Im Rahmen dieser Seminararbeit wird schwerpunktmäßig der Wegeunfall als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt. Einleitend erfolgt ein Überblick über den Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Anschließend wird über den Arbeitsunfall als Hauptversicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung die Brücke zum Unterfall des Wegeunfalls gebaut. Dort folgt zunächst der historische Hintergrund der Eingliederung des Wegeunfalls in die gesetzliche Unfallversicherung. Weiterführend werden die Voraussetzungen für einen Wegeunfall besprochen sowie Problemfälle und Ausschlusskriterien für eine Versicherungsleistung genannt. Abschließend erfolgt eine Analyse der Rechtsprechung zum Wegeunfall mit der Frage nach seiner Verfassungskonformität vor dem Hintergrund eines sich stetig wandelnden Arbeitslebens.
Die Absicherung sozialer Risiken wie Krankheit, Unfälle, Alter, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit gehören zu den zentralen Aufgabenstellungen einer Gesellschaft. Zu deren Lösung hat sich in Deutschland gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Sozialversicherung herausgebildet. Mit den Gesundheitsrisiken des Arbeitslebens beschäftigt sich die gesetzliche Unfallversicherung des SGB VII.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII
1. Versicherter Personenkreis
III. Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung
1. Begriff des Arbeitsunfalls nach § 8 I SGB VII
a) Unfall
b) Sachlicher Zusammenhang
c) Ursächlichkeit beim Arbeitsunfall
d) Haftung
2. Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf den Wegeunfall
a) Einführung durch den Reichsgesetzgeber
b) Der Wegeunfall gem. § 8 II Nr. 1- 4 SGB VII
aa) Merkmale
(1) Versicherter Weg
(2) Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit
bb) Abgrenzung zum Arbeitsunfall
cc) Ausschluss des Versicherungsschutzes
c) Besondere Fälle - weitere Ausdehnung des Versicherungsschutzes
aa) Grundsätzlich unversicherte abweichende Wege
(1) Umwege und Abwege
(2) Wegeunterbrechungen
bb) Grundsätzlich versicherte abweichende Wege
(1) Kinder in fremder Obhut
(2) Fahrgemeinschaften
(3) Wege zur Familienwohnung
IV. Kritische Bewertung
1. Analyse der Rechtsprechung
2. Verfassungskonformität und Reformationsbedürftigkeit
Häufig gestellte Fragen
Was gilt rechtlich als Wegeunfall?
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der versicherten Tätigkeit (Arbeitsplatz) ereignet.
Wann ist der Versicherungsschutz bei Umwegen ausgeschlossen?
Versicherungsschutz besteht in der Regel nicht, wenn der Weg aus privaten Gründen unterbrochen oder ein erheblicher Umweg gemacht wird, der nicht mehr im Zusammenhang mit der Arbeit steht.
Sind Fahrgemeinschaften über die gesetzliche Unfallversicherung versichert?
Ja, das Abweichen vom direkten Weg, um Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft abzuholen oder abzusetzen, ist gesetzlich ausdrücklich mitversichert.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich mein Kind auf dem Weg zur Arbeit wegringe?
Ja, Wege, die unternommen werden, um Kinder während der Arbeitszeit in fremde Obhut (Kita, Schule) zu geben, sind in den Versicherungsschutz einbezogen.
Welches Gesetz regelt den Wegeunfall in Deutschland?
Die gesetzliche Grundlage bildet das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), insbesondere der § 8 Absatz 2.
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- Lisa Elling (Author), 2017, Der Wegeunfall. Ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365388