Richtlinienbezug
Im hessischen Rahmenplan für Musik wird angeregt, einen handelnden Zugang zur Musik mithilfe von Instrumenten anzustreben. Dies kann realisiert werden durch das Kennen lernen der klanglichen Möglichkeiten verschiedenster Materialien (hier: Metall und Holz) und das Ausprobieren unterschiedlicher Arten der Klangerzeugung (hier: Klöppel in Bewegung setzen). Außerdem wird vorgeschlagen, elementare Instrumente selbst herzustellen und dabei die akustischen Gesetzmäßigkeiten (hier: Verhältnis Größe – Tonhöhe) zu entdecken (S. 12).
Die bayrischen Richtlinien schlagen unter dem Lernbereich „4.1 Musik mit Instrumenten – Elementare Instrumente“ explizit den Bau einer Klangwand vor. Außerdem sollen die Schüler „verschiedene Spielmöglichkeiten mit selbst gebauten Instrumenten erproben“ (S. 306).
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