Am 30. Dezember 2010 ist die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) in Kraft getreten. Sie gilt seit dem 21. Juni 2012 in den im Erwägungsgrund 6 genannten Ländern. Mit Beschluss vom 27. Januar 2014 gilt die Rom III-VO seit dem 29. Juli 2015 auch in Griechenland, das am 3. März 2010 seinen Antrag vorerst zurückgezogen hatte. Seit dem 22. Mai 2014 gilt sie außerdem für Litauen.
Damit ist einerseits das internationale Scheidungsrecht der 16 teilnehmenden Staaten nicht nur vereinheitlicht, sondern in wichtigen Fragen grundlegend verändert worden, andererseits ist aber die europäische Rechtslandschaft dadurch nicht unbedingt übersichtlicher geworden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Sachlicher Anwendungsbereich
- I. Gleichgeschlechtliche Ehe
- II. Privatscheidung
- C. Die wesentlichen Neuerungen durch die Rom III-VO
- I. Parteiautonomie
- 1. Vorteile
- 2. Wahl des Scheidungsstatuts
- a) Veränderungen aus Sicht des deutschen Rechts
- b) Doppel- und Mehrstaater
- c) Zeitpunkt der Rechtswahl
- d) Form der Rechtswahl
- (1) Mindestanforderungen
- (2) Zusätzliche Formvorschriften, Art. 46d EGBGB
- II. Aufenthalt vor Staatsangehörigkeit
- III. Art. 10 Rom III-VO
- 1. Einleitung
- 2. Streitstand
- 3. Ergebnis
- 4. Anerkennung ausländischer Privatscheidungen
- IV. Ausschluss des Renvoi
- I. Parteiautonomie
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Rom III-VO und ihrem Einfluss auf das anwendbare materielle Scheidungsrecht aus der Sicht des deutschen Rechts und der deutschen Praxis. Die Arbeit untersucht die wesentlichen Neuerungen der Verordnung und analysiert deren Auswirkungen auf die Rechtswahl, die Anerkennung ausländischer Privatscheidungen und den Ausschluss des Renvoi.
- Anwendbarkeit der Rom III-VO auf Scheidungsfälle
- Einfluss der Verordnung auf die Rechtswahl im Scheidungsverfahren
- Anerkennung ausländischer Privatscheidungen in Deutschland
- Ausschluss des Renvoi im internationalen Scheidungsrecht
- Auswirkungen der Rom III-VO auf die deutsche Rechtspraxis
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Dieses Kapitel bietet eine allgemeine Einführung in die Thematik der Rom III-VO und ihren Stellenwert im internationalen Scheidungsrecht.
- Sachlicher Anwendungsbereich: Dieses Kapitel untersucht den sachlichen Anwendungsbereich der Rom III-VO und beleuchtet insbesondere die Anwendung auf gleichgeschlechtliche Ehen und Privatscheidungen.
- Die wesentlichen Neuerungen durch die Rom III-VO: Dieses Kapitel analysiert die Neuerungen der Rom III-VO im Detail, wobei ein Schwerpunkt auf der Parteiautonomie und der Wahl des Scheidungsstatuts liegt. Es werden verschiedene Aspekte der Rechtswahl betrachtet, wie z.B. Veränderungen aus Sicht des deutschen Rechts, Doppel- und Mehrstaater sowie der Zeitpunkt und die Form der Rechtswahl.
- Aufenthalt vor Staatsangehörigkeit: Dieses Kapitel beleuchtet die Bedeutung des Aufenthalts im internationalen Scheidungsrecht und dessen Verhältnis zur Staatsangehörigkeit.
- Art. 10 Rom III-VO: Dieses Kapitel widmet sich der Regelung des Art. 10 Rom III-VO, der die Anerkennung ausländischer Privatscheidungen betrifft. Es werden die wichtigsten Streitstände und das Ergebnis der Rechtsprechung in Bezug auf diesen Artikel diskutiert.
- Ausschluss des Renvoi: Dieses Kapitel behandelt den Ausschluss des Renvoi im internationalen Scheidungsrecht, der durch die Rom III-VO eingeführt wurde.
Schlüsselwörter
Die Rom III-VO, internationales Scheidungsrecht, Rechtswahl, Parteiautonomie, Anerkennung ausländischer Privatscheidungen, Ausschluss des Renvoi, deutsches Recht, deutsche Praxis, europäisches Recht.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt die Rom III-Verordnung?
Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 regelt, welches nationale Recht auf eine Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in Fällen mit Auslandsbezug anzuwenden ist.
Was bedeutet "Parteiautonomie" im internationalen Scheidungsrecht?
Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen selbst wählen, welches Recht auf ihre Scheidung angewendet werden soll (z.B. das Recht des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts).
Gilt die Rom III-VO auch für gleichgeschlechtliche Ehen?
Die Arbeit untersucht den sachlichen Anwendungsbereich und stellt fest, dass die Anwendung auf gleichgeschlechtliche Ehen in den teilnehmenden EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Wie werden ausländische Privatscheidungen in Deutschland anerkannt?
Die Anerkennung richtet sich nach Art. 10 der Rom III-VO und den ergänzenden deutschen Vorschriften, wobei die Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht (Ordre Public) geprüft wird.
Was versteht man unter dem "Ausschluss des Renvoi"?
Der Ausschluss des Renvoi bedeutet, dass bei der Anwendung eines fremden Rechts nur dessen materielles Recht gilt und nicht dessen Verweisungsregeln, um endlose Weiterverweisungen zu vermeiden.
- Arbeit zitieren
- Leonard Schmitz (Autor:in), 2015, Die Rom III-VO. Anwendbares materielles Scheidungsrecht aus der Sicht des deutschen Rechts und der deutschen Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/364737