Cum ex-Geschäfte. Strafbare Steuerhinterziehung?


Hausarbeit, 2016

52 Seiten, Note: 14,4


Leseprobe


Gliederung

Literaturverzeichnis

Cum ex-Geschäfte - strafbare Steuerhinterziehung?

A. Einführung

B. Cum ex-Geschäfte als Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen
I. Cum ex-Geschäft in Form des Inhaberverkaufs
II. Cum ex-Geschäft bei „modellhaft auferlegtem Gesamtvertragskonzept“
III. Cum ex-Geschäft in Form des Leerverkaufs
1. Mehrfache Ausstellung von Steuerbescheinigungen mangels Sperrvermerk beim Aktieninhaber
2. Keine erneute Erhebung der Kapitalertragsteuer vor 2007 bzw. bei ausländischem Kreditinstitut vor 2012
IV. Folgerungen für die strafrechtliche Untersuchung

C. Strafbarkeit des anrechnenden Erwerbers wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO
I. Objektiver Tatbestand des § 370 AO
1. Taterfolg der Steuerhinterziehung
a) Steuerverkürzung (§ 370 Abs. 1, 1. Alt. AO) oder „anderer nicht gerechtfertigter Steuervorteil“ (§ 370 Abs. 1, 2. Alt. AO)?
b) Anrechnung als nicht gerechtfertigter Steuervorteil des Erwerbers bei Cum ex-Geschäften mit „modellhaft aufgelegtem Gesamtvertragskonzept“
c) Anrechnung als nicht gerechtfertigter Steuervorteil des Erwerbers bei Cum ex-Geschäften unter Leerverkauf
aa) Einkunft nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
(1) Seit 2007: Dividendenkompensationszahlung als Einkunft des Leerkäufers gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG
(2) Vor 2007: Einkunft des Leerkäufers gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. EStG?
(a) Teile der Literatur und Rechtsprechung: Leerkäufer ist nicht wirtschaftlicher Eigentümer gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO
(b) Gegenauffassung
(c) Stellungnahme
(3) Zwischenergebnis
bb) „Steuererhebung“ im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG beim Leerkäufer?
(1) Teile der Literatur und Rechtsprechung: Steuer des Leerkäufers ist nicht „erhoben“ im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG
(2) Gegenauffassung
(3) Stellungnahme
d) Im Strafverfahren: Entscheidung In dubio pro reo?
e) Zwischenergebnis zum Taterfolg
2. Tathandlung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1-3 AO)
a) Aussage über Zulässigkeit der Anrechnung keine Tatsachenangabe im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
b) Unterlassene Offenlegung des Sachverhalts als unrichtige oder unvollständige Tatsache im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO?
aa) Grundsätzlicher Meinungsstand im Steuerstrafrecht zu Offenlegungspflichten bei umstrittener Rechtslage
bb) Offenlegungspflichten des anrechnenden Erwerbers bei Cum ex- Geschäften?
cc) Zwischenergebnis zu den Offenlegungspflichten
c) Zwischenergebnis zur Tathandlung
3. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg
4. Zwischenergebnis zum objektiven Tatbestand des § 370 AO
II. Subjektiver Tatbestand des § 370 AO und Irrtumsfragen
1. Irrtum über den Leerverkauf
2. Rechtsirrtum über die steuerrechtliche Anrechnungszulässigkeit und den „nicht gerechtfertigten Steuervorteil“
a) Deliktstypus des § 370 AO als Blankett spricht für Beurteilung des Rechtsirrtums als Verbotsirrtum (§ 17 StGB)
b) Herrschende Steueranspruchstheorie behandelt Rechtsirrtum dennoch als Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB)
c) Zwischenergebnis zum Rechtsirrtum
3. Zwischenergebnis zum subjektiven Tatbestand des § 370 AO
III. Ergebnis zur Strafbarkeit des anrechnenden Erwerbers wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO

D. Strafbarkeit der weiteren an dem Cum ex-Geschäft Beteiligten
I. Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB)
II. Mittelbare Täterschaft
III. Anstiftung und Beihilfe
IV. Bandenmäßige Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO)
V. Zwischenergebnis

E. Fazit

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten

Details

Titel
Cum ex-Geschäfte. Strafbare Steuerhinterziehung?
Hochschule
Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg
Note
14,4
Autor
Jahr
2016
Seiten
52
Katalognummer
V365328
ISBN (eBook)
9783668450288
ISBN (Buch)
9783668450295
Dateigröße
675 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
strafbare, steuerhinterziehung, Topic_CumEx, Cum, Ex
Arbeit zitieren
Nicola Meier (Autor:in), 2016, Cum ex-Geschäfte. Strafbare Steuerhinterziehung?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/365328

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