Richtlernziel: 5. Kreditgeschäft (§ 3 Nr.5)
Groblernziel: 5.2 Baufinanzierung (§ 3 Nr. 5.2)
Feinlernziel: die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für Baufinanzierungen prüfen und unter Berücksichtigung der Risiken Entscheidungen vorbereiten.
Im Ausbildungsrahmenplan für Bankauszubildende ist unter Punkt 5 das Themengebiet „Kreditgeschäft“ vorgesehen. Im Rahmen der „Baufinanzierung“ unter 5.2 ist die Einnahmen/Ausgaben Rechnung ein wichtiger Bestandteil. Dem Auszubildenden sollen die praktischen Kenntnisse zur Einnahmen/Ausgaben Rechnung vermittelt werden. Der Auszubildende soll am Ende der Unterweisung selbständig die Einnahmen/Ausgaben Rechnung durchführen können.
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