Diese Arbeit setzt sich mit Geschäftsvorfällen im Fremdwährungsbereich, der Fremdwährungsberechnung, den Wechselkursrisiken und den Forderungen auseinander.
Heutzutage gehört es zum Alltag eines Unternehmens in Deutschland, Geschäfte mit Unternehmen aus dem Ausland zu tätigen. Dies kann viele Vorteile mit sich bringen, da man oft zum Beispiel Rohstoffe zu einem günstigen Einkaufspreis beziehen kann, welche meistens durch regionale Vorteile zudem eine höhere Qualität aufweisen. Wenn ein Unternehmen durch Zweigstellen seine Produktion ins Ausland verlagert, um dort – wegen des niedrigeren Lebensstandards und somit niedrigeren Lohn- und Materialkosten – günstiger zu produzieren (auch „Outsourcing“ genannt), kommt es mit fremder Währung in Kontakt. Dies hat sich durch die Globalisierung so stark verbreitet, dass mittlerweile fast alle mittelständischen und größeren Unternehmen Geschäftsbeziehungen im Ausland haben.
Ein Geschäftsvorfall im Fremdwährungsbereich ist durch die Umrechnung jedoch auch mit Problemen in Bezug auf die Bewertung verbunden. Auf diese Problematik geht der Autor in dieser Arbeit detailliert ein.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Allgemeines zur Fremdwährungsberechnung
3. Wechselkursrisiko
3.1 Allgemeines
3.2 Vermeidungsvorkehrungen
4. Forderungen in fremder Währung
5. Fremdwährungsverbindlichkeiten
6. Schlusswort
7. Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Heutzutage gehört es zum Alltag eines Unternehmens in Deutschland Geschäfte mit Unternehmen aus dem Ausland zu tätigen. Dies kann viele Vorteile mit sich bringen, da man oft zum Beispiel Rohstoffe zu einem günstigen Einkaufspreis beziehen kann, welche meistens durch regionale Vorteile zudem eine höhere Qualität aufweisen. Oder auch wenn ein Unternehmen durch Zweigstellen seine Produktion ins Ausland verlagert, um dort, wegen dem niedrigeren Lebensstandard und somit niedrigeren Lohn- und Materialkosten, günstiger zu produzieren (auch Outsourcing genannt), kommt es mit fremder Währung in Kontakt. Dies hat sich durch die Globalisierung so stark verbreitet, dass mittlerweile fast alle mittelständische und größere Unternehmen Geschäftsbeziehungen im Ausland haben.
Ein Geschäftsvorfall im Fremdwährungsbereich ist durch die Umrechnung jedoch auch mit Problemen im Bezug auf die Bewertung verbunden. In diese Problematik gehe ich in dieser Arbeit ein und erläutere diese Angelegenheit.
2. Allgemeines zur Fremdwährungsberechnung
Im Handelsgesetzbuch ist die Umrechnung des Wertes von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die in fremder Währung lauten, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag festgelegt.
Als Devisenkassamittelkurs wird das arithmetische Mittel zwischen Geld und Briefkurs bezeichnet.
So lautet das Gesetz zur Währungsumrechnung (§256a HGB): „ Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 nicht anzuwenden.“
Der Fremdwährungsbetrag wird mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kurs in Euro berechnet. Generell entstehen hierbei gewisse Umrechnungsdifferenzen, welche zum Beispiel durch die Umwandlung getrennter Posten mit unterschiedlichen Kursen oder auch durch die Umrechnung der Bestände aus dem Vorjahr mit den damaligen Kursen begründet werden kann. Deshalb ist es erforderlich bei der Erfassung von Eingangsrechnungen in ausländischer Währung den entsprechenden Umrechnungskurs mit anzugeben.
3. Wechselkursrisiko
3.1 Allgemeines
Als Wechselkursrisiko bezeichnet man allgemein die aus der Unsicherheit zukünftiger Wechselkursentwicklungen hervorgehenden Risiken. Als Risiko wird hier der Verlust bezeichnet, die aus der Veränderung des Wechselkurses hervorgeht. Das Risiko wird umso größer, je größer die der Betrag ist natürlich, aber auch je weiter die Einnahme bzw. die Ausgabe in der Zukunft liegt und somit je stärker die Änderung des Kurses zu dem Zeitpunkt ist. Dies kann sich zwar auch als Vorteil feststellen, falls sich der Kurs zu Gunsten des Unternehmes verändert, aber trotzdem stellt die Möglichkeit des Verlustes ein Risiko dar. Da Unternehmen grundsätzlich versuchen sich vor Risiken zu schützen oder zumindest das Risiko so weit es geht zu verringern, gibt es dazu ein paar Möglichkeiten.
3.2 Vermeidungsvorkehrungen
Die erste Möglichkeit nennt man „Option“. Diese berechtigt den Inhaber, ein vereinbartes Geschäft zu einem späteren Zeitpunkt zu tätigen, d.h. zum Beispiel etwas zu einem späteren zu kaufen oder zu verkaufen, aber den Preis schon im vornherein zu vereinbaren. Dies ist allgemein keine Pflicht sondern ein Recht. Das Unternehmen hat diese Option vom sogenannten Stillhalter (Optionsverkäufer) gekauft und kann selbst entscheiden, ob es die Option zum gegebenen Zeitpunkt benutzt.
Drei verschieden Optionsarten sind zu unterscheiden:
1. Europäische Option: nur am Fälligkeitsdatum kann die Option ausgeübt werden.
2. Amerikanische Option: die Option kann vor dem Fälligkeitsdatum an jedem Handelstag ausgeübt werden.
3. Bermuda Option: es werden ein oder mehrere Termine zuvor festgelegt und an einen dieser Terminen kann die Option dann ausgeübt werden
Die Absicherungsgeschäfte werden auch als „Hedging“ bezeichnet. Die Firmen, die so einen Service anbieten, haben ihren Sitz oft in Offshore-Gebieten (z.B. Bahamas, Kaimann-Inseln), da dort keine staatliche Bankenaufsicht herrscht. (vgl. Wöhe, Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 631).
Noch eine Möglichkeit zum Vorbeugen von Währungsunsicherheiten stellt das „Natural-Hedging“ dar. Durch zum Beispiel Standortverlagerungen bzw. Verlagerungen von Produktionsstätten wird hier versucht, den Fremdwährungsgeschäften auszuweichen. Durch die Einführung des Euros im Jahre 2002 wurden sämtliche Risiken, die durch die Wechselkursschwankungen auftreten, in den Ländern der Europäischen Union beseitigt.
4. Forderungen in fremder Währung
Unternehmen, die geschäftlich international agieren, haben im Verkauf ständig Forderungen in fremder Währung. Diese sind laut §256a am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs in Euro umzurechnen, wobei die Anschaffungskosten zum Währungskurs vom Tag des Zugangs zu bewerten sind. Hierbei wird zwischen Geld- und Briefkurs unterschieden. Mit dem Geldkurs werden Zugänge von Verbindlichkeit bewertet, das heißt, der Preis, den ein Marktteilnehmer bereit ist für ein Wertpapier zum Beispiel zu bezahlen, wobei mit dem Briefkurs Zugänge von Forderungen festgesetzt wird. Verbindlichkeiten oder Forderungen entstehen, wenn ein Unternehmen zum Beispiel Waren auf Ziel kauft, das heißt eine Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt. Der Devisenkassamittelkurs wird ermittelt, indem der Geld- und der Briefkurs addiert und das errechnete Resultat durch die Zahl 2 dividiert wird. Bei der Erstverbuchung der Forderungen legt der Geldkurs die Anschaffungskosten fest. Wenn am Bilanzstichtag jedoch der Devisenkassakurs geringer sein sollte, ist dieser nach einer Wertminderung anzusetzen. Wechselkursänderungen sind generell aber nur vorübergehend, da sich die Schwankungen während der Laufzeit wieder ausgleichen. Es wird zwischen langfristigen Forderungen (Restlaufzeit ist länger als ein Jahr) und kurzfristigen Forderungen (Restlaufzeit ist kürzer oder genau ein Jahr) unterschieden. Kursbedingte Wertsteigerungen werden jedoch bei langfristigen Forderungen nicht berücksichtigt, da die Anschaffungskosten die Wertobergrenze bilden, während bei den kurzfristigen Fremdwährungsforderugen immer zum aktuellen Marktwert verglichen wird. Das heißt, hier sind Zuschreibungen möglich, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Somit ist hier ein Wechselkursgewinn möglich.
Um eine Forderung im Fremdwährungsbereich zu veranschaulichen wird im folgenden ein Buchungsbeispiel demonstriert.
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- Arbeit zitieren
- Olcay Celik (Autor:in), 2014, Deutsche Unternehmen und ihre Wirtschaftsbeziehungen ins Ausland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353561
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