Nach aktueller Rechtslage zahlt zunächst der Arbeitgeber 6 Wochen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers. Besteht die gleiche Erkrankung weiter fort, so tritt die Krankenkasse mit Krankengeld in Höhe von 70% des letzten Bruttogehalts ein.
Da sich die Ausgaben für Krankengeld seit dem Jahr 2006 von 5,7 Mrd. Euro auf 10,6 Mrd. Euro fast verdoppelt haben, hat Gesundheitsminister Gröhe beim Sachverständigenrat Gesundheit ein Sondergutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde im Dezember 2015 veröffentlicht. Ein Vorschlag des Gremiums lautete, dass die Krankengeldzahlung nicht mehr eine „Alles-oder-Nichts“-Entscheidung sein solle, sondern auch Teilkrankschreibungen möglich sein sollen. Im Rahmen dieser Publikation werden die bisherigen Regelungen zum Krankengeld dargestellt und der Reformvorschlag kritisch diskutiert.
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
0 Aufgabenbeschreibung
1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
2 Ursprung und Kerngedanke des Krankengeldes
3 Aktuelle Regelungen zum Krankengeld
3.1 Anspruch auf Krankengeld
3.2 Entstehung des Anspruch auf Krankengeld
3.3 Höhe und Berechnung des Krankengeldes
3.4 Dauer des Krankengeldes
3.5 Ruhen des Krankengeldes
3.6 Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes
4 Krankengeld als GKV-Leistung
5 Empfehlung des Sondergutachtens
6 Kritische Diskussion
6.1 Vorteile einer Teilkrankschreibung
6.2 Nachteile einer Teilkrankschreibung
7 Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Anhang 1: Leistungsausgaben der GKV insgesamt
Anhang 2: Leistungsausgaben Arzneimittel
Anhang 3: Leistungsausgaben ärztliche Behandlung
Anhang 4: Leistungsausgaben für Dialyse
Anhang 5: Leistungsausgaben für Fahrtkosten
Anhang 6: Leistungsausgaben für Früherkennungsmaßnahmen
Anhang 7: Leistungsausgaben für Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege
Anhang 8: Leistungsausgaben für Heilmittel
Anhang 9: Leistungsausgaben für Hilfsmittel
Anhang 10: Leistungsausgaben für Krankenhausbehandlung (insgesamt)
Anhang 11: Leistungsausgaben für Schwangerschaft / Mutterschaft
Anhang 12: Leistungsausgaben für Schutzimpfung
Anhang 13: Leistungsausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Anhang 14: Leistungsausgaben für zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz)
Anhang 15: Leistungsausgaben für Zahnersatz
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld aktuell?
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des letzten Bruttogehalts, sofern der Anspruch nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht.
Was ist eine Teilkrankschreibung?
Die Teilkrankschreibung ist ein Reformvorschlag, bei dem Kranke nicht mehr „ganz oder gar nicht“ arbeitsunfähig sind, sondern stundenweise arbeiten können, während sie anteilig Krankengeld beziehen.
Warum wird über eine Reform des Krankengeldes diskutiert?
Hintergrund sind die stark gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld, die sich von 2006 bis 2015 fast verdoppelt haben.
Welche Vorteile bietet die Teilkrankschreibung?
Vorteile liegen in einer sanfteren Rückkehr in den Arbeitsprozess, dem Erhalt der Tagesstruktur für den Patienten und potenziellen Einsparungen für die Sozialversicherung.
Gibt es Nachteile bei der Teilkrankschreibung?
Kritiker befürchten einen erhöhten Druck auf Arbeitnehmer, trotz Krankheit zu arbeiten, sowie einen hohen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung.
Wann ruht der Anspruch auf Krankengeld?
Der Anspruch kann ruhen, wenn beispielsweise gleichzeitig Mutterschaftsgeld bezogen wird oder bestimmte Meldepflichten gegenüber der Krankenkasse verletzt werden.
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- Horst Siegfried Kolb (Author), 2017, Krankengeld - quo vadis? Geschichte, aktuelle Regelung und kritische Diskussion der Teilkrankschreibung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365446