Ethik ist der kritische Teil des sittlichen Denkens, welcher sich damit befassen muss, ob moralische Grundsätze und Überzeugungen einer Gesellschaft der Zeit angemessen sind oder aber, ob der gesellschaftliche Ethos überhaupt eine Berechtigung hat als moralisch angesehen zu werden. Diese kritische Hinterfragung, die sich letztendlich auf die allgemein üblichen Handlungsweisen der Menschen bezieht, kann allerdings höchst unterschiedlich ausfallen, je nachdem, nach was genau gefragt wird. Unterschiedliche ethische Ansätze, werden auch immer unterschiedliche Antworten hervorbringen.
Richtet der Utilitarismus (z.B.) sein Augenmerk allein auf den Nutzen den eine Handlung hervorzubringen vermag, so wenden sich andere ethische Prinzipien eher der Handlung selbst zu und hinterfragen die Verallgemeinerungsfähigkeit der Handlungen, ohne auf deren Absichten oder Folgen zu schauen. Verallgemeinerung von Handlungen, besagt nun, dass eine einmal gefundene ethisch korrekte Handlungsweise auch immer Gültigkeit haben muss bzw. dass Handlungen, die nicht verallgemeinerungsfähig sind, auch generell als moralisch falsch anzusehen sind. Andere Prinzipien (wie der angesprochene Utilitarismus, als wohl stärkster Gegensatz zur Pflichtmoral) gehen davon aus, dass es zwar Handlungen gibt, die man allgemein als gut bezeichnen kann („du sollst nicht lügen...“), dass aber diese Handlungen nicht in jeder Situation als moralisch angebracht gelten können. Nicht zu lügen am falschen Zeitpunkt, kann durchaus fatale Folgen für mich selbst, aber auch andere haben.
Anders als der Utilitarismus, schaut die Werteethik nicht direkt auf die Folgen von Handlungen, sondern auf die Qualität der Werte, die in diesen Handlungen liegen. Nach diesen Wertequalitäten gilt es Handlungen gegeneinander abzuwägen, um anschließend Handlungsweisen vorzuziehen bzw. zurückzustellen. In dieser Arbeit sollen zwei dieser ethischen Prinzipien gegenübergestellt und die Unterschiede in der Betrachtungsweise von menschlichen Handlungen deutlich gemacht werden. Das ist zum einem der „kategorische Imperativ“ von Kant als Vertreter der Pflichtenethik und zum anderen die Werteethik von Scheler. Scheler versucht mit seiner (durchaus auch religiös motivierten) Ethiktheorie, ein Gegenstück zur Ethik Kants zu finden, welche für ihn unzureichend ist.
Inhalt:
1. Einleitung
2. Der kategorische Imperativ
2.1 Vernunft und Freiheit
2.2 Das „wahrhaft Gute“
2.3 Die Pflicht
2.4 Die Formeln des kategorischen Imperativs
2.4.1 Die erste Formel
2.4.2 Die zweite Formel
2.4.3 Die dritte Formel
2.4.4 Die vierte und fünfte Formel
3. Materiale Werteethik
3.1 Die Werte bei Scheler
3.1.1 Die Rangordnung der Werte und moralisches Handeln
3.1.2 Die Rangordnung als Lösung des Problems der Pflichtenkollision
3.2 Scheler und die Pflicht
3.3 Das Problem des „Wertfühlens“
4. Resümee
Literatur
1. Einleitung
Ethik ist der kritische Teil des sittlichen Denkens, welcher sich damit befassen muss, ob moralische Grundsätze und Überzeugungen einer Gesellschaft der Zeit angemessen sind oder aber, ob der gesellschaftliche Ethos überhaupt eine Berechtigung hat als moralisch angesehen zu werden. Diese kritische Hinterfragung, die sich letztendlich auf die allgemein üblichen Handlungsweisen der Menschen bezieht, kann allerdings höchst unterschiedlich ausfallen, je nachdem, nach was genau gefragt wird. Unterschiedliche ethische Ansätze, werden auch immer unterschiedliche Antworten hervorbringen.
Richtet der Utilitarismus (z.B.) sein Augenmerk allein auf den Nutzen den eine Handlung hervorzubringen vermag, so wenden sich andere ethische Prinzipien eher der Handlung selbst zu und hinterfragen die Verallgemeinerungsfähigkeit der Handlungen, ohne auf deren Absichten oder Folgen zu schauen. Verallgemeinerung von Handlungen, besagt nun, dass eine einmal gefundene ethisch korrekte Handlungsweise auch immer Gültigkeit haben muss bzw. dass Handlungen, die nicht verallgemeinerungsfähig sind, auch generell als moralisch falsch anzusehen sind. Andere Prinzipien (wie der angesprochene Utilitarismus, als wohl stärkster Gegensatz zur Pflichtmoral) gehen davon aus, dass es zwar Handlungen gibt, die man allgemein als gut bezeichnen kann („du sollst nicht lügen...“), dass aber diese Handlungen nicht in jeder Situation als moralisch angebracht gelten können. Nicht zu lügen am falschen Zeitpunkt, kann durchaus fatale Folgen für mich selbst, aber auch andere haben.
Anders als der Utilitarismus, schaut die Werteethik nicht direkt auf die Folgen von Handlungen, sondern auf die Qualität der Werte, die in diesen Handlungen liegen. Nach diesen Wertequalitäten gilt es Handlungen gegeneinander abzuwägen, um anschließend Handlungsweisen vorzuziehen bzw. zurückzustellen.
In dieser Arbeit sollen zwei dieser ethischen Prinzipien gegenübergestellt und die Unterschiede in der Betrachtungsweise von menschlichen Handlungen deutlich gemacht werden. Das ist zum einem der „kategorische Imperativ“ von Kant als Vertreter der Pflichtenethik und zum anderen die Werteethik von Scheler. Scheler versucht mit seiner (durchaus auch religiös motivierten) Ethiktheorie, ein Gegenstück zur Ethik Kants zu finden, welche für ihn unzureichend ist.
2. Der kategorische Imperativ
Im Zusammenhang mit dem kategorischen Imperativ von Kant tauchen die verschiedensten Begriffe auf, die es am Anfang zu klären gilt, will man den moralischen Ansatz von Kant verstehen. Das sind die Begriffe der Vernunft und der Freiheit, wie sie bereits in der „Kritik der reinen Vernunft“ beschrieben werden und des Willens und der Pflicht, wie sie dann in der „Kritik der praktischen Vernunft“ auftauchen.
2.1 Vernunft und Freiheit
Hier sei zunächst erläutert, dass Kant die menschliche Erkenntnis in zwei Welten aufteilt. Das ist zum Einem die Erscheinungswelt oder auch mundus sensibilis, in welcher der Mensch und dessen Verstand zu Hause ist, denn diese Welt der empirischen Dinge kann der Mensch tatsächlich in Zeit und Raum erkennen. Zum Anderen ist da aber auch noch die noumenale (=gedachte) oder auch intelligible Welt, die man betritt wenn sich die menschliche Vernunft über die Welt der Erscheinungen erhebt.[1] In dieser Welt stößt der Verstand einzig auf Annahmen, die zwar, wenn sie erkannt werden, absoluten Charakter haben, dennoch aber unbeweisbar bleiben. Als eine Annahme dieser intelligiblen Welt sieht Kant die Freiheit und er legt somit die Grundlage für das sittliche Handeln des Menschen.
Die Freiheit ist Grundbedingung für menschliches Handeln und hebt ihn über die Natur hinaus, denn die Freiheit (so wie die gesamte intelligible Welt) steht im Gegensatz zur Natur und ist nur dem Menschen gegeben, sie schließt die Natur (Erscheinungswelt) aber auch nicht aus.[2] Freiheit ist Notwendigkeit zur freien Entfaltung der menschlichen Vernunft, welche sich schließlich in Handlungen äußert.
Annahmen, die der menschliche Verstand in der intelligiblen Welt erkennt, beziehen sich durch die Handlungen auf die Welt der Erscheinungen, indem Erkenntnisse in ein unbedingtes Sollen (kategorischer Imperativ) führen aus dem wiederum diese Handlungen resultieren. Hieran kann man dann die Trennung der zwei Welten in der menschlichen Erkenntnis erkennen. Die Notwendigkeit unbedingten Handelns (z.B. einem Menschen in Not zu helfen) kommt in der Natur nicht vor, wird sich aber (indem ich helfe) in dieser Natur äußern und schließt somit diese nicht aus. Das Umsetzen eines solchen Sollens mit Hilfe von Spontaneität und Willensfreiheit nennt Kant den „intelligiblen Charakter“ des Menschen.[3] Dieses Sollen entspringt dem guten Willen, so wie im Weiteren beschrieben und ist nach dem kategorischen Imperativ das einzige Kriterium zu Beurteilung einer Handlung nach moralischen Maßstäben.
Hier sei noch erwähnt, dass die Erkenntnis eines unbedingten Sollens nur aus der reinen Vernunft des Menschen resultieren darf. Weder Erfahrung (Empirie), noch äußere Umstände oder die menschliche Natur, dürfen in diese Erkenntnis mit einfließen.
2.2 Das „wahrhaft Gute“
„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer der selben zu denken möglich, was ohne Einschränkungen für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“[4]
Damit bringt es Kant gleich am Anfang seines Buches „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ auf den Punkt: keine menschliche Eigenschaft, wie Verstand, Mut, Entschlossenheit usw. sind ausschließlich gut, wenn sich hinter ihnen nicht ein guter Wille verbirgt. Mit all diesen Eigenschaften lassen sich auch unmoralische Handlungen vollziehen, wenn der Mensch seine Freiheit nutzt und nicht moralisch handeln möchte. Nur der gute Wille allein ist ausschließlich gut, denn: „... ohne Grundsätze eines guten Willens können sie (die menschlichen Eigenschaften) höchst böse werden...“.[5]
Nun stellt sich die Frage, wann denn ein Wille gut ist bzw. wie man den einen guten Willen beschreiben will. Hier sagt Kant, dass der gute Wille allein durch das Wollen gut wird, was einen Bruch mit der bis dahin gekannten Moralphilosophie darstellt. War es bis dahin erstrebenswert gewisse Ideale wie Tapferkeit, Enthaltsamkeit, Glück usw. zu erreichen, so sagt Kant, dass es nicht darum geht etwas zu erreichen (in der Erscheinungswelt), sondern es geht ausschließlich um das Wollen, der intelligiblen Erkenntnis eines unbedingten Sollens also. Auch wenn der gute Wille nur sehr wenig oder sogar nichts hervorbringt, weil die Natur die Umsetzung einer Handlung unmöglich macht oder die Eigenschaften des Menschen eine Durchführung nicht zulassen, selbst dann ist der Wille und die darauffolgende Handlung, mag sie auch noch so kläglich scheitern, als moralisch gut zu beurteilen.[6]
2.3 Die Pflicht
Hier kommt Kant auf den Begriff zu sprechen, der einzig dazu in der Lage ist einen Willen als tatsächlich gut zu charakterisieren: Der Gute Wille wird allein durch die Pflicht bestimmt[7] und etwas später: „Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.“[8] oder auch: „Pflicht soll praktisch-unbedingte Notwendigkeit der Handlung sein [...] und allein darum auch für allen menschlichen Willen ein Gesetz sein.“[9]
Im Ersten möchte Kant sagen, dass eine Handlung nie nach ihren Folgen beurteilt werden darf, (so wie bereits beschrieben, können äußere Umstände die Umsetzung einer Handlung aus dem guten Willen heraus vereiteln) sondern immer nach der Maxime, nach der sie geschieht. Diese Maxime wird im Zweiten nach dem obersten „Sittengesetzt“ ausgerichtet und geschieht also immer aus Achtung fürs Gesetz. Damit ist schon gesagt, dass hier kein staatliches Gesetz gemeint ist, sondern das von Kant entdeckte „Sittengesetz“, nach dem alle Handlungen ausgerichtet sein sollen und nach dem alle Handlungen moralisch beurteilt werden können. Erst durch die Achtung vor dem Gesetz (dem objektive Prinzip) geschieht eine Handlung aus Pflicht heraus (dem subjektiven Prinzip)[10].
Die Achtung vor dem Gesetz und die daraus folgenden Maxime, die einer Handlung zu Grunde liegen, müssen immer a priori sein, d.h. vor jeder Erfahrung, denen Kant in seinem Buch mehrfach Ablehnung erteilt.[11] Erfahrungen resultieren aus bereits vollzogenen Handlungen und das was man nach einer Handlung als Ergebnis (später die Erfahrung) ablesen kann, darf nicht Grundlage sein für weitere Handlungsentscheidungen, da man sonst aus Bedürfnissen und Neigungen heraus entscheiden würde und immer das Ergebnis einer Handlung im Auge hätte. So soll es ja aber nun nicht sein. Handlungen sollen immer auf Maximen beruhen, welche aus Achtung vor dem Gesetz aufgestellt werden und allgemeine Notwendigkeiten besitzen. Die Handlung selbst wird als allgemein notwendig angesehen, nicht der Zweck, den sie verfolgt (formale Ethik).[12]
Die Erfahrung und die menschlichen Neigungen sind der größte Feind sittlicher Handlungen und das große Problem der „Handlung aus der Pflicht heraus“ ist die Tatsache, dass man im Nachhinein nicht bestimmen kann, ob nur die Pflicht allein die Handlung bestimmt hat oder ob nicht doch auch menschliche Neigungen im Spiel waren, als man sich zu einer bestimmten Handlung entschossen hat. Deshalb erteilt Kant der Erfahrung eine „Abfuhr“, denn die Pflicht, die einer Handlung zu Grunde lag, kann am Handlungsablauf nicht mehr abgelesen werden, das Ergebnis einer Handlung ist aber das, was in unsere Erfahrungen einfließt, sodass die Erfahrungen höchst ungeeignet sind, um spätere Handlungsentscheidungen treffen zu können. Auch ist deshalb der Zweck einer Handlung irrelevant, wenn es um die Suche nach einem höchsten Sittengesetz geht.[13]
[...]
[1] Vgl. Kant: Kritik der reinen Vernunft S. 647f.
[2] Vgl. ebd. S. 632f.
[3] Vgl. ebd. S.625
[4] Kant: Grundlegung der Metaphysik der Sitten, S. 11
[5] Kant: ebd. S. 12
[6] Vgl. ebd. S. 11f.
[7] Vgl. ebd. S. 15
[8] Vgl. ebd. S. 19
[9] Vgl. ebd. S. 50
[10] Vgl. ebd. S. 20 (erste Fußnote)
[11] Vgl. ebd. S. 27f.
[12] Vgl. ebd. S. 20
[13] Vgl. ebd. S. 27f.
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.