In Deutschland leben 10,63 Millionen Kinder. Hierbei ist die Zahl der Unfälle im Kindesalter erschreckend hoch. Rund 1,7 Millionen der unter 15-Jährigen müssen jährlich aufgrund von Unfällen ärztlich versorgt werden. Jedes fünfte Kind erleidet bei einem Schadenereignis eine Kopfverletzung.
Diese tritt am häufigsten im Zeitraum der Geburt bis zum Vorschulalter ein.
In der Regel kommt es nicht alleine zu einem immateriellen Schaden, der die möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst. Es kommt vielmehr auch zu einem materiellen, in Form von Vermögensausfall. Die Analyse von Heilbehandlungskosten, sowie der verletzungsbedingte Mehraufwand, stellen rechtlich kein Problem dar und lassen sich somit meist eindeutig, ohne größere Schwierigkeiten, bestimmen. Sie werden oft nur am Rande behandelt, weil diese zunehmend beim Unfallzeitpunkt an den Sozialversicherungsträger übergehen.
Diese Thematik wird aufgrund der Analyse von BGH-Entscheidungen zum Thema Verdienstausfallschaden in Haftpflichtfällen verdeutlicht. Die Arbeit befasst sich hierbei insbesondere mit Kindern, Studenten und Auszubildenden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Erläuterung der wichtigsten Grundsätze des Erwerbsschadensersatzes
2.1. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
2.2. Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO)
2.3. Gemäß dem Sozialgesetzbuch / Zehntes Buch (SGB X)
3. Urteilsanalyse in Bezug auf Vermögensnachteile bei Kindern, Auszubildenden, Schülern und Studenten
3.1. Verzögerte Berufsausbildung, Verspäteter Eintritt in das Berufsleben
3.1.1. Schadeneintritt vor oder während der Berufs-/Schulausbildung
3.1.1.1. Erfassungszeitpunkt des Schadens
3.1.1.2. Die wahrscheinliche künftige Entwicklung
3.1.1.3. Verspäteter Studieneintritt
3.1.2. Schadeneintritt kurz nach der Ausbildung
3.2. Minderverdienst / Änderung des Berufsziels
3.2.1. Heranziehung von Prognoseindizien und Hilfsmittel
3.2.1.1. Familiäres Umfeld bei frühkindlichem Schadenseintritt
3.2.1.2. Bedingungen der Umwelt und persönliche Faktoren
3.2.1.3. Gewährung eines Schätzungsbonus
4. Folgeschäden
4.1. Behandlung bei Eintritt in das Berufsleben
4.2. Entgangene Gewinnbeteiligung
5. Anspruchsübergang auf Dritte
5.1. Übergang auf Rentenversicherungsträger
5.2. Übergang auf die Bundesanstalt für Arbeit (BA)
6. Zusammenfassung des Erwerbsschadensersatzes
Literaturverzeichnis
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