Die EMRK von 1953 gilt als wegweisender völkerrechtlicher Vertrag. Inwieweit ist er das Fundament des nationalen Grundrechtschutzes? Wie wird dadurch das Verhältnis der Staaten zu einander geregelt. Wird der Einzelne durch die MRK mehr oder weniger geschützt? Wie kann das einzelne Individuum seine Rechte gegenüber seinem Staat durch die MRK, seine Grundrechte verteidigen? Haben Gehandicapte durch die MRK einen besseren Diskriminierungsschutz? Und welchen Rang nimmt die MRK als völkerrechtlicher Vertrag ein? Dies versucht dieser Essay zu untersuchen.
Gliederung (Inhaltsverzeichnis)
Einleitung
I. Definitionsbereich: Der Begriffe: Völkerrecht, Völkerrechtssubjekt und Rechtsfähigkeit
1.Das traditionelle Völkerrechtsverständnis
2. Das Völkerrecht und Völkerrechtssubjekt nach dem klassischen und dem neuen Rechtsverständnis..
3. Der Begriff der Rechtsfähigkeit und seine Entstehung
II. Das Völkerrecht von der Koordinationsordnung der Staaten, zur Neubewertung dieser Systematik
III.Die normative Ebene der EMRK
1.Hat die MRK eine unmittelbare Wirkung auf innerstaatliches Recht?
2. Das Aufeinanderprallen zwischen Völkerrecht und Landesrecht am Beispiel der MRK
3. Warum innerstaatliches Recht an die MRK angepasst werden muss.
IV.MRK-Recht ist bereits in innerstaatliches Recht eingeflossen
1. Zwischen Verfassungsrang und einfachen Gesetz
2. MRK als Revolution für den Grundrechtsschutz
3. Das Verhältnis zwischen EU-Recht, nationalem Recht und MRK
V. Exkurs: Das Behindertenrecht und das europäische Diskriminierungsverbot
Schluss.
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