Diese Arbeit verfolgt das Ziel, zu erörtern und zu vergleichen, inwiefern die Regelungen des im Jahre 2013 im BGB kodifizierten Patientenrechtegsetz (PatRG) auf den Bereich des Veterinärmedizinrechts anwendbar sind bzw. sein könnten und inwiefern sie bereits angewendet werden. Ausschlaggebend dafür ist der Bereich der Behandlung „lege artis“. Dazu gehören zudem die Themen der Patientenaufklärung und -information, die Einwilligung des Patienten in die Behandlung sowie die Behandlungsdokumentation und das Einsichtsrecht in die Patientenakte.
Der Zielsetzung unterstellt, soll zunächst überprüft werden, welche Parallelen zwischen der haftungsrechtlichen Betrachtung der Veterinär- und Humanmedizin bestehen. Daran anschließend wird analysiert, inwieweit die Rechtsprechung bereits gesetzliche Regelungen zur Humanmedizin im Bereich der Veterinärmedizin anwendet. Nachfolgend soll ausgeführt werden, inwieweit die Regelungen des BGB im Zuge der Einführung des PatRG auf die Veterinärmedizin anwendbar sind. Dieser Vergleich findet im Punkt III in Form einer Zusammenfassung der Ergebnisse seinen Abschluss.
Dieser Vergleich wurde gewählt, da sich der BGH 2016 in seinem Urteil zur Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes auf die humanmedizinisch-rechtlichen Regelungen bezieht und diese teilweise auch analog anwendet. In diesem Urteil wird immer wieder betont, dass es für die pauschale analoge Anwendung der kodifizierten Rechtsprechung an einer Regelungslücke fehle, dennoch legt dieses Urteil fest, dass, nach Prüfung des Einzelfalls, für den konkreten tierärztlichen Behandlungsvertrag die §§ 630a ff BGB Anwendung finden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
- I. EINLEITUNG
- 1. PROBLEMSTELLUNG/AUSGANGSSITUATION
- 2. ZIELSETZUNG
- 3. VORGEHENSWEISE
- 4. VERWENDETE METHODIK
- II. PRAXISTEIL
- 1. DER BEHANDLUNGSVERTRAG
- 1.1 HUMANMEDIZIN
- 1.2 VETERINÄRMEDIZIN
- 1.3 DIE PARTEIEN DES BEHANDLUNGSVERTRAGS
- 1.3.1 Humanmedizin
- 1.3.2 Veterinärmedizin
- 1.4 DIE HAUPTPFLICHTEN DER PARTEIEN AUS DEM BEHANDLUNGSVERTRAG
- 1.4.1 Humanmedizin
- 1.4.2 Veterinärmedizin
- 2. MITWIRKUNG DER VERTRAGSPARTEIEN
- 2.1 DIE ZUSAMMENARBEIT DER PARTEIEN
- 2.1.1 Humanmedizin
- 2.1.2 Veterinärmedizin
- 2.2 INFORMATIONSPFLICHTEN - THERAPEUTISCHE AUFKLÄRUNG
- 2.2.1 Humanmedizin
- 2.2.2 Veterinärmedizin
- 2.3 WEITERE INFORMATIONSPFLICHTEN
- 2.3.1 Humanmedizin
- 2.3.2 Veterinärmedizin
- 2.4 ENTBEHRLICHKEIT DER INFORMATIONSPFLICHT
- 2.4.1 Humanmedizin
- 2.4.2 Veterinärmedizin
- 3. EINWILLIGUNG
- 3.1 ZWECK
- 3.2 DIE RECHTSNATUR DER EINWILLIGUNG
- 3.2.1 Humanmedizin
- 3.2.2 Veterinärmedizin
- 4. DIE SELBSTBESTIMMUNGSAUFKLÄRUNG
- 4.1 ZWECK
- 4.2 AUFKLÄRUNGSARTEN
- 4.2.1 Humanmedizin
- 4.2.2 Veterinärmedizin
- 4.3 UMFANG DER AUFKLÄRUNG
- 4.3.1 Humanmedizin
- 4.3.2 Veterinärmedizin
- 4.4 ENTBEHRLICHKEIT DER AUFKLÄRUNG(SPFLICHT)
- 4.4.1 Humanmedizin
- 4.4.2 Veterinärmedizin
- 5. BEHANDLUNGSDOKUMENTATION
- 5.1 ZWECK
- 5.1.1 Humanmedizin
- 5.1.2 Veterinärmedizin
- 5.2 DURCHFÜHRUNG UND UMFANG
- 5.2.1 Humanmedizin
- 5.2.2 Veterinärmedizin
- 5.3 AUFBEWAHRUNGSPFLICHT
- 5.3.1 Humanmedizin
- 5.3.2 Veterinärmedizin
- 6. EINSICHT IN DIE BEHANDLUNGSUNTERLAGEN
- 6.1 ZWECK
- 6.2 EINSICHTNAHME
- 6.2.1 Humanmedizin
- 6.2.2 Veterinärmedizin
- 7. BEWEISLASTREGELUNGEN
- 7.1 ZWECK
- 7.1.1 Humanmedizin
- 7.1.2 Veterinärmedizin
- 7.2 BEWEISLASTREGELUNG NACH PATRG - § 630H BGB
- 7.2.1 Voll beherrschbare Risiken
- 7.2.2 Aufklärungspflichtverletzung
- 7.2.3 Dokumentationsfehler
- 7.2.4 Anfängerfehler/Übernahmeverschulden
- 7.2.5 Grober Behandlungsfehler
- 7.2.6 Befunderhebungsfehler
- Vergleichende Analyse des Arzthaftungsrechts in der Human- und Veterinärmedizin
- Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrags in beiden Bereichen
- Mitwirkungspflichten, Einwilligungserfordernisse und Aufklärungspflichten
- Dokumentationspflichten und Beweislastverteilung
- Rechtliche Rahmenbedingungen für eine sachgerechte Behandlung von Mensch und Tier
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beschäftigt sich mit der vergleichenden Analyse des Arzthaftungsrechts in der Human- und Veterinärmedizin. Sie untersucht die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie Tierarzt und Tierhalter, indem sie ausgewählte Aspekte des Behandlungsvertrags, der Mitwirkungspflichten, der Einwilligungserfordernisse, der Aufklärungspflichten, der Dokumentationspflichten und der Beweislastverteilung beleuchtet. Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Arzthaftungsrecht beider Bereiche aufzuzeigen und die rechtliche Grundlage für eine sachgerechte Behandlung von Mensch und Tier zu verdeutlichen.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I führt in die Thematik des Arzthaftungsrechts ein und legt die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit dar. Kapitel II analysiert den Behandlungsvertrag und die daraus resultierenden Pflichten der Vertragspartner. Dabei werden die Besonderheiten in der Human- und Veterinärmedizin herausgestellt. Kapitel III befasst sich mit der Mitwirkung der Vertragspartner, insbesondere mit den Informationspflichten und der Notwendigkeit einer Einwilligung in die Behandlung. Kapitel IV beleuchtet die Selbstbestimmungserklärung und den Umfang der Aufklärungspflicht. Kapitel V untersucht die Dokumentationspflichten des Arztes/Tierarztes und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Patienten/Tierhalterakten. Kapitel VI beleuchtet das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen und die damit verbundenen Pflichten der medizinischen Fachpersonen. Kapitel VII befasst sich mit den Beweislastregelungen im Arzthaftungsrecht und der Rolle der Beweisführung im Streitfall.
Schlüsselwörter
Arzthaftungsrecht, Behandlungsvertrag, Mitwirkungspflicht, Einwilligung, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Beweislast, Humanmedizin, Veterinärmedizin, Patient, Tierhalter, Vergleichende Analyse
Häufig gestellte Fragen
Gilt das Patientenrechtegesetz (PatRG) auch in der Veterinärmedizin?
Obwohl das PatRG primär für die Humanmedizin kodifiziert wurde, wenden Gerichte (wie der BGH 2016) viele dieser Grundsätze analog auf tierärztliche Behandlungsverträge an.
Was bedeutet eine Behandlung „lege artis“?
Es bedeutet eine Behandlung nach den anerkannten Regeln der medizinischen bzw. veterinärmedizinischen Kunst zum Zeitpunkt der Behandlung.
Welche Aufklärungspflichten hat ein Tierarzt gegenüber dem Halter?
Ähnlich wie in der Humanmedizin muss der Tierarzt über die Diagnose, die Erfolgsaussichten, die Risiken der Behandlung sowie über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Wer hat das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen?
Sowohl Patienten in der Humanmedizin als auch Tierhalter in der Veterinärmedizin haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die Dokumentation der Behandlung.
Wann kommt es zu einer Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern?
Eine Beweislastumkehr tritt meist bei groben Behandlungsfehlern ein. In solchen Fällen muss der Behandler beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den entstandenen Schaden war.
Was sind die Hauptpflichten aus einem Behandlungsvertrag?
Die Hauptpflicht des Arztes/Tierarztes ist die sachgerechte Behandlung nach aktuellem Standard; die Hauptpflicht des Patienten/Halters ist die Zahlung des vereinbarten Honorars.
- Quote paper
- Janet Beckers (Author), 2017, Haftungsrecht in der Human- und Veterinärmedizin. Eine Vergleichsstudie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/355219