Ein Leben ohne die Herausgabe von Daten und deren Verarbeitung scheint im 21. Jahrhundert mittlerweile zum Alltag zu gehören. Dabei sind die dafür benötigten gesetzlichen Regelungen erst knapp 50 Jahre alt. Das erste Datenschutzgesetz der Welt, ist aus Hessen (HDSG) von 1970. Dem folgte das Landesdatenschutzgesetz von der Rheinland - Pfalz von 1974 bis schließlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 1977 verkündet wurde und 1979 in Kraft getreten ist, was zunächst inhaltlich hinter dem HDSG zurückblieb.
Nach weiteren Reformen des BDSG und den ersten Versuchen einer europäischen Vereinheitlichung, die kurz im Kapitel 2 beschrieben werden, soll es im Kapital 3 um die DS-GVO der Europäische Union (EU) gehen. Daran anschließend beschäftigt sich das Kapitel 4 mit dem Beschäftigtendatenschutz unter der EU-DS-GVO und endet mit einem kleinen Fazit.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entwicklung des (Beschäftigten-) Datenschutzes mit dem BDSG
2.1 Novellierung von 1991
2.2 Europäische Vereinheitlichung von 2001
2.3 Entbürokratisierung von 2006
2.4 Kunden- und Beschäftigtendatenschutz von 2009
2.5 Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz von 2010
3 Datenschutz - Grundverordnung (DS-GVO) und Beschäftigtendatenschutz?
3.1 Entstehung der DS-GVO
3.2 Kritik zum Beschäftigtendatenschutz Art. 88 DS-GVO
4 Beschäftigtendatenschutz unter der DS-GVO in Deutschland
4.1 Vorgaben für den Beschäftigtendatenschutz von der DS-GVO
4.2 Erste Entwürfe vom neuen BDSG nach der DS-GVO
5 Fazit
Literaturverzeichnis
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