Im Rahmen dieser Arbeit wird die Versagung der Restschuldbefreiung und ihre einzelnen Tatbestände gem. § 290 InsO erörtert.
Die Restschuldbefreiung und damit die Möglichkeit des wirtschaftlichen Neuanfangs für natürliche Personen ist in den §§ 286 ff. der Insolvenzordnung geregelt. Da gem. § 1 S. 2 InsO nur dem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben werden soll, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien, hat der Gläubiger die Möglichkeit, einem unredlichen Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen. Diese Regelung hat durch das am 15. Juli 2013 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte einige Änderungen erfahren, auf welche sich die folgende Abhandlung konzentriert. Laut Art. 103h S. 1 EGInsO finden die Neuregelungen auf Verfahren Anwendung, die nach dem 1. Juli 2014 beantragt wurden. Zu den kontrovers diskutierten Neuerungen der Restschuldbefreiung gehört die Vorverlagerung der Sperrfrist aus § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO a.F. in die Zulässigkeitsentscheidung des neu hinzugekommenen § 287a InsO. Im Folgenden werden die Modifikationen des RSB-VerkürzungsG in Bezug auf § 290 InsO und die Auswirkungen auf die Praxis betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO
- I. Versagungsantrag des Gläubigers
- II. Gerichtsbeschluss
- III. Versagungsgründe des § 290 Abs. 1 InsO
- 1. Insolvenzstraftat, Abs. 1 Nr. 1
- 2. Kredit- und Leistungserschleichung, Abs. 1 Nr. 2
- 3. Wiederholungsverbot, Abs. 1 Nr. 3 a.F.
- a. Aufhebung der Sperrfristklausel
- b. Neufassung § 287a Abs. 2 InsO
- 4. Vermögensverschwendung, Abs. 1 Nr. 4
- 5. Auskunfts- oder Mitwirkungspflichtverletzung, Abs. 1 Nr. 5
- 6. Fehlerhafte Erklärungen und Verzeichnisse, Abs. 1 Nr. 6
- 7. Verletzung der Erwerbsobliegenheit, Abs. 1 Nr. 7
- C. Diskussion in der Literatur
- C. Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO. Ziel ist es, die einzelnen Tatbestände dieses Paragraphen zu erörtern und die Auswirkungen der Änderungen durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (RSB-VerkürzungsG) zu analysieren.
- Versagungsgründe der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
- Auswirkungen des RSB-VerkürzungsG auf § 290 InsO
- Rolle des Gläubigers bei der Antragstellung
- Gerichtliche Prüfung der Versagungsgründe
- Diskussion der Rechtsprechung und Literatur
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO ein und erläutert den Kontext der Arbeit. Sie hebt die Bedeutung des redlichen Schuldners hervor und kündigt die detaillierte Erörterung der Versagungstatbestände gemäß § 290 InsO an, wobei der Fokus auf den durch das RSB-VerkürzungsG hervorgerufenen Änderungen liegt. Die Arbeit konzentriert sich auf Verfahren nach dem 1. Juli 2014 aufgrund von Art. 103h S. 1 EGInsO.
B. Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO: Dieses Kapitel analysiert § 290 InsO, der die Versagung der Restschuldbefreiung regelt. Es wird der Grundsatz herausgestellt, dass nur redliche Schuldner Anspruch auf Restschuldbefreiung haben. Der Paragraph enthält eine enumerative Auflistung von Versagungsgründen, deren Erfüllung die Restschuldbefreiung ausschließt. Die Arbeit betont, dass die Versagung nur bei Vorliegen eines dieser Tatbestände zulässig ist und nicht aufgrund allgemeinen unredlichen Verhaltens. Das Kapitel verweist auf die Bedeutung des Antrags eines Insolvenzgläubigers für die gerichtliche Prüfung. Die Rechtsprechung und Literatur zu dieser Thematik werden ebenfalls berücksichtigt.
Schlüsselwörter
Restschuldbefreiung, § 290 InsO, Insolvenzordnung, Gläubiger, Schuldner, RSB-VerkürzungsG, redlicher Schuldner, Versagungsgründe, Insolvenzstraftat, Vermögensverschwendung, Rechtssicherheit, Gerichtsbeschluss, Rechtsprechung, Literatur.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO
Was ist das Thema der Seminararbeit?
Die Seminararbeit behandelt die Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Insolvenzordnung (InsO). Der Fokus liegt auf der Erörterung der einzelnen Tatbestände dieses Paragraphen und der Analyse der Auswirkungen der Änderungen durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (RSB-VerkürzungsG).
Welche Zielsetzung verfolgt die Arbeit?
Ziel der Arbeit ist es, die Versagungsgründe der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO zu erläutern und die Auswirkungen des RSB-VerkürzungsG auf diesen Paragraphen zu analysieren. Dabei werden die Rolle des Gläubigers bei der Antragstellung, die gerichtliche Prüfung der Versagungsgründe sowie die einschlägige Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Schwerpunktthemen: die Versagungsgründe der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, die Auswirkungen des RSB-VerkürzungsG auf § 290 InsO, die Rolle des Gläubigers bei der Antragstellung, die gerichtliche Prüfung der Versagungsgründe und die Diskussion der Rechtsprechung und Literatur.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Hauptteil mit der Analyse des § 290 InsO (einschließlich der einzelnen Versagungsgründe wie Insolvenzstraftat, Kredit- und Leistungserschleichung, Vermögensverschwendung etc.), einer Diskussion der Literatur und einer Schlussbemerkung. Das Inhaltsverzeichnis bietet einen detaillierten Überblick über die einzelnen Kapitel und Unterkapitel.
Welche Änderungen durch das RSB-VerkürzungsG werden betrachtet?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des RSB-VerkürzungsG auf § 290 InsO, insbesondere die Änderungen der einzelnen Versagungsgründe und deren Auswirkungen auf die Praxis. Der Fokus liegt auf Verfahren nach dem 1. Juli 2014.
Welche Rolle spielt der Gläubiger?
Der Gläubiger spielt eine wichtige Rolle, da er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann. Die Arbeit beleuchtet die Bedeutung dieses Antrags für die gerichtliche Prüfung der Versagungsgründe.
Wie wird die gerichtliche Prüfung der Versagungsgründe behandelt?
Die Arbeit beschreibt den Prozess der gerichtlichen Prüfung der einzelnen Versagungsgründe nach § 290 InsO. Sie berücksichtigt dabei die Rechtsprechung und die Anforderungen an den Nachweis der einzelnen Tatbestände.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Zu den wichtigsten Schlüsselwörtern gehören: Restschuldbefreiung, § 290 InsO, Insolvenzordnung, Gläubiger, Schuldner, RSB-VerkürzungsG, redlicher Schuldner, Versagungsgründe, Insolvenzstraftat, Vermögensverschwendung, Rechtssicherheit, Gerichtsbeschluss, Rechtsprechung, Literatur.
Welche Rechtsprechung und Literatur wird berücksichtigt?
Die Arbeit bezieht sich auf relevante Rechtsprechung und Literatur zum Thema Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO. Diese Quellen werden im Text zitiert und im Literaturverzeichnis aufgeführt (obwohl das Literaturverzeichnis selbst nicht in diesem HTML-Ausschnitt enthalten ist).
- Quote paper
- Christina Hagedorn (Author), 2017, Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO. Ihre Tatbestände und Auswirkungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/358102