Seit mehr als 14 Jahren erklären Unternehmen, ob sie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) umgesetzt haben. Seit vier Jahren muss eine eventuelle Abweichung vom DCGK begründet werden. Die Begründung kann Unternehmen die Möglichkeit bieten, darzulegen, weshalb die Nichtbefolgung einer Kodexempfehlung nicht notwendigerweise als Zeichen schlechter Corporate Governance bewertet werden darf. Die Regierungskommission hat eine solche Abweichungskultur vom Kodex im Jahr 2012 sogar so weit gewürdigt, dass diese explizit in die Präambel des DCGK geschrieben wurde. Dennoch weisen Stimmen aus Literatur und Wirtschaft darauf hin, dass eine Etablierung einer Abweichungskultur im Jahr 2016 noch immer nicht gelungen ist.
Dabei kann eine in der Entsprechenserklärung geäußerte Empfehlungsabweichung aus drei wesentlichen Gründen nicht per se als Konsequenz einer schlechten Corporate Governance zu werten sein. Dies kann erstens an der unternehmerischen Spezifikation liegen, die eine sinnvolle Befolgung der jeweiligen Empfehlung verhindert. Zweitens kann die jeweilige Empfehlung als solche allgemein von der Wissenschaft als kritisch und womöglich sogar unternehmensschädlich bewertet worden sein. Drittens sind verschiedene Szenarien denkbar, bei welchen das betroffene Unternehmen aufgrund von rechtlicher bzw. auslegungstechnischer Unklarheit eine Abweichung erklärt hat, obwohl tatsächlich gar keine erklärt werden musste und das Unternehmen der Best Practice der Empfehlung gefolgt ist.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Einleitung
- 1.1 Problemstellung
- 1.2 Vorgehensweise
- Corporate Governance
- 2.1 Begriffliche Definition und Ursprung
- 2.2 Interne und externe Corporate Governance
- 2.3 Theoretische Erklärungskonzepte
- 2.4 Abgrenzung zu Compliance
- Der Deutsche Corporate Governance Kodex
- 3.1 Ursprung und Entstehung des DCGK
- 3.2 Funktionen und Zielsetzung des DCGK
- 3.3 Zielgruppe des DCGK
- 3.4 Rechtlicher Charakter des DCGK
- 3.5 Bestimmungsarten des DCGK
- 3.5.1 Darstellung geltenden Rechts
- 3.5.2 Soll-Regelungen
- 3.5.3 Sollte-Regelungen
- 3.6 Inhaltlicher Aufbau des DCGK
- Soft Law als weiches Recht
- 4.1 Ursprung
- 4.2 Definition
- 4.3 Soft Law in Bezug auf den DCGK
- Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
- 5.1 Zweck und Adressatenkreis des § 161 AktG
- 5.2 Der „Comply or Explain“-Mechanismus
- 5.3 Systematik der Entsprechenserklärung
- 5.3.1 Verpflichtete Akteure
- 5.3.2 Zeitlicher Umfang der Erklärung
- 5.3.3 Zeitpunkt der Erklärung
- 5.3.4 Form der Erklärung
- Qualitative Analyse der Abweichungsbegründungen aus den Entsprechenserklärung von DAX 30-Gesellschaften
- 6.1 Grundlagen
- 6.2 Sichtung des Datenmaterials
- 6.3 Untersuchung der Abweichungsbegründungen zum DCGK
- 6.3.1 Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK - Betragsmäßige Höchstgrenzen der Vorstandsvergütung nach Ziffer
- 6.3.2 Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 DCGK - Zielbenennung, Interessenkonflikte, Altersgrenze und Diversity bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- 6.3.3 Ziff. 4.2.3 Abs. 4 Satz 1 DCGK – Abfindungs-Cap für Vorstandsmitglieder
- 6.3.4 Ziff. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK – Altersgrenze für Vorstandsmitglieder
- Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Master-Thesis befasst sich mit dem „Comply-or-Explain“-Ansatz als Enforcement-Mechanismus in der Unternehmensberichterstattung und untersucht dessen Anwendung in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Die Arbeit analysiert, warum Unternehmen von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abweichen und welche Gründe dafür angeführt werden.
- Der „Comply-or-Explain“-Ansatz als Enforcement-Mechanismus in der Unternehmensberichterstattung
- Der Deutsche Corporate Governance Kodex und seine Anwendung in der Praxis
- Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG und die darin enthaltenen Abweichungsbegründungen
- Qualitative Analyse der Abweichungsbegründungen von DAX 30-Unternehmen
- Bewertung der Wirksamkeit des „Comply-or-Explain“-Ansatzes
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Kapitel 1: Die Einleitung stellt die Problemstellung der Master-Thesis vor und beschreibt die Vorgehensweise der Arbeit.
- Kapitel 2: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Corporate Governance und beleuchtet deren Ursprung, interne und externe Aspekte sowie theoretische Erklärungskonzepte. Es wird außerdem die Abgrenzung zur Compliance erläutert.
- Kapitel 3: In diesem Kapitel wird der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgestellt, seine Entstehung und Funktionsweise erläutert. Es werden die Zielgruppe, der rechtliche Charakter und die verschiedenen Bestimmungsarten des DCGK behandelt.
- Kapitel 4: Das Kapitel behandelt das Konzept des Soft Law als weiches Recht und beleuchtet seinen Ursprung, Definition sowie seine Bedeutung im Kontext des DCGK.
- Kapitel 5: Dieses Kapitel widmet sich der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, beschreibt ihren Zweck und Adressatenkreis sowie den „Comply or Explain“-Mechanismus. Die Systematik der Entsprechenserklärung, einschließlich der verpflichteten Akteure, des zeitlichen Umfangs, des Zeitpunkts und der Form der Erklärung wird ebenfalls behandelt.
- Kapitel 6: Dieses Kapitel beinhaltet eine qualitative Analyse der Abweichungsbegründungen aus den Entsprechenserklärungen von DAX 30-Gesellschaften. Es werden die Grundlagen der Analyse, die Sichtung des Datenmaterials und die Untersuchung der Abweichungsbegründungen zu verschiedenen Punkten des DCGK dargestellt.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Corporate Governance, Deutscher Corporate Governance Kodex, „Comply-or-Explain“-Ansatz, Entsprechenserklärung, Abweichungsbegründungen, Qualitative Analyse, DAX 30-Gesellschaften, § 161 AktG.
- Quote paper
- Dennis Bartsch (Author), 2016, Der "Comply-or-Explain"-Ansatz als Enforcement-Mechanismus in der Unternehmensberichterstattung. Eine qualitative Betrachtung der Abweichungsgründe in der Entsprechenserklärung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355501