Die flächendeckende Durchdringung der Digitalisierung in Gesellschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung schreitet seit einigen Jahren unaufhörlich voran. Auch vor der Wissenschaft macht sie nicht halt. Durch neu entwickelte Technologien wird wissenschaftliches Arbeiten an vielen Stellen modifiziert und auch vereinfacht.
Eines der wichtigsten Ziele der Wissenschaft ist es, Erkenntnisse zu gewinnen und diese der Weltöffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch darauf nimmt die Digitalisierung großen Einfluss. Mit der Veröffentlichung und dem Vereinfachen des Zugangs zu wissenschaftlichen Arbeiten ist jedoch auch oftmals eine Beschränkung anderer Rechte, vor allem des Urhebers verbunden.
Aus diesem Grund muss der Wissenschaftler als Autor und Urheber auf ein detailliertes und praxisgerechtes Urheberrecht vertrauen können, welches einerseits optimale Bedingungen für das Publizieren schafft und andererseits seine Werke angemessen schützt.
Um dies zu gewährleisten bedient sich der Gesetzgeber sogenannter Schrankenbestimmungen. Eine dieser Schrankenbestimmungen ist die immer noch kontrovers diskutierte Umsetzung der EG-Richtlinie 20001/29/EG vom 22.05.2001 zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in den § 52b UrhG.
Die Vorschrift des § 52b UrhG, die sogenannten Leseplatzschranke, erlaubt es bestimmten öffentlichen Einrichtungen, urheberrechtlich geschützte Werke aus ihren bereits vorhandenen Beständen für ihre Nutzer auch digital zugänglich zu machen.
Diese Arbeit gibt einen Überlblick über den Inhalt, den Zweck sowie die Entwicklungsgeschichte der Leseplatzschranke. Außerdem werden die einzelnen Voraussetzungen und der Umfang des § 52b UrhG detailliert beleuchtet und erklärt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Grundlagen und Historie
- I. Inhalt
- II. Zweck und Nutzen
- III.
- 1. Definitionen
- 2. Stellungnahme
- 3. Doppelte Bestandsakzessorietät
- 4. Entwicklungsgeschichte
- C. Voraussetzungen und Umfang der Werknutzung
- I. Privilegierte Einrichtungen
- 1. Öffentliche Einrichtungen
- 2. Nicht kommerzielle Einrichtungen
- II. Vorrang vertraglicher Regelungen
- 1. Einseitiges Lizenzangebot (Angebotstheorie)
- 2. Beidseitiger Vertrag (Vertragstheorie)
- III. Annexkompetenz
- 1. Digitalisierung analoger Werke
- 2. Herleitung der Vervielfältigungsbefugnis
- 3. Herstellung durch Dritte
- IV. Bestandsbindung
- 1. Bestandsbindung für zugänglich gemachte Werke
- 2. Quantitative Bestandsbindung
- 3. Ausnahmen
- V. Art und Weise der Einrichtung des Leseplatzes
- 1. In den Räumen der Einrichtung
- 2. Eigens eingerichtete Leseplätze
- 3. Anschlussnutzung
- VI. Vergütungsanspruch
- I. Privilegierte Einrichtungen
- D. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik der Werknutzung an elektronischen Leseplätzen. Sie analysiert die Voraussetzungen und den Umfang der Werknutzung in Bibliotheken und anderen Einrichtungen im Kontext des Urheberrechts.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Werknutzung an elektronischen Leseplätzen
- Die Bedeutung von Lizenzen und Verträgen für die Werknutzung
- Die Rolle der Annexkompetenz und der Digitalisierung analoger Werke
- Die Frage der Bestandsbindung und der Ausnahmen von der Werknutzung
- Die rechtliche Relevanz der Art und Weise der Einrichtung des Leseplatzes
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Werknutzung an elektronischen Leseplätzen ein und skizziert die Relevanz der Thematik für Bibliotheken und andere Einrichtungen.
Das Kapitel "Grundlagen und Historie" beleuchtet die Entwicklung des Urheberrechts im Kontext der Digitalisierung und die Bedeutung der Werknutzung für die Bildung und Forschung.
Das Kapitel "Voraussetzungen und Umfang der Werknutzung" analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Werknutzung, insbesondere die Rolle von Lizenzen und Verträgen, die Annexkompetenz und die Bestandsbindung.
Das Kapitel "Art und Weise der Einrichtung des Leseplatzes" befasst sich mit der rechtlichen Relevanz der Art und Weise, wie elektronische Leseplätze eingerichtet werden.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Werknutzung, elektronische Leseplätze, Bibliotheken, Lizenzen, Verträge, Annexkompetenz, Digitalisierung, Bestandsbindung, Ausnahmen, Vergütungsanspruch.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 52b UrhG?
Der § 52b UrhG erlaubt öffentlichen Bibliotheken und Museen, Werke aus ihrem Bestand an eigens eingerichteten elektronischen Leseplätzen digital zugänglich zu machen.
Dürfen Bibliotheken Bücher für die Leseplätze selbst digitalisieren?
Ja, die sogenannte Annexkompetenz erlaubt die Digitalisierung analoger Bestände, um sie an den Leseplätzen zur Verfügung zu stellen.
Gibt es eine Mengenbeschränkung für die digitale Nutzung?
Ja, es gilt die „doppelte Bestandsakzessorietät“: Es dürfen nicht mehr digitale Kopien gleichzeitig genutzt werden, als die Einrichtung physische Exemplare im Bestand hat.
Haben Verlage Vorrang mit eigenen Lizenzangeboten?
Die Schranke des § 52b UrhG greift nur, wenn keine angemessenen vertraglichen Angebote der Rechteinhaber über die digitale Nutzung vorliegen.
Müssen Bibliotheken für die Nutzung an Leseplätzen bezahlen?
Ja, die Werknutzung ist vergütungspflichtig. Die Einrichtungen müssen eine angemessene Vergütung an die Verwertungsgesellschaften leisten.
- Quote paper
- Julia Emslander (Author), 2015, Die Werknutzung an elektronischen Leseplätzen (§ 52b UrhG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352118