Full-Pay-Out Leasing versus Fremdfinanzierung
Leasing ist aus dem Wirtschaftsgeschehen nicht mehr wegzudenken. Leasing stellt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aufgrund der ihm zukommenden Finanzierungs- und Investitionsfunktion, eine Alternative zur konventionellen Fremdfinanzierung dar. Bei der Entscheidung zwischen der traditionellen Kreditfinanzierung und dem Leasing bedarf es aber einer ausreichenden Prüfung und Abwägung.
Die unten aufgestellte Hypothese entwickelte sich aus der Fragestellung, inwieweit die Fremdfinanzierung ökonomisch günstiger als das Finanzierungsleasing ist. Allerdings mu
InhaltsÜbersicht
Symbolverzeichnis (Auswahl)
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.2 Definitorisches
1.2.1 Leasing
1.2.2 Fremdfinanzierter Kreditkauf
2 Quantitative Analysen
2.1 Grundlegende Annahmen
2.2 Vergleich der Finanzierungsalternativen vor Steuern
2.3 Vergleich der Finanzierungsalternativen nach Steuern
2.3.1 Wirkung der linearen Abschreibung bei der Fremdfinanzierung
2.3.2 Verstärkende Wirkung der Sofortabschreibungen bei der Fremdfinanzierung
2.3.3 Zusammenfassung der Ergebnisse mit einheitlicher Ertragssteuer
2.4 Steuerliche Behandlung von Leasing und Fremdfinanzierung
2.4.1 Berücksichtigung der Umsatzsteuer
2.4.2 Berücksichtigung der Gewerbesteuer
2.4.3 Berücksichtigung der Körperschaftssteuer
2.4.4 Einbeziehung von Steuern
2.4.5 Linearen Abschreibung und Dauerschuldzinsen bei der Fremdfinanzierung
2.4.6 Sofortabschreibung und Dauerschuldzinsen bei der Fremdfinanzierung
2.4.7 Zusammenfassung der Ergebnisse mit modifiziertem Ertragssteuersatz
3 Qualitative Aspekte zur Ergänzung
4 Fazit
Anhang
Symbolverzeichnis (Auswahl)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gesetzliche Quellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Leasing ist aus dem Wirtschaftsgeschehen nicht mehr wegzudenken. Leasing stellt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aufgrund der ihm zukommenden Finanzierungs- und Investitionsfunktion, eine Alternative zur konventionellen Fremdfinanzierung dar1.
Bei der Entscheidung zwischen der traditionellen Kreditfinanzierung und dem Leasing bedarf es aber einer ausreichenden Prüfung und Abwägung. Die unten aufgestellte Hypothese entwickelte sich aus der Fragestellung, inwieweit die Fremdfinanzierung ökonomisch günstiger als das Finanzierungsleasing ist. Allerdings muss der Investor sich darüber im Klaren sein, welches Ziel er bei dem Vergleich verfolgt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Rentabilität Liquidität
Die Diskussion dieser Arbeit verfolgt das Ziel der Rentabilität, um die Wirkung der Steuern in Bezug auf die Be- oder Entlastungen der beiden Alternativen aufzuzeigen. Um ein Indiz für die quantitative Vorteilhaftigkeit der einen oder anderen Finanzierungsform abzuleiten und zu einem fundierten Urteil über die zur Auswahl stehenden Alternativen „Full-pay-out-Leasing vs. Fremdfinanzierung“ zu gelangen, ist es also zweckmäßig zuerst als quantitative Analyse diejenigen Konsequenzen der beiden Finanzierungsalternativen gegenüberzustellen, die sich eindeutig in monetären Größen quantifizieren lassen. Hierzu kommen die dynamischen Verfahren der Investitionsrechnung in Betracht.2 Barkapitalwertmethode, Annuitätenmethode und die Vermögensendwertmethode berücksichtigen in der Rechnung, die aus den unterschiedlichen Zahlungszeitpunkten resultierenden Zinseffekte und gelangen bei Zugrundelegung eines einheitlichen Kalkulationszinsfußes stets zum gleichen Ergebnis, was die Vorteilhaftigkeit der zu beurteilenden Handlungsalternativen betrifft.3 Aufgrund dieser Tatsache wird hier die quantitative Wertanalyse mit Hilfe der Barkapitalwertmethode durchgeführt.
Für die Analyse über die Priorität der Finanzierungsalternativen werden also Hypothesen aufgestellt und im Laufe der Arbeit bestätigt oder widerlegt. Nach Sigmund Freud4 ist die Hypothese die innerliche Vorwegnahme eines möglichen Resultats. Vollamortisierungsleasing hat auf dem vollkommenem Kapitalmarkt unter den Annahmen der Möglichkeit der Beschaffung von Kapital zum einheitlichen Zinssatz und eine Welt ohne Steuern keinen ökonomischen Vorteil gegenüber dem Kreditkauf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ob das Resultat der Gleichwertigkeit der beiden Finanzierungsalternativen auch nach Steuern und auf einem vollkommenen Kapitalmarkt weiterhin vorwegzunehmen ist, soll in dieser Arbeit mittels eines quantitativen Modells und unter bestimmten Prämissen diskutiert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Grundlegende Überlegungen zum Aufbau des Beurteilungsschemas sind folgende: Der Vergleich erfolgt über die neutralen Leasingraten. Bei der neutralen Leasingrate sind die Barwerte der Finanzierungsalternativen gleichwertig. Sinkt die neutrale Leasingrate, so heißt dies, dass bei der Fremdfinanzierung quantitativ vorteilhafte Effekte gegenüber dem Leasing aufgedeckt wurden und für die weitere Indifferenz des Investors zwischen den Alternativen, die Leasingrate des Leasinggebers sinken muss. Weiterhin werden in einer kurzen Darstellung der qualitativen Aspekte, wichtige Gesichtspunkte der beiden Finanzierungsalternativen aufgeführt und gegenübergestellt. In einem anschließenden Fazit werden die Ergebnisse der quantitativen Analysen zusammengefasst und ein Entscheidungsmodell vorgestellt.
1.2 Definitorisches
1.2.1 Leasing
Leasing ist eine Art der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. In einem Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen mobilen oder immobilen Vermögensgegenstand (Leasingobjekt) für einen vorab definierten Zeitraum (Grundmietzeit) oder für unbestimmte Zeit zum Gebrauch zu überlassen. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Leasingnehmer regelmäßig wiederkehrende Leasingraten zu zahlen.5
Bei Betrachtung der verschiedenen Vertragsformen des Leasings muss grundsätzlich zwischen Vollamortisationsverträgen und Teilamortisationsverträgen unterschieden werden. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die verschiedenen Vertragsformen.6
Leasingverträge
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kaufoption8 Mietverlängerungs-
option5 9
Die weiteren Ausführungen und die dargestellte Vertragsvariante beziehen sich auf die Kernthematik dieser Arbeit, also ausschließlich auf das Mobilienleasing (Leasing mobiler Vermögensgegenstände) in der Form des Finanzierungsleasings bzw. Vollamortisierung. Anders als das kurzfristige Operating-Leasing ist mittel- bis langfristiges Finanzierungsleasing dadurch gekennzeichnet, dass der Leasingnehmer das Investitionsrisiko trägt und das Vertragsverhältnis während der Grundmietzeit (mindestens 40 v. H. und höchstens 90 v.H. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) unkündbar ist.73
Vollamortisationsverträge (Full-Pay-out-Leasing) sind dadurch gekennzeichnet, dass der Leasingnehmer im Rahmen seiner Leasingratenzahlungen und eine etwaige Anfangszahlung6 10 und eine etwaige Zahlung bei Beendigung des Leasingvertrages während der Grundmietzeit des Leasinggutes die gesamten Investitionskosten, also die AHK- oder Herstellungskosten des Objektes, zuzüglich der Zinsen, der Nebenkosten (Risikozuschlag, Refinanzierungskosten, Verwaltungskostenzuschlag) und eines Gewinnes für den Leasinggeber amortisiert. Weiterhin darf kein Spezialleasing vorliegen und die Leasingentgeltvorauszahlung maximal 30% der Summe aller Vorauszahlungen oder maximal 50% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen.
[...]
1 Vgl. Gimber /Langgartner S.1
2 Vgl. Schimmelschmidt(1994), S. 21
3 Vgl. Mellwig, (1985),S. 74: Schneider (1992), S. 70
4 Vgl. Sigmund Freud in Bortz/Döring (1999)
5 Vgl. Helmschrott (1997) S.1
6 Hier sind beliebig viele unterschiedliche Konstellationen denkbar. Der Vergleich beschränkt sich nur auf einige besonders markante Entscheidungssituationen. Vgl. Hock/Frost (1993) S.35
7 Vgl. IdW. Stellungnahme 1/1973, S. 101
8 Kapitalwert für Leasing mit Kaufoption
9 Kapitalwert für Leasing mit Mietverlängerungsoption
10 Je höher die Anzahlung, desto niedriger wird der Kapitalwert der Differenzinvestition, und desto vortei lhafter ist die Kreditvariante gegenüber der Leasingvariante. Hierzu ausführlich Fischer/Lind-Braucher
11 Vgl. zur Grenzziehung Müller und „Vollamortisationserlass“, BStBL I 1971, 264 ff
12 Vgl. Perridon/Steiner (1999) S. 438
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