO) in Kraft. Sie löste in den alten Bundesländern die Konkursordnung von 1877 sowie die Vergleichsordnung von 1935 ab. In den neuen Bundesländern ersetzte sie die Gesamtvollstreckungsordnung, welche 1991 im Zuge der Deutschen Einheit übergangsweise eingeführt wurde. Gleichzeitig trat das Einführungsgesetz zur InsO, mit dem zahlreiche Änderungen bestehender Gesetze verbunden waren, in Kraft.
Das Reformbedürfnis resultierte aus den Missständen des davor geltenden Rechtes. In den alten Bundesländern wurden in den Jahren 1990 bis 1998 über 70% der Konkursanträge mangels Masse abgewiesen. Das Vergleichsverfahren fand nur noch in weniger als 1% der Fälle Anwendung und wurde damit praktisch bedeutungslos. Auch das Gesamtvollstreckungsrecht der neuen Bundesländer zeigte ähnliche Ergebnisse.
Die Zahlen belegen, dass das vor 1999 geltende Recht seine Regulierungsfunktion in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht erfüllte. Wurde mangels Masse kein Konkursverfahren eröffnet, so fand keine geordnete Gläubigerbefriedigung statt. Diese Schuldner konnten weiterhin am Rechtsverkehr teilnehmen und dadurch Gläubiger zusätzlich schädigen oder Vermögensmanipulationen vornehmen.
Ein weiterer Kritikpunkt war eine fehlende Verteilungsgerechtigkeit. Die durch Sicherungsrechte bevorrechtigten Gläubiger konnten durch Zugriffe auf das Betriebsvermögen des Schuldners eine Zerschlagungsautomatik auslösen. Nicht bevorrechtigte Gläubiger mussten sich hingegen mit Quoten zwischen 3,5% und 5% begnügen.
Die damaligen Gesetze wurden als sanierungsfeindlich angesehen. Deutlich wird dies in der Tatsache, dass das für Unternehmenssanierungen geschaffene Instrument der Vergleichsordnung bedeutungslos wurde. Hauptgründe lagen in Abstimmungsproblemen zwischen Konkurs- und Vergleichsordnung und in der kaum erreichten Voraussetzung einer starren Schuldendeckungsquote von mindestens 35%. Folge war, dass erhaltungswerte Unternehmen häufig im Rahmen einer sogenannten sanierenden Übertragung veräußert wurden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Reformbedürfnis
- Zielsetzung
- Gesetzliche Neuerungen
- Das Insolvenzverfahren
- Die Beteiligten
- Der Ablauf
- Das Insolvenzplanverfahren
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Auswirkungen des neuen Gesetzes
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht das neue Insolvenzrecht und analysiert die Neuerungen, die durch die Reform des Insolvenzrechts entstanden sind. Ziel ist es, die wichtigsten Änderungen im Detail zu beleuchten und ihre Auswirkungen auf die Praxis zu beurteilen.
- Reform des Insolvenzrechts und dessen Notwendigkeit
- Wesentliche Neuerungen des Insolvenzrechts
- Das Verfahren der Insolvenz und seine einzelnen Phasen
- Die Auswirkungen der Reform auf Unternehmen und Gläubiger
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit der Reform des Insolvenzrechts und skizziert die Ziele der neuen Gesetzgebung.
- Gesetzliche Neuerungen: Dieses Kapitel untersucht die wichtigsten Änderungen, die durch das neue Insolvenzrecht eingeführt wurden. Es werden neue Regelungen zu verschiedenen Aspekten der Insolvenz, wie zum Beispiel dem Insolvenzplanverfahren, erläutert.
- Das Insolvenzverfahren: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Ablauf des Insolvenzverfahrens, beschreibt die verschiedenen Beteiligten und beleuchtet die einzelnen Phasen des Verfahrens.
Schlüsselwörter
Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren, Reform, Gläubiger, Schuldner, Unternehmenssanierung, Insolvenzplan, Verbraucherinsolvenz, Wirtschaftsrecht.
- Quote paper
- Sascha Arnold (Author), 2002, Das neue Insolvenzrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3663